Beiträge von Susannea

    Denn, um mal deine Argumentation aufzugreifen, wenn dein „Verantwortung übernehmen“ bedeutet, das du private Mittel investierst, bedeutet das: ich halt den Mund und der Arbeitgeber darf machen was er will.
    Zu sagen „Nö, da mach ich nicht mit.“ ist sehr viel eher ein auflehnendes Verhalten gegen die Missstände als dein propagiertes selber bezahlen.

    Du hast hier einiges durcheinander geworfen.


    Verantwortung übernehmen kann heißen, ich zahle es selber und weise immer wieder auf die Missstände hin oder ich zahle es nicht und mache dies aber auch lautstark deutlich, aber zu sagen, bin ich nicht für verantwortlich, sondern der Schulträger und damit ist das für mich durch, hat für mich eben was mit Verantwortung abschieben zu tun (s.o.).

    Das ist schon was entscheidend anderes. Es ist immer wieder spannend bei was für Themen Nazi-Totschlagargumente gezogen werden.Es ist ein krasser Unterschied zwischen „Ich zahle als Arbeitnehmer für Dinge die mein Arbeitgeber bezahlen sollte“ und „Ich bin still und wehre mich nicht gegen ein diktatorisches System.“.


    Denn, um mal deine Argumentation aufzugreifen, wenn dein „Verantwortung übernehmen“ bedeutet, das du private Mittel investierst, bedeutet das: ich halt den Mund und der Arbeitgeber darf machen was er will.
    Zu sagen „Nö, da mach ich nicht mit.“ ist sehr viel eher ein auflehnendes Verhalten gegen die Missstände als dein propagiertes selber bezahlen.


    Edit: Ich finde dein Pseudoargument atemberaubend, wie kommt man auf so einen Schwachfug?

    Wieso Schwachfug, du hast das Argument ja wieder nur halb verwendet.


    Nein natürlich nicht, "zahle selber und halte den Mund", sondern "zahle selber und mach auf die Missstände aufmerksam"
    Aber ich zahle nicht und sage, der Schulträger ist verantwortlich und wehre mich nicht und schaffe aber auch keine Abhilfe, das ist genau das benannte Weggucken (egal ob nur beim System oder wo auch immer).


    Wenn du sagst, du machst den Schulträger auch darauf aufmerksam, dann sind wir uns doch einig dabei, das ist eine von den für mich zwei tragbaren Möglichkeiten!

    Eigentlich eben gar kein Punkt Sinn, denn sie weisen im Landesbeamtengesetz immer darauf hin, dass Elternzeit einzeln ist (auch in der Belehrung) und nicht unter Beurlaubung fällt.


    Ich würde es wohl trotzdem ankreuzen und hintern in Klammern (Elternzeit) schreiben. Dann sollte zumindest alles klar sein.

    Ui, jetzt kriegt man sogar schon die Investitition von privatem Geld in Grundschulklassenräumen mit dem Nationalsozialismus in Verbindung :autsch:

    Ja, denn das ist nichts anderes, wenn jeder nur sagt, ich bin dafür nicht verantwortlich.


    DA hilft nur entweder Verantwortung übernehmen (und dann erwarte ich, dass man dafür nicht noch von den anderen blöd angemacht wird) oder eben den Mund zumindest deutlich aufmachen, damit sich was ändert. Aber dann eben einfach mit dem nichts zu arbeiten und zu sagen, dann haben eben alle Pech gehabt, geht für mich gar nicht und ist eben keinesfalls besser als im Nationalsozialismus. Nur das eben aktuell die Folgen nicht so drastisch sind, das Prinzip ist aber genauso.

    Wenn man da so rangeht: muss ich jetzt die Renovierung eines Klassenraums aus eigener Tasche bezahlen weil der Schulträger sagt „grau reicht“?

    Ja, machen bei uns einige und grau wäre schon mal was, aber dreckig gibt's bei uns nur und viel schlimmer übrigens, das wird nicht nur z.T. von uns bezahlt, sondern sogar noch selber ausgeführt!


    Nein, nicht ICH nehme Lernchancen, sondern der Schulträger

    Doch, du nimmst sie genauso. Klar ist der Schulträger auch mit dran schuld, aber du genauso und immer nur sagen, die anderen hätten aber, ist zumindest in Deutschland schon mal deutlich schief gegangen.

    Der Schulträger steckt den finanziellen Rahmen für mich als Lehrerin in meinen Fachbereichen fest. Z.B. Habe ich in Physik nur die Austattung für eine Lehrerdemonstration, dann gibt es auch nur eine Lehrerdemonstration. Habe ich das Material für Schülerversuche, dann gibt es auch Schülerversuche.

    Und damit nimmst du eben doch den Schülern Lernchancen. Mal abgesehen von dem Spaß, den du ihnen nimmst und somit noch mehr Lernchancen.



    Wie hier auch schon aus der Diskussion zu entnehmen ist, dass ein gewisser Druck aufgebaut und schlechtere Lernchancen unterstellt werden.

    Nein, die werden nicht unterstellt, sondern das ist ja Fakt, dass mit praktischen Sachen besser gelernt wird und es verschiedene Lerntypen gibt, wenn du aber nur einen Ansprichst, dann lernen sie nun mal einfach schlechter.


    Inhalte lernen die Schüler aufgrund einer Lehrperson, die Wissen didaktisch fundiert aufbereitet und zielgruppengerecht anbietet.

    Nein, eben nicht nur bzw. gehört eben dazu auch, die dass ihnen das Material angeboten wird, mit dem sie das ausprobieren oder praktisch durchführen können, sonst lernen sie eben Inhalte viel schlechter. Ist ja bewiesen.

    Und das sollte mich interessieren? Das einzig relevante ist, ob ich den Kindern die entsprechenden Inhalte des Bildungsplans vermittle.
    Wenn Eltern sehen, wie schlecht ausgeatattet die Schule ist, dann sollen sie als Steuerzahler sich beim Schulträger beschweren.


    500 Euro im Jahr; das wäre für eins meiner Kinder über mehrere Jahre hinweg genau das Geld, welches mich ein Jahr Auslandsaufenhalt kosten dürfte. Priorität sollte klar sein oder?

    Naja, da sollte dich schon etwas mehr interessieren, sonst bist du an der Grundschule falsch. Man programmiert dort eben keine Roboter, sondern arbeitet mit Kindern und denen sollte es dabei gut gehen und da gehört auch die Umgebung dazu.


    Sprich, du würdest auch bei den Kindern einen schlechten Stand haben und sie schlechter lernen können.


    Und klar könnte ich in Nawi warten bis zum nächsten Finanzausschuss (immer im April/Mai fürs kommende Schuljahr, dieser ist also schon durch, müsste also bis 2019 warten) bis der Schulträger Geld für neue Streichhölzer da hat, aber ich will ja die Sachen jetzt vermitteln, also bringe ich dann einfach selber welche mit.


    Und klar könnten das auch die Schüler, aber s.o. dauert mir zu lange. Das bringt mich nicht um, macht mir aber das Leben (und auch die Vermittlung des Stoffs) sehr viel einfacher. Und fürs nächste Jahr wissen wir nun, dass wir immer noch Puffer bei der Beantragung für solche Kleinteile brauchten, hatte die Kollegin, die erstmalig Fachbereichsleiterin ist, nicht bedacht.

    „Gehobeneres Einzugsgebiet“ klingt nach schwierigen Eltern.

    Ich habe ja nach dem Ref freiwillig dieses (schwierige Eltern) gegen schwierige Schüler ohne viel Eltern im Hintergrund getauscht und ich muss sagen, das hat schon was.


    Ich tendiere aber noch aus anderen Gründen zur 2. Schule, gerade weil du da keine eigene Klasse z.B. hast, das finde ich gerade am Anfang doch recht heftig mit eigener Klasse und dem ganzen Zusatz und auch Ganztag ist gerade für den Anfang glaube ich heftig.

    Das verstehe ich nicht - man ist doch froh, wenn man die los ist? Mit nicht abgeholten Arbeiten kann ich Wände tapezieren. Die sind doch schülereigentum und was soll man mit denen, außer korrigieren, benoten und dann zusehen, dass man die wieder los wird? :geschenk:

    Das ist leider in jedem Bundesland anders geregelt. Wir müssen sie auch nicht wieder einsammeln, können aber. In Brandenburg muss soviel ich weiß das ganze archiviert werden.

    Bei Klassenfahrtsbezahlungen, darum ging es ja ursprünglich mal, dürfte wohl klar sein, dass Bargeld nicht so der Renner ist. Oder kommt der Reiseveranstalter auch bei euch länx und holt ein paar tausend Euro in bar ab? Ungewöhnlich.

    Nein, überhaupt nicht ungewöhnlich, sondern meine Kollegen fahren nur noch mit solchen Busunternehmen, die dies tun, seid sie bei einem der letzten Ausflüge dastanden, der Bus vorab per Überweisung bezahlt war und niemand kam.


    Und das ist total normal, ist ein großes bekanntes Unternehmen und die bieten eben genau das an.



    mag ja sein, das Egon Wüstefeld mit seinem Gof Diesel und fünf Büchern auf der Rückbank bei Euch vorbeikommt, wenn er auf dem heimweg eh noch schnell bei Aldi will. Dass er aber gut tausen Bücher bei uns abliefert und in bar kassiert, glaube ich nicht.

    Hast umsonst, dass du das nicht glaubst, würde hier aber so gehen, wenn wir wollten.

    Dann muss jemand das Geld in den Laden tragen. Die siebzehntausend Ideen, wie man das mit Bergeld sonst noch regeln kann, in Ehren, aber bargeldlos ist hier dann doch praktischer. Am Kiosk, im Supermarkt und Cafe schätze ich Bargeld sehr. Bei höheren Beträgen wird es aber unhandlich.

    Wenn dir das nicht gefällt kommt die Verkäuferin in die Schule. Also auch kein Problem.


    Ich finde, du machst einfach aus allem welche.


    Aber wer will findet Lösungen, wer nicht will findet Ausreden.

    "Die Schule" bestellt schon mal gar nichts. Die Bücher aus der Lernmittelfreiheit kauft der Schulträger. Der ist aber für die Eigenanteilsbücher nicht zuständig. Als kümmert er sich auch nicht darum. Aber selbst wenn, wird der SL die Bücher wohl kaum bar (per Nachnahme?) aus dem Tresor bezahlen. Irgendjemand muss das Bargeld zur Bank bringen. Nö, da finde ich bargeldlos doch voll viel besserer.

    Hier können die Bücher in bar im Laden bezahlt werden oder bei dem Lieferanten, gar keine Problem, würde die kleine Buchhandlung hier bei uns machen. In Berlin geht so etwas aber eher auch nicht.

    Ich bin auch nicht verbeamtet, sondern Angestellte im öffentlichen Dienst des Kantons Baselland. Mich kann aber auch als Staatsbedienstete ein entsprechender Fehler bei der Ausführung meiner Dienstpflichten die unbefristete Anstellung kosten.

    Dazu muss hier schon deutlich mehr geschehen, wobei ich auch nicht wüsste, was man da für Fehler machen könnte.


    Selbst als "Reichsbürger" wird hier lange überlegt und wenn erst Jahre später entlassen.

    Mir ist absolut rätselhaft, wie man ans Thema Geld mit so einer laxen "wird schon gut gehen" und "haben wir immer schon so gemacht" Haltung rangehen kann, gerade wenn einem ein wie auch immer gearteter Fehler (und sei es noch so dumm gelaufen) - wie Nele ja so schön schreibt - die Verbeamtung kosten kann.

    Na wenn das das ganze Problem ist, in Berlin wird ja eh nicht verbeamtet.

    Ich habe nicht alle Beiträge gelesen, deshalb Verzeihung, wenn der Vorschlag bereits diskutiert wurde.
    Was spricht dagegen, für so einen Zweck ein kostenloses Konto bei einer Direktbank zu eröffnen? Das kann ja ruhig auf den eigenen Namen laufen und wird dann eben nur für Schulzwecke verwendet.
    Bei mir und einem Kollegen, der es genauso macht (bisher allerdings nur für "Kleinigkeiten" wie Lektürebestellungen), funktioniert das gut.

    In der Regel der Satz in der Vereinbarung, dass du im eigenen Namen handelst.

    Warum nicht? Wer, wie in einem Beispiel im Artikel, studierter Physiker, motiviert und lernwillig ist, ist sicher nicht per se ein schlechterer Lehrer, als jemand, der hier aus dem dt. Studiensystem kommt.
    Ein Problem könnte die Sprache sein, aber so lange sich beide Seiten darauf einlassen, kann das funktionieren.

    Die Sprache sehe ich eher nicht als Problem nach dem, was hier sonst als Lehrer arbeitet. Besser als Quereinsteiger ohne wirklichen Hintergrund sicherlich. Wir haben ja auch polnische Kollegen, davon können einige die deutsche Sprache immer noch deutlich schlechter als die Schüler und das funktioniert ja auch.

    Allerdings entsinne ich mich, dass mir, als ich an der Schule angefangen habe, von vielen Dingen gesagt wurde, dass man die schon immer so gemacht hätte, dass es hier- oder dafür eine "Vorschrift" gäbe und dergleichen. Bei genauer Recherche stellte sich dann heraus, dass die erfahrenen Kollegen tradierten Gerüchten aufgesessen sind. Und auch gewöhnlich gut informierte Schulleiter haben sich da schon mal geirrt. Ich weiß nicht wie's kommt, aber irgendwie verbreiten sich die Irrtümer besser als die Fakten. Deshalb bin ich bei "Ist so." und "Haben wir schon immer so gemacht." etwas vorsichtig.

    Naja, wenn man nur eine Schule kennt, dann kann das passieren, da ich aber mindestens 20 kenne, die das so machen, ist das wohl eher sehr unwahrscheinlich. Und ja, damit finde ich dich dann ziemlich hysterisch, dass du davon ausgehst, dass soviele keine Ahnung haben.


    Und ja, dass die Schulleitung den Arsch in der Hose hat, merkt man erst, wenn es darauf ankommt. Haben wir schon mehrmals bewiesen bekommen, also weiß ich, dass ich mich darauf verlassen kann.


    Und wie du siehst gibt es ja dafür auch die entsprechenden Vorschriften und somit ist da gar nichts zu dünn und auch nichts mit "keine Ahnung".

    Erstens kannst du das nicht beurteilen, und zweitens ist das nicht relevant. Zur Sache war nichts? Danke.

    "Keine Ahnung" ist für alles zu dünn. Im vorliegenden Fall, weißt du offensichtlich noch nicht mal, ob es eine Regelung gibt, sondern hoffst darauf, dass der SL eine kennt. Weißt du, was der Rechtsstatus "Treuhänder" bedeutet?

    Der Vertrag mit der Sparkasse regelt zunächst mal die Angelegenheiten zwischen dir und der Sparkasse. Inwiefern darüber hinaus, also gegenüber Dritten, eine Haftung ausgeschlossen werden kann, ist mir nicht ersichtlich.
    Ich bin kein Jurist, ich kenne mich da nicht aus. Allein deshalb ist es mir zu dünn. Du kannst dich letztendlich nur darauf berufen, dass dein Chef dich angewiesen hat, so zu verfahren. Hast du das wenigstens schriftlich?

    Ehrlich gesagt finde ich deine Hysterie erschreckend und werde sie deshalb ignorieren.


    Mal davon abgesehen das ich nicht alles schriftlich brauche, weil es Schulleiter gibt, die soviel Arsch in der Hose haben, dass sie auch ohne zu ihren Sachen stehen, gibt es einfach auch Sachen, wo man nicht jedesmal nachfragt, weil das eben schon immer so gehandhabt wird. Sollte damit jemals irgendjemand Probleme haben, wäre das wohl was anderes. Gab es aber noch nie, also reicht mir das, dass es immer so gemacht wird aus.


    Wenn es dir nicht ausreicht, dann suche doch selber, welche Grundlage es dafür gibt. Mich interessiert sie in diesem Falle einfach nicht.



    Edit: Ist aber für Brandenburg ganz einfach zu finden und zu lesen:


    Zitat

    (4) Für die finanzielle Abwicklung von mehrtägigen Schulfahrten soll ein gesondertes Konto oder Unterkonto eingerichtet werden. Es ist zu gewährleisten, dass über alle mit einer mehrtägigen Schulfahrt im Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben ein entsprechender Nachweis erbracht werden kann

    VVSchulf Abschnitt 2, Nummer 6, Absatz 4

    Ist für mich also ziemlich eindeutig.


    Und auch Berlin hat das ganz klar:
    AV Veranstaltungen, Nummer 4, Absatz 12

    Zitat

    (
    (12) Die Kostenbeiträge und alle sonstigen zu erwartenden Einnahmen (BuT-Leistungen, Zuschüsse, Spenden) sind auf ein von der Leiterin oder vom Leiter der Fahrt unter Angabe des Zwecks und der Schule bei einem Geldinstitut gesondert einzurichtendes Konto oder Unterkonto zu überweisen.

    Wer ist denn da der Kontoinhaber?


    Na wie nun? Ist es geregelt? Oder macht ihr das so?

    Kontoinhaber ist derjenige, der das Kontoverwaltet, aber es ist eben ein Treuhandkonto. steht so drin und wird auch so unterschrieben, dass es nicht das Geld des Kontoinhabers ist. Du brauchst dafür eine Bescheinigung der Schule, dass du das Konto eröffnen darfst und dann machen das entweder Eltern oder Lehrer und wir machen es so, weil es so von den Schulleitungen angewiesen wird, ob es dazu eine Verordnung gibt, ist mir dann ziemlich egal. Da es aber alle so machen in beiden Bundesländern, gehe ich davon aus, dass es dazu auch etwas schriftliches gibt.

Werbung