Darf die Schulleitung Selbsttests bescheinigen?

  • Aktuell benötigt man für viele Aktivitäten einen negativen Selbsttest. Da wäre es natürlich schön, wenn man ohne großen Aufwand eine Bescheinigung erhalten könnte. Dürfte die Schulleitung einen (unter Aufsicht durchgeführten) Selbsttest bescheinigen? Im Prinzip ist ja das Land mein Arbeitgeber, aber das „Land“ sehe ich so selten. Ein passendes Formular für Arbeitgeber findet sich ja leicht, im meinen Fall auf niedersachsen.de

    Wie wird das an Eurer Schule gehandhabt?

  • Anderes Bundesland hier aber ja, darf die SL. Wieso fragst du nicht deine Schulleitung selbst? Das ist sicher keine schulinterne sondern landesweite Entscheidung:)

  • Ich habe sie gefragt. Sie wissen es eigentlich nicht, aber glauben, dass sie es nicht dürfen. Es kommt Ihnen „zu einfach vor“. Sie stellen sich das bei anderen Arbeitgebern „offizieller“ vor.

    • Offizieller Beitrag

    was?! Eine Schulleitung darf einen negativen Test bescheinigen? Auf welcher Grundlage denn? Sind die bescheinigten Tests nicht ausschliesslich welche, wo jemand mit medizinischem Hintergrund etwas in meine Nase-/ Rachen reinschiebt und selbst einschätzt, dass er es richtig ausführt? Das kann doch der Schulleiter nicht einfach so vom Zugucken einschätzen...

  • Aktuell benötigt man für viele Aktivitäten einen negativen Selbsttest. Da wäre es natürlich schön, wenn man ohne großen Aufwand eine Bescheinigung erhalten könnte. Dürfte die Schulleitung einen (unter Aufsicht durchgeführten) Selbsttest bescheinigen? Im Prinzip ist ja das Land mein Arbeitgeber, aber das „Land“ sehe ich so selten. Ein passendes Formular für Arbeitgeber findet sich ja leicht, im meinen Fall auf niedersachsen.de

    Wie wird das an Eurer Schule gehandhabt?

    Also, zum einen glaube ich, meine SL würde sich bedanken, wenn ständig jemand bei ihnen wegen eines solchen Tests angelatscht käme. Zum anderen müssen doch diese Selbsttests direkt vor Ort - also z. B. unter Aufsicht von jemanden, der in der (Außen)Gastronomie, wo man etwas essen oder trinken möchte, arbeitet und den Test dokumentiert - vorgenommen werden, oder nicht? Ansonsten benötigt man meines Wissens einen Schnelltest, den man nur in einem Testcenter (oder auch beim Arzt?; das weiß ich gar nicht, muss ich sagen) vornehmen lassen kann.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    In NRW gibt es einige Schulleiter, die es nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt nach einer entsprechenden Einführung dürfen. Aber inzwischen gab es wohl die Ansage, dass es nicht vorgesehen sei, dass Schulleiter die Selbsttest bescheinigen.


    Ist auch gut so: in meinem kleinen Bullerbü wäre das möglich, aber an einer großen Grundschule würde ich als Schulleiter im Dreieck springen, wenn ich auch noch für Mitarbeiter die Tests bescheinigen sollte. ich müsste sie beaufsichtigen und nehme mal an, dass ich auch dafür gerade stehen würde.


    Ne, so ist besser.


    kl. gr. frosch


    P.S.: kann natürlich auch eine Sache der Bezirksregierungen sein, ;)

  • Aktuell benötigt man für viele Aktivitäten einen negativen Selbsttest.

    Sicher? Dachte ich auch anfangs, aber dann stellte sich heraus, dass es zwar ein Schnelltest ist, aber einer von einem offiziellen Testzentrum.


    Imaginärem höheren Wesen sei's gedankt, seit letzter Woche steht ein Testzentrum vor'm Tierpark. Ich bin glücklich :)

  • Aktuell benötigt man für viele Aktivitäten einen negativen Selbsttest. Da wäre es natürlich schön, wenn man ohne großen Aufwand eine Bescheinigung erhalten könnte. Dürfte die Schulleitung einen (unter Aufsicht durchgeführten) Selbsttest bescheinigen? Im Prinzip ist ja das Land mein Arbeitgeber, aber das „Land“ sehe ich so selten. Ein passendes Formular für Arbeitgeber findet sich ja leicht, im meinen Fall auf niedersachsen.de

    Wie wird das an Eurer Schule gehandhabt?

    Vermutlich auch anderes Bundesland, aber ja in Berlin darf die Schulleitung das, genau wie wir verpflichtet sind den Kindern auf Anfrage das negative Ergebnis der in der Schule durchgeführten Selbsttests zu bescheinigen. Und die gelten dann genau wie die vom Testzentrum.

    was?! Eine Schulleitung darf einen negativen Test bescheinigen? Auf welcher Grundlage denn? Sind die bescheinigten Tests nicht ausschliesslich welche, wo jemand mit medizinischem Hintergrund etwas in meine Nase-/ Rachen reinschiebt und selbst einschätzt, dass er es richtig ausführt? Das kann doch der Schulleiter nicht einfach so vom Zugucken einschätzen...

    Bei uns sind die Tests ja offiziell auch Schnelltests und keine Selbsttests bei den Lehrern und die dürfen von allen die eine Einführung hatten durchgeführt werden. Das dann zum medizinischen Fachwissen ;)

  • Ich habe jetzt noch was dazu in der aktuellsten nds. Corona-Verordnung gefunden:

    "$5a Testung

    1) 1 In den in dieser Verordnung bestimmten Fällen, in denen auf diese Vorschrift Bezug genommen wird, muss der dort vorgesehene Test auf das Vorliegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 durch

    1. eine molekularbiologische Untersuchung mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR-Testung),

    2. einen PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung, der die Anforderungen nach § 1 Abs. 1 Satz 5 der Coronavi-rus-Testverordnung (TestV) vom 8. März 2021 (BAnz AT 09.03.2021 V 1) erfüllt, oder

    3. einen Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website https://www.bfarm.de/DE/Medizi…e/Antigentests/_node.html gelistet ist, durchgeführt werden.

    2 Die Testung muss vor dem Betreten der Einrichtung, des Betriebs oder Veranstaltungsorts durch die Besucherin oder den Besucher durchgeführt werden und darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
    3 Eine Testung nach Satz 1 Nr. 2 oder 3 muss

    1. vor Ort unter Aufsicht der- oder desjenigen stattfinden, die oder der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist,

    2. unter Aufsicht einer oder eines anderen stattfinden, die oder der einer Schutzmaßnahme nach dieser Verordnung oder einer entsprechenden Schutzmaßnahme nach § 28 b IfSG unterworfen ist,

    3. im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen oder

    4. von einem Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV vorgenommen oder überwacht werden. ..."

    UND:

    "5Im Fall eines Selbsttests nach Satz 1 Nr. 3 ist der Test von der Besucherin oder dem Besucher unter Aufsicht der oder des der Schutzmaßnahme Unterworfenen oder einer von ihr oder ihm beauftragten Person oder der Person nach Satz 3 Nr. 3 durchzuführen."


    Eine Schulleitung darf demnach also keinen Selbsttest bescheinigen, oder interpretiere ich das falsch?

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  • Ich würde sagen, nach 3 3. darf sie das, ist ja eine betriebliche Testung im Sinne des Arbeitsschutzes. Also bei uns bescheinigt sie das natürlich nur wenn das "unter Aufsicht" stattgefunden hat und nicht, wenn wir sagen, wir haben zuhause getestet.

    • Offizieller Beitrag

    Zu 5 kann ich nichts sagen, aber die Schulleiter hier, die es dürfen, haben wohl eine Einweisung vom Gesundheitsamt bekommen.

    Zitat

    3. im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen oder

  • Ich würde einfach mal beim zuständigen Landkreis bzw. beim Gesundheitsamt anrufen und nachfragen!


    Unter den FAQ auf niedersachsen.de (https://www.niedersachsen.de/C…zur-lockerung-200245.html) fand ich gerade Folgendes:

    "Arbeitgeber können Arbeitnehmer am Arbeitsplatz testen und dies bestätigen. Kann ich, als Baubetrieb, meinen Mitarbeitern einfach einen Zweizeiler schreiben, wenn sie unter meiner Aufsicht einen Test durchführen, der dann negativ ist?

    Eine Bescheinigung können Sie ausstellen, ein Zweizeiler reicht nicht. Ein gerne zu verwendendes Formular findet sich hier: https://www.niedersachsen.de/C…tellte-fragen-198180.html"


    Wenn ich das so lese, schätze ich tatsächlich, dass die Schulleitung als "Vertreterin des Arbeitsgebers" (also des Landes Niedersachsen) verstanden werden könnte. Aber - wie gesagt - das würde ich auf jeden Fall nochmal beim LK nachfragen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei uns wurden freiwillige "geschult", bei denen kann man sich vorab melden und unter deren Aufsicht dann zu bestimmten Zeiten einen Selbsttest machen, der entsprechend bescheinigt wird.

    Habs bis jetzt nicht gebraucht und werde es wohl auch so schnell nicht brauchen.

  • in NRW auch

    Wäre mir neu.

    Es war in einer Schulmail zum Schulstart nach den Osterferien die Rede davon, dass die Schule Arbeitgeberbescheinigungen zum negativen Test ausstellen darf - aber das dass etwas verschoben wird. Wenn ein Schulleiter aktuell solche Bescheinigungen ausstellt, ohne andere Regelung, empfände ich das als sehr fragwürdig.


    1. Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist. Im Übrigen sollte in der besonders belastenden Anlaufzeit die Testung der Lehrerinnen und Lehrer nicht durch die Ausstellung von sog. Arbeitgeberbescheinigungen über negative Selbsttestungen belastet werden. Da es sich dabei aber um ein attraktives Angebot für alle an Schulen Beschäftigten handelt, sollen hierfür zeitnah die Voraussetzungen geschaffen werden.




    Schulmail vom 14.4

  • Das Land NRW hat das zumindest mal in einer Pressemitteilung (ich glaube vom Laumann) so angekündigt. Werde ich nicht machen. Jeder, der mal eine Klasse beim Selbsttest beaufsichtigen musste wird wohl bestätigen, dass man nicht guten Gewissens bestätigen kann, dass alle sich das Stäbchen ausreichend tief in die Nase geschoben haben. Ich hab auch keine Chance, das irgendwie zu überwachen.


    Wenn man dann noch im Hinterkopf behält, dass die Tests bei symptomlosen sowieso nicht besonders zuverlässig sind, kann man die Testgeschichte zum Betreten von Geschäften auch gleich sein lassen.

  • Meine Schulleitung in NRW macht das für die Mitarbeiter, die eine Bescheinigung benötigen. Sie sagt, da die Schule als Behörde gilt, darf sie das. Ich war Mittwoch beim Frisör und hatte dafür die Bescheinigung aus der Schule.

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