Beiträge von Susannea

    Ist ja auch einfach zu sagen "Ja, ich kann keine 1. Stunde machen" als sich irgendwie ein Betreuungsnetzwerk zu organisieren. Und dann bitte nur bis 14 Uhr, weil da macht die Kita zu. Sobald ein Teilzeit-Papier an der Schule existiert, hat man keinen Anspruch auf weitere Sonderwünsche. Auch ohne TZ-Regelung hat man auf geäußerte Wünsche keinen pauschalen Anspruch.

    Wie gesagt, in Berlin existiert auf Grundlage des LGG ein Frauenförderplan, der vor allen Beschlüssen der Schule geht.
    Und wir hatten gerade die Situation, dass eben eine Kollegin morgens zur 1. Stunde anfangen sollte und dafür jeden Tag einen Babysitter organisieren musste. Das ist ein klarer Verstoß gegen den Frauenförderplan, wie die Frauenvertretung gesagt hat und wird nun abgestellt.

    Edit: Ein typisches Beispiel ist dafür, dass das in Berlin sehr viel strenger zu Gunsten der Vereinbarkeit genommen wird ist z.B: der Absatz 5.3 2.

    Zitat

    2. Bei einer Teilzeittätigkeit für Lehrkräfte in der Elternzeit ergeben sich
    schulartenbezogen unterschiedliche Stundenverpflichtungen. Es muss möglich
    gemacht werden, die bestehende Unterrichtsverpflichtung bei Lehrkräften, die
    in der Elternzeit Teilzeit arbeiten, auf wenige Wochentage zu legen.


    Sprich hier ist es nicht ein es sollte ein freier Tag ermöglicht werden, sondern es müssen sogar mehrere möglich gemacht werden bei entsprechender Stundenzahl.

    Muss sie nicht - wie ich schon mehrfach hier im Forum gesagt habe: Diese pauschale Aussage "Ja, dann musst du halt die 1. Stunde frei bekommen!!!11111" ist Quatsch. Außerdem ist das mal eben leicht gesagt, sobald man dann irgendwie 20 oder 30 Kollegen hat, die solche Wünsche äußern, stößt auch der Stundenplaner irgendwann ganz stark an seine Grenzen. Ist ja auch einfach zu sagen "Ja, ich kann keine 1. Stunde machen" als sich irgendwie ein Betreuungsnetzwerk zu organisieren. Und dann bitte nur bis 14 Uhr, weil da macht die Kita zu. Sobald ein Teilzeit-Papier an der Schule existiert, hat man keinen Anspruch auf weitere Sonderwünsche. Auch ohne TZ-Regelung hat man auf geäußerte Wünsche keinen pauschalen Anspruch.
    Wie bei jedem anderen Job muss man das dann irgendwie organisieren, Babysitter, Großeltern usw. oder halt eben Stunden deutlich reduzieren.

    Muss sie in Berlin doch nach dem Frauenförderplan und sonst soll sie sogar bei anderen Sachen auch freigestellt werden:
    5.1

    Zitat

    1. Schul- und Abteilungsleitungen sowie die koordinierenden Erzieher*innen besprechen
    vor der Unterrichtsverteilung sowie Stunden- bzw. Dienstplangestaltung
    mit den Beschäftigten im Sinne der Ziele gemäß § 10 Abs. 1 LGG folgende
    Regelungen:
    · Dienstbeginn und Dienstende in Abstimmung mit den Betreuungszeiten der
    Kindertageseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen

    Zitat

    4. Bei unausweichlichen Situationen sollen Beschäftigte mit kleinen Kindern und
    pflegebedürftigen Angehörigen von Konferenzen oder sonstigen dienstlichen
    Veranstaltungen freigestellt werden.

    Die Organisation der Kinderbetreuung ist wie bei allen ArbeitnehmerInnen ihre eigene Sache. Wir haben auch jedes Jahr aufs Neue das Vergnügen, unsere Kinder vor Dienstbeginn rechtzeitig zu verteilen

    Also nein, in Berlin ist dies definitiv nicht dein Privatvergnügen nach dem Frauenförderplan. Und etwas anderes als das es eben bei uns so ist und sie das mit der SL besprechen soll, habe ich nicht gesagt.

    Zum Hintergrund: meine jetzige Dienststelle liegt leider noch innerhalb des 35km Radius, allerdings schaffen mein Mann und ich es nach den Sommerferien nicht nun zwei Kinder morgens in unterschiedliche Betreuungen abzugeben und jeweils pünktlich unseren Dienst anzutreten, da mein Fahrtweg aufgrund des grandiosen Verkehrs mitten im Ruhrgebiet nicht unter 50 Minuten liegt und meine erste Unterrichtsstunde bereits um 7.45 Uhr beginnt.

    Hier müsste die Schule dann dafür sorgen, dass du nicht zur 1. Stunde anfängst im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Hast du das bei der Schule mal versucht?

    Zu deiner Frage kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

    Es sei denn man will dann mit einer anderen Stundenanzahl weiter machen als davor.

    Natürlich macht man da mit einer anderen Stundenzahl als in Elternzeit weiter, nämlich dann erstmal mit der vollen Stundenzahl, natürlich kann man auch gleich noch weiter reduzieren, aber das dann eben nicht nur bis zu den Ferien.

    Da war ich nicht präzise: Ich wollte zurück in Vollzeit.

    Nach Ende deiner Elternzeit kannst und darfst du das natürlich und bist auch so zu bezahlen. Wie gesagt, war ja bei mir auch so und ich bin problemlos (wenn auch mit einer kleinen Erinnerung an die Personalstelle, die dann erst nachfragen mussten, dass das wirklich so ist) so bezahlt worden.

    Ich wollte zum 2. Geburtstag meines 2. Kindes erhöhen- der lag zu Beginn der Sommerferien und dann hieß es, ich würde in den Ferien nach der niedrigeren Stundenzahl bezahlt und erst nach den Ferien nach der höheren.

    Wobei du hier weder Ende Elternzeit noch Ende Reduzierung hast und es dann schon wieder schwieriger ist, aber auch da legst du eigentlich fest, wann du wie erhöhst und nicht der AG.

    Genauso wie darüber, dass mein Urlaubsanspruch einfach weg ist, wenn es zu wenig Ferientage während meiner Arbeitszeit gab

    Auch da kann ich dir sagen, dass dem nicht so ist. Ich habe meinen Urlaub auszahlen lassen und das Land Berlin hat gekotzt und musste es trotzdem tun ;)

    Also solche Sachen kann NRW nur machen, wenn genug Leute diesen Unsinn glauben (was da alles die Personalstellen erzählen, auch bei uns, ist unglaublich, aber nur die Hälfte davon stimmt) und das so hinnehmen. Ich habe solche Sachen nie hingenommen und sie sind damit nie durchgekommen.

    Also nicht alles was einem erzählt wird stimmt oder besser gesagt, nur ganz wenig was dazu erzählt wird stimmt oder ist rechtlich korrekt.

    Super, dann hat sich mein Problem ja erledigt! Vielen lieben Dank :)

    Ach so, was mir gerade noch einfällt - wenn ich TZ in EZ bis 03.07.20 beantrage, bekomme ich dann in den Ferien Gehalt? :rotwerd:

    Wenn deine EZ am 3.7. endet, lebt ab dem 4.7. dein normales Vollzeitarbeitsverhältnis wieder auf, somit bist du normal wie sonst auch zu bezahlen und zwar in Vollzeit (das war ja der Grund warum ich eben auch Vollzeit bezahlt wurde, obwohl ich noch nie Vollzeit gearbeitet habe).

    Bin ich da falsch informiert? Susannea schrieb ja ich könnte die EZ am 03.07. enden lassen (letzter Schultag vor den Sommerferien). Dies wäre natürlich optimal, dann würde ich auch den Antrag auf TZ in EZ vom 12.08.19 bis 03.07.20 stellen. Für das Schuljahr 20/21 würde ich dann wahrscheinlich wieder VZ anfangen (läuft ja dann automatisch nach Ende der EZ).

    Ja, da bist du definitiv falsch informiert, es wird nur meist empfohlen am Geburtsdatum orientiert anzumelden, weil sich das einfacher mit dem Elterngeld macht (das wird nur lebensmonatsweise gezahlt).


    Weiß denn jemand von euch ob ich die EZ bis zum 03.07.20 beantragen kann? Dann wäre ja alles klar.

    Natürlich, du kannst Elternzeit wenn du lustig bist für 2 Jahre, 3 Monate, 2 Wochen und 5 Tage anmelden (beantragen kannst du sie eh gar nicht, denn der AG darf nicht ablehnen! Es ist nur eine Mitteilung von dir an den AG). Du könntest sie sogar wöchentlich verlängern, wenn du immer die 7 Wochenfrist einhältst.


    Außer NRW kenne ich auch kein Bundesland, was da mit irgendwelchen Abstandsfristen rummacht, wie gesagt, Berlin hat eine entsprechende Entscheidung nach Klage sogar revidieren müssen.

    Also versuche es so, wenn sie sich da anstellen kannst du dir immer noch über den Rest Gedanken machen ;)

    Wie sind da eure Erfahrungen, was muss man als Zeit für einen Durchgang Sprung z.B. einplanen. Jedes Kind hat drei Sprünge und vorher einen Probesprung.

    Die Klassengrößen (4.-6. Klasse) liegt zwischen 18 und 28 Personen.

    Meine Vorgängerin bei der Planung hat jeweils nur 20 Minuten eingeplant, das wären ja teilweise unter einer Minute für 4 Sprünge pro Person, das erscheint mir sehr unrealistisch.

    Da war dann Frust durch Verschiebungen ja vorprogrammiert.
    Selbst 30 Minuten je Durchgang finde ich noch etwas knapp, wie sind eure Erfahrungen, wie lange man braucht?

    Wurf (auch 4 Würfe jeder) und Sprint (30 und 50m) sollte ja schneller gehen, denke ich.

    Wenn man nach den Sommerferien in NRW TZ macht, werden auch die Ferien nicht voll bezahlt. Macht man vorher TZ und nachher VZ gibts auch nur das TZ-Gehalt in den Ferien, so weit ich das weiß.

    Das darf aber nicht bei einem Enden der Reduzierung passieren und auch nicht bei einem Enden der Elternzeit. Auch NRW muss sich an Gesetze halten.

    Daher ist das hier gar nicht das Thema, sondern die Frage wie lange eben die TZ in EZ beantragt werden soll und das geht nur bis zum EZ-Ende, denn danach hat man darauf keinen Anspruch mehr und davor entfällt der Anspruch auf irgendeine Bezahlung sonst.

    In den Ferien darf die Elternzeit nur enden, wenn die drei Jahre dann vorbei sind oder der Bezugszeitraum des Elterngeldes endet.

    Damit darf man das auch in NRW, denn da waren die 3 Jahre um ;)

    Da scheinbar das Ende in den Ferien aber kein Problem ist, denn sie will ja einen Monat bis in die Ferien verlängern, kann man auch bis zum Ferienbeginn verlängern.

    Berlin hat aber z.B. vor Gericht mit der Behauptung, sie können entscheiden, wie die Elternzeit endet verloren und muss nun jede Variante der Mütter und Väter akzeptieren.

    §16 Abs. 2 gibt es nur bei herausragenden Leistungen bzw. gab es seinerzeit bei den Seiteneinsteiger.

    Die Zeiten als Aushilfslehrer koennen nicht beruecksichtigt da zu diesem Zeitpunkt kein Befaehigung vorlag.

    Nach dem TVL geht das wohl schon, in Berlin ist die Bedingung dafür, dass niemand mit Befähigung dafür da war, dann wird es anerkannt.

    Bis zum Ende der Elternzeit natürlich. Also die Ferien haben darauf natürlich keine Auswirkung, denn in Elternzeit darfst du eh nicht voll arbeiten und außerhalb der Elternzeit geht eine Reduzierung der Stunden in der Regel in den meisten Bundesländern nur im Schuljahrestakt, sprich hier dann ab 1.8. oder bis 31.7.
    Hatte bei mir z.B. den Vorteil, dass ich danach auf 50% reduziert habe, aber vom 22.7. bis 31.7. Vollzeit "gearbeitet" habe, da es in den Ferien lag war eben nur die Bezahlung Vollzeit

    Warum willst du überhaupt um einen Monat verlängern? Gibt es noch Elterngeld?
    Sonst würde ich genau bis 3.7. verlängern.

    Welcher Antrag würde entfallen? Das verstehe ich gerade nicht, wenn du die Elternzeit vorzeitig beenden willst, dann brauchst du immer einen Antrag, egal wie lange.

    Außerdem willst du wirklich mehr als 75% arbeiten, denn die sind in EZ erlaubt.

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