Beiträge von Susannea

    Ja, bei uns zählen die Noten, auch wenn letztendlich der Elternwille entscheidet (übrigens in Brandenburg zählen auch der Notenschnitt der Hauptfächer und der Schnitt der Kompetenzen und da interessiert Elternwille leider niemanden).

    Und klar kann man Prognosen anders abgeben, aber es gibt eben genaue Rechtsvorschriften und da kann man eben leider nicht von abweichen.

    Für Berlin soll das wie gesagt dann auf die Noten vom einem Halbjahr beschränkt werden sollte der Wiederbeginn später als 11.5. für die 5. Klassen sein.

    Ich würde da prinzipiell nicht so viel Panik haben wegen des Unterrichtsausfalls. Beim Umstieg auf G8 fehlte bundesweit ein ganzes Schuljahr.

    Es geht nicht um den Unterrichtsausfall, sondern bei uns zählen in der Regel die Noten vom 2. Halbjahr 5. Klasse und 1. Halbjahr 6. Klasse für die Übergangsempfehlungen. Wenn die 5.Klassen nicht zum 11.5. zurückkommen darf die Note aus der 5. Klasse nicht verwendet werden, der Übergang wird also nur mit einem Halbjahreszeugnis dann festgemacht. Finde ich etwas mager und für die Schüler nicht sehr günstig.

    Wäre ich dein Mann, würde ich mich auch doof stellen. Funktioniert doch die Masche, Frau Susannea hält mir die nervige Brut schon vom Hals.

    Naja, wenn ich sie nicht nehmen kann, dann nimmt er sie schon, aber Anfang Mai geht das nun mal nicht bei ganztägigen Workshops. Tatsache ist aber, dass ich darüber auch gar nicht diskutieren muss, weil nun mal ich Teilzeit arbeite und nur 1/3 seines Einkommens habe, also ist klar, ich mache die Abstriche und wenn es keine Lösung gibt, dann bleibe ich eben zuhause.

    Mit dem Papa alleine lassen, wenn der arbeiten muss, geht nicht, aber mit dir alleine lassen, wenn du arbeiten müsstest, geht schon?

    Ja, der Unterschied sind zum einen 16 Stunden Arbeitszeit in der Woche und das ich eben wirklich flexibel bin mit meinen Terminen und es dort eben auch um deutlich weniger Geld wenn geht. Das ist bei ihm nicht gegeben, außerdem sage ich noch mal, er ist eben ein Mann, er merkt einen Teil der Dinge eben nicht. Zumal ich eben bei den Kindern auf der Etage sitze und er zwei Stockwerke tiefer.

    Ich bin gespannt, denn ja, Oberhavel hat den Zusatz im Gegensatz zu der Brandenburger Verordnung mit dem HO eingefügt, ob das zulässig ist, fraglich. Dann ist die Kita total leer, heute waren zwei Räume belegt, statt 9 Räumen. Da sollte also noch genug Platz sein (und auch Personal, wenn ich höre, sie arbeiten immer umschichtig), meine Schulleitung hätte mich gerne ab 11.5. wieder in der Schule, auch wenn ich sonst nicht in den 5. Klassen bin, aber die sind so groß, dass man dreiteilen muss, also noch Fachlehrer dazu holen muss, aber sie sagt ganz klar, das geht nur, wenn es eine Lösung für die Kinderbetreuung gibt, sonst bleibe ich zuhause.

    Also ähnlich, wie ich das eben auch sehe. Wir beantragen jetzt erstmal die Notbetreuung und dann kann man gegen die Ablehnung vorgehen bzw. damit den Schulrat usw. einschalten.

    Darfst du, Wollsocken.

    Und ich darf es lächerlich finden, wenn sich jemand wegen Zugluft vor einer Dienstverpflichtung befreien lassen will, aber andere Gründe lächerlich macht.

    Und ich darf beide Begründungen für eine Befreiung lächerlich finden.

    Und was ist mit den Kindern Ü3, die darüber hinaus wie hier in NRW sehr üblich ein (halb)offenes Kitakonzept gewohnt sind?

    Das es das in naher Zukunft nicht mehr geben wird mit offenem Konzept haben ja schon diverse Leute ausgesprochen. Es läuft definitiv auf feste Gruppen hinaus.

    Auch der Schlüssel bei den Ü3 Kindern sollte nicht so weit daneben liegen (hier ist er glaube ich 10), wenn du dann Risikokinder und Kinder mit nicht arbeitenden Eltern zuhause lässt, dann kommt das meist hin. Und ja, dann ist es eben wie in der Schule, es gibt keine langen Zeiten mehr, sondern eben nur Halbtagskita z.B. erstmal. Wir machen am Montag auch nur mit 4h täglich pro Kind die Schulen auf, Hort findet nicht statt.

    Phil, aber der Betreuungsschlüssel der offizielle ist bei Kinder U3 z.B. in vielen Bundesländern bei 7, also ist das gar nicht so abwegig, nur dass die Kitas oft aus Raumersparnis dann zwei "Gruppen" zu einer machen mit zwei Erziehern z.B.

    Wenn man bei uns z.B. eben die ganzen Kinder von Eltern, die nicht arbeitend zuhause sind, erstmal rausnimmt, dann könnte man mit solchen Zahlen schon hinkommen.

    Vielen Dank für Deine Antwort. Mit "Antrag nachträglich noch abgelehnt werden" meinte ich übrigens tatsächlich, ob er noch vom Schulamt abgelehnt werden kann (also nicht, ob ich ihn noch zurückziehen kann) - ich weiß nicht, ob das so deutlich hervorging.

    Genau das hatte ich so verstanden und das Schulamt darf den Antrag nur bis 4 Wochen nach Antragstellung ablehnen, danach gilt er z.B. ohne Antwort auch automatisch als genehmigt, eine Genehmigung zurückziehen geht gar nicht.

    Und was ist mit den Beschäftigten in Kita und Grundschule? "Durchseuchung" mit dem Ziel, dass sich die "Spreu vom Weizen" trennt, oder anders gesagt, Kollateralschäden können schon mal passieren?

    Darf jetzt jeder A.... seine Meinung äußern?

    Das begründet er damit, dass nicht erwiesen ist, dass Erwachsene sich bei Kindern anstecken können ;) Dann wären nämlich die Kinder kein Risiko für das Personal.

    https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressem…cht-aufgenommen

    https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/schulpflicht-z-t-außer-kraft-gesetzt

    Hat was damit zu tun, dass in Hessen die Schulpflicht ja bisher gar nicht außer Kraft gesetzt war, sondern nur ein Beschulungsverbot vor Ort bestand. Daher passen die Begründungen gar nicht, zumal der Antrag ja gestellt wurde mit einem "ich fühle mich übervorteilt".

    Sie will also kommen, aber die Schulleitung lässt sie nicht - gute Schulleitung. Manchmal brauchen Kolleginnen halt den Hinweis, dass sie auf sich achten.

    Jepp, sie haben dann mit ihr ausgehandelt, sie darf dann kommen, wenn ihre Klasse kommen sollte (1-3), bis wir da sind, da wir ja bei 6 anfangen, kann das dauern oder evtl. schon Ferien sein ;)

Werbung