Ist ja auch einfach zu sagen "Ja, ich kann keine 1. Stunde machen" als sich irgendwie ein Betreuungsnetzwerk zu organisieren. Und dann bitte nur bis 14 Uhr, weil da macht die Kita zu. Sobald ein Teilzeit-Papier an der Schule existiert, hat man keinen Anspruch auf weitere Sonderwünsche. Auch ohne TZ-Regelung hat man auf geäußerte Wünsche keinen pauschalen Anspruch.
Wie gesagt, in Berlin existiert auf Grundlage des LGG ein Frauenförderplan, der vor allen Beschlüssen der Schule geht.
Und wir hatten gerade die Situation, dass eben eine Kollegin morgens zur 1. Stunde anfangen sollte und dafür jeden Tag einen Babysitter organisieren musste. Das ist ein klarer Verstoß gegen den Frauenförderplan, wie die Frauenvertretung gesagt hat und wird nun abgestellt.
Edit: Ein typisches Beispiel ist dafür, dass das in Berlin sehr viel strenger zu Gunsten der Vereinbarkeit genommen wird ist z.B: der Absatz 5.3 2.
Zitat2. Bei einer Teilzeittätigkeit für Lehrkräfte in der Elternzeit ergeben sich
schulartenbezogen unterschiedliche Stundenverpflichtungen. Es muss möglich
gemacht werden, die bestehende Unterrichtsverpflichtung bei Lehrkräften, die
in der Elternzeit Teilzeit arbeiten, auf wenige Wochentage zu legen.
Sprich hier ist es nicht ein es sollte ein freier Tag ermöglicht werden, sondern es müssen sogar mehrere möglich gemacht werden bei entsprechender Stundenzahl.