Beiträge von Susannea

    Ich bleibe dabei, hätte man mich nicht verbeamtet, hätte ich mir einen anderen Job gesucht. Diese Ungerechtigkeit könnte ich persönlich nicht ertragen und bewundere jeden Angestellten, der die Motivation findet morgens aufzustehen.

    Und ich bleibe dabei, Verbeamtung ist für mich keineswegs erstrebenswert ;)

    Die VBL steht auf der Abrechnung ja, aber man hat ja ggf. noch weitere Altersvorsorgen, die stehen bei mir nicht auf der Abrechnung und würde ich deshalb auch nicht abziehen wenn ich von meinem Nettogehalt spreche. Aber man kann natürlich auch freiwillig die VBL ergänzen. Das steht dann glaub ich wieder auf der Abrechnung drauf.

    Nein, es steht bei uns auch Einzahlungen in den Bausparvertrag oder die VWL usw. mit drauf, wie gesagt, ich rede nicht von VBL, die kommt noch darüber ;)

    nicht unbedingt vom brutto, aber vom Netto könnte man ggf. noch private Altersvorsorgen abziehen. Ich würde das zwar nicht tun wenn ich über mein Netto Gehalt sprechen würde, aber undenkbar ist das jetzt nicht.

    So steht es bei mir auf der Abrechnung drauf, da wird das erst abgezogen und dann steht da der Netto-Betrag, also spreche ich davon als Netto ;)

    Wenn wir auf Steuerklasse IV/IV und je 1 Kinderfreibetrag gehen würden,

    Könntet ihr niemals machen, denn wenn du zwei Kinderfreibeträge bei 3 hast, hättet ihr bei 4 jeder 2! Kinderfreibeträge.

    Jahressonderzahlung? Hast auch auch wirklich TV-L eingegeben?

    Wieso, also nach dem TVL gibt es eine Jahressonderzahlung.

    Die meisten Angestellten sind in der GKV. Da steckt der Beitrag bereits drin.

    Ja, aber der ist nicht mehr einheitlich bei den KK! Genau deshalb braucht man die Variable um das Netto zu berechnen.

    Und die Einzahlungen bzgl VWL sind ja vorgegeben

    Nein, der AG-Zuschuss ist vorgegeben, einzahlen kannst du bei VWL soviel du willst, egal was der AG dazu zahlt.

    Ich rede nicht von VBL!

    Bzw. TVL Stufe 13 generell da nachzuschauen ist schon richtig, oder?

    Ja, aber wie gesagt, du musst ja auch KK z.B. eingeben usw. die Variable kennst du ja gar nicht.

    Kommt ja auch drauf an, ob mit VWL und wieviel in den VWL-Vertrag eingezahlt wird usw.

    Denn die Abzüge kommen ja vor dem Netto. Auch wie das mit der KK ist, weißt du ja nicht.

    1 Nein, 15-30 auf 40 Stundenwoche berechnet, also 37,5-75%.

    2 Danach hat man seine normal beantragte Stundenzahl wieder, wenn die Vollzeit war, dann die, ja.

    3 Ja, macht man so

    4 Wenn da immer eine Pause dazwischen ist mit Vollzeit, dann ja, hängen die irgendwie zusammen, dann zählt das auch bei Veränderungen als ein Abschnitt.

    1) ist natürlich möglich

    2) Anspruch bei entsprechender Stundenzahl

    3) ja tun sie, aber 7 Wochen vor dem VET, da ja das genaue Datum nicht feststeht

    4) Ja, Festlegung für die ersten 2 Jahre ist notwendig.

    Wunderbar!

    Dann noch ein Tipp von mir: Verabschied dich nicht an deiner alten Wirkungsstätte. Das ist zwar unhöflich, bleibt aber deiner SL in Erinnerung. Lebenslang. Das wird sie verändern.

    Ich habe mich verabschiedet und zwar extra an einem Tag, wo ich wusste, die Schulleitung ist nicht da ;) Die war vielleicht angep*sst.

    Seid ihr nicht auch der Bezirk, der sich gerade anschickt, die 300 zu knacken?

    Hm, vielleicht ja doch, heute morgen 293 und das obwohl doch die Kinder alle nicht getestet werden, weil man keine Kapazitäten hat. Man schickt sie einfach 14 Tage in Quarantäne und dann ist alles wieder schick. Warum nun ein Kind schon seit 5 Wochen in Quarantäne ist (wobei, Moment, damit es sich lohnt war sie zwischendurch zwei Tage in der Schule), weiß ich dann allerdings auch nicht!

    Naja, aber bei uns in der Grundschule sitzen die Schüler ja in der Regel nicht und ohne Abstand und Maske bleibt dir dann nichts anderes übrig.

    Blöd ist bei uns gerade nur, dass die Kinder von positiven Eltern nicht getestet werden, sondern nur in Quarantäne bleiben.

    oh, interessant

    Wenn Fall bei Lehrer oder Fall bei Schüler?

    Bei Schülern, die Hortgruppe ist auch komplett in Quarantäne und die nächste Klasse mit einem positiven Kind ist nun auch ab morgen in Quarantäne inklusive aller Kollegen dort.

    Das Gesundheitsamt hat sich aber noch nicht dazu geäußert, ob das Vorgehen von ihnen mitgetragen wird.

Werbung