Beiträge von Susannea

    Verstehe ich das richtig, dass ich ein Schreiben an die Bezirksregierung schicke, in dem ich um Verlängerung der EZ um ein Jahr bitte? Und danach stelle ich den Antrag für TZ in EZ?

    Nein, du machst das in einem Schreiben, Du schreibst einfach:

    "Hiermit bitte ich um Verlängerung meiner Elternzeit bis zum 2. Geburtstag meines Kindes geboren am xxx. Außerdem beantrage ich in der Zeit vom xxx-yyy TZ in Elternzeit mit x Stunden zu arbeiten (und wenn du bestimmte Tage willst, dann diese hier aufführen). in der Zeit von aa bis bb möchte ich hingegen C Stunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten, während ich in der Zeit vom ddd bis eee keine Teilzeit in Elternzeit machen möchte, sondern voll in Elternzeit gehen werde."

    In das Antragsformular in NRW kann man keine Tage reinschreiben.

    Antrag Teilzeit (in Elternzeit) NRW

    Niemand braucht ein Antragsformular, denn Elternzeit wird angemeldet. DAs macht man nach dem Gesetz formlos, also kann man alles reinschreiben ;)

    ZUmal das was du hier verlinkt hast auch gar nicht das gewünschte ist, sondern Teilzeit außerhalb der Elternzeit, hier geht es aber um TZ innerhalb der Elternzeit und die beantragt man gleich mit der Anmeldung der Elternzeit und dies ist in dem Formular auch nicht vorgesehen (weil es ja das falsche ist ;) )

    Ja, hast du natürlich.

    Du meldest einfach jetzt ein zweites Jahr an, was die anderen vermuten, dass es durchgeht und gibst gleich an in welche Zeiten du davon in TZ mit welcher Stundenzahl arbeiten möchtest.

    Ob NRW genauso dumm/langsam, wie Berlin ist weiß ich nicht, aber wenn das so nicht innerhalb von vier Wochen abgelehnt wird, gilt es als genehmigt und zwar genau so wie du es beantragt hast (also wenn du z.B. gleich Tage mit reinschreibst, dann müssen auch die so genommen werden).

    Geht in Berlin eigentlich immer, weil sie zu langsam sind um innerhalb von vier Wochen überhaupt zu antworten.

    Ich bezweifle aus den bereits genannten Gründen, dass die Elternzeit so durch geht.

    Zumal sie ja wie gesagt schriftlich darauf verzichtet hat.

    Ich würde versuchen, die Elternzeit um ein Jahr zu verlängern und anzugeben, dass du ab dem Zeitpunkt TZ in EZ arbeiten willst usw. dann sollte das gehen, wenn sie es überhaupt erlauben.

    Ja, das kenne ich, da ist der PCR zwar positiv, aber der Wert so, dass nicht klar ist, ob die Infektion gerade anfängt oder bereits vorbei ist.

    HIer vier negative PCR-Ergebnisse von gestern da, das von meinem Mann fehlt. Vorgestern alle fünf negativ. Schnelltests gab es keine, also auch keinen Grund daran zu zweifeln.

    1. Elternzeit ist gar nicht zu beantragen, sondern anzumelden (der AG kann nämlich nicht ablehnen),

    aber

    2. muss man sich nach der Geburt für die ersten 24 Monate festlegen, du hast also bis zum 2. Geburtstag keinen Anspruch mehr auf Elternzeit, du kannst lieb nachfragen, ob man dir noch welche gibt, aber du hast eigentlich bereits darauf verzichtet.

    DA hätte sich TZ in Elternzeit angeboten bzw. tut es immer noch.

    Manchmal frage ich mich ehrlich gesagt, ob man sich nicht erkundigt bevor man was anmeldet, warum man sich erst darum kümmert, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

    Ist hier auch so. Gerade zwei Kollegen fertig mit dem Ref die nächste fängt Montag an und war vorher als PKB beschäftigt, hat also nun andere Stundenzahl und Klassen. Zwei Kolleginnen kommen mit Hamburger Modell wieder ( bedeutet alle 1-2 Wochen neue Pläne), eine Kollegin wird doch noch länger ausfallen, Schulleitung kann die Stunden nicht unterrichten sondern aktuell nur Innendienst machen usw.

    Kann sein, vielleicht war auch nur die Grafik neu im Zusammenhang mit "wir schaffen die Quarantäne für Kontaktpersonen in der Schule ab" und "die Schulen kontrollieren selbst den Nachweis über den negativen Test, wenn die Kinder zurückkommen"...

    Wie gesagt, genau das wird bei uns schon lange so gehandhabt und die Grafik hat sich seit Anfang Januar nicht verändert und auch test-and-stay wird schon 14 Tage praktiziert (also eine Woche vor den Ferien)

    Und das ist leider auch in vielen Bundesländern schon eine Weile so, weil Schulen ja sichere Orte sind, aber ja, der Punkt mit den Schulen entspricht nur der KMK Entscheidung, nicht dem RKI.

    Die Regelung ist schon mehrere Wochen alt, die hatten wir bereits Anfang Januar.

    Und sie entspricht der deutschlandweiten Regelung des RKI, ich sehe da keinen wirklichen Unterschied.

    Der Trick mit dem Kleingewerbe funktioniert, wurde mir auch bei der Elterngeldstelle so gesagt. Es geht auch eine Solaranlage oder Ähnliches. Man muss auch nur ganz geringe Umsätze haben, das reicht schon.

    Du brauchst gar keine Umsätze. Man muss dann nur während der Elterngeldzeit aufpassen, dass es abgemeldet ist, sonst wird einem viel Elterngeld abgezogen, weil das Einkommen auf alle Monate umgelegt wird.

    Ich hätte gedacht, dass man mit Einverständnis der Schulleitung ein Kleingewerbe anmelden könnte, z.B. bei Etsy und da dann etwas Selbstgemachtes verkaufen könnte.

    Warum auch nicht, also ich kenne niemanden, wo das Probleme gemacht hat. Ich hatte ja selbst im Ref ein Kleingewerbe.

    Meinst du in der Elternzeit wieder gearbeitet? Aber dann müssen das ja wieder 12 Monate sein, damit du volles EG bekommst, oder?

    Nein, denn wenn man nach 12 Monaten wieder arbeiten bzw. eher nach ca. 14 (weil ja nur volle Kalendermonate zählen), dann werden die restlichen Monate ja durch Monate vor dem vorherigen Kind aufgefüllt.

    Ja, das mit dem Kleingewerbe geht, bei mir wirkte sich das aber z.B. nachteilig aus, weil nur ganze Jahre zählten (damit verschiebt sich ja der Bemessungszeitraum auf das letzte volle Kalenderjahr), das kann man inzwischen wählen, aber es geht auf jeden Fall.

Werbung