Beiträge von Susannea

    Gibt es Menschen, die das wirklich tun? Ich hab das immer für einen Spruch gehalten um sich Pendeln via Bahn schön zu reden. In den vollen Zügen läuft doch dann im Endeffekt eh nix.

    Ja, ich habe viel in der Bahn gearbeitet.

    Es sind sogar 12 Prozent Nebenwohnsitzsteuer. Das würde mich selbst bei geringer Miete bei 600 oder 700 Euro im Jahr kosten und würde mächtig ins Geld gehen.

    Hast du denn mal durchgerechnet, was ihr durch evtl. Steuerklassenwechsel und doppelte Haushaltsführung von den ganzen Kosten zurück bekommen könntet?

    Immerhin bewegt sich in Berlin etwas. In Niedersachsen haben wir Beamten von der Tariferhöhung immer noch nichts auf dem Konto.

    Mal sehen, ob sie wenigsten bei der Idee bleiben, den (höheren) Beamten nach 14 Jahren der Komplettstreichung 300 Euro Weihnachstgeld zu zahlen. Oder ob das Geld am Ende doch wieder für "wichtigere" Dinge gebraucht wird, wie z.B. die Renovierung des in Privatbesitz(!) befindlichen Welfenschlosses Marienburg.

    Gruß !

    Ob die Beamten schon was gesehen haben, ist fraglich, bisher weiß ich es nur von den Angestellten.

    Aber ja, es bewegt sich aktuell ganz viel, heute haben die ersten Kollegen ihre Urkunde zur Ernennung zum Amt des Lehrers für Grundschulen (A13/E13) erhalten.

    Ich bin echt gespannt, wie lange es bei dem Rest dauert, Briefe haben wir schon, dass wir dies seit gestern auch angerechnet bekommen. Das waren aber heute die LuKs, wie das bei uns dann heißt ist interessant, denn ich habe gerade nachgeguckt, "Amt des Lehrers mit dem Fach Biologie und Grundschulpädagogik mit den Fächer Deutsch, Mathe, Sachunterricht" steht schon bei mir auf dem Zeugnis.

    meyereggers stammt ja aus Bochum. Zumindest für Beamte in NRW gibt es seit 2017 keine Sonderzahlung mehr, die ist auf die einzelnen Monate aufgeschlagen worden. Evt ist das bei Tarifbeschäftigten auch der Fall!? Dann hätte sich die Frage nach dem Kündigungsdatum eh geklärt.

    Da auch in NRW die Angestellten nach dem TVL bezahlt werden, gelten die o.g. Regelungen.

    Also laut Tarifvertrag muss man am 1.12 in einem Beschäftigungsverhätlnis stehen. Die untere Quelle zeigt jedoch ein Urteil auf in dem diese Stichtagregelung nicht greift.
    Hat jemand evtl schon ähnliches erlebt oder hat da genauere Informationen und würde die mit mir teilen?

    Ich kann dir sagen, dass ich bis 30.11. und dann wieder ab 7.12. beschäftigt war und selbst das reichte, dass ich keine Jahressonderzahlung erhalten habe.

    Die anteilige Jahressonderzahlung wird nur wirksam bei mehreren einzelnen Verträgen, da musste man dann die Monate mit Zahlungen addieren und nicht nur das letzte Arbeitsverhältnis nehmen, wie Berlin es versucht hat.

    Weil ich glaube, dass die Nebentätigkeit nicht genehmigt wird bzw., dass die Anzeige einer nicht genehmigungspflichtigen Tätigkeit dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde. Nicht aus rechtlichen Gründen, sondern weil man mir beispielsweise die Moral abspricht, das Vertrauen entzieht, die Arbeit für das Amt als unangemessen ansieht.

    Wie sollte das, denn was du schreibst geht doch niemanden etwas an, die meldest einfach eine schriftstellerische Tätigkeit mit x Stunden an und gut ist.

    Warum? Das klassische Familienmodell Besserverdiener - Schlechterverdiener ist doch immer noch sehr verbreitet.

    Davon ab ist es doch vollkommen egal, welche Steuerklasse man zugrunde legt, solange es die gleiche ist.

    Nein, das ist eben nicht egal, weil es durch die unterschiedliche Berechnung des Nettos deutliche Unterschiede gibt.

    Warum I oder IV ist ganz einfach, weil es die Steuerklasse ist, die keinen bevorzugt und benachteiligt und die man z.B. auch akzeptieren muss, wenn der Partner sie vorgibt und auch überall angenommen wird bei Berechnungen, wenn keine vorliegt.

    Frage doch einmal deine GEWerkschaft, warum Lehrerkräfte als einzige akademische Berufsgruppe mit Masterabschluss im öffentlichen Dienst so diskriminiert werden...
    Gruß !

    Naja sind wir doch mal ehrlich, wieviele von euch haben denn einen Master-Abschluss? Vermutlich nicht viele und in den Bundesländern, wo immer mehr den haben, stellt man ja gerade auf E13/A13 für alle um!

    Also ich sehe da keine Diskriminierung.

    Als normaler Lehrer an GS, RS oder HS in Niedersachsen bekommst du halt nicht A13 sondern nur A12. Dazu habe ich auch nur 50% Beihilfe. Keine Weihnachtsgeld etc. Achja, irgendwie gibt es ja bald ganze 100 € Weihnachtsgeld. Da ist natürlich alles wieder gut ...

    Als Angestellter würdest du dann aber sogar nur E11 bekommen, da dies eigentlich A12 entspricht.

    Bei mir wurde in den Schwangerschaften nur der Rötelntiter bestimmt. Ist das heute anders?

    Übrigens: Die niedrigen Titer nach Impfung könnten schon noch problematisch werden, erste Studien zeigen, dass nach Impfungen die Titer stets niedriger sind als nach Erkrankungen.
    Es ist also durchaus möglich, dass MMR in Zukunft nachgeimpft werden muss. Im Erwachsenenalter. Dann, wenn die Männer eh nicht mehr freiwillig zum Arzt gehen...

    Wie sie das heute machen, weiß ich nicht, die letzte Schwangerschaft war 2´013 und ich habe gerade die Bescheinigung rausgesucht, da ist bestimmt worden: Mumps, Masern, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Cytomegalie Ringelröteln, aber wie gesagt nicht der Frauenarzt (den hatte ich nämlich gar nicht), sondern die Gesellschaft für Betriebsmedizin.

    Nicht ganz vollständig:

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Erweiterung der Standardimpfung gegen Masern auf jüngere Erwachsene. Zusätzlich zur zweimaligen Impfung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr empfiehltdie STIKO allen nach 1970 geborenen Personen ≥ 18 Jahre eine einmalige Impfung gegen Masern, wenn sie bisher nicht gegen Masern geimpft sind, nur einmal in der Kindheit geimpft wurden oder der Impfstatus gegen Masern unklarist. Zur Impfung soll vorzugsweise ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern,Mumps, Röteln (MMR) verwendet werden.

    https://www.rki.de/DE/Content/Inf…publicationFile

    Und wo ist nun der Unterschied zu meiner Aussage, dass man Erwachsene nur einmal impft?!?

    Mir war noch bei der letzten Masernhysterie vom Arzt gesagt worden, Erwachsene impft man nur einmal, auch wenn es das erste Mal ist.

    Korrekt, muss man kein 2. Mal impfen.


    Zitat von RKI

    'f Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff für alle nach 1970 geborenen Personen ≥ 18 Jahre mit unklarem Impfstatus,'

    Es wird schon sehr früh geimpft. Achtfach. Ob diese Konzentration sein muss?

    https://www.rki.de/DE/Content/Kom…publicationFile

    Wie kommst du auf 8fach? 6fach und das andere sind einzelne Impfungen.

    Und ja, uns war es zu früh, wir sind erst deutlich später eingestiegen und haben z.B. dann Pneumokokken weggelassen, weil es da gar nicht mehr empfohlen wird.

    Rota haben wir z.B. auch nie gemacht, da waren sie aus dem Alter raus, als wir angefangen haben zu impfen.

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