Beiträge von Susannea

    Moodle, Schoolcloud usw. gibt es für die Schüler bei uns nicht, wir sollen Arbeitsblätter per Mail oder auf anderem digitalen Wege verbreiten. (Wird also doch z.T. auf WhatsApp hinauslaufen ;) )

    Tja einige Kollegen haben zuhause gar keinen PC und nun? Wenn dürfen auch wir nicht in die Schule-

    ch leg mich nicht für Kollegen ins Zeug die mir in den Rücken fallen sobald ich deren Probleme/Sorgen mit der Arbeitssituation thematisiere. Sorry, hab ich schon mal gemacht, ging nicht gut aus. Wenn man nur hinter vorgehaltener Hand heult und, offen darauf angesprochen, so tut als wäre alles schick und dann selbst noch versucht die Helfer zu diffamieren um ein Lob vom Chef zu bekommen damit „alles wieder gut ist“, der muss dann selbst mit klar kommen.

    Ich denke auch, wenn alles so schick ist, sollen sie eben fahren, ihr Problem, nicht deines. Und bei Ihnen ist ja alles schick!

    Ich habe ja auch gerade wieder so eine Kollegin, überarbeitet sich keinesfalls, heult nur rum, macht aber nie wirklich den Mund auf und wenn es jemand anders tut, dann fällt sie den Kollegen in den Rücken.

    Dann kann sie auch keinerlei Hilfe erwarten, bei nichts!

    Mehr als mit den Kollegen sprechen und das bei der letzten Lehrer Konferenz ansprechen kann ich auch nicht wenn ich meinen Job halbwegs unbeschadet machen möchte. Ich rede seit Tagen mit den entsprechenden Kollegen, Reaktion: das ist doch nicht schlimm/so schlimm ist Corona nicht/aber die Eltern machen doch dann Stress/du weißt doch, was Kollegin xd dann wieder macht/ich will ja auch nicht aber der Chef sagt das ist bei Nichtantritt ein Dienstvergehen/lass gut sein wir müssen das machen.

    Andere Kollegen haben auf der Schulkonferenz dann schon offen über mich hergezogen ich soll mir nicht in die Hose machen. Der Ton war sehr „nett“. Andere Kollegen die das so sehen wie ich haben nach unten geguckt. Schulleitung hat die Diskussion dann abgebrochen.

    Susannae: Die fahrenden Kolleginnen wurden zum Schulleiter zitiert nach der Konferenz und vorsorglich abgewatscht mit der Androhung eines Disziplinarverfahrens sollten sie nicht fahren oder sich krank melden. Danach sind die beiden zum Lehrerrat... Reaktion war die selbe und die Androhung dass die Beschwerde nicht zulässig ist und der Schulleiter die Info bekommt wenn das nochmal angesprochen wird. Im Lehrerrat sitzen Nämlich nur die von der Schulleitung.

    Deswegen sage ich ja, die sollen das gleich über die Gewerkschaft klären, leider sind hier immer noch viele "Ost"-Eigenschaften übrig geblieben, inklusive, wenn der das sagt, dann muss das so gemacht werden!

    Mir ist nur nicht klar, wie man überhaupt jemanden in Brandenburg dazu zwingen kann, bei uns sind die Fahrten letztes Jahr aus viel banaleren Gründen (Kind ist zu klein) ausgefallen. DA kam klar von der Schulaufsicht, es kann niemand gezwungen werden, also dringend über Personalrat und vor allem Gewerkschaft gegen vorgehen, so dass nicht gefahren werden muss.

    Nein.

    Die kann auch durch Volljährigkeit enden.

    Wie viele Schuljahre jemand bis dahin abgeschlossen hat, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Wo hast du das her? Ich finde eindeutig, 12 Jahre Schulpflicht, davon 10 Vollzeitschulpflicht und 2 Berufsschulpflicht, die Volljährigkeit ist dabei nicht interessant und die Klassenstufe, die erreicht wurde auch nicht.

    Edit: Ich sehe gerade, für NRW hast du Recht, zwei drei andere Bundesländer auch noch, aber die Mehrheit nimmt aufs Alter keine Rücksicht

    Wir haben Hinweise bekommen, dass wir die SuS aufs Händewaschen hinweisen sollen. Lustigerweise sind Ballspiele geplant, wo unzählige Personen nacheinander denselben Ball in die Hand nehmen. Vielleicht versteht ihr langsam mal, warum ich meine Schule so verquer finde. Die haben da einfach einen Sockenschuss.

    Die würden für die Schule auch ihre Nieren spenden, wenn es sein muss.

    Wir haben heute auch sehr gelacht. Der Handballverband Berlin hat versendet man sollte auf den Handschlag vor und nach dem Spiel verzichten, klingt ziemlich albern bei einem Spiel, wo man gefühlt tausendmal die Hände des Gegners im Gesicht hat usw.

    Ich hatte das als Modus Operandi verstanden, wollte es nicht aus dem Zusammenhang reißen.

    Wie gesagt: bei mir gab's keine Ermahnung oder Vorwarnung. Einfach nur "zack" gesperrt - aber immerhin mit einer Begründung, auch wenn u.a. ich sie nicht verstanden habe.

    Ich will meinen "Fall" gar nicht aufrollen, der Groll ist verflogen, aber will für die anderen auch nicht einfach unwidersprochen stehen lassen, dass man vor einer Sperrung immer vorgewarnt bzw. ermahnt würde (schon gar nicht mehrmals).

    Aber Mikael ist doch deutlich im Thread verwarnt worden.

    Ich kann definitiv sagen, dass man gesperrt wird ohne vorherige Aufforderung Beiträge zu ändern.

    Dann bist du aber vorher bereits verwarnt worden in der Regel und das wurde Mikael ja auch mehrmals und es hat ihn scheinbar nicht die Bohne interessiert.

    Die Elternzeit wird man vermutlich nicht für den Auslandsaufenthalt verwenden können

    Was daran soll nicht dafür genutzt werden können und warum nicht? Bei Elternzeit gibt es keinerlei Einschränkung, wo man sich aufhält, nur beim Elterngeld ist es anders. Meine Schwägerin hat auch drei Jahre Elternzeit genommen, war damit weiterhin kostenlos in Deutschland krankenversichert, obwohl sie schon in Österreich gewohnt haben. Erst zum 3. Geburtstag hat sie dann beim alten AG gekündigt.

    Danke, Susannea! Demzufolge wäre also der sichere Weg, erstmal die EZ von Kind 2 bis zu dessen 3. Geburtstag auszuschöpfen und dann zu schauen, welche Möglichkeiten ich ggf noch habe, richtig?

    Genau so würde ich es machen, aber evtl. es einfach schon vorher probieren, indem du schreibst "bis zum 3. Geburtstag von Kind 3) und im Anschluss nhme ich die restlichen 19 Monate von Kind 1.

    Kind 1 ist jetzt zwischen 3 und 8, ich hätte also doch noch 1 Jahr und 7 Monate EZ übrig, die mir bewilligt werden MÜSSEN, oder?

    Nein, denn du hattest vorzeitig abgebrochen, damit ist das eigentlich weg. Dann ist die Frage, wann ist das Kind geboren, denn davon hängt ab, ob man dir Zeiten nach dem 3. Geburtstag überhaupt noch geben muss. Aber wie gesagt, hängt von dem guten Willen des AG ab, er muss dir gar nichts mehr davon geben. Du kannst es aber einklagen, wenn das Kind das entsprechende Alter hat.

    Da hätte ich also noch 1 Jahr und 5 Monate "übrig", müsste aber nun den dritten EZ-Antrag in Folge stellen (dann natürlich ohne Teilzeit) und bin mir unsicher, ob dieser abgelehnt werden dürfte...?

    Da das alles nacheinander war ist es ein Abschnitt und da kann dir niemand was ablehnen, nur beim 3. Teil und das nach dem 3. Geburtstag, hier beides nicht Fall, also kannst du problemlos mindestens bis zu dem 3. Geburtstag mit.

    Offensichtlich gelten die Vorsichtsmaßnahmen nur für Schüler, die in Risikogebieten waren - für Lehrer nicht...

    Wer soll das jetzt verstehen?

    Und bei Corona: Wenn ich in einem "Risikogebiet" war und möglicherweise betroffen bin, soll ich in die Schule und die noch gesunden Schüler und Kollegen anstecken??? Irgendwie total sinnfrei...

    Da fällt mir dann echt auch nichts mehr zu ein!

    Tja, so kann man sich auch aus der Verantwortung befreien (in diesem Fall NRW): Bei einem Verbot vor Klassenfahrten wäre das Land in der Haftung, so aber die teilnehmenden Schüler und Lehrkräfte. "Eigenverantwortung" heißt das auf neuddeutsch.

    Aber wenn die Eltern schlau waren haben sie ja eine RRV und da die Reisewarnungen ja entsprechendes sagen, sollte es damit kein Problem sein.

    Neuigkeiten von der südbadischen Einkaufsfront (musste für Frau Hund etwas besorgen, was ich gestern vergessen habe): Der Toilettenpapier-Notstand in den Regalen konnte zuverlässig abgewendet werden, dafür scheinen die Schweizer los zu sein. Abgepackter Raclette-und Fonduekäse waren ausverkauft. :D

    Hier heute beim ersten Lidl nicht mehr eine Packung Nudeln, keine Linsen, kein Toilettenpapier.

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