und auch von Angestellten werden bei Bundeslandwechsel 'Freigabeerklärungen' des abgebenden Landes bei Einstellung verlangt 8die freilich etwas einfacher zu erlangen sind als bei verbeamteten Lehrkräften, muss aber keineswegs sein)
Nö, ob du die hast oder nicht ist unerheblich, denn du kannst ja auch einfach kündigen und neu anfangen. Das ist z.B. zwischen Berlin und Brandenburg total üblich ohne Freigabeerklärung zu wechseln.
Und die Erfahrungsstufen, die werden dann erst interessant, wenn man z,B. fast 10 Jahre beschäftigt ist, weil Berlin ja immer bei 1 anfängt, egal welche Vorerfahrungen man hat.