Beiträge von Susannea

    Es geht mir darum, dass du ursprünglich behauptet hast, man müsse eine Nebentätigkeit nicht mehr angeben, wenn man sie bei der Bewerbung im Lebenslauf angegeben hat:

    Das habe ich nicht behauptet, ich habe gesagt, dass ich davon ausgehe, dass sie damit stillschweigend genehmigt ist. Und habe angefragt, wie es nun ist, wenn ich verbeamtet werde.

    Und da sie ordnungsgemäß vorher als Beamter genehmigt war, bleibe ich dabei und dem AG und den Vorgesetzten ist sie ja auch bekannt.

    Und dabei belasse ich es auch, werde aber bei der Verbeamtung das noch einmal mitteilen, dass ich mich nur unter der Voraussetzung verbematen lassen, dass Genehmigungen weiterhin bestand haben.

    Und die -245 Euro aus dem letzten Jahr kann mir der AG dann ja gerne geben ;)

    Auch wenn du hier ziemlich pampig auftrittst und es offensichtlich nicht hören willst:

    Eine Nebentätigkeit musst du auf dem Wege anmelden, den der Dienstherr dafür vorsieht, genau so wie das bei jedem anderen dienstrechtlichen Vorgang der Fall ist. Alles, was du bei deiner Bewerbung angegeben hast, kann der Dienstherr damit konnten, dass er sagt "wir sind selbstverständlich davon ausgegangen, dass sie mit ihrem erfolgreichen Eintritt in die Stelle ihre anderen Tätigkeiten beenden". Das ist jetzt aber auch wirklich oft genug gesagt worden und eigentlich so trivial, dass man es überhaupt nichts sagen müsste. Wenn du es nicht tun willst, lass es sein, wenn du glaubst, es ist unwahrscheinlich, dass du erwischt wirst und es unangenehme Konsequenzen hat, kann das durchaus stimmen (wir reden immerhin von Berlin). Aber höre bitte auf, hier falsche Dinge zu verbreiten.

    Du verbreitest doch hier falsche Dinge, ich habe es angegeben, dass ich es nicht aufgegeben werde, ich habe es als Beamter genehmigen lassen und bin dann ins Angestelltenverhältnis wieder übergegangen, lückenlos und habe da nur noch mal mit der erneuten Eintragung dran erinnert.

    Warum hätte ich als Angestellter es noch einmal beantragen sollen?!?

    Sorry, auch wenn du es nicht einsehen magst: Die Erwähnung einer vorherigen Nebentätigkeit im Lebenslauf stellt weder einen Antrag auf Genehmigung und erst Recht keine Genehmigung dieser Nebentätigkeit dar.

    Eine Eintragung in der Übersicht der Tätigkeiten in den Bewerbungsunterlagen und der Personalakte stellt natürlich eine Anmeldung dar.

    Es ging ja nicht um vorherig, sondern du musstest eintragen, welche Tätigkeit von wann bis wann und ob abgeschlossen, da da fortlaufend stand, ist alles angegeben.

    Mag ja bei euch anders sein, bei uns reichte es wie gesagt im Angestelltenverhältnis vollkommen aus, zumal sie ja vorher im Beamtenverhältnis auch genehmigt war.

    Jede andere Tätigkeit muss "angezeigt" werden,

    Ist sie doch, stand alles mit drin, es wurde nicht abgelehnt.

    Und nee, entlassen wirst du hier gar nicht leicht, selbst beim Kollegen, der durch die Medien ging mit seinem Reichsbürgertum hat es Jahre gedauert, wenn du nicht gerade sowas machst oder goldene Löffel vom Bürgermeister klaust wird hier niemand entlassen, kann man sich gar nicht leisten.

    Langfristig in dem Sinne, dass diese Höherstufung auch mehrere Jahre in der Umsetzung brauchte.

    Nein, das ging direkt bei den "neuen Abschlüssen".


    So langsam dämmert mir, warum die Verfahren so lange dauern. Das bedeutet ja, dass ,die Älteren' auch massig Unterlagen einreichen müssen, die eigentlich schonmal vorlagen?

    Genau das wird das Problem sein.

    Ich weiß gar nicht, wie es diesmal ist, damals mussten die Schulleiter das alle Prüfen und kopieren usw. und dann kam es zurück, die waren echt alle not amused.

    Was wird da so anerkannt außer tatsächliche Zeiten als Lehrkraft?

    Genau die werden vor allem anerkannt, egal bei welchem AG z.B. bei Angestellten nur, wenn sie eine bestimmte Länge und kaum Unterbrechungen haben usw.

    Ich kam aus einem anderen Bundesland, da wurden die vorangegangenen Vertretungsverträge geprüft und mir mitgeteilt, dass diese als Erfahrungszeit anerkannt würden. Die Höherstufung gab es ja trotzdem, aber so erreichte man die Stufe 5 dann natürlich auch "richtig" schneller.

    Ich vermute, du kamst erst als es schon Stufe 6 gab. Da wurde es bei allen Neueinstellungen dann gemacht, daher wollten sie ja auch die Unterlagen aller anderen nachgereicht haben, um dann nach 1,5 Jahren Prüfung mitzuteilen, dass man das nachträglich doch nicht mehr anerkennen darf.

    Das betraf seinerzeit die Grundschullehrkräfte, richtig!?

    Wie langfristig, wir wurden zum 1.8. von E11 auf E13 eingestuft, allerdings hatte ich dann eben nicht mehr Erfahrungsstufe 3 wie vorher, sondern 2, meine ich oder sogar 1, müsste ich nachschauen.

    Ist denn die Anrechnung für Beamte nicht strenger als für Angestellte?

    Nein, andersrum, bei Beamten ist das mit den förderlichen Zeiten scheinbar viel einfacher als bei Angestellten.

    Und die PKB Jahre dürften sich doch in der Erfahrungsstufe bereits niederschlagen, oder?

    Leider überhaupt nicht, weil das bei der Einstellung hätte gemacht werden müssen und durch vorweggewährung der Erfahrungsstufe 5 alle bei 1 eingestuft wurden, außerdem ist ja bei der Umgruppierung in E13 von E11 auch wieder einiges an Erfahrungsstufen verloren gegangen, das darf ja im Beamtenverhältnis nicht sein.

    Rechne mit dem zweiten, wo sollten sie das denn alles her haben? Sie haben es doch alles zurückgeschickt also sie festgestellt haben, dass es für Angestellte nicht nachträglich angerechnet werden darf. Und als PKB hatte ich zwar die selbe Personalnummer, wie im Angestelltenverhältnis, aber die Akte wollten sie nicht aus dem Archiv holen, ich sollte alles neu ausfüllen, also würden sämtliche Verträge fehlen.

    Im Ref hatte ich sogar eine andere Personalnummer (und musste natürlich auch alles neu ausfüllen).

    Das das Einzelfallentscheidungen sind kann da auch nichts automatisch erfolgen.

    Eine Prüfung der Pensionsansprüche hätte ein Grund sein können, aber das scheint es ja nicht zu sein...

    Doch, genau das kann es sein, denn wie die letzten 5 oder 6 oder 8 Jahre gearbeitet wurde ist ja nicht überall gleich, es wird ja wohl Teilzeit da auch mit eingerechnet und jedes Kind verlängert um ein Jahr usw.- Genau wie das, was viel schwerwiegender ist, welche Berufserfahrung eben angerechnet wird (dabei ist dann aber Teilzeit nicht interessant, wohl aber auch Beschäftigungen vor dem Ref usw.)


    Außerdem werden ja erstmal die die jetzt 52 werden vorgezogen, das wurde ja bereits vorher mitgeteilt.

    Und dann müssen sie ja auch noch klären, ob auf Probe oder Lebenszeit gleich verbeamtet wird (weil schon eine Beurteilung vorliegt usw.)


    Mal davon abgesehen, dass in Berlin bei den Personalstellen alles lange dauert, der Streik z.B. wird immer erst auf dem letzten Drücker abgerechnet (wenn denn überhaupt, die Bearbeitung aus dem Streik von vor dem letzten Tarifabschluss ist bei mir immer noch nicht abgeschlossen).

    Wird denn pauschal davon ausgegangen, dass nachgezahlt wurde?

    Ja, anders ging es doch gar nicht, denn das wird nach zwei Jahren ja automatisch so gemacht. Da aber nun schon über 10 Jahre ja nicht mehr verbeamtet wurde, sind ja davon eigentlich alle (bis auf den vorletzten Jahrgang, den letzten haben sie gleich verbeamtet) betroffen.

    Du bist als Beamter dazu verpflichtet deine Nebentätigkeit anzumelden, dafür gibt es einen Dienstweg und ein vorgesehenes Formular, was dann in deiner Personalakte hinterlegt wird. Das "sie hätten es aber wissen können, weil dazu in meinen Bewerbungsunterlagen irgendwo ein Einzeiler steht" nicht das gleiche ist und dir diese Argumentation im Ernstfall nicht viel helfen wird, müssen wir doch jetzt nicht ernsthaft diskutieren, oder?

    Nee, da du ja dazu absoluten Unsinn erzählst und sicher weißt, dass dort eine Auflistung mit Tätigkeiten war (da du ja das alles genau zu kennen scheinst) ist da jede Unterhaltung mit dir sinnlos, zumal es ja ums Angestelltenverhältnis ging.

    In Berlin werden die gerade trotz Nachversicherung alle als Pensionsanspruch anerkannt, weil man eben das gar nicht hätte verhindern können.

    Da man diese meines Wissens jederzeit noch auszahlen lassen kann, wenn man die 60 Monate unterschreitet, erscheint es mir sinnvoll, eine Beitragsrückerstattung nicht sobald wie möglich zu beantragen, sondern sich das Ganze gut zu überlegen.

    Das kommt darauf an, ob West oder Ost, Ost geht gar nicht auszuzahlen.

    Ich fahre seit Jahren auf der Autobahn 150 km/h, da wo 120 km/h ist, bisher bin ich nicht geblitzt worden.

    Kann ich da auch von einer "stillschweigenden Genehmigung" ausgehen?

    Das ist wohl etwas anderes, wenn man das explizit drin stehen hat bei der Bewerbung, dann kann man davon sehr wohl ausgehen. Ich gaube kaum, dass du das offiziell so dem entsprechenden Autobahnamt mitgeteilt hast!

    Wie ist denn das, wenn man erst das Gewerbe hatte und dann verbeamtet wird? Beim Ref und beim Angestelltenverhältnis stands im Lebenslauf, der zur Personalakte einzureichen war, also ist das für mich eine stillschweigende Genehmigung (wobei ich es dann bei Ref noch mal beantragt habe und da wurden wir von der Seminarleitung aufgefordert die durchschnittliche Wöchentliche Arbeitszeit zu benennen, damit waren wir meist alle fein raus).

    Nun, ich mache es anders:

    Kontakte vermeiden und möglichst zu Hause bleiben --> Nein danke! Ich bin gern unter Leuten. Ich freue mich so, dass die Zeit vorbei ist, an dem ich bei Geburtstagen zählen musste, wieviele kommen dürfen und an denen Konzerte, Feiern etc ausgefallen sind. Nur weil Du gern allein und zu Hause bist, wirf mir nicht Querdenken vor!

    Das nenne ich mal egoistisch, die Infektion überall verbreiten, denn du hast schon gelesen, er vermeidet Kontakte und bleibt zuhause, wenn er positiv ist. Du sagst, du machst es nicht, also verbreitest du egoistischer Weise die Infektion (und das ist genauso egoistisch, wenn du das mit Magen-Darm oder anderen Krankheiten machst), weil du lieber Spaß haben willst!

    Und doch, wer so denkt und handelt, der gehört schon zu sehr querdenkenden egoistischen Menschen.

Werbung