Bin ich da falsch informiert? Susannea schrieb ja ich könnte die EZ am 03.07. enden lassen (letzter Schultag vor den Sommerferien). Dies wäre natürlich optimal, dann würde ich auch den Antrag auf TZ in EZ vom 12.08.19 bis 03.07.20 stellen. Für das Schuljahr 20/21 würde ich dann wahrscheinlich wieder VZ anfangen (läuft ja dann automatisch nach Ende der EZ).
Ja, da bist du definitiv falsch informiert, es wird nur meist empfohlen am Geburtsdatum orientiert anzumelden, weil sich das einfacher mit dem Elterngeld macht (das wird nur lebensmonatsweise gezahlt).
Weiß denn jemand von euch ob ich die EZ bis zum 03.07.20 beantragen kann? Dann wäre ja alles klar.
Natürlich, du kannst Elternzeit wenn du lustig bist für 2 Jahre, 3 Monate, 2 Wochen und 5 Tage anmelden (beantragen kannst du sie eh gar nicht, denn der AG darf nicht ablehnen! Es ist nur eine Mitteilung von dir an den AG). Du könntest sie sogar wöchentlich verlängern, wenn du immer die 7 Wochenfrist einhältst.
Außer NRW kenne ich auch kein Bundesland, was da mit irgendwelchen Abstandsfristen rummacht, wie gesagt, Berlin hat eine entsprechende Entscheidung nach Klage sogar revidieren müssen.
Also versuche es so, wenn sie sich da anstellen kannst du dir immer noch über den Rest Gedanken machen 