Beiträge von Susannea

    Die Fälle aus der 1./2. Klasse würden in Nds. anders gehandhabt. Wenn du deinen Job verliertst, weil du keine andere Möglichkeit zur Kinderbetreuung hast, dann darfst du zur Notbetreuung. Du sollst nur erstmal andere Möglichkeiten finden. Bei uns haben wir zum Beispiel kaum Kinder in der Notbetreuung. Die berufstätigen Eltern haben sich anders organisiert.

    Tja, das mag in Niedersachsen so sein, in Berlin und Brandenburg ist es nicht so und auch aus NRW, Bayern und BaWü habe ich anderes gehört. Auch Hamburg hatte ja gesagt, kein Kind wird abgewiesen, das sehen die o.g. Bundesländer eindeutig in der Regel anders.

    Und klar spielt da meine Erfahrung als Mutter und als Lehrerin mit rein und die Erlebnisse, die ich im Bekanntenkreis habe.

    Ja, der Arbeitgeber meines Mannes (Land NRW) hat aktuell sogar explizit erlaubt während des Homeoffice auch Kinder zu betreuen. Bei ihm in der Abteilung wird deutlich weniger geschafft, weil immer mal Kollegen "mal eben" was anderes machen. Und auch weil jetzt vermehrt zu sehr unterschiedlichen Zeiten gearbeitet wird und nicht von grob 7-16 Uhr. Viele fangen um 6 an, machen irgendwann Pause und es wird auch bis 22 was gemacht. Das macht Rückfragen schwer...

    Ich kann ja mal unsere Zeiten nennen, 9-3 Uhr mein Mann und ich dann zwischdurch bzw. ab 7.30 bis ca. 22 Uhr, wobei das eben jetzt ohne Homeschooling natürlich für alle entspannter ist (zumal ich jetzt zwei Wochen Überstundenabbau mache) und das Homeschooling auch das erste ist, was bei einer weiteren Schließung hier bei uns an Prioritäten runterfällt, denn solchen Druck wie jetzt lasse ich mir nicht mehr machen, nachdem ich nun das Schreiben vom Brandenburgischen Ministerium habe, dass das alles freiwillig ist und natürlich nicht gewertet werden darf, da muss ich mir auch kein Bein ausreißen, weil was in 90 Minuten gedruckt, bearbeite, gescannt und wieder zurückgeschickt werden muss, was nun mal nur geht, wenn ich dann jeweils meine Arbeit unterbreche!

    Was willst du denn im Einzelhandel wochenlang vorbereiten? Es geht hier als erstes um kleine Geschäfte und dann um größere Läden und Restaurant. Da geht es eher um Stunden als Vorbereitungszeit und nicht um Tage oder Wochen.

    Wir reden aber beide schon von dem österreichischen System?!?

    Dort sollen ja als erstes die kleineren Läden aufmachen, die haben aber keine Kinderbetreuung und sind und waren nicht systemrelevant, also ist die Frage, wie das funktionieren soll.

    Mir sind auch nicht wirklich Fälle bekannt, wo Menschen aufgrund fehlender Notbetreuung nicht arbeiten können.

    Mir sind viele Fälle bekannt oder wo eben auch Grundschüler 1./2. Klasse dann mehrere Stunden unbetreut zuhause sind oder wo eben doch Oma, Nachbarn usw. zur Betreuung kommen

    Und was hilft es den Eltern, wenn die Kinder betreut sind aber die Firmen noch zu haben?

    Wie kommst du denn darauf, dass die Firmen zu sind, bloß weil Läden zu sind, es gibt ja da wohl noch viel mehr Firmen und vorzubereiten gibt es gibt ja auch in Läden vermutlich einiges wieder vorzubereiten bevor man aufmacht. Wie sollen aber die Läden aufmachen, wenn die Kinder nicht betreut sind und nein, die Notbetreuung hilft da gar nicht, denn wie man sieht waren oder sind die alle nicht systemrelevant!

    Das ist ja im Bezug zu den Schulen genau umgekehrt. Österreich öffnet erst kleine Geschäfte, dann größere und Restaurants und dann die Schulen. Alles mit Fragezeichen, ob es klappt.

    Dänemarkt erst die Schulen.

    Irgendwie finde ich Österreich sinnvoller ...

    Magst du ja so sehen, ich sehe den dänischen Weg für sinnvoller bei uns, zumal es eben hier anders als in Österreich keine drei Wochen bezahlte Pflegefreistellung für die Eltern gab bzw. gibt!

    Zumal eben Baumärkte und Pflanzenmärkte bei uns eh schon offen sind, die erst im zweiten Schritt dort kommen!

    Aber man hat doch am Anfang sofort die Schulen komplett geschlossen, wenn ein Verdacht da war.

    Aber ein Verdacht war ja angeblich immer nur da, wenn man aus einem Risikogebiet kam, mehr Verdachtsfälle wurden doch weder zugelassen, noch getestet, das macht man ja inzwischen anders. So kann man eben nachverfolgen und entsprechend unter Quarantäne stellen.


    . Uns es reicht doch, wenn ein Kind 5-6 weitere ansteckt. Das Ganze mit den exponentiellen Wachstum hatten wir doch schon.

    Wenn man nachverfolgen kann, kommt es doch eben nicht zum exponentiellen Wachstum.

    Letztlich bleibt Schule eine Großveranstaltung und es erschließt sich mir nicht, wie man Schulen öffnen kann, solange noch der Rest des Lebens still steht.

    Aber darum geht es doch, die Frage, womit man wieder anfängt zu öffnen und da denke ich eben, dass müssen eigentlich als erstes Kindergärten und Schulen sein, wenn auch evtl. auf freiwilliger Basis bzw. dann nur mit einem Teil der Schüler und Lehrer. Eines ist für mich jedenfalls vollkommen klar, es kann und darf keine einheitliche bundesweiter Regelung geben, weil der Virus sich nicht vereinheitlichen lässt.

    Ich denke, in manchen Bereichen muss es einheitliche Regelungen geben. Umgang mit Abschlussprüfungen und gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse beispielsweise.

    Wirst du auch nicht bekommen, denn in einigen Bundesländern ist das Abitur schon geschrieben, in anderen nicht.

    Also Anerkennung der Abschlüsse sollte eh einheitlich sein, aber auch da bekleckert sich Bayern noch nie mit Ruhm.

    Aber wenn doch auch nur ein Kind in der Schule unbemerkt anfängt andere Kinder und Lehrer anzustecken, die wiederum ihre Sozialkontakte haben, dann ist doch ganz schnell wieder keinerlei Infektionskette mehr nachvollziehbar.


    Den Usern, die hier schreiben, Schule sei ein Großveranstaltung, gebe ich an der Stelle vollkommen Recht.

    Naja, die kannst du ja unterbinden die Großveranstaltung mit versetzten Pausen z.B. und nein, nicht alle Schulen sind groß, hier z.B. 200 Schüler auf zwei Pausenhöfen, wenn alle gleichzeitig da wären. Das kann man ja unterbinden. Und es wird auch nicht anders, wenn das für alle Bundesländer und Orte gleichzeitig gilt.

    Also ich bleibe dabei, je nach Gebiet unterschiedliches Vorgehen in den Schulen (und je nach Bundesland eh noch mal)!

    Wir brauche eine einheitliche Lösung!

    Nein, die brauchen wir diesmal sicher nicht, weil sie dann viel länger dauert bis auch die "schlechten" Gebiete dabei sein, aber warum sollen hier in Brandenburg mit kaum Infizierten nicht die Schulen wieder aufmachen, gerade hier im Landkreis sind wir meine ich immer noch zweistellig, so dass sogar die Infektionskette nachvollzogen werden könnte.

    In dem Bericht steht deutlich, dass eben ein Großteil der kontrollierten Leute nicht gegen die Vorschriften verstoßen haben.

    Was du ja belegt haben wolltest.

    Und ich habe keine Ahnung, was du zitierst, aber es ist nicht die Brandenburger Verordnung.


    Aber das du gar nichts verstanden hast sagt dein Kommentar im anderen Thread.

    Damit ist jegliche Diskussion mit dir zwecklos und ich beende sie von meiner Seite aus.

    Wie gesagt: das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich! Hier in Niedersachsen sind auch schon so einige "private Zusammenkünfte" - ob in Gärten oder Wohnungen - von der Polizei aufgelöst worden. Begründung: der Mindestabstand wurde nicht eingehalten.

    Und dafür fehlt eben auch in Niedersachsen soviel ich weiß die rechtliche Grundlage, zumindest für das Verhängen von Strafen und Bußgeldern.

    Habe ich jetzt nicht für alle Bundesländer geprüft, ist aber in NRW definitiv nicht der Fall:

    "Veranstaltungen und Versammlungen, die diese Kriterien erfüllen [es werden zuvor einige genannt], sind generell, also sowohl im öffentlichen Raum als auch im privaten Bereich (also in nicht allgemein zugänglichen Gebäuden und in Wohnungen oder im eigenen Garten) unzulässig."

    DAs hat NRW erst diese Woche nachgeschoben, denn genau das war vorher erlaubt!

    Als Beispiel Brandenburg

    Zitat

    Verbot von Zusammenkünften

    Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außer- schulischen Bereich sowie Reisebusreisen werden verboten.

    Zitat

    11

    Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum

    Also nichts auf dem privaten Grundstück oder in der Wohnung geregelt.

    Für Berlin sagt der Artikel es ja deutlich, dass es sich nicht um private Orte handelt und bestätigt, dass viele Überprüfungen eben keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten waren:

    https://www.berlin.de/polizei/polize…lung.916441.php

    Da ist es nämlich ähnlich gelagert.

    Du weißt aber schon, dass das HI-Virus anders übertragen wird, oder? Ich muss nicht vor einer HIV-Infektion geschützt werden dadurch, dass man mich nicht mehr in die Schule schickt. Das ist nicht zielführend. Vor einer Infektion mit Coronaviren schützt es allerdings sehr wohl, wenn man den Unterricht als Fernunterricht durchführt.

    Darum ging es doch gar nicht, sondern nur das dies ein Beispiel ist, dass es eben auch sein kann, dass man keinen Impfstoff findet.

    Ich denke nicht, dass am 20.4. die Schulen flächendeckend alle auf einmal wieder auf machen. Das wäre ein Schuss in den Ofen. Dann hätte man sich die Maßnahmen vorher sparen können...

    Davon hat doch auch nie jemand gesprochen, auch hier nicht! Es wurde immer von schrittweise und nur einige usw. gesprochen.

    Sie sagt doch selbst wir müssen zur Normalität zurückkehren jedoch auf Großveranstaltungen verzichten und stark auf Containment setzen. Zur Normalität gehört früher oder später auch Schule, wann genau der richtige Zeitpunkt ist werden wir sehen.

    Genau das, auch sie sagt, die müssen irgendwann wieder auf!

    Wenn die Klage ohnehin nichts bringt, dann kann man sie ja auch gleich lassen.

    Es haben schon viele Klagedrohungen aber was gebracht, weil auch systemrelevant in den unterschiedlichen Städten unterschiedlich definiert wird.

    Übrigens ist nicht alles auf privaten Grundstücken erlaubt. (Das war es aber auch noch nie. Auch auf privaten Grundstücken muss man sich schon immer an bestimmte Regeln halten.)

    Nicht alles, aber in vielen Bundesländer eben Treffen mit beliebig vielen Leuten. Die meisten haben die Beschränkung auf 2 oder Familie nur auf den öffentlichen Raum beschränkt.

    Du (Susannea) lebst also von Gerüchten. Toll. Sehr vertrauenswürdig.

    Nein, ich brauche nur meine Meinung nicht belegen für dich! Und auch nicht meine Empfindungen. Und wenn es dir nicht passt, hast du einfach mal Pech und ob du das vertrauenswürdig findest ist mir auch egal.

    Wie viele Kinder kommen denn da? An meiner Schule waren es bisher 0.

    Soweit ich gehört habe, sind es auch an den anderen Schulen in der Region sehr wenig Kinder.

    Habt ihr da im Moment so volle Klassen, dass es mit dem Abstand schwierig wird?

    Bei Grundschülern ist der Abstand immer schwierig, egal wieviel Platz, aber ich gehe nicht davon aus, dass es so voll wird, dass es so ein höheres Risiko ist.

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