Beiträge von Susannea

    Bitte?! Ich wüsste von z. B. von keiner "Rewe"-Filiale, die nicht bis 22 Uhr geöffnet hat (und die gibt es ja auch in vielen Kleinstädten) und viele andere Supermärkte, wie "Aldi" und "Lidl", sind zumindest bis 21 Uhr geöffnet.

    Nein, auch davon hört man nicht nur im Cloppenburger Raum; siehe z. B. diese große Zwillingsgeburtstagsparty in Hameln vorletzte Woche.

    Ich habe gelernt, dass es sowas in Bayern noch nie gab z.B. auch nicht bei Aldi und Lidl. Steht man ganz schön blöd da, wenn man das anders gewöhnt ist.

    Aus Muttersicht geschrieben: ich fänd es für mein eigenes Grundschulkind ganz schön, wenn es täglich morgens (kann ja auch 8.30 oder 9 Uhr sein) eine kurze Videokonferenz mit der Klassenlehrerin gäbe, in der kurz besprochenen würde, was für Aufgaben anstehen, evtl. eine Erklärung dafür, ein gemeinsames Lied oder Spiel oder Abfrage des Stoffes vom Vortag. Idealerweise wären mindestens zwei oder drei dieser morgendlichen Chats pro Woche für die Kinder obligatorisch, damit die Klassenleitung jedes Kind mal „sieht“. *Träum...*

    Das wäre mein Alptraum mit drei Kindern. Ich sehe so schon fast nur noch Videokonferenzen im Kalender und muss immer gucken, wann wer wo Platz hat, was z.B. damit gestern endete, dass ich dann irgendwann zum korrigieren (glücklicher Weise auf Papier) im Arbeitszimmer auf dem Fußboden saß.

    Und ganz ehrlich, um 8.30 Uhr oder 9 Uhr schlafen meine Kinder manchmal noch, um 9.30 Uhr wird aktuell im Normalfall bei uns gefrühstückt, da ist mein Mann mit der ersten Telko durch. da besprechen wir Familienintern, was wie so anliegt und wer wo Hilfe braucht und danach wird dann gearbeitet.

    Ich würde das wohl einen Tag machen und dem Kind entsprechend sagen, dass man das gerne einmal die Woche macht (und dann evtl. noch mehr dazu kommen), aber sicher nicht täglich, weil die Klasse noch mehr Schüler hat!

    Das Kind ist 18 Jahre jung ...


    Ich bin sehr gespannt und hoffe ich kann da was erreichen. Wüsste sonst nicht damit umzugehen. Einzige Lösung wäre zu schauen, ob er 1-2 mal pro Woche in die Schule kommen kann, zumindest um sich das Material zu beschaffen (im Falle von, kein Geld für Internet ...)

    Naja, du weißt doch, solange "du deine Füße unter meinen Tisch stellst..." also wenn sie sagt, sie gibt die Regeln vor ist es egal, wie alt er ist, wenn er zuhause wohnt. Und daher hilft dann nur mit ihr feste Zeiten zu vereinbaren. Ich bin auch drauf und dran meinen beiden Damen hier nur noch sehr begrenzt Internet zu Verfügung zu stellen, weil solche Sachen, wie wir telefonieren die ganze Nacht durch (und das meine ich wortwörtlich, sie hatten dann lediglich zum Schlafen stumm gestellt) über WLAN oder wir blockieren abends das Bad weil wir beim fertigmachen um 22:30 Uhr immer noch mit einer Freundin telefonieren über WA langsam echt zu weit gehen.

    Wird das Elterngeld direkt nach der Geburt des Kindes ausgezahlt oder erst nach der Mutterschutzfrist?

    Wenn das Mutterschaftsgeld (oder die vollen Bezüge) höher sind als das Elterngeld, dann gibt es erst Elterngeld nach der Mutterschutzfrist, ist das höher, dann wird Elterngeld aufgestockt.

    Mein Wissen hierzu war, dass das Elterngeld direkt nach der Geburt ausgeszahlt wird, allerdings würde man dann ja doppelt "Gehalt" bekommen: Bezüge in der Mutterschutzfrist plus Elterngeld.

    Ich glaube nicht, dass dies zutrifft.

    Nein, doppelt gibt es das natürlich nicht, sondern nur die höhere Zahlung.

    Weil Teilzeit in Elternzeit nach 7 Wochen möglich ist und die der AG kaum ablehnen kann. (§15, Abs.7 und dringenden betriebliche Gründe wird man keine finden, die durchgehen solange andere Teilzeit arbeiten und Bedarf , der ja immer da ist, da ist).

    Susannea : Was ist denn gemeint mit "Wenn die Eltern ohne Genehmigung geflogen sind und von dort nicht arbeiten, sind das Fehltage."? In den Urlaub geflogen? Gäbe es denn bei euch wirklich die Möglichkeit, dass derzeit irgendjemand MIT Genehmigung der SL irgendwohin fliegt?

    Ja, klar, warum sollten nicht Schüler zu ihren Familien zur Beerdigung z.B. fliegen o.ä. von Urlaub redet niemand, aber einige sind aktuell z.B. im Libanon.

    Ich zitiere mal, was wir heute mitgeteilt bekommen haben:

    Zitat

    Wenn Kinder gearbeitet haben haben, sind das keinen Fehltage.
    Wenn Eltern sich nicht melden, nicht erreichbar sind, Kinder nicht arbeiten, können diese als Fehltage gezählt werden. Dazu gehören auch Ein- oder Ausreisehindernisse ... Wenn die Eltern ohne Genehmigung geflogen sind und von dort nicht arbeiten, sind das Fehltage. Bitte geht "pädagogisch" mit dem Thema um.

    Was? Du meinst, die Krankenversicherung hat Kenntnisse über Leiden, die mein Kind haben soll, von denen ich nichts weiß und der Arzt mir nichts gesagt hat? Wie das?

    Ich werde morgen mal diese Masken abholen, aber bezweifle stark, dass das Kindermasken sind.

    Nee, Kindermasken sind nicht vorgesehen gewesen bei den FFP2-Masken und evtl. weißt du ja, dass es z.B. Bronchitis o.ä. hat, hast es damit aber nicht als Risiko eingestuft ;) Und die KK hat die Kenntnisse natürlich ohne das du sie haben musst, wenn da merkwürdige Diagnoseschlüssel in den Abrechnungen auftauchen.

    Vorzeitig zurück kommen kannst du in Teilzeit in 7 Wochen, da kann der AG nicht viel gegen machen, Elterngeldbezug wäre dann zu überlegen, ob man den später nimmt, aber Basiselterngeld geht nur bis zum 14 Lebensmonat, aber du könntest es auch neben der Teilzeitstelle beziehen.

    Vollzeit zurück geht nur mit Zustimmung des AG aus dringenden Gründen (z.B. finanzielle Probleme durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit beim Partner), wobei man dann überlegen sollte, ob nicht der Partner dann das Elterngeld nimmt.

    Na ja, es wird halt sicherlich argumentiert, dass das Aufsichten seien. An weiterführenden Schulen ist das ja auch Alltag, dass man Aufsichten hält (z.B. beim Abitur). Das ist dann auch keine Mehrarbeit, weil kein Unterricht und damit einfach eine zusätzliche dienstliche Aufgabe, die eben anteilig zu verteilen ist.

    Aber auch Aufsichten werden nur ANTEILIG verteilt entsprechend dem Deputat, also selbst wenn es eine Aufsicht ist, dann kann das nicht so sein.

    Außerdem würde ich da doch glatt dann über die Kindkranktage an den Notbetreuungstagen nachdenken ;)

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