Ist es denn speziell bedruckt? Wenn ja, ist das korrekt und steht eigentlich vorher bereits dabei. Sonderanfertigungen haben kein 14tägiges Widerrufsrecht.
Beiträge von Susannea
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1. Kann ich die Versicherung der HanseMerkur (oder auch andere PKVs) ,,beenden'' und zurück in die GKV, sofern ich nach dem Referendariat (was sehr wahrscheinlich ist) nicht sofort verbeamtet werde, sondern in ein Angestelltenverhältnis wechsel.
Ist möglich, wenn du ein Angestelltenverhältnis hast, ist unmöglich, wenn du arbeitslos bist und keinen Anspruch auf ALGI hast.
2. Hat jemand Erfahrung mit der HanseMerkur (laut Check24 nur ~55€/Monat)?
Ich bin bei der Hansemerkur und dort sehr zufrieden, nur die Beraterin hier vor Ort ist eine ziemliche Pfeife, aber die konnte ich bisher immer gut übergehen, sonst wäre ich wohl auch nie zu meinen Versicherungen gekommen (und sie hätte mich weiterhin belogen).
3. Macht eine PKV Sinn, wenn man vor hat eine Familie zu gründen oder wäre eine GKV günstiger, da die Kinder dort kostenlos mitversichert sind?!
Wenn du nicht vor hast in Elternzeit zu gehen, macht das meist keinen wirklichen Unterschied. In Elternzeit ist das ein deutlicher finanzieller Unterschied. Als Mutter ist PKV eher nicht zu empfehlen. Kommt ja auch darauf an, wo das andere Elternteil versichert ist und wie, denn z.T. hat das auch dort auf den Beitrag Auswirkungen.
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Suchst du speziell die Infos für BW?
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@Susannea Und wo habe ich deiner Meinung nach behauptet, dass es falsch ist? Ich habe nur gesagt, dass das für MICH nicht infrage kommt. Das wird ja wohl noch erlaubt sein in einem Forum das zum Meinungsaustausch dient...
Du hast das als Begründung geliefert, wenn ich dich richtig verstanden habe, warum der Mann der Hauptverdiener sein muss.
Das müsste er doch dann nur bei euch, bei anderen geht es doch auch ohne ihn als Hauptversorger

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Ich finde es schon in Ordnung, wenn der Mann der Hauptversorger ist. Einige meiner Kolleginnen verdienen deutlich mehr als ihre Männer, was im Endeffekt dazu führte, dass sie direkt nach dem Mutterschutz aus finanziellen Gründen wieder arbeiten gehen mussten. Die Elternzeit hat dann der Mann gemacht und mit einem Jahr kam das Kind dann ganztags in die Kita... Sowas wäre für mich gar nichts.
Aber es soll tatsächlich Frauen geben und Männer und ganze Familien, die damit glücklich sind. Nur weil dir das nicht richtig erscheint, muss es doch nicht für die falsch sein!
Man muss auch immer mitbedenken, dass längst nicht alle Frauen den politikinduzierten Mythos glauben, dass sich Kinder in der U3-Kindertagesstättenbetreuung so gut entwickeln würden wie zuhause in einer familiären Betreuungssituation. Die einzigen Kinder die empirisch nachgewiesen von U3 Betreuung profitieren, sind Kinder aus Familien mit...nennen wir es mal...schwacher sozialer Gesamtsituation.
Mal davon abgesehen, dass ich das ein Unding finde, denn es gibt durchaus Kitas, wo die Kinder sehr gut aufgehoben sind, auch ganz klein, gibt es auch andere Möglichkeiten der Betreuung. Hier wird viel durch Tagesmütter abgedeckt und da ist es bei manchen nicht viel anders, als bei Mama zu Hause. Und mein Kind kam auch erst mit 3 in die Kita und trotzdem habe ich nach 10 Monaten wieder gearbeitet (würde ich wegen des Elterngeldes nicht mehr machen, aber das steht auf einem anderen Blatt!). Mein Sohn war bei Oma (und später auch Opa).
Als ich meinen Mann geheiratet habe, war er Student
Hier auch so und da war längst nicht abzusehen, dass er mal mehr als ich verdient und trotzdem hat es immer für uns gereicht, selbst als er in Elternzeit war. Ist dann ein Rechenspiel, aber ging!
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Kannst du mir vorrechnen wie du bei einem Euro zu versteuerndes Einkommen weniger auf 35 € Erstattung kommst?
Das ist relativ einfach, nehmen wir mal an, mit dem einen Euro hast du ein Familieneinkommen von 73.600, ohne ihn hast du nur noch 73.599. Nun musst du bei 2. Steuern in Höhe von 17.271,18 Euro zahlen, bei erstem aber 17.310,11, weil du genau eine Stufe höher gerutscht bist und dein ganzes Einkommen mit einem Prozent mehr versteuert wird: https://www.splittingtabelle.de/Splittingtabelle-2018.pdf
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Ah, dann heißt das wohl, daß sich aus einem Germanistikstudium außerhalb Deutschlands kein Fach ableiten läßt.
Deutsche Behörden...
Das passt doch aber, wenn dein Studium/Abschluss noch nicht anerkannt ist. Ohne das kann man natürlich kein FAch ableiten, wenn das anerkannt ist, kann man eines ableiten und dann geht auch mehr.
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Kannst du nicht einfach von deinem bisherigen Verbrauch ausgehen?
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Sicher? Mathe und Physik nehmen in Berlin nicht jeden, der nicht bei drei auf den Bäumen ist?
Ja, sehr sicher, denn Studiengänge, wo man Leute braucht komplett zulassungsfrei zu machen, wäre zu logisch für Berlin. Gilt dementsprechend auch für Informatik.
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Ja dann kann ja mal in Berlin jeder, der Abitur hat, nicht studiert, aber den ÖPNV nutzt, sich ja mal in Berlin an den Unis einschreiben.
Mal schauen, wie die BVG das findet.DAs kann er sicherlich machen, nur wirst du da in Berlin in vielen Studiengängen nicht viel Erfolg haben.
Und der BVG ist das vermutlich total egal, denn die handeln ja einen Preis über die Anzahl und die durchschnittlichen Nutzer mit der Uni aus. Evtl. wäre es also für andere günstiger, wenn es die Leute nicht gäbe oder sogar teurer, weil sie das Ticket doch nicht so oft nutzen, wie sie sich gedacht haben.
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Ausserdem stellen Uni-Bibliotheken auch Benutzerausweise für Privatpersonen aus, die Jahresgebühr ist im Vergleich zum Nutzen lächerlich klein. Gut, es gibt da vielleicht ein paar Einschränkungen, aber ich wüsste nicht, wozu man als Nicht-Uni-Angehöriger z.B. so etwas wie subito kostenlos oder vergünstigt nutzen können sollte.
Die Jahresgebühr so ist doch eigentlich viel höher, denn die sonstigen Kosten, die bei Studenten anfallen, entfallen ja in dem Falle.
Also ich sehe für die Uni keinen Nachteil daran, dass jemand ihnen Geld zahlt ohne wirkliche Nutzung. -
Im Artikel steht nur, dass die Verkehrsbetriebe dem Missbrauch in der Praxis nicht nachgehen können. Mehr nicht.
Interessante Interpretation.
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Das ermäßigte Semesterticket steht Scheinstudenten nicht zu. In der Praxis gibt es ein Nachweisproblem. Mit der gleichen Argumentation könnte man auch die eigene Steuererklärung frisieren. Merkt eh niemand.
Du solltest verlinkte Artikel wohl richtig lesen, danach steht es eben allen Immatrikulierten zu und ist kein Betrugsbestand.
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Ist das nicht offensichtlich? Die Inanspruchnahme von Leistungen, die einem nicht zustehen, stellt einen Betrug dar.
https://www.mittelbayerische.de/uni-nachrichte…art1578914.html
Welche Leistungen nimmt den hier jemand in Anspruch. Das Semesterticket steht ihr durch die Zahlung der Gebühr zu, nicht durch den Besuch von Veranstaltungen, der Besuch der Bibliothek auch.
Ich sehe hier also keinen Betrug, denn es werden ja nicht Ermäßigungen in Anspruch genommen und die Uni hat daran auch keinerlei Schaden, sondern nur Vorteile.
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Findest du es nicht asozial deine Beamtenlaufbahn direkt mit einem Betrug zu beginnen?
Kannst du uns erklären, wo der Betrug genau liegt?
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Berlin hat die Angestelltengehälter spürbar hochgesetzt um trotz fehlender Verbeamtung kleine Anreize zu schaffen. Langfristig verdient man trotzdem weniger als verbeamtete Kollegen in anderen BL.
Und trotzdem gibt es in Berlin aktuell nur für Oberschullehrer und das auch nur für vollausgebildete die neu anfangen 5000 Euro Brutto. (wo sie aber eingesetzt werden ist egal).
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Naja, (wir) Lehrer, die wir gut 5000,- Euro brutto verdienen (Einstiegsgehalt in Berlin) jammern, weil das Finanzamt uns unsere Kugelschreiber nicht (voll) bezahlt.
Mal davon abgesehen, dass das Einstiegsgehalt in Berlin derzeit "nur" bei 4700 Euro für Vollzeitstellen ist (und 3200 Euro in den anderen Bundesländern), jammern wir nicht, sondern sagen ganz klar, dass es nicht angehen kann, dass in der freien Wirtschaft zu dem Gehalt noch x oben drauf gegeben wird und bei uns muss x abgezogen werden, weil wir die Arbeitsmaterialien selber zahlen müssen. Das lässt sich sonst auch niemand gefallen!
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Ja, es gilt sowohl bei Beamten als auch für Tarifbeschäftigte nur für Vollzeitkräfte (bin ich jetzt als Regelfall einfach mal von ausgegangen)
Das ist hier anders, bei Beamten müssen die anteilig ohne Bezahlung gehalten werden.
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Xiam schreibt:
Nee Überstunden werden nach dem TV-L wie bei Beamten erst ab der 4. Unterrichtsstunde bezahlt (und zwar netto wesentlich schlechter als bei Beamten, da die Angestellten auch nur das Beamtenbrutto erhalten, wo dann die viel höheren Abzüge gelten).
Das gilt aber zumindest in Berlin nur für Vollbeschäftigte, sobald du auch nur eine Stunde reduziert hast, muss ab der ersten Stunde bezahlt werden (bzw. abgebummelt) und wird es auch.
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Welchen Vorteil bringt es denn für dich mit sich, als Beamter in der GKV zu sein?
Mal davon abgesehen, dass ich inzwischen ja nicht mehr Beamtin bin. Kostenlose Familienversicherung der Kinder ohne wenn und aber, kein Theater mit der Beihilfe, deutlich weniger Kosten für die KK (der AG zahlt ja bei uns auch für Beamten den AG-Anteil meines Wissens nach auch) und vor allem die KK angelehnt an die Stundenzahl und nicht immer der gleiche Hohe Betrag und das ganze Theater mit kostenloser Versicherung usw. nicht.
DA ich keinerlei Vorteile in der PKV sehe, stellt sich die Frage auch nicht wirklich bei mir.
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