Es geht mir darum, dass du ursprünglich behauptet hast, man müsse eine Nebentätigkeit nicht mehr angeben, wenn man sie bei der Bewerbung im Lebenslauf angegeben hat:
Das habe ich nicht behauptet, ich habe gesagt, dass ich davon ausgehe, dass sie damit stillschweigend genehmigt ist. Und habe angefragt, wie es nun ist, wenn ich verbeamtet werde.
Und da sie ordnungsgemäß vorher als Beamter genehmigt war, bleibe ich dabei und dem AG und den Vorgesetzten ist sie ja auch bekannt.
Und dabei belasse ich es auch, werde aber bei der Verbeamtung das noch einmal mitteilen, dass ich mich nur unter der Voraussetzung verbematen lassen, dass Genehmigungen weiterhin bestand haben.
Und die -245 Euro aus dem letzten Jahr kann mir der AG dann ja gerne geben ![]()