Beiträge von Susannea

    und auch von Angestellten werden bei Bundeslandwechsel 'Freigabeerklärungen' des abgebenden Landes bei Einstellung verlangt 8die freilich etwas einfacher zu erlangen sind als bei verbeamteten Lehrkräften, muss aber keineswegs sein)

    Nö, ob du die hast oder nicht ist unerheblich, denn du kannst ja auch einfach kündigen und neu anfangen. Das ist z.B. zwischen Berlin und Brandenburg total üblich ohne Freigabeerklärung zu wechseln.

    Und die Erfahrungsstufen, die werden dann erst interessant, wenn man z,B. fast 10 Jahre beschäftigt ist, weil Berlin ja immer bei 1 anfängt, egal welche Vorerfahrungen man hat.

    Stimmt, I stand corrected. Für den Übergang müsste also mindestens ein >450-Euro-Job her. Allerdings erreicht man das in E11 Stufe 1 (jetzt mal als Worst Case) schon mit einer TZ-Verpflichtung von 13%, also 4 Wochenstunden. So eine Stelle sollte sich jederzeit finden lassen.

    Naja, ich kenne eben den Fall, dass sich die auch nicht sofort finden ließ und dann hat man eben erstmal ein Problem, wenn man von nichts sowas bezahlen soll. Deshalb sollte man da immer vorsichtig sein und gucken, wie die Umstände in dem jeweiligen Bundesland und die Familienverhältnisse sind.

    Wenn nach den Ref du wieder angestellt bist, kommst du problemlos wieder in die GKV. Schwierig wird es nur, wenn du eben Arbeitslos bist und ja keinen Anspruch auf ALGI hast (denn mit ALGI kämst du auch problemlos in die GKV zurück).

    Ich hatte damals in Berlin auch überlegt, aber da ich Anspruch auf Familienversicherung und ALGI nach dem Ref gehabt hätte, wäre ich problemlos zurückgekommen. Durch den Arbeitsvertrag der sich ans Ref anschloss war das dann eh kein Problem.

    Hier gerade die offizielle Mitteilung:

    Inoffiziell kam dann noch hinterher, dass wir allen positiven raten zur Teststelle zu gehen.

    Und wann ist der dann, wenn beide im selben Haushalt leben und sich kontinuierlich sehen?

    Ist inzwischen durch das tolle test-and-stay und den Schulen, die Testzentrum sind egal. Aber Symptombeginn oder ab PCR-Ergebnis (wenn symptomlos) eigentlich eben die 5 Tage, dann können sie sich freitesten. Das sie sich in der Schule freitesten können, haben wir bisher verschwiegen und lassen sie erst nach negativem Bürgertest am nächsten Tag kommen.

    Wenn der Vater sich frühestens nach 7 Tagen freitesten kann, bedeutet es für mich, dass er so lange auch noch infektiös sein kann. Das heißt das Kind könnte sich an Tag 5 freitesten, während Papa es schon an Tag 4 angesteckt hat, oder dann noch an Tag 6 oder 7? Das gibt doch keinen Sinn.

    Nee, Logik ist seit Corona vorbei, denn genau die unlogische Variante ist die, die uns das Gesundheitsamt mitgeteilt hat und ja, wir dürfen dann die Eltern informieren und haben dann auch noch welche, die jeden Lehrer einzeln fragen, weil sie hoffen, irgendwer lässt die Kinder früher kommen, damit sie ihnen zuhause nicht weiter auf den Keks gehen. :autsch:

    Eig spannend, dass dies kaum durchgesetzt wird…dann würde es sich schnell allgemein verbessern

    Wie gesagt, in Berlin kenne ich viele Fälle, wo das inzwischen durchgesetzt wird inklusive der AG muss sonst eine Tagesmutter für die Stunden stellen und bezahlen usw.
    Da ist unsere letzte Frauenbeauftragte sehr gut drin gewesen darauf hinzuweisen, dies aber auch für alleinerziehende Väter z.B. usw.

    DA sind also die Regelungen auch sehr klar in Berlin z.B.

    zum Verständnis: wer infiziert ist, ist doch krank.

    Warum sollten Kranke am (Distanz-)Unterricht teilnehmen?

    Ich gucke doch auch sonst bei keinen Krankgemeldeten, ob sie vll doch irgendwie am Unterricht teilnehmen können:gruebel:

    Das ist aber aktuell auch bei den Lehrern und AN so, wer in Isolation ist und arbeitsfähig muss im HO arbeiten, wer krank und krankgeschrieben ist, der nicht.

    Nein, das wird nicht funktionieren. Sonst würden die Singles und die Kinderlosen exklusiv in der ersten Stunden und im Anschluss nur nachmittags unterrichten... ;)

    Das MUSS sogar funktionieren bei TZ in EZ, weil wie gesagt, die Arbeitszeitverteilung nur in Absprache gemacht werden darf.

    Aber in Berlin muss dies eben z.B. auch außerhalb dieser durch das Gleichstellungsgesetz (bzw. hier Frauenförderplan) funktionieren.

    Meist tut er das aber einfach und sagt „das geht dienstlich nicht anders ;-)“

    Nein, das kann er seit dem BEEG nicht mehr. Wenn also SomeThingNice z.B. sagt, ich kann freitags nicht arbeiten, weil die Kita da zu hat, dann darf die Schule sie freitags nicht einsetzen entgegen ihrem Wunsch.

    Ich habe z.B. genau die von mir gewünschten Arbeitstage, schon immer. Meine Kollegen auch alle. War noch nie ein Problem bei uns. Auch wenn jemand sagt, er möchte in der Zeit gerne immer nur von 8-12 kommen ging das bisher problemlos bei uns.

    Spannend. Mein Schulleiter sagte ohne irgendwas schriftliches (Bluttest reicht) könnte er keinen Termin veranlassen.

    Wie gesagt, muss er ja auch nicht, wobei ich bis zum Mutterschutz nichts schriftliches abgegeben habe, denn die Personalstelle wollte das Attest nicht bezahlen, obwohl sie dazu verpflichtet ist, wenn sie etwas schriftliches haben will.

    nur damit ich das richtig verstehe: ich könnte reinschreiben, dass ich nur Dienstags und Donnerstags arbeiten möchte? oder meinst Du was anderes mit "Tage dazu schreiben"?

    Genau das wird im Gesetz empfohlen und kannst du machen, das kann der AG natürlich aber ablehnen und muss sich mit dir auf deine Arbeitstage einigen. Er kann sie nicht alleine festlegen.

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