Die Grenze im Beamtenverhältnis ist nicht BA/MA, sondern eine Regelstudienzeit von 9 Semestern.
Nach der Entgeltordnung ist die Grenze aber der Masterabschluss ![]()
Die Grenze im Beamtenverhältnis ist nicht BA/MA, sondern eine Regelstudienzeit von 9 Semestern.
Nach der Entgeltordnung ist die Grenze aber der Masterabschluss ![]()
Ein Grundschullehrer und ein Sek1-Lehrer (mich mit eingeschlossen) hat mit dem 7semestrigen Staatsexamen keinen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (diese Definition trifft erst bei einer Regelstudienzeit von 8 Semestern zu, siehe Promotionsordnungen, welche auch ein "wissenschaftliches Hochschulstudium von mind 8 Semestern vorraussetzen). Guckt man sich andere Bereiche des Beamtentums an, wird A13 auch nur für Absolventen wissenschaftlicher Studiengänge angeboten, sei es beim finanzamt/ Vermessungsamt usw.
Wir hatten 8 Semester und ich hatte bereits einen Master-Abschluss beim Lehramtsstudium, der trotzdem nicht sofort zur E13 führte. Also die Erklärung reicht nicht.
Die für NRW finde ich eigentlich ganz gut verständlich.
Berlin genauso, Brandenburg auch.
Kannst du das genauer erklären?
Ja, das kann ich genauer erklären, es gibt immer noch Kollegen, die man explizit damals darum gebeten hat wieder in den Schuldienst zu kommen (weil sie zwischendurch z.B. nur als Erzieher gearbeitet haben), die nicht mal nach einer weiteren Bewährung und einer Fortbildung höher gestuft werden sollen, sondern die Ablehnung für die einjährige Fortbildung bekommen haben. Welche das genau sind, weiß ich nicht, aber klar ist, sie machen seit Jahren die selben Aufgaben, wie alle anderen und sollen niemals höher als E10 oder E11 kommen, das kann doch nicht sein!
Die Frage ist gut, aber wird sicher erst geklärt, wenn denn wirklich alle A/E13 bekommen, bei uns gab es heute gerade erst den Brief in dem das veröffentlicht wurde, was wir von zwei Kollegen schon wussten, dass eben alle nicht alle sind ![]()
DIe Genaue Antwort kann dir nur die Studienberatung geben und dann der für die Anerkennung zuständige, meine Erfahrung sagt, dass das immer Einzelfallentscheidungen sind.
Für Niedersachsen kann ich dir das leider nicht sagen, in Berlin bleibt die Schule ja grundsätzliche deine Dienststelle, auch nach der Elternzeit, könnte mir also vorstellen, dass es wenn es bei euch in Elternzeit anders läuft auch bei der Beurlaubung ohne Bezüge anders ist.
Das stimmt, denn das lässt vermuten, dass die Bezirksregierung zu langsam gearbeitet hat und die Urkunde nicht rechtzeitig fertig gemacht hat, damit der OBASler pünktlich zum 1.11. verbeamtet wird.
Hat bei uns auch einige getroffen, der daraus resultierende finanzielle Schaden der Betroffenen war den Sachbearbeitern herzlich egal..
Aber dann kann man es evtl. wirklich mindestens auf den 2.12. ziehen, das reicht ja für die Jahressonderzahlung aus.
Vermutlich kommt es darauf an, was du damit machst. Wir haben das Original eingezogen und nur eine Kopie in der Schule stehen, das müsste ok sein, weil es ja nur soviele Nutzer gibt, wie mit dem Original auch. Aber die Originale sind zu teuer, dass sie ständig kaputt oder verschwunden sind.
In der Regel darfst du zu Lehrzwecken viel, weil das dann nicht als öffentlich gilt.
Ja, aber genau so ist es. Ich hatte ein Jahr bis November einen PKB-Vertrag, dann Honorarvertrag eine Woche und dann wieder normalen Vertrag. Jahressonderzahlung gab es deshalb nicht.
Wurde vom Klassenlehrer das letzte Mal vorgeschlagen. Die Mutter hat dann zähneknirschend zugestimmt. Termin kam, Team saß da und wartete, Mutter erschien nicht. Hinterher telefoniert: "Ich habe ihnen ja gleich gesagt, dass das morgens bei mir eng wird, ich habe das nicht geschafft." Daher besteht sie jetzt für den Ersatztermin auf den abendlichen Termin.
Weil sie nicht erschienen ist müsst ihr zu ihrer Wunschzeit kommen. Kann dich nicht sein.
, Angestellte nur 38,5 Wochenstunden
Da sagt der Tarifvertrag aber was anderes!
Die negativen Ereignisse, insbesondere wenn sie "heftig" waren, bleiben halt länger im Gedächtnis, als die Guten.
Daher ist es oft schwierig.
Genau, es gibt meist mehr gute, aber die schlechten sind einer heftiger und bleiben besser im Gedächtnis.
Wobei ich sagen muss, wir haben schon einige Klassen, wo leider inzwischen soviele Verhaltenskreative Kinder sind, dass die negativen Dinge dort überwiegen und die Klassenlehrer der Klassen haben ja kaum andere Stunden, also sinds da dann doch die negativen Sachen, die überwiegen.
Die Jahressonderzahlung für Angestellte gibt es nur, wenn du am 1.12. noch angestellt bist.
Ich habe ja schon die genauso interessante Frage gestellt, wonach sich denn die Berechnung richtet bei allen zum 1.8. von A12 auf A13 bzw. E11 auf E13 gestuften Lehrern. Konnte mir auch bisher niemand so genau sagen, aber bei dir steht es eindeutig drin im TVL.
Ich denke es ist z.T: in Ordnung, nach 18 Uhr ja, aber nicht am Wunschtermin der Mutter, sondern wenn ihr euch auf einen oder zwei Termine geeinigt habt dann.
Kann ich nur bestätigen, dass es in NRW Probleme mit den Ferien gibt. Ich wollte die EZ nach 9 Monaten Mitte Juli beenden, damit ich pünktlich zum Schulstart Anfang August wieder da bin (der Vater nimmt dann die restlichen ). Das wurde aber nicht genehmigt, also starte ich nächstes Jahr erst Mitte August nach 10 Monaten und verpasse die ersten Schultage. Aber so ist es anscheinend gewollt, trotz großem Lehrermangel...
Wenn der Vater die restlichen 5 Monate nimmt, dann hätte das sogar genehmigt werden müssen!
Welche Vorschrift ist das? Ansonsten: Weder bei mir (2 Monate EZ) war ein Abstand zu den Ferien vonnöten, auch bei meiner Frau nicht, da ragte das Ende der EZ leicht in die Sommerferien hinein.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Die…zeit/index.html
Bezug nehmend auf §§ 74 LBG, 9-15 Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW und dazu gab es dann von den einzelnen Bezirksregierungen auch Merkblätter. Allerdings scheinen die auch unterschiedlich da zu agieren die Bezirksregierungen, aber du siehst eben die offizielle Anweisung!
Das ist eine Urban-Legend. Man muss keinen Abstand zu den Ferien halten, rechtsmißbräuchlich ist es, wenn man bei der Bekanntgabe der Elternzeit die Ferien ausklammert.
Nein, leider keine Urban-legende, sondern NRW handhabt es so, es gibt dazu eine Vorschrift, die dies besagt. Aber ob das jemals vor einem Gericht standhalten würde, ist fraglich. Berlin ist es um die Ohren geflogen!
Werbung