Beiträge von Susannea

    Ich glaube in Berlin war das, wo Konferenzen zu den teilbaren Aufgaben zählen, so dass TZ-Kräfte eben nicht an allen Konferenzen teilnehmen müssen. Ich habe im Hinterkopf,dass Susannes das mal geschrieben hatte. Nachdem Lehramtsstudent aus Hesssen kommend das ebenfalls anspricht, könnte das in Hessen ebenfalls eine teilbare Aufgabe sein.

    Nein, zählt eigentlich nach Vorschlag des Schulamtes auch zu den unteilbaren Aufgaben, aber jede Schule kann es selber festlegen und wir haben sie einfach teilbar gemacht ;)

    Ich meine Hamburg hat das mit dem Tandem-Partnern und Protokollen, wenn mich nicht alles täuscht.

    Dass das Mitbringen der eigenen Kinder bei Betreuungsnotstand im "Frauenförderplan" geregelt sein muss, ist auch schon wieder so ein Aaaaaaargh-Ding.

    All diese Dinge, die dort geregelt sind, wie das es mit Vereinbarkeit von Familie- und Beruf, Teilnahme an Fortbildungen während der Elternzeit usw. finde ich höchst peinlich, denn all so etwas sollte einfach selbstverständlich sein. Wie man aber merkt, ist es das in vielen Bundesländern nicht und trotz des Frauenförderplanes und der Anordnung darin, dass man die Fortbildungen machen darf, hat man sie mehr verwehrt.

    Also scheint so etwas wirklich notwendig zu sein, auch wenn es noch so traurig ist und von einigen nicht für voll genommen wird.

    Nein, der Schulleitung ist es leider völlig egal, wie man in so einem Fall die Kinder organisiert.

    Mitbringen ist ausdrücklich untersagt, dabei bin ich mir sicher, dass beide im Differenzierungsraum ruhig und allein an ihre Aufgaben arbeiten und malen/spielen würden, zumal ich nur drei Stunden habe.

    Sowas ist natürlich unmöglich, bei uns steht so etwas sogar ausdrücklich drin im Frauenförderplan, dass dann Kinder mitgebracht werden können (und war bei uns auch noch nie ein Problem, selbst bei der letzten GK habe ich die Kinder alle drei einfach bei uns im Hort abgegeben).

    Taxi nehmen. Es ist nicht das Problem des AG / Dienstherren, wie man zur Arbeit kommt.

    Naja, aber auch der hat eine Fürsorgepflicht!

    Ich finde es völlig verständlich, wenn man Erwachsenen zumutet, den Weg zur Dienststätte anzutreten, während man für die Kinder der Fürsorgepflicht nachkommt und die Schule schließt.

    Hm, die Fürsorgepflicht den Lehrern gegenüber die der Ag und der Vorgesetzte hat, zählt also weniger?!?

    Was aber auch stimmt: Warum soll ich zur Arbeit, wenn die Arbeit zu Hause bleibt? Insofern ist (bis auf ein Notbetreungsangebot) das Einbestellen der Lehrkräfte sinnfrei. Diese Logik würden übrigens alle Arbeitnehmer kritisieren:

    "Frau Schmidt, morgen bleiben alle Unterlagen, an denen Sie arbeiten müssen im Tresor. Der Wind könnte die sonst durcheinander bringen. Aber Sie kommen bitte dennoch zur Arbeit, Sie finden schon etwas zu tun."

    Genau das, vollkommen absurd!

    Wer also in der Schule anwesend ist, Notgruppen betreut, Sammlungen aufräumt, Curricula bearbeitet, ist dienstlich tätig.

    Und wer das zuhause macht nicht?!?! Komische Einstellung.

    In dem Erlass, den der TE zitiert, steht ja Lehrkräfte müssen ihrer Unterrichtsverpflichtung soweit zumutbar nachkommen.

    Wenn es jetzt also morgen früh so sehr stürmt, dass man damit rechnen muss, das mir Dachziegel, Äste, Bäume etc. auf die Rübe fliegen, dann bleibt man halt daheim mit Hinweis auf "nicht zumutbar"

    Und arbeiten kann man auch zuhause seine Stunden, wenn eh keine Schüler da sind ;) Wir haben da z.B. noch so ein SchiC, was in einigen Fächern noch gar nicht erstellt ist, da könnten genügend Lehrer ihre Stunden morgen mit ableisten.

    Die Frage ist halt, ob man so eine Sammlung unbedingt dann aufräumen muss, wenn es super gefährlicht ist auf dem Weg zur Arbeit.

    Zumal es eben auch Schulen gibt, wo sowas nicht gemacht werden muss (oder nicht gemacht werden kann, weil der Keller wegen Schimmel gesperrt ist und die Sachen alle entsorgt werden).

    Bei uns ständen solche Dinge nämlich gar nicht an oder machen keinen Sinn, solange die Räume, wo Sachen hin sollen (bei uns z.B. in der Sporthalle) wegen Gesundheitsgefährdung gesperrt sind.

    WAs bin ich froh, dass Berlin natürlich auf Vollzeit aufstockt und das auch weiterhin tun wird, denn die meisten sind ja Angestellte und nach dem Artikel gilt es nur für Beamte (aber auch die dürfen auf Vollzeit in der Zeit aufstocken, denn anders ist es ja nicht zu rechtfertigen, dass einer mehr und der andere weniger für die selbe Arbeit bekommt).

    Und ja, Klassenfahrten sind auch bei uns ein riesiger Aufwand und das auch mit zum Teil größeren Kindern, denn es geht ja nicht um ein 1-2 Stunden alleine bleiben, sondern die ganzen Fahrten zu den Hobbys, ca. 6 Stunden alleine zuhause usw. was dann sich ändert!

    Man muss ja immer erneut Teilzeitantrag stellen, sonst fällt man automatisch zurück auf Vollzeit. Was ist, wenn man in Teilzeit Berufsunfähig wird. Kehrt man dann auch automatisch zurück in Vollzeit? Also wirkt sich das positiv auf die Pension aus?

    Ja, kehrt man, aber für die Pension zählt ja alles, da ist das egal ob aktuell Voll- oder Teilzeit.

    Ich hatte das aber z.B. im Mutterschutz, dass ich nur bis 31.7. Teilzeit beantragt hatte, aber der Mutterschutz ja bis Mitte September ging. In der Zeit habe ich dann auch Vollzeit-Gehalt bekommen, auch wenn das meiner Sachbearbeiterin nicht gepasst hat.:autsch:

    Genau das denke ich mir schon die ganze Zeit:

    Auf der einen Seite ist es ein Riesen-Problem, das die Schule nicht lösen kann, wenn ein krankes Kind mal länger als 10 Minuten beaufsichtigt werden muss oder wenn man gar mit ins KH fahren muss. Der Lehrer ist dort absolut unverzichtbar für die Klasse und darf auf GAR KEINEN Fall raus aus der Klasse.

    Auf der anderen Seite müsst ihr als Eltern SOFORT (also nicht erst in 15 Minuten) die Klasse verlassen, weil es der Erzieherin nicht zuzumuten ist, ein Kind mit Bauchschmerzen im Gruppenraum (!) mit zu betreuen. Dann ist es auf einmal sofort und ohne Probleme möglich, die Klasse alleine zu lassen.

    Merkt ihr, dass da was unlogisch ist?

    Nein, überhaupt nicht unlogisch. Wie gesagt, das eine ist ein Notfall mit meinem Kind, das andere ein verursachtes Problem durch andere Eltern, die ihr Kind nicht als Notfall sehen.

    Eins kann ich nicht verhindern (wenn mein Kind krank ist), das andere schon und erwarte das eben auch von anderen Eltern und bin dann eben auch entsprechend schnell unterwegs.

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