Beiträge von Susannea

    Ich finde die Regelungen, dass das jetzt doch in der Schule und mit Eltern im etwas größeren Rahmen geht,übrigens nicht so gelungen. Mi persönlich gehen die ganzen Öffnungsschritte zu schnell und ich möchte an sowas eigentlich noch nicht teilnehmen (und nun eine entsprechende Entscheidung treffen müssen).

    Wir haben hier gerade auch mitgeteilt bekommen, Zeugnisübergabe 6. Klasse in der Schule, vorletzter Schultag 15 Uhr, maximal ein Elternteil als Begleitung in der Turnhalle. Warum macht man es nicht auf dem Hof?!? Warum muss es der vorletzte Schultag sein, wo doch ab Montag wohl übergeben werden darf (oder hat Frau Ernst das wieder nur dahin gesagt und 5 Minuten später anders niedergeschrieben?!?)

    Und ehrlich gesagt auch so Vorschläge, wie die Klasse fährt noch ins Jumphouse, dürfen sie gerne machen, aber ich finde es daneben und das Kind geht nicht mit.

    Bei uns bleibt es dabei, wenn Schule sein muss (was ich nicht finde) mit voller Klassenstärke 14 Tage vor den Ferien (und somit unserem Urlaub), dann nur innerhalb der Klasse, Ausflüge nur ohne ÖNVP und nicht in geschlossene Räume.


    Denn von solchen tollen Aktionen lasse ich mir nicht versauen meinen Bruder, meine Nichte und meinen Neffen nach einem Jahr endlich wieder zu sehen!


    Da ist mir an vielen Stellen die "Corona ist vorbei!"-Mentalität vom letzten Jahr schon wieder zu sehr dabei. Wie sagte jemand heute, wir sehen uns dann bei der 4. Welle wieder beim Online-Sport :hitze:

    Danke ihr Beiden.

    Kris: Das bestätigt ja meine Aussage, dass man ohne Aussage der Fragestellerin eben von dem einen bekannten ausgehen muss.

    Und das der Angriff vom Frosch ziemlich ungerecht ist, denn diesmal habe ich eben überhaupt nichts auf unsere Situationen bezogen und genau auf die Frage der Fragestellerin geantwortet.

    Dass du egal in welcher Situation automatisch die Berlin/Brandenburg-Rahmenbedingungen als Grundlage ansiehst

    Nochmal, da ich es z.B. auch aus Bayern so kenne wie Berlin und Brandenburg und keine Rahmenbedingungen beschrieben wurden muss ich doch von mir bekannten Rahmenbedingungen ausgehen. Das ist doch dann der Fehler der Fragestellerin, dass sie davon ausgeht, dass jeder die Bedingungen bei ihr kennt.

    Aber wie gesagt, die Rahmenbedingungen ändern doch gar überhaupt nichts an der Antwort, was die Verordnung sagt, sondern nur, dass die von ihr selber zitierten Passagen nicht zu ihrer Frage passten, das habe ich doch dann sofort korrigiert.


    Ich habe also auf Grundlage der NRW-Verordnungen argumentiert und auf nichts anderen, also stimmt auch dein Vorwurf schon wieder nicht.

    Oh, hast recht. War mal irgendwann ein reiner NRW-Thread, meines Wissens. Das wurde dann (notgedrungen?) geändert. ;)

    Du hast die Situation aus deiner Gegend mal wieder auf die Situation der Posterin übertragen - ohne die Rahmenbedingungen vor Ort zu kennen. Wie du es sehr oft machst. *schulterzuck*

    Nein, es gibt einen reinen NRW-Thread zusätzlich ;)

    Naja, wenn die Threaderstellerin keine Rahmenbedingungen nennt, muss man doch von den einen bekannten Rahmenbedingungen ausgehen, wie denn auch sonst.

    Änderte aber doch nichts daran, dass ich das nach ihrer Erklärung der Rahmenbedingungen direkt auf ihre angepasst habe und auch da ist eben die BetrVO noch eindeutig meines Empfindens nach.

    Und dann habe ich nichts weiter gemacht als die direkten Fragen der Threaderstellerin zu beantworten.

    Ich weiß also nicht so genau, was du mir hier gerade vorwirfst, denn ich habe hier sicher keinen Fehler gemacht, außer den oben bestätigten von mir, dass ich mich beim ersten auf Twitter und den von ihr geposteten Abschnitt bezogen habe und nicht rausgesucht habe, ob noch ein anderer Abschnitt passt.

    Unmöglich ist es nicht. Wie ich bereits schrieb, habe ich es ja früher schon so erlebt. Spitzenwert: eine Schule mit 380 SuS.

    Na aber das ist doch eher eine kleine Schule, bei mir sind wir nur 3zügig und haben fast 500 Schüler, teilweise mit Fließtext-Zeugnissen und es gibt auch 6-zügige Schulen, also da halte ich das schon für etwas viel verlangt.

    Bei uns wird auch darum gebeten, dass wir untereinander gucken und trotzdem hat sich die Schulleitung es aufgeteilt (jeder liest die Hälfte) und liest bei vielen grob, bei bestimmten Kollegen aber genauer. Und ja, gerade im letzten Jahr hatten wir Kollegen, die alle Zeugnisse noch mal schreiben mussten bzw. was korrigieren und das kenne ich von Ost- und West Schulleitungen.

    Guck mal in den Titel vom Thread. :)

    So, bin jetzt aber raus. Wäre aber schön, wenn du NRW bei Gelegenheit einfach mal in NRW lassen könntest.

    Der Titel lautet NRW u.a.!

    Ich denke, du bist im falschen Thread ;) Es ist nicht der NRW-Thread hier!

    Und ich bin ja in NRW geblieben, kann nur nicht wissen, dass man anscheinenden bei euch immer Zeugnisausgabe in der Schule und Abschlussfeier einzeln woanders macht, denn davon wurde ja nie was geschrieben!

    Susanne, vielleicht ist das wieder eine Berlinsche Tradition. Lasst uns mal in NRW bleiben.

    Kl. Gr. Frosch

    Nein, ich rede von unterschiedlichen Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bayern z.B.) und es kann ja bei euch z.B. so gehanhabt werden, ändert ja aber nichts an eurer Verordnung, die da ja eindeutig ist ;)

    Außerdem kann ich nicht bei NRW bleiben, wenn ich explizit gefragt wurde, wo wie sonst.

    Es wäre aber dennoch immer eine von der Schule veranstaltete Zeugnisübergabe und daher zu unterscheiden von einer von den SuS veranstaltete Abschlussfeier.

    Nein, eben nicht, weil eben in den von mir genannten Fällen (bis auf den Rathaussaal) alle diese Veranstaltungen gekoppelt waren mit der von der Schule organisierten Abschlussfeier.

    Also MUSS diese Unterscheidung nicht immer vorliegen.

    Aber die BetrVO ist doch da bei euch scheinbar dann eindeutig, nur volljährige Gäste (außer evtl. den Schülern).

    Wo sonst finden denn bei euch Zeugnisübergaben statt?

    Meine haben wir in einem Saal im Rathaus bekommen, die Abiturienten der Schule meiner Tochter haben sie letztes Jahr im Autokino erhalten, die Schüler an der Schule meiner Mutter erhalten sie in der Regel auf dem Dampfer (letztes Jahr ausnahmsweise dann nicht), mein Bruder hat seines in einer angemieteten Disko erhalten, einfach weil meist die größten Räume in der Schule schon bei voller Bestuhlung ohne Abstand die Mengen Leute gar nicht fassen würden. Es wird also eine andere Möglichkeit gesucht, wo genug Platz ist.

    Und oft wird eben auch beides verbunden dann gleich.

    Da ist nur eine Begrenzung der Teilnehmerzahl genannt.

    Und wenn die nicht reicht, dann darf sie so erhöht werden, dass zwei erwachsene Begleitpersonen mitdürfen, keine Geschwister. Wenn sie reicht ist doch alles in Butter., wobei natürlich auch da dann die BetrVO greifen dürfte und damit Geschwister auch wieder raus sind (es sei denn sie sind volljährig).

    Ich konnte ja nicht wissen (denn das hast du nirgends) erwähnt, dass bei euch Zeugnisübergaben IMMER in der Schule stattfinden und IMMER getrennt von Abschlussfeiern sind, kenne ich nämlich von nirgendwo bisher so.

    Was ist dann aber mit Geschwistern und/oder Freunden, die noch nicht volljährig/erwachsen sind? Dürfen die zusätzlich kommen?

    Nein, schon nach der Verordnung sind diese ausgeschlossen, da darf eigentlich auch keine Oma kommen nach, nur die betreffenden Schüler an minderjährigen (es sei denn die anderen sind schon zweimal geimpft (kann ja ab 16 sein).

    Welche Testsorte verwendet wird

    Geht das bei euch nicht evtl. vorher mit einzutragen? Bei uns ist das gleich im Ausdruck dann mit drin.

    gestempelt werden.

    Das hat eine nette Praktikantin bei uns übernommen

    unterschrieben werden

    - Datum und Uhrzeit

    Setzt bei uns der Testdurchführende Lehrer ein, während die Kinder testen bzw. arbeiten. Kreuz auch für positiv oder negativ.

    Die aus dem Progressionsvorbehalt resultierende Nachzahlung hängt nur vom steuerpflichtigem Brutto und der Höhe des Elterngeldbezugs ab. Zwei durchaus überschaubare Faktoren für eine grobe Kalkulation.

    Wie du meinst, da ja nicht das ursprüngliche Brutto, sondern das Steuerbrutto dafür entscheidend ist würde ich ja behaupten wollen, dass das auch viel abhängig ist von Arbeitswegen, Werbungskosten, Versicherungen usw. Aber vermutlich habe ich das all die Jahre falsch gerechnet und falsch verstanden

    Sie ist also kein Argument für die Steuerklassenwahl, da es ein leichtes ist, das Geld selber zurückzulegen. Das ist ja nichts, was einen überrascht. Grob gerechnet entspricht die Nachzahlung etwa einem Monat Elterngeldbezug.

    Das sind ja mutige Aussagen.

    Also für viele ist es ein Problem Geld selber zurückzulegen.

    Und das die Nachzahlung etwa einem Monat Elterngeldbezug entspricht, das ist eine sehr gewagte These, denn das hängt von so vielen Faktoren ab, dass man das selbst in der Glaskugel nicht lesen kann!

    Man könnte auch sagen, dass Ihr bei 4/4 dem Finanzamt einen zinslosen Kredit gebt, den selbiges erst nach der Steuererklärung im Folgejahr zurückzahlt.

    Was eben nicht der Fall sein muss bei Ihnen, da sie ja nur von einem Einkommen Steuern zahlen und die andere Person Zahlungen erhält, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

    Das ist ja das, was angemerkt wurde, es ist sogar gut möglich, dass das Finanzamt ihnen einen zinslosen Kredit gewährt und man dann am Ende eben den zurückzahlen muss.

    Es gibt im Internet Rechner, wo ihr auch das Mutterschafts- und Elterngeld deiner Drau mit eingeben könnt, was ihr in diesem Jahr bekommt bzw. im nächsten und gucken könnt, ob es bei euch sinnvoll ist mit einem Steuerklassenwechsel. Wenn ihr unsicher seid und aktuell mit dem Geld auskommt und es nicht braucht, dann würde ich mir das eher über die Steuererklärung zurückholen.

    Übrigens haben wir schon immer 3/5 und trotz Elterngeld, ALGI, Mutterschaftsgeld usw. haben wir noch nie auch nur einen Cent nachgezahlt, sondern immer eine mindestens vierstellige Rückzahlung vom Finanzamt erhalten. Also es ist alles möglich.

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