Ich habe gute >Erfahrungen damit gemacht mit dem Klassenlehrer Absprachen zu treffen, so dass die mir sagen, die Kinder nehmen dann immer den Wochenplan mit, das Matheheft o.ä. und vor allem es ist dann in allen Fächern gleich. Ansonsten schreiben sie übrigens öfter nun in der Sportstunden dann die Liedtexte ab, wenn sie sie immer noch nicht können, sie verloren haben o.ä. das wirkt wirklich Wunder.
Beiträge von Susannea
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Und was ist mit Option 4: Du gehst der extra Tätigkeit nicht nach und arbeitest bis zum Mutterschutz Vollzeit in der Schule? Die werden ja wohl noch 6 Stunden für dich finden (ich glaube sogar, sie müssen). Entspannt wäre ja ein Einsatz als Doppelbesetzung für dich.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses System mit Minusstunden, die nach über einem Jahr noch nich verfallen sein sollen, gültig ist.DAs denke ich auch, dass das die einzige zulässige Variante ist. Sie finden 6 Stunden für dich, dass die Entlastungsstunden, die du nicht hast schon eingeflossen sind im Stundenplanbau ist ja nicht dein Problem.
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Erstmal herzlichen Glückwunsch!
Ich denke, dass du mit deinen Minusstunden meinst, dass du deinen Job als Beratungslehrer anderer Schulen durch deine Schwangerschaft bereits ab Beginn des neuen Schuljahrs nicht mehr machst und daher 6 Std fehlen, oder?
Wenn dem so ist (und du diese Aufgabe gern weiter machen möchtest und selbst wenn nicht): Sturm laufen, alles andere wäre Diskriminierung von Schwangeren.
Wenn du nach dem Mutterschutz Elterngeld beziehst, aber deine Beratungstätigkeit weiter machen möchtest, kannst du Teilzeit in Elternzeit arbeiten.Nö, keine Diskriminierung, sondern wenn sie das aufgrund von mutterschaftsrechtlichen Bestimmungen nicht mehr machen darf, dann ist es ein Teil-BV und sie muss normal so bezahlt werden, wie jetzt egal ob sie die Tätigkeit noch macht oder nicht.
Also während des Elterngeldes darfst du einfach kein Einkommen haben und nicht arbeiten. Arbeitest du ohne Einkommen, dann darfst du kein weiteres Einkommen während des Elterngeldes haben, sonst wird das auf alle Monate umgerechnet (ist mir so gegangen und hat mich 1000 Euro Elterngeld ca. gekostet).
Komplett arbeiten ohne Einkommen ist nach dem Mutterschutz kein Problem.
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Wie meinst du das?
Und ... was ist für dich arm in diesem Zusammenhang?Wie ich das meine steht doch klar da. Ob jemand arm ist, hat doch nichts mit der Steuerklasse zu tun und ja, ich empfinde es unabhängig von der Steuerklasse als nicht besonders viel, was Berlin aktuell bezahlt, wobei sich das zu 1.8. ja ändert.
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Achso, du bekommst die auch noch neu dazu...
Nein, nicht neu, sondern die ist ja meines Wissens nach von 30 auf 150 Euro erhöht worden, aber es kann natürlich sein, dass sie noch nicht dabei ist, das würde es dann erklären.
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Bei mir sind es ca. 70 € monatlich netto mehr, Vollzeit Steuerklasse 1.
Hast du die Ausgleichszulage? Denn schon die sind doch Brutto 120 Euro im Monat mehr.
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Ist man mit Steuerklasse 5 arm?
Ja, ist durchaus möglich. Das hat ja nichts mit der Steuerklasse zu tun!
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*schluck* Also das bedeutet "Arm aber sexy" dann gelebt.
Edit: Mein Handy hat dich vorhin mal eben umbenannt in "Susanne", entschuldige bitte. Habe es eben korrigiert.
Alles ok, so heiße ich ja wirklich

Man darf bitte auch nicht vergessen, dass wir bereits Stufe 5 bekommen.
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Susanne, du bekommst netto Grad mal, was wir im Ref etwa brutto haben dank der Erhöhung?!? Bitte sag mir, du hast ein gaaaaanz kleines TZ-Deputat. Oder bezahlt Berlin so schlecht?
57,14% (sprich 16 Stunden), aber Steuerklasse 5. Im Ref hatte ich trotz zwei Kindern knapp über 1000 Euro Netto.
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Bei mir war es soviel mehr, dass die Erhöhung komplett seit 1.1. mit drin sein sollte. Brief bekomme ich auch erst nach den Ferien.
DArf ich fragen, wieviel mehr? Vielleicht liege ich ja doch so daneben, aber von 1350 Euro auf 1530 Euro kommt mir doch für 6 Monate mehr sehr wenig vor, zumal der Rechner irgendwas sagt, dass ich 1480 Euro je Monat raushaben sollte (wobei mir inzwischen eingefallen ist, dass das dann ja nur ein Auszahlungsbetrag von 1420 Euro bedeutet). Aber das wären dann nur 110 Euro für die anderen 5 Monate gemeinsam, ist schon nicht viel.
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Wenn du in Berlin bist, gilt der Abschluß erst ab dem 01.04?
Wie kommst du darauf? Ab dem 1.1. für die Angestellten.
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Ohne Abrechnung kann man nicht soviel sagen, aber insgesamt nur 180 Euro Netto mehr als bis Mai und nur ca. 80 Euro mehr als der Rechner sagt, als ich nun pro Monat erhalten soll, kann irgendwie nicht alles gewesen sein an Nachzahlung seit Januar.
Bin also gespannt auf die Abrechnung und gehe davon aus, dass sie die Nachzahlung noch nicht geschafft haben. -
Auch wenn es vermutlich eine echt blöde Frage ist: Gibt es irgendwo eine verbindliche Quelle für die Aussage?Ich hatte neulich eine Diskussion mit einem Mitglied unserer Schulleitung, bei der ich ein BVWG-Urteil zu einem Fall aus NRW zitiert habe. Seine Reaktion war, dass das ja dann für Bayern nicht gelte. Ich habe versucht ihm zu erläutern, dass BVWG-Entscheidungen bundesweit gelten, aber er wollte es nicht akzeptieren.
Ähnliches hatte ich ja in Berlin auch, als klar war fürs Weihnachtsgeld, dass alle Beschäftigungen in dem Jahr und nicht nur die letzte zählt, die Personalstelle konnte meinem Hinweis erst bearbeiten, als es dann eine Bearbeitungsvorschrift gab, das Urteil reichte nicht.
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hängt das vielleicht von der Bezirksregierung ab? Beim arnsberger Antrag gibt es nämlich nur den 1.8. und den 1.2. als Beginn für VZ oder TZ.https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/t/teilz…aefte/index.php
Ist hier auch so und wird in Berlin auch so bezahlt. Da hatte ich z.B. Elternzeitende 21.7. (und damit dann keine 12 Stunden mehr ab 22.7.) und Teilzeitanztag galt erst ab 1.8. somit habe ich sogar vorher und nachher Teilzeit gearbeitet und trotzdem vom 22.7. bis 31.7. Vollzeitgehalt erhalten. Im Mutterschutz ähnlich, weil ja TZ-Antrag nur bis 31.7. galt.
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Da bei uns Post immer donnerstags kommt und es letzten MIttwoch Ferien gab (Abrechnungen aber erst nach dem 15. verschickt werden) hat uns die Abrechnung nicht mehr erreicht, also wird sich morgen zeigen, ob die Nachzahlung mit dem Juni-Gehalt geklappt hat-
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Das mag in Bayern durchaus so sein. Streite ich auch nicht ab. Blöd ist es für euch dennoch.....
Ich kann übrigens bestätigen, dass es in Berlin zumindest für die Angestellten auch so ist mit Annahmeverzug, auch wenn einige immer noch denken, dass sie die Variante der Beamten einfach übertragen können
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Bei uns gab es 2x nach der 5. Stunde hitzefrei. Wir mussten dann dem Hort bis 13:30 helfen die Kinder zu betreuen, denn kostenlose Betreuung gibt für alle bis 6. Klasse bis 13:30.
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Nö, ich bin im Moment noch L1.Grundschullehrer sind die, die seit 2014 ausgebildet wurden und direkt E13 erhielten.
Ab 1.8. werde ich aber auch Grundschullehrerin sein, habe heute meinen Brief bekommen. Hach! Endlich! (Leichte Ironie nicht ausgeschlossen. Was für ein Begriffschaos.)Ich bin aber Grundschullehrerin und trotzdem L1 und auch 2014 fertig und bisher nicht E13
sondern erst ab 1.8. 
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@ Susannea
Aber die unterscheiden noch zwischen Grundschullehrern und Lehrern mit nur einem Wahlfach oder so!
Nein, Grundschullehrer sind alle für 1-10 mit einem Wahlfsch, weil Grundschulpädagogik nicht zählt.
Nennt dich L1. -
Die ersten Zahlungen kommen mit dem Juni-Gehalt.
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