Beiträge von Susannea

    Aber bei Susanneas Arzt wurde etwas anderes geraten. Kann ja sein. Letztlich muss jeder für sich abschätzen, ob das Kind mal 3 Tage ohne Sport auskommt.

    Nein, genau das hat er gesagt, normaler Sport geht, wenn man regelmäßig im Training ist (weil keine außergewöhnliche körperliche Belastung) kein Leistungssport und keine außergewöhnliche Belastung (also 2000er erklimmen o.ä.) Dementsprechend haben wir das auch bei der jungen Dame die 7 Tage die Woche Sport macht anders gehanhabt als bei dem, der nur ein bis zweimal neben Schulsport zum Sport geht.

    Ach Susannea, ja, du hast wie immer Recht. Wenn du das nächste Mal einfach sagst "meine Tochter" und "unser Arzt hat empfohlen", kann man die Aussage einordnen. Hier geht es halt immer auch darum, was andere Menschen betrifft und im Dezember wurde noch empfohlen, eine Woche auf Sport zu verzichten, selbst wenn es jetzt oder für dich speziell eine andere Empfehlung gab.

    Nein, es wurde nie allgemein eine Woche empfohlen, denn es gab ganz viele verschiedene Empfehlungen.

    Und das war bei uns ja auch nicht im Dezember, sondern bereits im August ;)

    <und das ich von Mädchen sprach, stand im Text ;)

    Ist ja was völlig anderes als "die hatten ja nix". Das Problem war wahrscheinlich bei jungen Männern mit Myokarditis auch, dass sie zu früh Sport gemacht haben.

    Nein, das ist genau das selbe, denn sie durften Sport machen, weil sie nichts hatten, weil das die Ärzte so gesagt hatten ;)
    Aber danach wurde ja nicht gefragt, was die Ärzte gesagt haben, sondern nur wie lange sie ausgesetzt haben ;)

    Zumal es sich eben um Mädchen handelt.

    Meine Oma hat mal zu einem Medikament gesagt, die Beschwerden, die sie habe könnten keine Nebenwirkung des Medikaments sein, was sie nehmen musste, die Tablette sei ja so winzig klein.

    Daran musste ich spontan denken bei dieser äußerst logischen Begründung.

    Die Ärzte haben gesagt, der Körper zeigt einem, wenn man mehr Ruhe braucht. Wie gesagt bei Impfung 1 und 2 hatten die nicht mal einen Impfarm, also hatten sie nunmal nichts und der Körper brauchte scheinbar nicht mehr Ruhe.

    Ob du die Begründung nun logisch findest oder nicht ist mir ziemlich egal, es war die Vorgabe von den Ärzten.

    Kinder rennen und turnen doch auch so in den Pausen und nachmittags mal herum. Das lässt sich doch gar nicht verhindern, deshalb habe ich es für mein Kind so ausgelegt, dass es sich nur nicht überanstrengen sollte. Hab der Sportlehrerin einen Zettel geschrieben und selbst mit meinem Kind ausgemacht, dass es nicht zu doll macht. Aber eine Doppelstunde lang in der kalten, zugigen Turnhalle auf der Bank sitzen ist auch nicht so toll (und wegen Pooltestung an dem Tag konnte ich es auch nicht später schicken).

    So wurde es uns auch gesagt, die Großen waren bei der 2. Impfung gleich wieder beim Training, aber dann eben etwas langsamer. Die hatten ja nichts.

    In BY müssen ungeimpfte Lehrkräfte einen Test nachweisen - oder in der Schule einen Selbsttest durchführen, beaufsichtigt. Der zählt dann nicht als Test für Kinobesuch oder Gastronomie, aber erlaubt das Unterrichten. Abgenommen wird der Test diskret durch Schulleitung oder Beauftragte, das wird jede Schule anders handhaben, ebenso wie die Frage nach dem Termin, also der genauen Uhrzeit.

    Ist hier ähnlich, nur das der AG nur zwei Tests stellt, also müssen sie dann die restlichen mitbringen oder ins Testzentrum gehen, allerdings zählen hier alle Tests, auch die in der Schule für alles, also auch Gastronomie, ÖNVP usw.

    Wir können uns dafür alle die Bescheinigungen abholen, da ich z.B. Mittwoch mit meinen Kindern zu JtfO fahre hole ich mir Dienstagnachmittag eine Bescheinigung.

    Ist oft sehr praktisch.

    Vielleicht sollte man mal dazu übergehen, dass die Notbetreuung nicht unbedingt von Lehrern gemacht werden muss…

    Guter Ansatz, das hat bei uns wunderbar geklappt, dass die nachher komplett von den Erziehern und Schulhelfern usw. übernommen wurde und die Lehrkräfte "nur" noch zusätzlich zum Distanzunterricht die pädagogischen Angebote gemacht haben.

    Ist es richtig, dass dann das normale deputat als Vollzeit gerechnet wird, von dem man entsprechend reduziert oder wie kommt man auf diese Arbeitsstundenzahl von 25-30 Arbeitsstunden?

    Genau

    Wird einem die Zeit der Partnerschaftsbonusmonate beim nächsten Kind Mitberechnet für die Ermittlung des Gehaltes für das normale Basiselterngeld oder entfallen hier auch die Zeiten des Elterngeldbezuges?

    Die Monate werden mitberechnet, denn es werden maximal 12(14) Monate ausgeklammert.

    Die Frage ist natürlich, wenn das Brutto vor Geburt höher liegt als der Deckel von 2770 Euro, ob dann trotzdem wieder die 2770 Euro / 2 für die Berechnung herangezogen werden, was das halbe Netto maximal sein darf?

    Es wird immer erst auf 2770 gedeckelt.

    Das mit den Partnerschaftsbonusmonaten ist auch echt ein Rechenexempel...

    ich hab ewig hin und her gerechnet ob es sich lohnt und mit welcher Stundenkombination. Ich hatte vorher TZ und konnte nur etwas nach unten gehen, sonst wäre ich nicht über dem Minimum gewesen und bekam so nur 150€, aber bei meinem Mann hat es sich gelohnt. Am Ende haben wir in Summe für das gleiche Geld wie ohne Partnerschaftsmonate pro Woche 2 Stunden weniger gearbeitet. War also nicht viel, aber immerhin etwas.

    Das hatten wir damals schon bei den Partnermonaten mit dem Rechenspiel. Ich eh nur den Sockelbetrag, da mein Mann aber bei Kind 2 und 3 die ersten 14 Tage zuhause war als Haushaltshilfe und dies ohne Einkommen vom AG, die KK das aber gezahlt hat, aber fürs Elterngeld das nicht anzurechnen war, kamen wir dann in dem Monat ca. auf sein volles Gehalt, obwohl er nur 25 Stunde die Woche gearbeitet hat, das war ganz gut, da er ja damals Alleinverdiener war.

    Dies wird dann aber auf 233 Euro gedeckelt, damit ich die maximale netto Grenze von 2770 Euro nicht überschreite?

    Nein andersrum, es wird erst gedeckelt und dann erst die Differenz berechnet, somit hättest du so gut wie keine und würdest dann den Mindestsatz bekommen (Elterngeld 300 Euro, ElterngeldPLus 150 Euro).

    Du würdest Minimum 150 Euro an EG bekommen in den Partnerschaftsbonusmonaten als Mindestsatz - zumindest wenn beide Partner die Voraussetzungen (Minimu 15, Maximum 25 Stunden) erfüllen, denn das kann einem auch noch auf die Füße fallen und man muss die Partnerschaftsbonusmonate zurückzahlen.

    Das wohl neuerdings nicht mehr, da soll das auch bleiben, wenn das bei einem doch nicht klappt, aber ja, das war früher so, dass man dann zurückzahlen musste.

    Tatsächlich gibt es dann wohl 300 Euro Mindestbetrag :) ich hoffe das stimmt, habe es jetzt mehrfach so gelesen…

    Partnerschaftsbonusmonate sind ElterngeldPlus Monate, also nur 150 Euro, nur beim "normalen" Elterngeld 300 Euro.

    Fast 2770 - (2550-83,33)= 303,33 Euro und dann je nachdem ob Elterngeldplus, dann 65% davon, also ca. 196 Euro oder Elterngeld, dann 300 Euro.

    Ja, es wird vom Brutto ausgegangen, das ist auf 2770 Euro ca. gedeckelt und dann nimmst du die Differenz von dem Brutto 2770 abzüglich dem neuen Brutto (was du aber um die Werbungskostenpauschale von 83,33=1000/12 vermindern musst). Davon wird dann dein neues Elterngeld berechnet,. Also 65% der Differenz, maximal aber 900 Euro Elterngeld je Monat.

    § 16 Inanspruchnahme der Elternzeit im BEEG sagt, dass du dies einfach anmelden kannst, Problem könnte wieder sein, dass dies ja nicht für Beamte gilt und wie das bei euch dann geregelt ist muss ja das jeweilige Land selber entscheiden.

    Allerdings sagt

    § 9 FrUrlV NRW – Anwendung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

    Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Besoldung in entsprechender Anwendung des § 15 Absatz 1 bis 3 und § 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748) in der jeweils geltenden Fassung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

    Dort sehe ich nichts abweichendes, aber das kann dir sicher doch die Sachbearbeiterin sagen nach welcher Gesetzesstelle du dies hättest tun müssen, da ja das BEEG dies ausschließt.

    Was sagt sie denn, was passiert, wenn du jetzt das einfach anmeldest? Oder hast du es sogar schon angemeldet? Ansonsten ab zum Personalrat oder der Gewerkschaft damit, aber ich denke, die gute Dame hat einfach keine Ahnung (wie so viele) von den aktuellen Rechtsgrundlagen.

    Ich nicht. Krank ist krank. Da gibt es keinen Unterricht.

    DAs kommt darauf an. Unsere Schulleiterin hat sich das z.B. jetzt extra genehmigen lassen, dass sie generell trotz Krankschreibung aus dem HO arbeiten darf, aber mit Krücken und Schiene geht eben Grundschule nicht wirklich.

    Wobei sie aktuell auch natürlich nicht wirklich unterrichtet dann.

    Ja. Ist so. Aber "im Dienst" ist relativ.

    Ich sitze eh immer bis 24 Uhr oder länger am PC oder am Lego-Tisch / PC oder so und bekomme die Rückmeldung dann direkt.

    Sehe ich ähnlich, jetzt schläft der Zwerg und ich habe Zeit für den PC, gestern z.B. waren wir ca. 20.30 Uhr zuhause, also gehe ich danach erst an den PC, aber nun beschwert sich die Kollegin, ich könnte doch nicht mehr nach 21 Uhr antworten, dann erwarten sie es von allen. Tja, aber dafür antworte ich eben nicht zwischen 15.30 Uhr und 20.30, da bin ich nämlich mit meinen Kindern in der Schwimmhalle usw. ;)

    Ich finde, das sollte jeder eben so machen dürfen, wie es für ihn passt, ohne das daraus etwas allgemeines abgeleitet wird bei den Eltern oder Kollegen sich aufregen.

    Nachdem bei uns die erste Schulwoche erstaunlich ruhig war (aber hej, wir hatten ja auch ca. die Hälfte frisch genesene oder doppelt geimpfte in der Klasse) wurde nun heute eine Klasse vorsorglich komplett nachhause geschickt. Gestern ein positiver Schnelltest, heute gleich die nächsten drei, daraufhin sind nun alle zuhause. Geschwister dazu wurden dann heute ausnahmsweise auch noch einmal getestet. Aber glücklicher Weise alle negativ.

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