Also bei uns in NRW (oder zumindest in meiner Klasse) war das so, daß ich nur im Rahmen der Amtshilfe das Gesundheitsamt unterstützt habe. Konkret gab es vom Gesundheitsamt die Quarantäne-Verfügungen. Diese habe ich als ganzen Stapel fertig unterschrieben zusammen mit einer Liste welchen Schülern ich die Verfügungen auszuhändigen habe vom Gesundheitsamt bekommen und ich mußte anschließend ans Gesundheitsamt zurückmelden welchem Schüler ich die Quarantäneverfügung zustellen konnte und um welche Schüler sich jetzt noch das Gesundheitsamt selber kümmern mußte, weil ich die Schüler an dem Tag nicht erreicht habe.
Und genau so war es eben bei uns nicht.
In Brandenburg kenne ich nur das Schreiben, dass Schul- und Hortleitung ermächtigt werden (und ja, genau so stand es wortwörtlich drin), direkt in Quarantäne zu schicken. Da waren wir aber nie betroffen, daher weiß ich nicht, wie das konkret lief.
In Berlin war es konkret so, dass entweder das Gesundheitsamt (sehr selten der Fall) oder die Eltern die Schule über eine positive Testung informiert haben und dann hat sich die Schule mit dem GA in Verbindung gesetzt und informiert.
Dann sollte die Schule die Kontaktnachverfolgung an der Schule machen und die Schüler und Lehrer mit einem Schreiben der Schule direkt in Quarantäne schicken und sie entsprechend abholen lassen.
Danach hat die Sekretärin dann (möglichst am selben Tag) eine Liste an das Gesundheitsamt geschickt, wen sie in Quarantäne geschickt hat und das Gesundheitsamt hat nach der Liste dann noch nachträglich Schreiben mit der Quarantäneanordnung für den AG usw. verschickt.
Das Schreiben der Schule ersetzte also die Telefonanrufe vom GA, die ja auch von irgendwem hätten kommen können, so wussten die Eltern auch, dass es echt war.
Die ersten Male hat das GA das auch ohne Nachfragen so alles hingenommen, nur jetzt zum Schluss wurde dann manchmal nachgefragt, ob nicht evtl. doch nur draußen unterrichtet wurde o.ä. Sitzpläne hatten sie zwar erst verlangt, dann aber nie haben wollen, sondern die Entscheidung der Schulleitung so übernommen, wie sie war, wer in Quarantäne geht.
Also nein, nicht nur Briefe vom GA austeilen, sondern die Schulleitung hat konkret entschieden, wer in Quarantäne geht.
Und wie gesagt, ob rechtskonform oder nicht hat niemanden (nee, stimmt nicht, ein Vater hat gesagt, er sieht gar nicht ein, dass sein Kind in Quarantäne geht, hätte doch kaum Kontakt gehabt) wirklich interessiert. Es war gängige Praxis, weil das GA gar nicht anders auch nur ansatzweise hinterher gekommen wäre.