Beiträge von Susannea

    Bei uns werden Kommune, Kreis und Staat relativ intensiv behandelt, die Inhalte zum Bundesland sind vergleichsweise überschaubar. Europa und darüber hinaus behandeln wir nicht mehr explizit,

    Und das gibt bei euch der Rahmenlehrplan so her oder ist es ein "Mut zur Lücke", so wie ich z.B. die französische Revolution nie in der Schule hatte

    doch, das mit der Übertragung stimmt, das ist eben für Kinder die nach dem 1.7.2015 geboren sind bundesweit so, dass die Übertragung nicht mehr beantragt werden muss, sonst müsste das vor dem 3. Geburtstag geschehen.

    Nicht mehr übertragen werden müssen heißt, dass ich nicht schon früher festlegen musste, dass ich mir etwas aufsparen möchte?

    Genau

    Meinst du ich könnte ein Jahr Elternzeit für Kind 2 anmelden mit 13 Wochen Vorlaufzeit natürlich, ohne dass dieses Kind in einem Arbeitsverhältnis geboren wurde?

    Klar

    Wenn ich für dieses Kind noch nie eine offizielle Elternzeit hatte, könnte ich nicht sogar die drei Jahre nehmen??

    Nein, weil man maximal 24 Monate nach dem 3. Geburtstag nehmen kann.

    Mein Vertrag als Vertretungskraft lief kurz vorher der Geburt aus - ich war also während des Mutterschutzes und der ca. zweijährigen Elternzeit in keinem Arbeitsverhältnis, offiziell (Rentenversicherung, Krankenkversicherung...) in Elternzeit.

    Nee, nicht in Elternzeit, die gibt es nur für AN und Beamte.

    Nun meine Frage: ich würde gerne das 3. Elternzeitjahr, das man als Beamtin (in NRW) bis zum 7.(8.?) Geburtstag des Kindes nehmen kann, tatsächlich gerne bis dahin nehmen. Aber würde mir das zustehen?

    Kannst du machen, muss ja seit 2015 nicht mehr übertragen werden, wenn also dein Kind noch nicht so alt ist, dann kannst du bis zum 8. Geburtstag noch maximal 24 Monate in Elternzeit gehen, je nachdem, was du schon genommen hast. Solltest du schon mehr als zwei Abschnitte Elternzeit genommen haben, dann ist es allerdings auch nicht mehr so einfach, hast du bisher genau 2 genommen, kann der AG ablehnen. Hast du nur einen gehabt, dann kannst du das einfach 13 Wochen vor Beginn anmelden und gut ist.

    Offiziell ist es dann Erziehungszeit, nicht Elternzeit.

    Nein, ganz richtig ist Kindererziehungszeit, denn Erziehungszeit hatte man nach dem BerzG auch nur als AN oder Beamter ;)

    Hier gilt sogar, dass die Impfzentren rein nach altersabhängiger Priorität impfen bzw. Termine vergeben. Wer mit einem Attest oder einem Nachweis des Arbeitgebers kommt, wird an den Hausarzt - ja, der mit den 12 Impfdosen - verwiesen. Der müsse impfen, so die unverschämte Auskunft des Impfzentrums.

    Na das ist ja ähnlich bekloppt, wie zu sagen, jeder unter 60 der Zweitimpfung AZ will muss sich beim Hausarzt melden, der hatte in der ganzen Impfzeit bei uns bisher eine Ampulle AZ und da ist er verpflichtet sie für Erstimpfungen zu nehmen. Für Zweitimpfungen wird er dann 9-12 Wochen später genauso wenig bekommen. Aber man kann nur beim Hausarzt so geimpft werden. Herr schmeiß Hirn herab!

    Laschet erzählt irgendwas davon, dass Schüler bis zu den Ferien ein Impfangebot bekommen. Wer sagt ihm, dass es für die allermeisten SuS gar keinen zugelassenen Impfstoff gibt?

    Hessen hat ja ähnliches verkündet, dass demnächst jeder Schüler plus ein Erziehungsberechtigter ein Impfangebot bekommt, ich weiß ja nicht, was die geraucht haben, denn es gibt ja bisher für die meisten Schüler noch gar keinen zugelassenen Impfstoff, ab 12 ist im Gespräch, aber wann, wer weiß das schon. Und die Impfangebote reichen doch jetzt schon nicht, wenn dann jeder Schüler und ein Erziehungsberechtigter noch welche kriegen sollen, wo klauen die den Impfstoff?!?

    Zur Sache: Nochmal Elternzeit müsste zumindest problemlos bewilligt werden!

    Nee, leider auch nicht, wenn das Kind nicht dann mindestens schon 24 Monate alt ist. Müsste sie dann ja jetzt auch zügig anmelden, weil ja Frist bei Kindern unter 3 Jahren 7 Wochen und über 3 Jahren 13 Wochen vorher.

    Also eigentlich geht das nur problemlos mit der Elternzeit noch mal, wenn das Kind zwischen 24 und 36 Monaten alt ist.

    weil die Elternzeit bundesweit einheitlich geregelt ist.

    Leider nur für Angestellte und in NRW eben noch etwas anders als im Rest (durch die notwendigen Abstände zu den Ferien), aber ja, eigentlich ist das Bundesrecht.

    Und ja, egal ob Ref, OBAS oder befristeter Vertrag, solange der lang genug ist hast du immer Anspruch auf Elternzeit.

    wenn eine erwachsene Person (dieselbe, die die kleine Kinder beaufsichtigen darf) sich selbst testet, braucht es eine speziell geschulte Aufsicht...

    Wir hatten ja die Einweisung vom DRK und nicht vom Video, aus Hygienegründen hat sie aber nur einer der Schule bekommen und er hat sie inzwischen an 20 andere weitergegeben, die nun auch testen und unterschreiben können. Also hier weiß derjenige nicht wirklich mehr als der der testet ;)

    Wobei ich mich immer noch frage, wieso du mir die Frage stellst.

    Ganz einfach, weil ich hoffte eben Ideen zu bekommen, die man dann weitergeben kann, wie man das bei uns sicherer gestalten könnte bzw. mit den Schulleitern umgehen kann, die querschießen (einige weigern sich ja auch das zu bestätigen trotz Anweisung).

    Das wird leider oft vergessen. Ich möchte nicht Langzeitschäden davontragen, ich bin sehr froh, dass ich gesund bin. Wenn ich dazu beitragen kann, dass das so bleibt, indem ich mich einmal im Jahr piksen lasse, dann ist das in meinen Augen ein sehr kleiner Preis, den ich gerne zahle.

    Und vor allem das kann auch die betreffen, die gar nicht wissen, dass sie es hatten, weil sie symptomlos erkrankt waren.

    und ja, ich überschätze das Personal an den Teststationen aber dort unterschreibt ein Arzt.

    Bei uns haben die Stellen die Tests durchführen gar keine Ärzte, das sind meist Pfleger, Apotheker o.ä. oder Leute mit genau so einer Einweisung, wie wir sie auch haben, 5 Minuten Erklärung oder Youtube Video.


    Sorry, ich setze nicht meine Unterschrift unter einer Bescheinigung, die bestätigt, jemand sei "gesund"

    Das tun die nicht, sie sagen nur, dass du ein negatives Testergebnis gesehen hast. :hitze:

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