Ich würde mir wünschen, dass der Unsinn mit den unteilbaren Aufgaben endlich mal höchstrichterlich entschieden wird. Ich habe weder das Arbeits- noch das Beamtenrecht erfunden, aber dass "50%" ernsthaft bedeuten soll "50% +x Arbeitsaufwand, aber 50% Gehalt", ist so sicher nicht vorgesehen.
Und eine exakte Quantifizierung des Arbeitsaufwands pro Unterrichtsstunde und des Zeitaufwands für die unteilbaren Aufgaben wäre auch keine Hexerei.
Aber es gibt doch dazu ein Urteil, dass das dann anderweitig ausgeglichen werden muss, nur die Umsetzung ist in der Regel mangelhaft, denn von alleine gleicht sich das eben gar nicht immer aus, wie mir einige Vollzeitkräfte immer wieder erklären wollen.