Beiträge von Susannea

    Ja und? Dann gibt es halt Ende des Monats neue Termine. Das ist nicht "stocken", das ist Jammern auf hohem Niveau.

    Doch, das ist stocken, weil aktuell der Impfstoff eben in vielen Bundesländern nur noch für Zweitimpfungen reicht. Hier werden niemals alle bis August geimpft sind, die das wollten, noch nicht mal mit einer Erstimpfung, denn aktuell werden eben ganz viele gar nicht geimpft.

    DU hast im August Sommerferien. ICH fange Mitte August wieder an zu arbeiten. Und an den weiterführenden Schulen galt da bei uns letztes Jahr schon Maskenpflicht.

    DAs ist bei uns ja ähnlich mit dem Schulbeginn, aber wir haben nur noch 10 Tage Unterricht, die überstehen wir alle mit Masken und es wäre toll, wenn man wenigstens die so lange noch lässt, sonst sind nämlich wirklich in 14 Tagen alle in Quarantäne statt auf dem Weg in den Urlaub.

    mir war nicht bewusst, dass ich Anspruch auf Urlaub habe . Hat das schon mal jemand in Anspruch genommen?

    Ja, ich habe mir den Mal auszahlen lassen, das scheint aber so selten vorzukommen, dass man mir den Urlaubsanspruch auf 3/5 (weil ich nur 3 Tage die Woche gearbeitet habe) gekürzt hat, aber für jede Ferienwoche davon 5 Tage abgezogen hat. Da war der Personalabteilung auch mit Anwalt usw. nicht beizukommen, ich hätte klagen müssen und das war mir für die 2 Tage dann zu blöd.

    In Berlin gibt es das tatsächlich, eine sogenannte Dienstantrittsmeldung, die muss bei Neueinstellungen, nach Krankheit usw. ausgefüllt und zur Personalstelle geschickt werden, aber die macht bei uns in der Regel das Sekretariat und wir unterschreiben nur.

    Aber rechtlich fraglich bleibt es trotzdem.

    Ist wie die Mitteilung, die die Personalstelle haben will, wenn die Elternzeit zu Ende ist und man wieder Vollzeit arbeiten will oder nach Stundenreduzierung, das Gesetz sagt klar, ist kein neuer Antrag gestellt ist alles wie vor dem Antrag.

    Wahrscheinlich... Und für Länder mit 6 Jahren GS macht es vermutlich auch nicht so viel Sinn. Aber ich sag mal, bei uns an der Förderschule sind alle dankbar für die Pandemiebedingungen- endlich kein Gerenne mehr mit sinnlosen Randstunden und Disziplinkonflikten. Einfach arbeiten, bei Bedarf fächerübergreifend und größtmöglich aufnahmefähige Kinder, weil kein ständiger Lehrerwechsel ... Durchatmen :danke:

    So unterrichten wir ja schon seit den Oktoberferien bei uns an der Schule (solange kein Wechselunterricht war), maximal was bis drei Kollegen in einer Klasse, eigentlich niemand in mehreren Klassen. Das klappt echt gut und man ist viel flexibler.

    Aus meiner Klasse mit 30 Schüler:innen war heute eine der ersten Fragen, wie so etwas unter Corona-Bestimmungen zulässig ist. Zu Recht, die sitzen eng an eng.

    Unser Hort hat sich einfach als Veranstaltung mit Unterhaltungscharakter definiert und mischt nun alle Kinder, weil ja bis 200 Personen erlaubt sind (und das sonst unfair wäre, dass die Räume unterschiedliche Quadratmeterzahlen haben :autsch:)

    Können wir an der Stelle das Wort "Zwang" streichen? Es ist doch schön, dass Schüler und hoffentlich sehr bald auch wieder Studenten gemeinsam lernen können statt isoliert vor Bildschirmen.

    Nein, das können wir bei bestehender Präsenzpflicht leider nicht streichen, denn sie werden defacto gezwungen, obwohl sie es evtl. anders besser könnten und es sicherlich sicherer ist.

    Und du magst es schön finden, ich finde es einfach nur gefährlich,

    Studierende können auch Präsenz haben. Prüfungen werden je nach Uni in Präsenz (also de facto mit viel mehr als einer Klassenstärke) stattfinden.

    Klar, wenn man die auch wieder zur Präsenz (und nicht nur für die Prüfungen) zwingt, dann müsste man sie den Schülern gleichsetzen. Kenne ich aber von hier gar nicht, die sind alle noch in Distanz oder über die AG bei dualem Studium (z.B. Polizei) schon geimpft.

    Finde ich gut, dass deine Schule das mitspielt und dich für den Fall des Falles freistellt.

    Tun sie nicht, sondern ich nehme meinen "Böger-Tag" dafür (in Berlin hast du pro Schuljahr einen freien Tag als Ausgleich für die Präsenztage, den du irgendwann nehmen kannst, allerdings ist das ja auch eine Mogelpackung, weil da ja auch immer jemand vertreten muss), nur den Termin konnte und musste ich damit eben genau an dem Tag festklopfen, denn wenn ich mich sonst wegen fehlender Kinderbetreuung morgens abgemeldet hätte, hätte ihnen das auch nicht geholfen.

    Happy birthday, Frosch :party::laola:

    Dem möchte ich mich anschließen, Happy Birthday.

    Bei uns ist mein Mann dann auch Mittwoch endlich Zweitgeimpft und schafft somit noch die 14 Tage vor den Ferien und ich nehme mir Donnerstag erstmal frei, weil ich ja nicht genau weiß, ob er fit genug ist sich um die Kinder zu kümmern (ich wäre es nicht gewesen, ich lag ja beide Male bei Astra und Biontech flach).

    Finde ich nicht. Irgendwann sind mal die Jungen dran, die verzichten die ganze Zeit genug. Mit einer kleineren Gruppe gäbe es eh nicht mehr Impfstoff und die Impfwilligen könnten genauso keine Termine vereinbaren.

    Aber genau die hätte man nun evtl. nehmen sollen, die Schüler und dann erst den Rest zwischen Ü60 und Schülern, die keine Prio haben.

    In Brandenburg kann man leider aktuell keine Termine für 12-16jährige Buchen, weil es keine Stiko-Empfehlung gibt, ansonsten gab es vorgestern Abend jede Menge Termine, gleich für Dienstag und Donnerstag.

    Stimmt, du schriebst 2, entschuldige.

    Und ja, nicht erwachsene Begleitpersonen sind dann ausgeschlossen und ich finde daran gar nichts komisch, weil man eben den Eltern das ermöglichen will, aber alles andere nicht unbedingt für nötig hält.

    Und ja, genau wie du das rausliest, dann sind es eben 300 Personen, wenn das notwendig ist, damit die alle ihre zwei erwachsenen Begleitpersonen (was ja Eltern, Erziehungsberechtigte, Großeltern usw. umfassen kann) dabei haben können.

    Mir ist nicht klar, von welcher Verordnung du, Susannea, schreibst.

    Auf die BetrVO von NRW, wo du sagst maximal 1 Erwachsener generell, wenn es in der Schule stattfindet gilt eben genau diese auch dafür, wenn nicht explizit (und das verneinst du ja) etwas anderes für Zeugnisübergaben geregelt ist.

    Um Feiern ging es mir ja auch nicht, nachdem du gesagt hast, das ist bei euch getrennt.

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