Beiträge von Susannea

    Das läuft so, ab dem Moment, wo man einen Antrag wegen Mehrarbeit dabei hat, dann bekommt man nur noch exakt so viele Vertretungsstunden, dass man sie nicht einreichen kann. Aber dieses Limit wird dann immer ausgereizt.

    Teilzeitkräfte bekommen JEDE Stunde Mehrarbeit bezahlt. und zwar zu einem höheren Satz. Da ich diese Regelung von mindestens 3 Bundesländern kenne und hier mehrmals gelesen habe, bin ich ziemlich sicher, dass es auch in SH gilt. Genauso wie die 3 "kostenlosen" Mehrarbeitsstunden der VZ-lerInnen (die das Ganze eben erst ab der 4. Stunde bezahlt bekommen).

    Gilt hier zumindest für Angestellte genau so, wie du sagst.

    Warum jetzt Angebot und Nachfrage nicht gilt (wenn Lehrerüberhang), hast du aber immer noch nicht beantwortet.

    E13 für alle wird hier mit "gleiches Geld für gleiche Arbeit begründet" und nicht mit "Angebot und Nachfrage", denn dann müssten Grundschullehrer hier viel mehr als Gymnasiallehrer usw. bekommen und nicht gleich viel.

    Aber ich bin sicher, dass zumindest hier in 5 Jahren kein Überhang sein wird, denn das bedeutet ja nur, dass man nicht mehr die Rentner und Pensionäre oder Quereinsteiger usw. zusätzlich braucht und dann evtl. mal ausreichend hat. Außerdem kann man dann endlich die Pflichtstundenreduzierung der Grundschullehrer umsetzen, die ja bisher immer abgelehnt wird (immerhin haben wir mit 28 Stunden deutlich am meisten), dass es nicht genügend Lehrer gibt, um das umsetzen zu können.

    Bei uns vertreten in erste Linie Kollegen, die eben an der Stelle doppelt gesteckt sind oder wo Leute wegfallen. Freistunden werden erst sehr spät als Vertretung rangezogen, denn es sind ja Plusstunden, die zusätzlich bezahlt werden müssen (zumindest bei den Teilzeit-Angestellten).
    Daher ist es egal, wie kompakt die Pläne sind, das sind ja eh Plusstunden und daher erst zum Schluss dran, vorher fällt Teilung, Sopäd oder ähnliches eben weg.

    Ich verstehe, unabhängig vom Arbeitsvertrag, jede Zeit, die ich für die Arbeit aufwende, als Arbeitszeit. Daher sinkt durch unbezahlte Arbeitszeit wie bspw. Wege, unbezahlte Mehrarbeit etcpp. der Stundenlohn. Ist doch völlig logisch, ich nehm doch lieber 4000€ Brutto für 42h Arbeit als für 42h Arbeit plus 10h Weg pro Woche.

    Interessante, aber sicher nicht die korrekte Sichtweise.

    ich finde das für einen Studenten eigentlich gar nicht so schlimm. Ich bin zu meinem Studentenjob oft auch einfach mal für 2 Stunden gefahren. Wenn es zum Plan der Vorlesungen passt, why not?

    Steh ich hier ganz alleine mit meiner Meinung?

    P.S. klar fände ich sowas für ne alleinstehende Mutter blöd, aber eben bei nem Studentenjob doch nicht...

    Nein, so habe ich es auch oft gemacht, teilweise sogar vor oder nach der Uni noch Unterricht. Ich bin dann eben oft von der Schule zur Uni und zurück gefahren. Waren aber auch nur ein paar U-Bahn-Stationen von dort.

    Was hat das damit zu tun? Bezieht sich doch gar nicht auf Lehrer. Allgemein gilt:

    E 5 bis E 8 abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechenden Tätigkeiten


    E 9 bis E 12 Bachelor oder abgeschlossene Fachhochschulausbildung (Diplom) und entsprechende Tätigkeiten
    E 11 Lehrer an Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen
    Lehrer im Bereich Sekundarstufe I im Seiteneinstieg
    E 12 Lehrer im Bereich Sekundarstufe II im Seiteneinstieg
    E 13 bis E 15 wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master)



    Was das untermauert, was ich dir geschrieben habe.
    Ansonsten guck in die TV-EntgO-L

    Was er dort tut hat meiner Meinung nach nichts mit der Eingruppierung zu tun.
    Die Schulart wäre noch interessant. Welches Studium interessiert hier auch nicht, sondern nur, welcher Abschluss evtl. schon vorliegt.

    Also Student ohne Abschluss für die Grundschule bekommt hier E6-8. E9 mit Bachelor, E10 mit 1. SteX

    Für den Monat November zahle ich jetzt doppelt, eine private Versicherung und darüber hinaus wird mir die gesetzliche dann vom Lohn abgezogen.

    Warum das? Ohne Beamten-Status hast du keinen Anspruch auf die private Versicherung und somit kommt der Vertrag nicht zustande, denn die gesetzliche lässt dich mit TVL-Vertrag nicht ohne weiteres raus.
    Also ich musste die Ernennungsurkunde einreichen, damit der PKV-Vertrag wirksam wurde und hinterher einfach die Entlassungsurkunde und den TVL-Vertrag einreichen, womit ich sofort raus war. Also nichts mit doppelt zahlen.
    Da erkundige dich auch noch mal richtig (und frage das auch bei der Gewerkschaft nach).

    Wenn A/E 13 die "Grundvergütung" für alle ist/wäre, finde ich es richtig, dass jemand, der eine "herausragende Funktion" übernimmt, eine Zulage oder eine höhere Gehaltsstufe bekommt. Darüber habe ich mir im Detail aber noch keine Gedanken bekommt, denn "Geld" ist ja bekanntlich nicht so mein wichtigstes Streben, aber ich finde grundsätzlich richtig, dass mehr bekommt, wer (deutlich) mehr leistet - und das beißt sich natürlich auch mit dem gleichen Lohn für gleiche Arbeit (wobei sie ja dann eben nicht gleich ist).

    Was spräche also dagegen?

    Ich denke, es geht darum, dass das MEHR zu wenig ist für die Mehrarbeit!

    Diese Aussage stimmt ja nicht, man hat genau diese Leute explizit angeschrieben später und sie gebeten aufgrund des Lehrermangels doch wieder als Lehrer zu arbeiten und ihnen die Ausbildung anerkannt. Aber genau dies soll ihnen nun zum Vorwurf gemacht werden, dass sie der Bitte des Senats nachgekommen sind, aber eben auch nicht allen. Woran sie die Unterscheidung festmachen, habe ich z.B. noch nicht verstanden, denn wie gesagt, einige LuKs können durch eine weiter Qualifizierung und Bewährung mehr Geld erhalten. Auf der Seite steht übrigens keine Unterscheidung bei der Bezahlung.

    Sind das nicht die mit der DDR-Unterstufenlehrerausbildung, will sagen, ohne Hochschulstudium (die aber lange nicht mehr im Schuldienst waren)? Und die, die nach der Wende aus irgendwelchen Gründen verpasst haben, sich ihre Ausbildung anerkennen zu lassen? Ich erinnere mich, dass es hier Zustimmung fand, dass man ohne Hochschulstudium nicht das Gleiche verdienen soll wie mit.

    Anerkannt haben die alle die Ausbildung und man hat ihnen auch im Gegensatz zu anderen die vollen Aufgaben übertragen, sie sollen z.T. sogar Refs ausbilden und anleiten, aber das gleiche Geld sollen sie nicht bekommen. Das geht einfach nicht. Ein Teil bekommt eben durch eine weitere Qualifizierung das Geld auch, aber nur ein Teil. Anderen ist die Zulassung zur Qualifizierung versagt worden.

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