• In erster Linie ist das Problem für mich erstmal, warum die Reaktion bzgl. des Lohnabstandsgebot nur einseitig bei den Beamten angewendet wird und nicht bei allen Lehrkräften gleichermaßen.

    Weil Art. 33 Abs. 5 GG dort nicht einschlägig ist, es also kein Alimentations- und korrespondierendes Abstandsgebot für Angestellte und damit u.a. auch nicht angestellte Lehrer giibt - der Staat ist bei Beamten zur Einhaltung von Alimentations- und Abstandsgebot gezwungen, bei Angestellten nicht.

    Da kann auch nicht mit 'Gerechtigkeit' als Maßgabe einer Gleichbehandlung o.ä. argumentiert werden, das wäre ein Vgl. von Äpfeln mit Birnen. Auch der Staat ist ggü. Angestellten lediglich Arbeitgeber für den die Tarifautonomie i.S.d. Art. 9 Abs. 3 GG gilt - möchten Angestellte auch bei ihnen "die Reaktion bzgl. des Lohnabstandsgebot [...] angewendet" (?) wissen, dann sollten die Gewerkschaften Dgl. aushandeln oder ggf. die Angestellten 'mit den Füßen abstimmen' - dieses Lamentieren bringt ja nichts, man hat freiwillig den entsprechenden Beruf ergriffen... und anders 'lernt' der Arbeitgeber nicht, dass sein Angebot evtl. nicht hinreichend attraktiv (weil nicht komkurremzfähig) ist.

    Einmal editiert, zuletzt von PaPo (26. Mai 2026 10:33)

  • möchten Angestellte auch bei ihnen "die Reaktion bzgl. des Lohnabstandsgebot [...] angewendet" (?) wissen, dann sollten die Gewerkschaften Dgl. aushsndeln

    Und weil die Gewerkschaften (speziell Ver.di) sich immer wieder für ausgehandelte Sockelbeträge selbst feiern, machen sie faktisch das Gegenteil davon.

  • Und weil die Gewerkschaften (speziell Ver.di) sich immer wieder für ausgehandelte Sockelbeträge selbst feiern, machen sie faktisch das Gegenteil davon.

    Ver.di und GEW fallen ihren Mitgliedern gerne in den Rücken.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • was sehr kurz gedacht ist, wenn man bedenkt, dass die unteren Löhne weniger Beitrag bezahlen, als diejenigen, die sie mit dieser Politik verscheuchen.

  • Weil Art. 33 Abs. 5 GG dort nicht einschlägig ist, es also kein Alimentations- und korrespondierendes Abstandsgebot für Angestellte und damit u.a. auch nicht angestellte Lehrer giibt - der Staat ist bei Beamten zur Einhaltung von Alimentations- und Abstandsgebot gezwungen, bei Angestellten nicht.

    Da kann auch nicht mit 'Gerechtigkeit' als Maßgabe einer Gleichbehandlung o.ä. argumentiert werden, das wäre ein Vgl. von Äpfeln mit Birnen. Auch der Staat ist ggü. Angestellten lediglich Arbeitgeber für den die Tarifautonomie i.S.d. Art. 9 Abs. 3 GG gilt - möchten Angestellte auch bei ihnen "die Reaktion bzgl. des Lohnabstandsgebot [...] angewendet" (?) wissen, dann sollten die Gewerkschaften Dgl. aushandeln oder ggf. die Angestellten 'mit den Füßen abstimmen' - dieses Lamentieren bringt ja nichts, man hat freiwillig den entsprechenden Beruf ergriffen... und anders 'lernt' der Arbeitgeber nicht, dass sein Angebot evtl. nicht hinreichend attraktiv (weil nicht komkurremzfähig) ist.

    Und dennoch, auch wenn dies de jure der Fall ist, so fällt der Begriff Lohnabstandsgebot auch in politisch-medialen Debatten und (insbesondere bei den Themen Arbeitslosigkeit und Niedriglohn) im Zusammenhang mit Nichtbeamten, obwohl sich Staat bzw. Länder darum nicht kümmern bräuchten. Suggeriert wird also (mal wieder) etwas anderes.

  • Lohnabstandsgebot beschreibt den Abstand zwischen Sozialleistungen und niedrigen Gehältern.

    Das hat mit den Abständen der Tarifgruppen in einem Tarifvertrag wenig zu tun.

    Qui legere potest, plane praevalet

  • Ich freue mich: RLP gibt 0,5% mehr in der ersten Tariferhöhung im Vergleich zu anderen Bundesländern. Immerhin etwas :)

    Oh, du hast Recht! Ich habe eben mal nachgesehen. Die erste Runde liegt 0,5% über dem TVL und die beiden folgenden Runden genau auf dem Ergebnis des Tarifvertrags. Ich nehme mal an, dass das dem geschuldet ist, eine amtsangemessene Besoldung herzustellen. Unser Berufsverband schrieb auch, dass gleichzeitig in den unteren Besoldungsgruppen niedrige Erfahrungsstufen gestrichen werden sollen, um die Amtsangemessenheit gerade so zu erreichen.

    Die Tarifbeschäftigten werden durch die 0,5% zusätzlich bei uns Beamten aber noch mehr abgehängt :(

    edit: Ich muss mich korrigieren. Die Vermutung, dass der Aufschlag von 0,5% gegenüber dem Tarifergebnis der amtsangemessenen Besoldung geschuldet ist, war streng genommen falsch. Das kommt zustande, weil man einen Mindestbetrag von 100€ gewählt hat. Um dann das Abstandsgebot nicht zu verletzen, wurde wohl gerechnet, was das prozentual für die unteren Besoldungsgruppen bedeutet und dann 3,3% für alle gewählt. Das zeigt, dass die Mindestbeträge, die bei Besoldungserhöhungen in den letzten Jahren oft gewählt wurden und prozentual(!) für die unteren Besoldungsgruppen sehr hohe Steigerungen bedeuteten, jetzt in RLP als problematisch für die Abstände gesehen werden.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

    Einmal editiert, zuletzt von Finnegans Wake (13. Juni 2026 13:04)

  • Nuja, das ist dann praktisch die Gegenleistung z.B. für die Wiedereinführung eines 13. Monatsgehaltes.

    Falls dieses auch auch im Lehrerbereich zu einem höherem Deputat führen sollte (davon ist auszugehen), wären auch die tarifbeschäftigten Lehrkräfte dank der TVL-Kopplung der Lehrerdeputatsverpflichtung ans Beamtenwesen betroffen - natürlich ohne von irgendeiner der jetzt anstehenden Verbesserungen im Beamtenbereich zu profitieren.

  • Betrifft dann laut TV-L auch die angestellten Lehrer.

    Wieso Lehrer die einzige Berufsgruppe sind, die den gleichen Arbeitszeitvorschriften wie die verbeamteten Kollegen unterliegen habe ich sowieso noch nie verstanden. Also juristisch schon, es ergibt sich aus §44 TVL. Aber wer dem zugestimmt hat, muss in tiefer geistiger Umnachtung gehandelt haben.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nuja, das ist dann praktisch die Gegenleistung z.B. für die Wiedereinführung eines 13. Monatsgehaltes.

    Falls dieses auch auch im Lehrerbereich zu einem höherem Deputat führen sollte (davon ist auszugehen), wären auch die tarifbeschäftigten Lehrkräfte dank der TVL-Kopplung der Lehrerdeputatsverpflichtung ans Beamtenwesen betroffen - natürlich ohne von irgendeiner der jetzt anstehenden Verbesserungen im Beamtenbereich zu profitieren.

    Ich habe gerade noch mal in meinen Vertrag geschaut. Da steht zur Arbeitszeit, dass ich für 25,5 / 25,5 Unterrichtsstunden angestellt bin. Vielleicht würde eine Erhöhung bei mir doch nicht automatisch gelten. Aber ich bin ohnehin nicht in Hamburg.

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