Nein, da steht doch klar, es wird dann nach deinem aktuellen Einkommen seit 1.11. berechnet.
Beiträge von Susannea
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Die Frage ist eine sehr spezielle Situation.
Nein, überhaupt nicht, ist der Standardfall:
ZitatWar das Beschäftigungsverhältnis kürzer als drei Monate, ist der Berechnung der tatsächliche Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses zugrunde zu legen.
§21 MuSchG Absatz 1, Satz 2.
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Ach, bei euch waren damals auch didaktische Inhalte Teil des Kurses? Gut zu wissen... In den meisten Fällen sieht es ja so aus, dass Fachwissenschaft und Didaktik streng getrennt sind, aber gut, dass es auch solche Fälle gibt - wenngleich die Anerkennung von Studienleistungen dadurch erschwert ist...
Ja, deshalb ja auch die Trennung Sek II von SekI/P. Die gemeinsamen Kurse waren dann nur fachwissenschaftlich. Und vor allem mit Schwerpunkt Grundschule machte man das auch nicht in der Mathematik, sondern in der Grundschulpädagogik, da waren das ganz andere Dozenten und auch andere Kurse.
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Susannea: Anspruchsvollere Kurse lassen sich fast immer anrechnen lassen und in dem Fall geht es ja um "Analysis/Bachelor" für "Analysis/Lehramt" und das dürfte kein Problem sein. Andersherum könnte aber ein Schuh daraus werden, da hast du Recht.
Nein, genau um diese Art von Kursen ging es, sie waren zu anspruchsvoll und hatten zu wenig didaktische Vermittlung mit drin. Somit wurden sie nicht anerkannt.
Es ging nicht um weniger anspruchsvoll

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Ich beobachte recht interessiert und erstaunt die nicht oder kaum vorhandene Solidarität mit den Kollegen an den Privatschulen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Gleiches Gehalt bei gleicher Ausbildung? Das alles zählt nun anscheinend nicht???
An eine Privatschule zu gehen hat jeder selber entschieden, weniger Gehalt als der Rest an einer öffentlichen Schule zu bekommen sicher nicht, denn da arbeitet man ja mit anderen Versprechungen.
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Ich hatte an der Privatschule mehr anstrengende Kinder als an meiner jetzigen staatlichen Schule.Es waren dann zwar vielleicht nur 10 Schüler (sratt 25-30) aber wenn 8 davon verschiedene Auffälligkeiten haben und sich gegenseitig hochschaukeln, dann ist auch 10 schon zu viel.
Der Vorteil an der Schule war allerdings, dass wir einen eigenen Sozialpädagogen hatten, der häufig mit den Kindern raus gegangen ist, die nicht mehr konnten.
Ja, war hier früher auch so, nun haben wir die 10 verhaltenskreativen Kinder mit noch kreativeren oder betriebsblinden Eltern aber auch in den normalen Schulen und SoPäd-Stunden, nunja, die werden ja pauschal in den ersten drei Jahren pro Klasse und nicht Schüler verteilt.
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Die Containerlösung meiner Grundschule, die ich zur 8. Klasse dann noch persönlich nutzen durfte stehen heute immer noch und werden genutzt. So schlecht kann es darin also gar nicht sein und es war auch nicht wärmer oder kälter als in anderen Räumen mit ungünstiger Lage.
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aber Analysis ist doch Analysis.
Nö, nicht wirklich. Ich habe damals Analysis für Lehramt Primar und Sekundarstufe I belegt, Sekundarstufe II hatte ganz andere Sachen und für die Grundschule in Berlin ist es mir trotzdem nicht anerkannt worden.
Mal davon abgesehen, dass ich keine Uni kenne, wo du nur ein Fach hast.Bei uns war das eine Fach mit 40 SWS, aber dann kam noch ein 2. mit 30 SWS und Erziehungswissenschaften mit 30SWS dazu. Sprich da hätte man selbst bei viel Anerkennung aus dem Mathestudium maximal ein Viertel der Studienleistungen überhaupt mit abgedeckt.
Also ich denke nicht, dass du damit viel weiter kommst, aber sicher ein bisschen. Als ich für einen Wechsel eben eine bestimmte Anzahl SWS brauchte habe ich dann "einfach" an drei Unis gleichzeitig Kurse belegt, damit das schneller ging und man nicht auf bestimmte Reihenfolgen, die die Uni vorgab angewiesen war.
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Bei fehlender Immunität würde das BV greifen. Bei einer Gefährdung durch die Arbeit sollte der BAD ein BV ausstellen.
Es gibt auch ein BV vom Arzt, was aufgrund einer Gefährdung durch Belastung/Arbeit ansich ausgestellt wird, man aber ohne den Beruf nicht arbeitsunfähig wäre. Sprich auch ein BV vom Arzt ist ehrlich

An die TE, für dich hat es keinerlei Unterschiede ob AU oder BV, für die Schule evtl. schon.
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Dem stimme ich vollkommen zu. Ich hab selbst an einer Privatschule gearbeitet. Dort hatte ich nämlich direkt eine Festanstellung bekommen, während ich mich im ÖD mit befristeten Vertretungsstellen hätte rumschlagen müssen.
Natürlich gibt es einige Annehmlichkeiten, zB was die technologische Ausstattung angeht. Aber von kleineren Klassen oder einem besten Schülerklientel kann ich absolut nicht sprechen. Im Gegenteil - Brennpunktschule mit Schülern, die definitiv nicht in die Oberstufe gehörten.
Naja, das kommt immer auf die Privatschulen an, die hier bei uns im Ort haben eine Höchstschülerzahl in der Grundschule die deutlich unter 30 liegt festgeschrieben, das nenne ich dann schon eine Annehmlichkeit. Denn die Verhaltenskreativen Kinder habe ich in den Klassen mit 25 bis 30 Schülern genauso
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Es gibt aber auch Angestellte an kommunalen oder staatlichen Schulen. Sie haben die gleiche Ausbildung und üben die gleiche Tätigkeit wie ihre verbeamteten Kollegen aus, erhalten aber viel weniger Netto.
Das finde ich unfair. Da müsste man das Gehalt der Angestellten erhöhen.Und selbst die Angestellten bekommen nicht alle E13 und werden es nach Mitteilung des Berliner Senats auch nie bekommen.
Wir haben von E10 bis E13 inzwischen alles und das auch bei ausgebildeten Lehrern. -
Herzlichen Glückwunsch!
Und ja, du bekommst im BV das, was du ohne BV auch erhalten würdest.
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Ist dann eine Verweis eine schriftliche Mahnung ohne Konsequenzen?
Ein Kollege erzählte mal von einem Schüler, der angeblich Rheinlandpfalz-Verbot hatte und in Karlsruhe in die Schule ging. Genaueres weiß ich aber nicht. Also muss er in RP ein Schulverbot gehabt haben, wenn es das gibt.
Hier ist die Konsequenz, dass die nächste Stufe dann der Schulausschluss für x Tage ist. Danach kommt die Versetzung in die Parallelklasse.
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In Berlin heißt es auch schriftlicher Verweis

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okay,gehen wir davon aus, dass es eine Schüler ist der schon vorher mehrmals ermahnt wurde.
Dann führt es zu einer Klassenkonferenz und nur die kann einen Verweis beschließen und das auch erst nach Anhörung des Schülers.
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Einen Verweis dürfte es hier erst nach erfolgloser Durchführung von Erziehungsmaßnahmen geben und ja, dass bedarf den Beschluss einer Klassenkonferenz! Und das ist auch gut so, so sind alle abgesichert.
https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/schulge…smassnahmen.phpHIer die Erziehungsmaßnahmen, die vorher erfolglos gewesen sein müssen:
https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/schulge…smassnahmen.php -
Bitte klär mich mal auf was die Eltern dort machen und mitentscheiden können. Ich kann mir das so garnicht vorstellen. Geht es da um Ordnungsmaßnahmen für einzelne Schüler oder versteh ich das falsch?
Bei uns sind Eltern und Schülern nur in der Schulkonferenz mit dabei. Da geht es um allgemeine Sachen.Genau, um Strafen für Schüler und ich meine da sind die Eltern auch voll stimmberechtigt und ohne sie kann die nicht stattfinden. Und enau da kann man eben als Elternvertreter auch noch mal eine ganz andere Sicht auf die Kinder geben, weil man sie ja im besten Fall auch privat kennt.
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Bei uns sind Lehrer und Eltern meine ich in gleicher Anzahl.
Klar nehmen in der Regel die Eltern teil, die etwas beitragen können. Und nein, stimmberechtigt sind sie in der FK nicht.
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Beispiel ist, dass ich z.B. in Brandenburg bei meinen Kindern mit in der Fachkonferenz Nawi Sitze. Nawi gibt es dort erst Seit diesem Jahr, vorher war Biologie, Physik einzeln. Berlin hat Nawi schon deutlich länger, ich habe mein Ref in Nawi gemacht. Brandenburg nutzt jetzt auch den Berliner Rahmenplan. Ich konnte also viel Erfahrung mitbringen.
Außerdem kann ich au h aus Sicht meiner Kinder Rückmeldungen geben, was gut oder nicht so gut ankam, verstanden würde o.ä. Auf Rückmeldung warten kann man nicht bei mir 2 FKs im Jahr.
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