Naja, Conni, dazu muss auch gesagt werden, dass "A 13 für alle" mit der neuen Lehrerausbildung in Berlin (Lehrerausbildungsverordnung???) begründet wurde, wonach neue Grundschullehrer genauso lange studier(t)en wie die anderen Lehrämtler. Die haben dadurch den Anspruch auf A 13 / E 13 erworben.
Aber die Neueinstellungen müssen meiner Meinung nach gar nicht nach dem neuen Bildungsgesetz ausgebildet worden sein und die Übersicht des öD sagt ja eh, mit Master-Abschluss mindestens A/E13, den hatte ich bereits 2013 und der hilft mir jetzt gar nichts.
Das betrifft, nachdem Brandenburg es vormachte, ja nun auch in Berlin die Lehrer mit DDR-Ausbildung, die dafür nicht einmal studieren mussten (worin ich keinen Mangel sehe).
Aber die haben noch ganz andere Voraussetzungen, müssen z.T. noch eine einjährige Veranstaltung besuchen, haben 6 und nicht vier Jahre Arbeit nachzuweisen und dann auch eine 2 jährige Bewährungsfrist nach der einjährigen Veranstaltung. Also so einfach, wie es für die anderen aussieht ist es leider keineswegs. Zumal die Veranstaltung schon seit Jahren versprochen wird und bisher nicht zustande kam.
Aber da Studientage miteinbezogen werden können, die ja jeweils mehrere Stunden umfassen, sollte das doch leicht zu bewerkstelligen sein
Aber es können eben entgegen der Veröffentlichungen in den Zeitungen und so gar nicht alle Studientage mit einbezogen werden, es kommt eben auf die Themen drauf an.
Ist eine gewisse Anzahl an Fortbildungen pro Schuljahr nicht sowieso Pflicht bzw. "gern gesehen"?
Bedeutet das, wenn jemand über einen Bundesländerwechsel nach Berlin kommt, behält er/sie die Erfahrungsstufe z.B. 3; wenn ein neuer Vertrag zustande kommt, bekommt er/sie hingegen Erfahrungsstufe 5 (wegen Neueinstellung), @Susannea ?
Ja, davon gehe ich aus, denn so unsinnig wird ja aktuell mit den schon ansässigen auch verfahren.