Beiträge von Susannea

    Daher ist eigentlich immer empfohlen, wenigstens zwei Jahre zu nehmen und das dritte Jahr zu schieben, damit man solche Dinge abfangen kann. Arbeiten kann man ja trotzdem während der Elternzeit. Da die wenigsten KollegInnen mehr als 50% an Stundendeputat haben, ist man während der Elternzeit sogar noch besonders geschützt und kann auch kurzfristig sein Deputat verändern oder gar ganz in die Elternzeit zurück.

    Genau das.

    Und vermutlich hat Schmeili Recht, dass sie es durchgehen lassen, wenn nicht gerade die Hütte brennt und das tut sie leider an einigen Stellen.

    Aber probiere es, Alare, du hast doch nichts zu verlieren!

    Susannea: Mir hat man damals eindeutig gesagt, dass man maximal 1 Jahr NACH dem 2. Geburtstag nehmen darf.

    Nein, das hat dir sicher niemand gesagt (das hast du sicher falsch in Erinnerung), denn es war ein Jahr nach dem 3. Geburtstag ;) Und nein, damit war es eben nicht weg, sondern man konnte 1 Jahr bis zum 1. Geburtstag, dann 2.-3. Geburtstag und dann ein Jahr nach dem 3. Geburtstag.

    Daher konntest du damals auch maximal 5 Jahre nehmen, inzwischen kann eine Zwillingselternteil problemlos 6 Jahre Elternzeit nehmen.

    Ich habe ein Jahr beantragt. Es hieß, verlängern wäre einfacher als verkürzen, weil ja eine Vertreung ihren Vertrag hat. Aber eben nur Verlängern mit einer Ankündigungsfrist.

    Da hat dir jemand Unsinn erzählt, man muss sich immer für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen, also eigentlich hast du damit festgelegt, dass du bis zum 2. Geburtstag keine Elternzeit mehr nimmst.

    Anscheinend hast du dies nicht getan. Dann geht das jetzt auch nicht mehr mit dem Verlängern. Mann kann nur das 3. Jahr flexibel nehmen, wenn man dies vorher beantragt hat, dass man sich das aufheben möchte. Die ersten 2 Jahre musst du sofort auf beantragen oder eben nicht.

    Nein, das ist so natürlich auch völlig unsinnig. Man muss sich für zwei Jahre festlegen, wann man davon Elternzeit nimmt, aber inzwischen kann man dann sogar die restlichen zwei Jahren (bei Anmeldung eines Jahres) nach dem 3. Geburtstag nehmen und muss dies nur 13 Wochen vorher anmelden. Aber weg war das 2. Jahr noch nie, wenn man es nicht gleich genommen hat, es geht dann eben nur nicht mehr bis zum 2. Geburtstag zu nehmen (was hier ja aber das Problem ist).

    Moment mal, das ist nicht ganz richtig! Man kann die Elternzeit verlängern, auch wenn nur 1 Jahr beantragt wurde. Allerdings muss der AG zustimmen.

    Nein, das ist laut Gesetz nur in dringenden Fällen möglich eine Verlängerung. Eigentlich kann man eben erst ab dem zweiten Geburtstag wieder in Elternzeit gehen, aber aus Kulanz kann der AG natürlich einer Verlängerung zustimmen. Also versuche es einfach, ansonsten müsst ihr da eben ca. 40 Wochen durch.

    Du wirst ja für die Monate, die du nun doch voll ausbezahlt bekommst eine Nachberechnung bekommen, womit das Geld klar den Monaten zuzurechnen ist und die somit auch mit dem vollen Geld eingerechnet werden für das Elterngeld.
    Anders als bei Selbstständigen zählt hier nicht das Zuflussprinzip.

    Ich habe aber mal einen kompletten Satz Klassenarbeiten vernichtet. (Blöderweise NACH dem Korrigieren.) Sind verbrannt- mitsamt dem Haus drumherum. Jetzt würde man ja denken, dass man in der Situation echt andere Probleme hat. (Wir sind aus einem brennenenden Haus geflüchtet. Wir hatten noch das, was wir gerade anhatten. Wir wussten nicht, ob das Haus wieder bewohnbar sein wird...)
    Aber ich hatte mir tatsächlich Sorgen wegen der Klassenarbeiten gemacht. Und was die Schulleitung dazu sagen wird. (Ich hatte da aber auch massive Probleme mit der Schulleitung. Oder die mit mir.)

    Ganz ehrlich, wenn das Problem des Schulleiters dann die Klassenarbeiten gewesen wären, dann hat der seinen Job sowas von verfehlt und seine Fürsorgepflicht gar nicht wahrgenommen. Und ich hoffe, da war dann letztendlich der Tenor auch nur, dass sie froh sind, dass dir nichts passiert ist.

    Ich habe dieses Jahr 10(!) Klassen, bei den meisten schreibe ich die Klassenarbeit nicht im Fachraum (hier sind die Tische fest), sondern in irgendeinem freien Klassenzimmer, da sitzen die Schüler dann komplett anders. Und ich kopiere meistens mehr Arbeiten als nötig.
    Aber ja, ich checke in der Regel schon die Anwesenheit, nur ist es offenbar nicht so einfach wie bei Leuten, die einfach die bestehende Sitzordnung übernehmen können oder wollen.

    Die Anwesenheit trage ich gleich in meinen Lehrerkalender mit einem Strich ein, dann weiß ich er war nicht da und dann alle Noten drumrum und gut ist, da kann ein "war er evtl. nicht da" nicht passieren, auch bei 10 Klassen.
    Und ja, ich kopiere auch immer mehr, schon alleine weil eine mit Lösung und eine ohne im Lehrerzimmer abgeheftet werden müssen nachdem ich sie bei der Schulleitung abgeben habe usw.


    Hand aufs Herz, nur um zu wissen, wer hier immer wieder mal ähnlich doof da steht - habt ihr auch schon mal Klassenarbeiten oder Klausuren verschusselt? Und dann auch mal wirklich nicht mehr gefunden?

    Also ja, mir passiert es ab und an, dass ich die Arbeiten von einzelnen Schülern in einem Moment nicht finde, weil ich sie dann anders sortiert habe oder ähnliches, weil sie noch irgendwo anders liegt usw. (also sicher nicht in der Schule, sondern auf meinem Schreibtisch ;) ), aber das ich nicht weiß, wie viele Schüler fehlen, ist mir noch nie passiert und das eine Arbeit nicht wieder aufgetaucht ist auch nicht.

    Weg können sie nie sein!

    Mach doch in den Ferien was Schönes, erhol dich, fahr ein paar Tage weg, geh' in die Sauna. Rück- und Stapelarbeiten in den Ferien? Würd' mir nicht einfallen.

    Glücklicher Weise bleibt ja jedem selber überlassen, wie er seine Arbeitszeit verteilt, die er neben der Unterrichtsverpflichtung hat und manchmal mache ich eben solche Dinge lieber in Ruhe in den Ferien und dafür außerhalb weniger als andersrum.

    Ich verstehe also durchaus, dass man dies gerne möchte oder macht, denn ich finde es deutlich entspannter dann mehr kürzere Tage als viele mit mehr als 8 Stunden Arbeit zu haben!

    Denn Ferien sind ja auch nicht Urlaub ;)

    Ich bereite z.B. ganze Unterrichtsreihen in den Ferien vor, in Musik ist der Unterricht bis Anfang Mai z.B. grob geplant, dann habe ich den Stress nicht außerhalb der Ferien.

    Vielleicht sieht er ein Problem darin, weil es außerhalb seiner Arbeitszeiten ist.

    Nochmal, es ist nicht außerhalb seiner Arbeitszeiten, denn die erreicht er mit der momentanen Arbeitseinstellung eh nie ;) Klar, wenn er mit Urlaub drin steht, dann muss er das nicht, wobei das auch dann albern wäre, aber in der Regel nimmt er Urlaub immer nur während der Schulzeit und nicht in den Ferien und müsste somit in den Ferien öffnen.

    Aber er nimmt ja auch Post nicht an, weil die falsche Hausnummer drauf steht (wir hatten mal 26-28, nun nur noch 28 und damit verweigert er dann die Post, wenn eben etwas anderes als 28 drauf steht), aber so etwas kann man eben als Neuling nicht wissen, aber man ist wichtig.

    Du sagst es: "Zeiten, wo er nicht arbeiten muss"!Es ist nicht in Ordnung, dass er immer auf Abruf sein muss, um auszubügeln was die SL und/oder Schulträger verbocken. Und immer jmd. fragen zu müssen, vor allem wenn man die Person in der Freizeit stört, ist doch auch für Euch blöd.

    Das hast du falsch verstanden, er ist in der Regel dann nicht in seiner Freizeit und die Schulleitung hat überhaupt nichts verbockt. Aber arbeiten muss er seiner Meinung nach nur, wenn die Schulleitung das genau so angeordnet hat oder ihn tritt bzw. kontrolliert. Also seine 40h Woche mit Selbstkontrolle hat er sicher nie erfüllt, dazu macht er zu oft in unserer Arbeitszeit gerade Pause oder ist nicht erreichbar.

    Und ich sehe auch kein Problem daran, wenn er z.B. gerade in seinem Garten sitzt uns die Tür direkt daran zu öffnen o.ä.

    Bestes Beispiel für unseren Hausmeister ist übrigens die Aktion vor dem Schulfest. Ich bringe also das Zeit mit, die Schulleitung sagt, der Hausmeister möchte den Keller öffnen, damit wir das Zelt in den Keller schaffen können. Das wir bezog er aber mal wieder nicht auf sich, er hat also daneben gestanden als wir die Zeitteile in den Keller getragen haben, denn für ihn lautete die Anweisung doch nur Kellertür öffnen. Da ist dann übrigens auch meine Schulleiterin geplatzt.

    Wir kommen tatsächlich nicht immer in die Schule. In den Ferien geht es problemlos, wenn Hortbetreuung ist oder das Sekretariat geöffnet, sonst nur nach Absprache mit Schulleitung oder Hausmeister (wobei der einen kaum zu Zeiten, wo er nicht arbeiten muss reinlassen würde, bloß keinen Finger zuviel krumm machen, auch wenn er dort wohnt).
    Wenn wir reindürfen, dass können wir mit einem oberen Schloss (sogenannte Lehrerschließung öffnen), wenn nicht ist das untere Schloss verschlossen und das kann eben nur ein kleiner Personenkreis öffnen.

    Soweit ich weiß, habe die Kollegen damals nicht mehr Geld bekommen, dann natürlich auch nicht weniger, als sie die Stunde "abfeiern" durften (es war, soweit ich noch weiß, einige Jahre eine Stunde mehr, dann einige Jahre (drei?) normales Maß, dann eine Stunde weniger) - oder meintest du was andres?

    Natürlich meinte ich etwas anderes.
    Denn diese Variante ist für Angestellte gar nicht erlaubt, aber jede einzelne Stunde Mehrarbeit im Monat muss für Angestellte vergütet werden, wobei bei Vollzeit das etwas unterschiedlich gesehen wird.

    Zur Ausgangsthese: Vor ein paar Jahren mussten alle Sonderschullehrer in Bayern eine Stunde mehr arbeiten, um den Lehrermangel auszugleichen (wurde m.W. auch offiziell so erläutert) und nach ein paar Jahren Mehrarbeit durften sie dann ein paar Jahre eine Stunde weniger arbeiten.
    Ich bin mir sicher, dass so was wieder kommt.

    Da aber nicht abzusehen ist, wann das weniger ist, geht dies bei Angestellten z.B. gar nicht, denn das wäre regelmäßige Mehrarbeit, die nicht erlaubt ist.

    Verfälscht das nicht das Ergebnis? Ich habe mich auch schon enthalten, weil ich weder dafür noch dagegen war und somit nicht wollte, dass ich den Ausschlag für die eine oder andere Seite gebe.

    Bei uns wird jedes Protokoll eines Gremiums durch die Mitglieder des Gremiums genehmigt.

    Ist hier beides genauso du sogar so vorgeschrieben, Enthaltungen stehen hier weder für ja noch nein und sind genauso möglich wie eine geheime Wahl oder Abstimmung.

    Klingt für mich erschreckend, aber bitte nicht verallgemeinern. Ich lebe auch im Osten. Bei uns geht es "demokratisch" zu. Sicherlich ist das auch eine Sache der Leitung !

    Sehe ich ganz genauso, hier geht es auch demokratisch an der Schule meiner Kinder in Brandenburg vor, das ist bei uns in Berlin oft deutlich weniger demokratisch. Und bevor hier die Schulleitung anweist, wenn das Kollegium nicht will, dann macht sie lieber selber.

    Beim ersten Reinschauen fand ich die Fibel spontan etwas...nunja...mmh...nichtssagend vielleicht.
    Hilft es, wenn ich versuche, ermutigend zu sagen, dass es doch eh viel mehr auf den Unterricht drum herum ankommt?


    Womit wird denn dann gearbeitet?

    Naja, schon mit dem Lehrwerk "Meine Fibel", aber nicht der Fibel selber ;) die hat ja viel drumrum.

    DAs kann ich so aber nicht stehen lassen, denn das ist ganz sicher hier an der Schule meiner Kinder nicht so, ganz im Gegenteil, sie arbeiten mit Tobi alle vier Flex-Klassen und das Lesebuch dazu gibt es maximal in der Schule, aber nur ein paar pro Klasse. Hier gibt es also keine Fibeln.

    Und wie gesagt, bei uns uns Berlin arbeiten sie mit der Fibel und damit kann man sehr gut arbeiten, wenn man denn möchte und das ohne damit einen "richtigen" Fibellehrgang zu machen, sondern das wird nur ab und an als Beiwerk genommen die Fibel. Ist so wie für die größeren nachher der Duden zum Nachschlagen.

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