Die Fälle aus der 1./2. Klasse würden in Nds. anders gehandhabt. Wenn du deinen Job verliertst, weil du keine andere Möglichkeit zur Kinderbetreuung hast, dann darfst du zur Notbetreuung. Du sollst nur erstmal andere Möglichkeiten finden. Bei uns haben wir zum Beispiel kaum Kinder in der Notbetreuung. Die berufstätigen Eltern haben sich anders organisiert.
Tja, das mag in Niedersachsen so sein, in Berlin und Brandenburg ist es nicht so und auch aus NRW, Bayern und BaWü habe ich anderes gehört. Auch Hamburg hatte ja gesagt, kein Kind wird abgewiesen, das sehen die o.g. Bundesländer eindeutig in der Regel anders.
Und klar spielt da meine Erfahrung als Mutter und als Lehrerin mit rein und die Erlebnisse, die ich im Bekanntenkreis habe.