Ich hätte dann gerne das Geld stattdessen
Verstehe ich, befürchte aber, die Option gibt es nicht.
Ich hätte dann gerne das Geld stattdessen
Verstehe ich, befürchte aber, die Option gibt es nicht.
Ich habe aus dem Bekanntenkreis schon von Absagen bis Freitag gehört
Sorry,
aber sowas hätte ich gerne juristisch abgeklärt. Das sehe ich im Moment noch nicht.
Und nur mal zu Erinnerung: Wir haben hier keine volljährigen Berufsschüler vor uns, sondern 5.-,6-Klässler etc.
Wir 1. Klässler und, wo liegt das Problem? DAs Testergebnis hat doch erstmal keine wirklichen Konsequenzen (außer das ein PCR-Test gemacht werden soll und das Kind abgeholt wird)
NRW hat heute Infos verschickt.
Bei einem positiven Schnelltest wird der Schüler isoliert und man lässt ihn abholen. Dann wird ein pcr-Test gemacht.
Das Gesundheitsamt wird nicht informiert.
Das ist die Kurzfassung.
Hier soll das Gesundheitsamt schon beim positiven Schnelltest wohl informiert werden, weil du in Brandenburg sonst nicht problemlos einen kostenlosen PCR-Test bekommst, wenn du symptomlos bist.
In Berlin bei den Schnelltests der Lehrer müssen wir dann zwei Straßen weiter zum Testzentrum und bekommen da einen PCR-Test, aber wir müssen auch schon vorher die Kontaktpersonen in der Schule melden.
Ich glaube, dass dabei herauskommt, dass die betreffende Charge verunreinigt war. Ist ja doch auffällig, so viele Fälle innerhalb so kurzer Zeit und vorher gar keine.
Aber die Charge gab es ja in Deutschland gar nicht.
Wir hatten das Drama ja leider nach den Herbstferien mit dem Studientag und ja, wenn die Schulleitung sagt, ist dringend notwendig, dann ist das zulässig, weil die Angaben in der Regel nicht für berufliche Versammlungen gelten.
Boah, was ist denn das für ein Mist. Hier klare Ansage, die Schüler mit positivem Selbsttest werden separiert, die Eltern und das Gesundheitsamt wird informiert, Gesundheitsamt soll wohl einen PCR-Test vermutlich im nächsten Testzentrum organisieren, die Aufsicht muss FFP2 tragen und Abstand halten.
Der Schüler geht bis zum Testergebnis in Quarantäne, danach entscheidet das Gesundheitsamt, was weiter passiert.
Ich trage in der Schule konsequent FFP2Maske, halte Abstand und lüfte.
Du bist aber auch eine weiterführende Schule und um die geht es ja auch beim Vorziehen nicht.
Wie gesagt sind das aber komplett andere Zahlungen als bei einer Quarantäne und die schließen sich dann natürlich auch aus, wenn man die schon erhält.
Und ja, sehr aufwendig ist es schon mit dem einzureichen, was man wohl verdienen würde und dem was man im letzten Jahr zu dem Zeitpunkt verdient hat usw. aber es gibt eben schon Entschädigungen und deshalb zu sagen, man lässt nicht testen, weil das so eine Aufwand werden könnte ist schon sehr egoistisch und dann kriegen wir die Zahlen nie in den Griff
Es gibt tatsächlich sogar Selbstständige, die keinen Anspruch auf Zahlungen haben. Ich bin ehrlich, ich kenne mich damit nicht genau aus, aber da wurde letztens ein Fall auf Stern TV geschildert. Es hing glaube ich mit Saisongeschäften zusammen (z.B. Brautmodenverkauf).
Nein, da bringst du schon wieder Sachen durcheinander, das sind die Zahlungen wegen Schließungen nach der Corona-Schutz-Verordnung und nicht nach dem Infektionsschutzgesetz bei Quarantäne und klar, wenn die dann genauso übers Internet weiter verkaufen, dann hat man keinen Anspruch
Susannea: Es gibt aber auch Selbstständige, die seit Monaten auf die Zahlungen warten. So einfach ist das dann auch wieder nicht.
Mit den digitalen Geräten hast du natürlich Recht.
Das habe ich auch nicht behauptet, dass sie schnell kommen und das sie einfach auszufüllen sind, aber es ist kein Grund, den anderen Eltern Infos zu den Tests vorzuenthalten, nur weil angeblich man als Selbstständiger keinen Anspruch auf Zahlungen hat.
Und der Vater meint das wirklich so, weil er der Meinung ist, dass bei Quarantäne Selbstständige ja komplett ihr Einkommen verlieren (ähm ja, da gibts auch Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz, auch wenn die Papier nervig sind zu bringen).
Man man man, dann wundert mich echt gar nichts mehr, wenn das von angeblich gebildeten Leuten kommt.
Aber das war ja auch der, der behauptet hat, dass 8. Klasse Gymnasium doch eh jedes Kind mindestens ein Tablet oder PC hat.
Junge Leute zu impfen, auch die Lehrer, halte ich da momentan nicht für angebracht.
Die können aber nun mal zu Super-Spreadern werden durch die Schulöffnung, während die meisten älteren gut ihre Kontakte einschränken können.
Meine Schwiegereltern haben noch immer keinen Termin.
Hessen, Ü70 aber U80, beide mit (zum Teil akuten) Vorerkrankungen
Ist in Berlin leider ähnlich, mein Vater mit einer aktiven Krebserkrankung und Ü70 hat noch nicht mal eine Einladung um einen Termin vereinbaren zu können.
Dementsprechend meine Mutter mit U70, aber Kontaktperson eines "pflegebedürftigen" auch nicht.
Bei meinen Kindern heute dürftige Infos zu den Selbsttests in Brandenburg und nach Nachfrage beim Gesundheitsamtes die Info, dass diese bereits den positiven Selbsttest gemeldet bekommen müssen und dann den PCR-Test organisieren, aber der Elternvertreter gibt die Info nciht weiter, weil er die Tests nicht gut findet und das ja nun böse Konsequenzen für die Familien haben kann, wenn die positiv sind.
Da könnte ich gelinde gesagt im Strahl kotzen!
das ist in der bayerischen Lehrerdienstordnung geregelt, dass Konferenzen zur Dienstverpflichtung gehören
Aber wenn dort nicht geregelt ist wie vielen Konferenzen man angehört, dann kann man dies über die Teilzeitvereinbarung regeln. Das müsste man nachgucken.
Wie gesagt, da wo das nicht ging haben wir einfach die Anzahl der Mitgliedschaft in Konferenzen reduziert. Man muss ja nicht in jedem Fach mit drin sein z.B. o.ä.
Das ist leider hessenweit so
Wie gesagt, wenn ihr im TZ-Konzept einfach festlegt, dass ihr in weniger Konferenzen Mitglied seid, dann erfüllt ihr ja das unteilbare trotzdem und habt trotzdem weniger.
Da sollte man dringend am TZ-Konzept arbeiten. Bei uns müssen z.B. Lehrer in TZ nur einer FK statt zwei FK angehören, somit nur die Hälfte der Termine, auch wenn unteilbar ![]()
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