Höhergruppierung E 11 nach E13 NRW im Jahr 2026

  • Quelle:https://www.gew-nrw.de/fileadmin/user…ung_02-2026.pdf


    Für mich liest sich das so, als wenn es keine Ausnahmen gibt. Aber ich lasse mich gerne anderweitig belehren.

    In diesem Dokument steht bzgl. der Stufenzuordnung:

    "Die Stufenzuordnung im Rahmen Ihrer Höhergruppierung richtet sich nach § 17 Absatz 4 TV-L."


    Bei §17 Absatz 4 des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) steht:

    "1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte"

    dazu noch:

    "Protokollerklärung zu § 17 Absatz 4 Satz 1 2. Halbsatz: Für Lehrkräfte im Sinne von Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung als "Erfüller" gilt die Höhergruppierung von der Entgeltgruppe 11 in die Entgeltgruppe 13 nicht als "Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe"."


    Meine Frage: Ich bin ja kein Erfüller, sondern lediglich bester Nichterfüller. Heisst das aber nun, dass ich trotzdem, gemäß des ersten Teils von Absatz 4, mindestens jedoch in der Stufe 2 eingruppiert werde? Der erste Teil hört sich für mich ziemlich allgemein an nach einer generellen Beschreibung des Vorgangs der Höhergruppierung, unabhängig von der Höhe des Sprungs über ggf. mehrere Entgeltgruppen. D.h. ob diese Reglung des zweiten Teils von Absatz 4 eigentlich nur zum greifen käme, wenn man ohnehin bereits eher einer höheren Stufe zugeordnet ist, z.b. ab Stufe 3, so dass dadurch ein Rückfall auf Stufe 1 vermieden würde.

  • Wegen dem Passus "mindestens in Stufe 2"?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ich bin auch bester Nichterfüller, werde von E11 Stufe 6 dann in E13 Stufe ??? höhergruppiert.

    In NRW wird von den Angestellten dann ein Änderungsvertrag unterschrieben. Wenn jemand den dann unterschrieben hat, kann er das in diesem Forum mittteilen wie das mit den Höherstufungen konkret aussieht.

    Die jetzigen Zulagen : Angleichungszulage und Zul. Lehrkräfte E11 betragen bei mir 565 € Brutto. Es ist doch irrsinnig die Zulagen so hoch zu treiben und sie dann bei der Höherstufung nicht mehr zu berücksichtigen. Ich glaube aber , dass wurde schon diskutiert.

  • moviestar

    Ich habe da ehrlich gesagt auch keinen gefunden, aber dennoch kommt mir das seltsam vor. Aber Logik war ja noch nie Bestandteil in diesen Tarifverträgen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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