Beiträge von Susannea

    So, ich steige dann auch aus.

    Mein ältestes Kind ist positiv, dreifach geimpft, alle anderen noch negativ.

    Meine Konrektorin dann so zu mir, ja, dann musst du dich jetzt täglich testen (und ja, dafür bekomme ich dann sogar fünf Tests), aber weiter arbeiten.

    Tja, da mache ich nicht mit. Entweder ich bekomme eine Krankschreibung (immerhin habe ich ja auch Erkältungssymptome, wobei ich das für Heuschnupfen halte) oder ich bleibe zur Betreuung des 7jährigen Kindes bei ausgesetzter Präsenzpflicht zuhause.

    Bin nur seit heute Mittag nun auf der Suche, ob das so funktioniert, wie ich es mir vorstelle und welches Formular das richtige ist (die Kollegin, die im Personalrat sitzt sagte etwas, es müsste dafür extra Tage und volle Bezahlung, sowie ein anderes Formular geben. Aber natürlich erwische ich heute nirgendwo jemanden, denn ich brauche die Info ja möglichst bis morgen).

    Nunja, endlich mal wieder ausschlafen, hat ja auch was.


    Klar habe ich ein schlechtes Gewissen den Kollegen gegenüber, aber noch schlechter ist mein Gewissen, wenn ich die ungeimpften Kinder gefährde, nur weil ich als Dreifachgeimpfte alles weiter machen kann, obwohl mein Kind positiv ist.

    Ich kann aber nicht (kostenfrei) in die Familienversicherung meines Mannes. Das habe ich an mehreren Stellen im Internet gesehen.

    Ein Beamter kann selbst nicht familienversichert sein, etwa über die Mitgliedschaft des Ehepartners, auch wenn sein Einkommen geringer ist und unterhalb der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, da er per Gesetz versicherungsfrei ist. Er kann nur freiwilliges Mitglied werden.

    Ja, weil du ja Beihilfeberechtigt bist und einen Job hast geht das dann auch ohne Einkommen nicht.

    Das geht eben wirklich nur ohne Einkommen oder höchstens mit Minijob die Familienversicherung, aber eine "normale" Versicherung in der GKV geht immer.

    Hier reicht der positive Selbsttest um zuhause zu bleiben, wenn du den von der Schule bestätigt bekommst (da reicht bei uns das Foto in der Regel aus), wenn du dann beim Bürgertest einen positiven Test hast, dann reicht das, ist der Bürgertest dann negativ, dann hast du Anspruch auf einen PCR (weil zwei Teststellen was verschiedenes sagen).

    Ich kann sogar von dem Gegenteil berichten, unsere Krankenkasse arbeitet mit diverse Praxen und OP-Zentren zusammen, wo man als Mitglied genau dieser GKV dann bevorzugt behandelt wird und nur so schnell zu Terminen kommt. Wenn ich also wirklich eilig einen brauche rufe ich die KK an und habe in der Regel innerhalb von einer Woche einen Termin.

    Als PKV-Patient hatte ich so etwas alles nicht und bin auch bei keinem der Ärzte anders behandelt worden als in der GKV (war ja zwischenzeitlich in der PKV) außer beim Zahnarzt, wo ich dann noch einmal zur Prophylaxe/Zahnreinigung kommen sollte (hatte ich einmal in meinem Leben und hat mir genau gar nichts gebracht).

    Ich hätte da mindestens 1/3 der Leute nicht mehr beschäftigen wollen, weil die ihren Job einfach nicht gemacht haben. Passiert ist aber nie was.

    Genau einen Kollegen kenne ich und selbst den ist man schwer losgeworden. Erst wurde er zwangsumgesetzt als letzte Chance und dann hat er so weitergemacht (man hatte da auch die neue Schule scheinbar im Umklaren gelassen) und selbst dann hat er versucht gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht vorzugehen.


    Die meisten kennen den Berliner Fall vermutlich, ging ja durch die Presse.

    „Volkslehrer“ / Lehrer wegen YouTube-Äußerungen darf gekündigt werden (juraforum.de)

    Selbst wenn ich mich freiwillig gesetzlich versichern lassen würde, würdet ihr dann dennoch die Verbeamtung empfehlen oder das Angestelltenverhältnis, wo die Hälfte der GKV der Dienstherr übernimmt?

    Das es auch Bundesländer gibt, wo der Dienstherr dies schon bei Beamten tut und ich vermute, dass da in den nächsten Jahren noch mehr dazu kommen, würde ich die Versicherung erstmal ganz unabhängig vom Arbeitsverhältnis anschauen.

    Sagen wir es mal so, ich habe die PKV im Ref genommen, weil ich wusste das ist nur für ein Jahr und danach komme ich problemlos in die GKV zurück, ohne diese Überlegung wäre sie für mich keine Überlegung gewesen. Wobei ich zu dem Zeitpunkt bereits zwei Kinder in der GKV hatte.

    Familienversicherung für den Partner, wenn beide verbeamtet sind, geht meines Wissens nicht.

    Klar geht das, aber nur, wenn eben einer kein Einkommen hat. Aber da sie bereits in der PKV ist wird sie in der Elternzeit dort auch nicht rauskommen, nur wenn sie wirkliche Lücken hätte ginge das (was ja nicht vorkommt als verbeamtete, außer evtl. bei Beurlaubung ohne Bezüge).

    Frag ich halt mal so: unter Annahme der bereits erörterten Entwicklung. Denkt ihr, mit einem Kind lohnt sich eher GKV oder PKV, wenn beide verbeamtet sind und es 70% Beihilfe für ein Elternteil ab 2 Kindern gibt und unabhängig davon 80% Beihilfe fürs Kind? Wie siehts bei zwei Kindern aus?

    Wir waren drei Kinder und ein Elternteil in der GKV hat sich gelohnt, beide verbeamtet.

    Hier geht es, wenn ich es richtig verstanden habe, nur um die Frage Verbeamtung mit gesetzlicher oder privater Krankenversicherung. Als Beamter hat man zumindest 10 Kinderkrankentage pro Kind und Kalenderjahr (und insgesamt maximal 25), die man ohne Verdienstausfall nehmen kann.

    LG DFU

    Genau das habe ich doch gesagt, wenn der AG welche zahlt (das sind in der Regel 4 insgesamt, 10 pro Kind nur unter einem bestimmten Einkommen) hat man welche, sonst nicht.

    Mag ja sein, dass ich mich irre... aber wie soll sich das rechnen, selbst mit Kindern? Mich würde die Erklärung schon interessieren.

    Die Kinder sind in der GKV meist kostenfrei mitversichert, in der PKV brauchen sie eine eigene kostenfreie Versicherung.

    Kindkranktage bekomme ich nicht, da muss ich unbezahlt zuhause bleiben bei der PKV (wenn nicht der AG welche zahlt), bei drei Kindern kommt da schon was zusammen. Kuren muss ich auch z.T. deutlich selber zahlen usw. Verdienstausfall bei Begleitung im KH bekommt auch nur derjenige in der GKV, genauso wie Haushaltshilfe beim Ausfall des Versicherten (haben wir nach der 2. und 3. Geburt sehr gut gebrauchen können für jeweils eine Woche bei voller Bezahlung zuhause) usw. das läppert sich dann schnell und die monatliche Differenz ist ja bei drei selber zu versichernden Kindern (und einem Ehepartner, der dann auch nicht in die Familienversicherung in der Elternzeit kann und selber durchgängig zahlen muss) dann schon mal nur noch marginal.

    Das rechnet sich recht schnell.

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