Mein Vertrag als Vertretungskraft lief kurz vorher der Geburt aus - ich war also während des Mutterschutzes und der ca. zweijährigen Elternzeit in keinem Arbeitsverhältnis, offiziell (Rentenversicherung, Krankenkversicherung...) in Elternzeit.
Nee, nicht in Elternzeit, die gibt es nur für AN und Beamte.
Nun meine Frage: ich würde gerne das 3. Elternzeitjahr, das man als Beamtin (in NRW) bis zum 7.(8.?) Geburtstag des Kindes nehmen kann, tatsächlich gerne bis dahin nehmen. Aber würde mir das zustehen?
Kannst du machen, muss ja seit 2015 nicht mehr übertragen werden, wenn also dein Kind noch nicht so alt ist, dann kannst du bis zum 8. Geburtstag noch maximal 24 Monate in Elternzeit gehen, je nachdem, was du schon genommen hast. Solltest du schon mehr als zwei Abschnitte Elternzeit genommen haben, dann ist es allerdings auch nicht mehr so einfach, hast du bisher genau 2 genommen, kann der AG ablehnen. Hast du nur einen gehabt, dann kannst du das einfach 13 Wochen vor Beginn anmelden und gut ist.
Offiziell ist es dann Erziehungszeit, nicht Elternzeit.
Nein, ganz richtig ist Kindererziehungszeit, denn Erziehungszeit hatte man nach dem BerzG auch nur als AN oder Beamter 