Beiträge von Susannea

    @Lindbergh: Ich glaube kaum, dass Eltern nur, weil sie Eltern nicht mögen den Kontakt unterbinden. Das hat wohl deutlich wichtigere Gründe in der Regel. Ädert aber nichts daran, dass man keinesfalls Klassenkameraden für soziale Kontakte braucht, gerade in einer Pandemie nicht. Da hat man mehr von Kontakten, die die Regeln auch einhalten usw.

    Aber dennoch lernen "die Kleinen" (...in der Mehrheit) im Klassenzimmer mit Lehrkraft am besten, oder?

    Nein, denn zuhause haben sie eben oft 1:1 Betreuung und die kann manchmal viel mehr bringen und gerade das soziale und der Lärm kann in der Schule hinderlich sein.

    Außerdem hatte mein Kind ja ausgewählte Kontakte, die anderen, die ich kenne auch. Man braucht nicht unbedingt die Klassenkameraden, die man sich ja leider auch nicht wirklich aussuchen kann.

    Bei uns hat lediglich die 6. Klässlerin etwas gelitten, weil sie eben nicht die gewünschten Kontakte haben konnte, weder für den 1. Klässler noch für die 8. Klässlerin war es ein Problem, eher das Gegenteil.

    Siehe meinen "Wie verhalten sich Trolle wie Lindbergh"-Post irgendwo hier im Forum. Ich wette, du findest nirgendwo einen Beitrag, wo er WÖRTLICH schreibt, dass er das traurig findet. Höchstens "betrübt" oder ein ähnliches Wort. Damit muss er nämlich nicht auf dein Argument eingehen, weil du ja "falsch" wiedergibst, was er sagt.

    Ich bleibe dabei: So verhalten sich Demokratiefeinde oder Trolle. Meistens vereinen sie meiner Erfahrung nach beide Eigenschaften.

    Naja, wörtlich brauchen wir es ja nicht, er hat den weinenden Smiley bei allen diesen Beiträgen verwendet, das sollte wohl reichen ;)

    In manchen Impfzentren in meiner Nähe wären schon genügend Impftermine frei. Viele gebuchten Termine werden dann doch nicht genutzt --- ohne Absage, sodass man sich jetzt vermehrt auf die Reserveliste setzen kann.

    Das Problem an Schulschließungen ist, dass viele Kinder und Jugendliche auf der Strecke bleiben. Selbst an meinem Schulstandort, der zu den sehr guten Standorten gehört (der Frosch würde sagen: "Bullerbü") merkt man es mehren SuS an, dass der Distanzunterricht ihnen nicht gut getan hat.

    Naja, aber es gibt eben auch gegenteilige Beispiele, wo Schulschließungen ein Segen für die Kinder waren und die viel besser gelernt haben als in der Schule, aber darum geht es ja gar nicht, sondern, dass eben die Gefahr der versuchten Durchseuchung von Kindern ohne Rücksicht auf diese Risiken besteht.

    Und ja, Impfstoff sollte nun eigentlich inzwischen genug da sein, immer mehr Impfzentren beschweren sich genau wie Arztpraxen, dass sie den Impfstoff nicht loswerden, aber an Kinder wollen/ sollen sie ihn trotzdem nicht geben, obwohl ja selbst das RKI das indirekt empfohlen hat. Sie der 3. Punkt der RKI-Empfehlung. So würde ich jedenfalls Kontakte in Schulen definieren, nur das Schüler nicht als Beruf bei ihnen anerkannt ist.

    Die in §2c BEEG vorgenommene Berechnung führt nahezu auf das vorhandene Netto, auch wenn die Pauschalen für Steuer und Sozialabgaben nicht auf den Euro genau die tatsächlich ausgezahlten Werte treffen, was in der Praxis selten eine Rolle spielt.

    Eben genau nicht, wenn man die Steuerklasse irgendwann gewechselt hatte. Genau daher ist eben wichtig zu wissen, dass vom Brutto gerechnet wird und eben ein Elterngeld-Netto, wie ich ja nun mehrmals erklärt habe, gebildet wird.

    Das kann nämlich manchmal auch zu bösem Erwachen führen, wenn eben nicht nur Bonuszahlungen nicht berücksichtigt werden, sondern eben auch eine ganz andere Steuerklasse zu Grunde gelegt wird.

    Ausgangspunkt für das Elterngeld ist gerade nicht Brutto abzgl. bestimmter Pauschalen, sondern durchaus das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate.

    Leider deutlich falsch, siehe BEEG §2c

    (sonst wären ja auch die §2e und 2F überflüssig ;) )

    Zitat


    (1) Der monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Überschuss der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Geld oder Geldeswert über ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, vermindert um die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben nach den §§ 2e und 2f, ergibt das Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit. Nicht berücksichtigt werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind

    Die Steuerklassen beeinflussen die Abzugspauschale, daher kann die Wahl die Höhe beeinflussen, das Netto ist leider eben nicht interessant.

    Somit zählt ja auch die überwiegende Steuerklasse und nicht die tatsächliche. Ich kann also vor der Geburt Steuerklasse 5 haben und trotzdem Elterngeld nach Steuerklasse 3 berechnet bekommen und zwar für alle Monate. Wäre das Netto interessant, wäre dem nicht so.


    Ich zitiere dazu gerne noch mal das Bundesministerium:

    Die Höhe Ihres Elterngelds richtet sich nach Ihrem sogenannten "Elterngeld-Netto". Dieses berechnet die Elterngeldstelle selbst aus Ihrem Brutto-Einkommen. Dabei wendet die Elterngeldstelle ein vereinfachtes Verfahren an. Deshalb kann sich das Ergebnis unterscheiden von Ihrem tatsächlichen Netto-Einkommen, wie es zum Beispiel auf Ihrer Lohn- oder Gehaltsbescheinigung steht.

    Für Beamte ist das aber letztlich nur ein theoretisches Konstrukt. Das Grundgehalt in A13 dürfte bereits ausreichen, um das maximale Elterngeld von 1800€ im Monat zu beziehen.

    Bei Vollzeit ja. Daher lohnt sich da auch eher kein Steuerklassenwechsel vor der Geburt (höchstens für den Vater) und den nach der Geburt würde ich mir sehr überlegen, weil es dann leicht zu Steuernachzahlungen kommen kann.

    Aber letztendlich ist die Höhe der Steuerzahlungen ja gleich, die Frage ist nur, wann die gezahlt werden müssen.

    Komisch, meine arbeitet, seit ich sie vor über zwei Wochen heruntergeladen habe, tadellos.

    Tat meine bisher auch, die bei meinem Vater heute geht auch einwandfrei, meine aber nicht. Handy neu starten hat auch nichts gebracht.

    Edit: Ich habe aber sowohl Impfausweis als die Zertifikate in der Ferienwohnung liegen und werde das vermutlich neu installieren.

    ElternGeld wird nicht vom Netto berechnet, sondern vom Brutto abzüglich bestimmter Pauschalen, das ist das sogenannte Elterngeldnetto und kann deutlich vom realen Netto abweichen.

    Auf GKV hast du keinen Anspruch solange du Beihilfeberechtigt bist.

    Kinder kostenlos in GKV ist während deiner Elternzeit kein Problem, danach geht das nur, wenn der Vater mehr verdient oder du unter der Grenze bleibst.

    Da wird auch nichts geteilt o.ä. das ist keinerlei Problem.

    Elterngeldmonate müssen nicht Elternzeitmonaten entsprechen, aber Elterngeld gibt es nur Lebensmonatsweise. Und Bezüge während des Mutterschutzes werden auch auf Elterngeldmonate angerechnet.

    Elternzeit muss 7 Wochen vorher angemeldet angemeldet werden, soll das ab Geburt sein, dann reicht eine Anmeldung ab Geburt, dies muss mindestens 7 Wochen vor dem VET passieren, dann ist es auch fristgerecht, wenn das Kind früher kommt.

    Wenn die Mutter Elternzeit nach dem Mutterschutz nimmt zählen die Elterngeldmonate trotzdem ab Geburt.

    Nur mal so als kleine Wasserstandsmeldung vom Mittelmeer. Für den Fall, dass die mediale Verunsicherung bzgl. Impfung, Testung, Testnachweis, Impfpasspflicht, QR-Code etc. ebenso verfangen hat, wie bei uns. Hier in Spanien interessieren Impfpässe, QR Codes auf dem Handy oder ähnliches keine S...!

    Eine Selbstauskunft in der Spain Travel Health App reicht. Die wollten von unserem ganzen "deutschen" Krimskrams nix wissen. Ungeimpft, ungetestet - no problemo. Achso, in Deutschland hat es bei der Ausreise auch keinen interessiert. So wichtig (oder nötig) ist die globale Pandemiebekämpfung dann wohl doch nicht

    Hatten wir ja in Österreich auch so, steht zwar überall dran Zutritt mit 3G, aber keiner guckt. Die Vermieterin hatte am ersten Tag gefragt, als ich sagte, könnte ich ihr zeigen wollte sie sie nicht mehr sehen. Anmeldung ist auch nicht. Mein Mann fährt morgen mit den Großen nach Kroatien, da ist wohl Anmeldung und vorsichtshalber gehen die Kinder noch Mal heute Abend im Rathaus testen.

    Da du Tod mit ins Spiel bringst, implizierst du ja bereits eine tödliche Gefahr und die ist bei Kindern, auch mit Vorerkrankungen, einfach nicht gegeben.

    Aber nicht alle Stiko-Empfehlungen bedeuten ja Vorerkrankung bei den Kindern, das hat Samu im Gegensatz zu dir begriffen und ja damit besteht eine tödliche Gefahr!

    Übrigens schnallen Eltern ihre Kinder deshalb auch an oder setzen sie in möglichst gute Kindersitze um die Gefahr zu verringern, genau wie man das eben durch Impfen auch für die Kinder kann, aber um die geht es hier nur sekundär.

    Aber ich verstehe zum Beispiel nicht, warum man dann Impftermine verstreichen lässt, weil ein Urlaub wichtiger ist als eine mögliche Impfung,

    man dann aber bereit ist, 200-300 km in andere Bundesländer zu fahren, um die Kinder rechtzeitig zu anderen Terminen zu bringen.

    Nochmal, zum einen müssen wir befürchten, dass es der letzte Urlaub mit meinen Eltern sein wird, nicht umsonst sorgt mein Vater für die Stiko-Empfehlung meiner Kinder (und wie gesagt, wenn ich gedurft hätte, hätte ich den Impftermin ja auch vorverlegt), zum anderen hat eben der Vater meiner Kinder (also mein Mann) einer Impfung bisher nicht zugestimmt gehabt. Also konnten sie nicht geimpft werden, egal was sonst noch war.
    Kompromiss war dann nach dem Urlaub zu impfen und da fahre ich dann eben auch soviele Kilometer, damit sie möglichst schnell geimpft sind.

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