Wie interpretierst du denn "angemessene Zeit"? Das widerspricht doch allem, was du sagst.
Nein, tut es nicht, eine angemessene Zeit vorher ist ca. ein Monat nach der gültigen Rechtsprechung und nein, die Belange des AG muss ich NICHT berücksichtigen!
Genauso wird man ab einer gewissen Anzahl von Fehltagen keinen Anspruch mehr haben.
Nein, die Begrenzung auf wieviele Termine gibt es nicht, zumal Agentur für Arbeit, amtsärztliche oder ärztliche Untersuchungen dafür usw. auch alles dazu zählt und bezahlt freigestellt werden muss.
Ich sage nur "angemessene Zeit". Und bei einem Termin, den man auch am Nachmittag machen könnte, wird es schwierig zu argumentieren, dass er am Vormittag liegen muss. Wir reden ja hier von Menschen, die in der Regel nur halbtags verbindlich auf der Arbeitsstelle sind.
Du bringst hier was durcheinander, mit angemessene Zeit ist keinesfalls die Uhrzeit gemeint, denn auch der neue AG ist in der Regel nur halbtags da, also darfst du natürlich vormittags gehen. Sondern eine angemessene Zeit vor Vertragsablauf, aber das stand ja auch deutlich so in meiner Antwort, die sich somit in keiner Weise widerspricht!