Ich habe ein Jahr beantragt. Es hieß, verlängern wäre einfacher als verkürzen, weil ja eine Vertreung ihren Vertrag hat. Aber eben nur Verlängern mit einer Ankündigungsfrist.
Da hat dir jemand Unsinn erzählt, man muss sich immer für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen, also eigentlich hast du damit festgelegt, dass du bis zum 2. Geburtstag keine Elternzeit mehr nimmst.
Anscheinend hast du dies nicht getan. Dann geht das jetzt auch nicht mehr mit dem Verlängern. Mann kann nur das 3. Jahr flexibel nehmen, wenn man dies vorher beantragt hat, dass man sich das aufheben möchte. Die ersten 2 Jahre musst du sofort auf beantragen oder eben nicht.
Nein, das ist so natürlich auch völlig unsinnig. Man muss sich für zwei Jahre festlegen, wann man davon Elternzeit nimmt, aber inzwischen kann man dann sogar die restlichen zwei Jahren (bei Anmeldung eines Jahres) nach dem 3. Geburtstag nehmen und muss dies nur 13 Wochen vorher anmelden. Aber weg war das 2. Jahr noch nie, wenn man es nicht gleich genommen hat, es geht dann eben nur nicht mehr bis zum 2. Geburtstag zu nehmen (was hier ja aber das Problem ist).
Moment mal, das ist nicht ganz richtig! Man kann die Elternzeit verlängern, auch wenn nur 1 Jahr beantragt wurde. Allerdings muss der AG zustimmen.
Nein, das ist laut Gesetz nur in dringenden Fällen möglich eine Verlängerung. Eigentlich kann man eben erst ab dem zweiten Geburtstag wieder in Elternzeit gehen, aber aus Kulanz kann der AG natürlich einer Verlängerung zustimmen. Also versuche es einfach, ansonsten müsst ihr da eben ca. 40 Wochen durch.