Die Frage ist gut, aber wird sicher erst geklärt, wenn denn wirklich alle A/E13 bekommen, bei uns gab es heute gerade erst den Brief in dem das veröffentlicht wurde, was wir von zwei Kollegen schon wussten, dass eben alle nicht alle sind ![]()
Beiträge von Susannea
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DIe Genaue Antwort kann dir nur die Studienberatung geben und dann der für die Anerkennung zuständige, meine Erfahrung sagt, dass das immer Einzelfallentscheidungen sind.
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Für Niedersachsen kann ich dir das leider nicht sagen, in Berlin bleibt die Schule ja grundsätzliche deine Dienststelle, auch nach der Elternzeit, könnte mir also vorstellen, dass es wenn es bei euch in Elternzeit anders läuft auch bei der Beurlaubung ohne Bezüge anders ist.
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Das stimmt, denn das lässt vermuten, dass die Bezirksregierung zu langsam gearbeitet hat und die Urkunde nicht rechtzeitig fertig gemacht hat, damit der OBASler pünktlich zum 1.11. verbeamtet wird.
Hat bei uns auch einige getroffen, der daraus resultierende finanzielle Schaden der Betroffenen war den Sachbearbeitern herzlich egal..
Aber dann kann man es evtl. wirklich mindestens auf den 2.12. ziehen, das reicht ja für die Jahressonderzahlung aus.
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Vermutlich kommt es darauf an, was du damit machst. Wir haben das Original eingezogen und nur eine Kopie in der Schule stehen, das müsste ok sein, weil es ja nur soviele Nutzer gibt, wie mit dem Original auch. Aber die Originale sind zu teuer, dass sie ständig kaputt oder verschwunden sind.
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In der Regel darfst du zu Lehrzwecken viel, weil das dann nicht als öffentlich gilt.
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Ja, aber genau so ist es. Ich hatte ein Jahr bis November einen PKB-Vertrag, dann Honorarvertrag eine Woche und dann wieder normalen Vertrag. Jahressonderzahlung gab es deshalb nicht.
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Wurde vom Klassenlehrer das letzte Mal vorgeschlagen. Die Mutter hat dann zähneknirschend zugestimmt. Termin kam, Team saß da und wartete, Mutter erschien nicht. Hinterher telefoniert: "Ich habe ihnen ja gleich gesagt, dass das morgens bei mir eng wird, ich habe das nicht geschafft." Daher besteht sie jetzt für den Ersatztermin auf den abendlichen Termin.
Weil sie nicht erschienen ist müsst ihr zu ihrer Wunschzeit kommen. Kann dich nicht sein.
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, Angestellte nur 38,5 Wochenstunden
Da sagt der Tarifvertrag aber was anderes!
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Die negativen Ereignisse, insbesondere wenn sie "heftig" waren, bleiben halt länger im Gedächtnis, als die Guten.
Daher ist es oft schwierig.Genau, es gibt meist mehr gute, aber die schlechten sind einer heftiger und bleiben besser im Gedächtnis.
Wobei ich sagen muss, wir haben schon einige Klassen, wo leider inzwischen soviele Verhaltenskreative Kinder sind, dass die negativen Dinge dort überwiegen und die Klassenlehrer der Klassen haben ja kaum andere Stunden, also sinds da dann doch die negativen Sachen, die überwiegen.
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Die Jahressonderzahlung für Angestellte gibt es nur, wenn du am 1.12. noch angestellt bist.
Ich habe ja schon die genauso interessante Frage gestellt, wonach sich denn die Berechnung richtet bei allen zum 1.8. von A12 auf A13 bzw. E11 auf E13 gestuften Lehrern. Konnte mir auch bisher niemand so genau sagen, aber bei dir steht es eindeutig drin im TVL.
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Ich denke es ist z.T: in Ordnung, nach 18 Uhr ja, aber nicht am Wunschtermin der Mutter, sondern wenn ihr euch auf einen oder zwei Termine geeinigt habt dann.
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Kann ich nur bestätigen, dass es in NRW Probleme mit den Ferien gibt. Ich wollte die EZ nach 9 Monaten Mitte Juli beenden, damit ich pünktlich zum Schulstart Anfang August wieder da bin (der Vater nimmt dann die restlichen ). Das wurde aber nicht genehmigt, also starte ich nächstes Jahr erst Mitte August nach 10 Monaten und verpasse die ersten Schultage. Aber so ist es anscheinend gewollt, trotz großem Lehrermangel...
Wenn der Vater die restlichen 5 Monate nimmt, dann hätte das sogar genehmigt werden müssen!
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Welche Vorschrift ist das? Ansonsten: Weder bei mir (2 Monate EZ) war ein Abstand zu den Ferien vonnöten, auch bei meiner Frau nicht, da ragte das Ende der EZ leicht in die Sommerferien hinein.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Die…zeit/index.html
Bezug nehmend auf §§ 74 LBG, 9-15 Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW und dazu gab es dann von den einzelnen Bezirksregierungen auch Merkblätter. Allerdings scheinen die auch unterschiedlich da zu agieren die Bezirksregierungen, aber du siehst eben die offizielle Anweisung! -
Das ist eine Urban-Legend. Man muss keinen Abstand zu den Ferien halten, rechtsmißbräuchlich ist es, wenn man bei der Bekanntgabe der Elternzeit die Ferien ausklammert.
Nein, leider keine Urban-legende, sondern NRW handhabt es so, es gibt dazu eine Vorschrift, die dies besagt. Aber ob das jemals vor einem Gericht standhalten würde, ist fraglich. Berlin ist es um die Ohren geflogen!
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Nein, da steht doch klar, es wird dann nach deinem aktuellen Einkommen seit 1.11. berechnet.
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Die Frage ist eine sehr spezielle Situation.
Nein, überhaupt nicht, ist der Standardfall:
ZitatWar das Beschäftigungsverhältnis kürzer als drei Monate, ist der Berechnung der tatsächliche Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses zugrunde zu legen.
§21 MuSchG Absatz 1, Satz 2.
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Ach, bei euch waren damals auch didaktische Inhalte Teil des Kurses? Gut zu wissen... In den meisten Fällen sieht es ja so aus, dass Fachwissenschaft und Didaktik streng getrennt sind, aber gut, dass es auch solche Fälle gibt - wenngleich die Anerkennung von Studienleistungen dadurch erschwert ist...
Ja, deshalb ja auch die Trennung Sek II von SekI/P. Die gemeinsamen Kurse waren dann nur fachwissenschaftlich. Und vor allem mit Schwerpunkt Grundschule machte man das auch nicht in der Mathematik, sondern in der Grundschulpädagogik, da waren das ganz andere Dozenten und auch andere Kurse.
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Susannea: Anspruchsvollere Kurse lassen sich fast immer anrechnen lassen und in dem Fall geht es ja um "Analysis/Bachelor" für "Analysis/Lehramt" und das dürfte kein Problem sein. Andersherum könnte aber ein Schuh daraus werden, da hast du Recht.
Nein, genau um diese Art von Kursen ging es, sie waren zu anspruchsvoll und hatten zu wenig didaktische Vermittlung mit drin. Somit wurden sie nicht anerkannt.
Es ging nicht um weniger anspruchsvoll

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