Frau Elternzeit (inkl. Mutterschutz natürlich) vom 1-12 Monat mit Elterngeld,
Achtung, Elternzeit erst nach dem Mutterschutz, Elterngeld ab Geburt verbraucht, auch wenn Bezüge oder Gehalt gezahlt wird.
Kann die Frau in diesem Beispiel dann auch „präventiv“ Elternzeit zunächst mit voller Arbeitszeit vom 15. bis 24. Lebensmonat beantragen, um bei Bedarf entsprechend Stunden kurzfristig reduzieren zu können?
Elternzeit kann höchsten 75% sein und ja, kann so angemeldet werden, aber muss eben auch nicht, sondern kann erst später gemacht werden. Wie gesagt, Elternzeit muss festgelegt werden für die ersten 24 Monate, nicht aber die Arbeitszeit in dieser.