Ich nutze es ohne Apple-ID.
Beiträge von Susannea
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Es wird nach TV-L E9b bzw. E10 bezahlt.
Also E10 gibts bei uns erst mit Bachelor-Abschluss, eigentlich wird ja in beiden Bundesländern nach den selben >Voraussetzungen eingruppiert, also könnte die Auslegung scheinbar unterschiedlich sein.
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Hier extra noch mal für Lindbergh, dass möchte man seinem Kind doch nicht antun, oder?
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Wenn du teilst wird ja anders berechnet.
Du bekommst In der Regel Elterngeldnetto- Einkommen. Aber bei der Teilung bekommst du 65% vom Unterschiedsbetrag maximal aber 50% vom Basiselterngeld.
Basiselterngeld wären 1800 Euro, halbes Elterngeld 900 Euro.
Unterschiedsbetrag bei 450 Euro Einkommen: 2320 Euro
Sprich wenn du 450 Euro verdienst bekommst du 65% von den 2320 Euro, das wären 1508, aber gekürzt auf die maximalen 50% vom Basiselterngeld, also 900 Euro.
Kindergeld hat ja mit dem ganzen gar nichts zu tun und beträgt fürs erste Kind 219 Euro.
Somit hast du Elterngeld plus (900), Kindergeld (219), Minijob (450) abzüglich PKV 1249 Euro.
Allerdings kannst du das erst ab dem ersten Monat, der nicht voll Mutterschutz ist aufteilen, somit kommst du maximal auf 1+2*11=23 Monate die du Geld erhältst. Das solltest du bei deiner Planung berücksichtigen.
Neu soll jetzt sein, dass du das auch weiter erhältst, wenn du doch nicht zwei Jahre zuhause bleibst, aber ich weiß nicht, ab wann das gilt. Früher war es dann verfallen bzw. musste umgewandelt werden und dann wurde eben doch voll angerechnet.
Denke übrigens während des Mutterschutzes dran, dass dir auch aus dem 450 Euro-Job Geld zusteht (allerdings als Mitglied der PKV nur einmalig 210 Euro vom Bundesamt für Soziales und jeden Monat 60 Euro Zuschuss von deinem Mann, auch nach der Geburt während du noch im Mutterschutz bist und somit noch keine 450 Euro bekommen kannst.)
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Ich kann mich an keine Quellenangabe deinerseits erinnern. "Ich habe gehört" würde ich nicht dazuzählen.
Doch, da steht:
Auch bei einigen Grippe-Impfungen wurde ein Auftreten des Syndroms beobachtet.
Wenn man ein bisschen sucht, findet man was zu FSME-Impfung und Malariaprophylaxe. Zu Häufigkeiten hab ich noch nichts finden können.
Doch, die gab es, ich habe auf den Block und ihren Auftritt in der Tagesschau verlinkt.
Zu dem ganzen gibt es wohl bisher nur Fachpublikationen.
Im Lexikon steht nach Grippe-Infektionen.
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Wo hast du das her? Die Rede war von bestimmten Influenza-Impfungen. Außerdem bauscht das ZDF nichts auf, sondern informiert, das ist schon ein Unterschied.
Im Artikel steht davon ja gar nichts, nein, bevorzugt nach Influenza- und Magen-Darm-Erkrankungen kann es auftreten und eine seltene Nebenwirkung bei einigen Impfstoffen und das wieder aus der Quelle, die ihr ja nicht hören wollt, einer Mitarbeiterin der Impfstoffzulassung. Also eben überhaupt nicht ungewöhnlich, nur wird es sonst nicht so oft angegeben.
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Nebenwirkung bei J&J

Auch wieder so ein Aufgebausche, denn diese Nebenwirkung kann bei jeder Impfung auftreten (und tut es auch), genauso wie bei jedem Infekt.
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Das haben wir eben unterschiedlich interpretiert Susannea und insofern ist mein Ratschlag auch kein Versuch "mit Kanonen auf Spatzen zu zielen" (ich hatte schließlich nicht einfach empfohlen einen Anwalt zu konsultieren, sondern diesen lediglich als Alternative benannt zur Rechtsberatung der eigenen Gewerkschaft, die meine erste Anlaufstelle wäre im Zweifelsfall), sondern ein Versuch, das, was ich lese ernstzunehmen, aber auch deutlich zu machen, welchen Beratungsbedarf ich sehe und wie dieser- unter Berücksichtigung dessen, was ich herausgelesen habe- erfüllt werden kann.
Da bin ich ganz bei dir, dass wenn sie nicht nachfragen will dringend Beratungsbedarf besteht und zwar nicht im Forum.
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Insofern finde ich es gut Clio , dass du jetzt doch das Gespräch mit deinem Dienstherrn suchen möchtest. Das scheint mir ein deutlich sinnvollerer Weg zu sein, als auf Internet-Ratschläge vertrauen zu wollen bei einem derart sensiblen Anliegen. Alles Gute!
Das sehe ich auch so und deshalb finde ich Ratschläge wie man soll sich an einen Anwalt wenden eben mit Kanonen auf Spatzen geschossen, denn vermutlich gibt es eine Lösung, wo man gar kein Dienstvergehen begehen muss, wenn man darüber redet.
Und nein, für mich hat die TE dies gar nicht deutlich vorher verlauten lassen, sondern eher so als ob sie auf die Idee gar nicht gekommen wäre, dass es evtl. auch Lösungen geben könnte, die beiden helfen.
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Die evtl. gar nicht nötig sind, weil die Stellen es anders regeln.
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Das wirst du nur rausbekommen, wenn du nachfragst, welche Möglichkeiten es gibt, immerhin ist es bei dir ja anders als der Normalfall, weil dein Beschäftigungsverhältnis ruht.
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Ich würde dir dringend eine Rechtsberatung durch deine Gewerkschaft oder einen passenden Fachanwalt empfehlen, ehe du eine Entscheidung triffst, deren Konsequenzen du basierend auf Einschätzungen aus einem Internetforum nicht sicher abschätzen kannst. Deine Gewerkschaft/ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kennen einschlägige Fälle bzw. Urteile und können diese konkret auf deine Situation anwenden.
Ich verstehe solche Hinweise nicht, wieso sollte man nicht erst mit der betroffenen Stelle reden?!?
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Das Problem ist nämlich, dass Ö manchmal während des Schuljahres von heute auf morgen jemanden braucht und dann kann ich nicht erst kündigen, verhandeln oder ähnliches. Dann müsste ich sofort zusagen.
Das schlimmste werden vermutlich Geldbuße oder die angesparte Pension sein, aber ich würde da beim Schulamt einfach mal anfragen, evtl. haben sie keinerlei Probleme, wenn du eh gehst in der Elternzeit damit.
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Kann mir vorstellen, dass sie das machen wird, bis auch GS-Lehrer A13 bekommen.

Die bekommen das in Berlin ja schon

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Wenn du danach eh nach Österreich willst würde ich einfach um Entlassung in dem Falle einer Stelle bitten
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Naja das ist dann ja der gleiche Arbeitgeber und eine extra Abmachung. Aber das ist bei mir ja nicht relevant.
Doch na klar ist es das, dass zeigt nämlich, dass die Formulierung nicht lauten kann "nicht im öffentlichen Dienst", sondern sehr viel detaillierter sein kann und diese Details muss man sich anschauen, in wie weit sie auch eine österreichische Stelle betreffen.
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Nicht im öffentlichen Dienst kann ja nicht wirklich hinhauen, wenn ja einige sich selber in Elternzeit vertreten z.B.
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Also bei uns in NRW (oder zumindest in meiner Klasse) war das so, daß ich nur im Rahmen der Amtshilfe das Gesundheitsamt unterstützt habe. Konkret gab es vom Gesundheitsamt die Quarantäne-Verfügungen. Diese habe ich als ganzen Stapel fertig unterschrieben zusammen mit einer Liste welchen Schülern ich die Verfügungen auszuhändigen habe vom Gesundheitsamt bekommen und ich mußte anschließend ans Gesundheitsamt zurückmelden welchem Schüler ich die Quarantäneverfügung zustellen konnte und um welche Schüler sich jetzt noch das Gesundheitsamt selber kümmern mußte, weil ich die Schüler an dem Tag nicht erreicht habe.
Und genau so war es eben bei uns nicht.
In Brandenburg kenne ich nur das Schreiben, dass Schul- und Hortleitung ermächtigt werden (und ja, genau so stand es wortwörtlich drin), direkt in Quarantäne zu schicken. Da waren wir aber nie betroffen, daher weiß ich nicht, wie das konkret lief.
In Berlin war es konkret so, dass entweder das Gesundheitsamt (sehr selten der Fall) oder die Eltern die Schule über eine positive Testung informiert haben und dann hat sich die Schule mit dem GA in Verbindung gesetzt und informiert.
Dann sollte die Schule die Kontaktnachverfolgung an der Schule machen und die Schüler und Lehrer mit einem Schreiben der Schule direkt in Quarantäne schicken und sie entsprechend abholen lassen.
Danach hat die Sekretärin dann (möglichst am selben Tag) eine Liste an das Gesundheitsamt geschickt, wen sie in Quarantäne geschickt hat und das Gesundheitsamt hat nach der Liste dann noch nachträglich Schreiben mit der Quarantäneanordnung für den AG usw. verschickt.
Das Schreiben der Schule ersetzte also die Telefonanrufe vom GA, die ja auch von irgendwem hätten kommen können, so wussten die Eltern auch, dass es echt war.
Die ersten Male hat das GA das auch ohne Nachfragen so alles hingenommen, nur jetzt zum Schluss wurde dann manchmal nachgefragt, ob nicht evtl. doch nur draußen unterrichtet wurde o.ä. Sitzpläne hatten sie zwar erst verlangt, dann aber nie haben wollen, sondern die Entscheidung der Schulleitung so übernommen, wie sie war, wer in Quarantäne geht.
Also nein, nicht nur Briefe vom GA austeilen, sondern die Schulleitung hat konkret entschieden, wer in Quarantäne geht.
Und wie gesagt, ob rechtskonform oder nicht hat niemanden (nee, stimmt nicht, ein Vater hat gesagt, er sieht gar nicht ein, dass sein Kind in Quarantäne geht, hätte doch kaum Kontakt gehabt) wirklich interessiert. Es war gängige Praxis, weil das GA gar nicht anders auch nur ansatzweise hinterher gekommen wäre.
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Weißt du, es hat einfach gar keiner Lust gegen so etwas sinnvolles zu klagen, wem es nicht gepasst hat, der hat die Quarantäne nicht eingehalten, egal von wem verhängt und wer etwas Grips hat, dem war egal, wer sie verhängt hat.
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Was in anderen BL gar nicht möglich ist. Die SL ist in NDS nicht dazu befugt.
Klar, in Berlin und Brandenburg dürfen sie es, wobei einige Bezirke es wieder von GA machen lassen.
Wäre wohl auch Amtsanmaßung. Die Anordnung einer Quarantäne obliegt dem Gesundheitsamt bzw. dem Amtsarzt. Das sind selten Lehrer oder Schulleiter.
Falsch, die Gesundheitsämter haben die Schulleitungen und Hortleitungen dazu ermächtigt.
Gab es ein offizielles Schreiben bei meinen Kindern z.B., wo das allen Eltern noch Mal mitgeteilt wurde.
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