Kind 1 ist jetzt zwischen 3 und 8, ich hätte also doch noch 1 Jahr und 7 Monate EZ übrig, die mir bewilligt werden MÜSSEN, oder?
Nein, denn du hattest vorzeitig abgebrochen, damit ist das eigentlich weg. Dann ist die Frage, wann ist das Kind geboren, denn davon hängt ab, ob man dir Zeiten nach dem 3. Geburtstag überhaupt noch geben muss. Aber wie gesagt, hängt von dem guten Willen des AG ab, er muss dir gar nichts mehr davon geben. Du kannst es aber einklagen, wenn das Kind das entsprechende Alter hat.
Da hätte ich also noch 1 Jahr und 5 Monate "übrig", müsste aber nun den dritten EZ-Antrag in Folge stellen (dann natürlich ohne Teilzeit) und bin mir unsicher, ob dieser abgelehnt werden dürfte...?
Da das alles nacheinander war ist es ein Abschnitt und da kann dir niemand was ablehnen, nur beim 3. Teil und das nach dem 3. Geburtstag, hier beides nicht Fall, also kannst du problemlos mindestens bis zu dem 3. Geburtstag mit.