Valerianus hat die Hauptbegründung bereits genannt.Und jedem anderen Vater werden auch pro Monat EZ Urlaubstage gestrichen. Ich glaub bei meinem Mann waren es 2,5 Tage pro Monat.
Aber nur, wenn er volle Kalendermonate in Elternzeit war und nur, wenn es schriftlich mitgeteilt wird.
Mich stört an dieser Stelle gar nicht mal so, dass das Land gerne verhindern möchte, dass man eine bestimmte Situation ausnutzt. Mich stört, dass sie dies durch selbstgewählte Erlasse tut, die eine Einschränkung eines Gesetzes für eine spezielle Personengruppe bedeutet. Wer meine Standpunkte im Forum länger verfolgt weiß, dass ich so etwas überhaupt nicht schätze - egal, wen es betrifft.
Sehe ich genauso und wie gesagt, Berlin ist damit deutlich auf die Nase gefallen und hat eine ähnliche Auskunft eben vom Bundesministerium erhalten, dass das Gesetz so etwas nicht vorsieht und es deshalb hinzunehmen ist (abzulehnen geht ja eh nicht, zumindest bei Angestellten).
Aber es ist an der Stelle leider egal was wir denken, meinen, fühlen. Wer das geändert haben möchte muss da andere Wege gehen und ansonsten kann man seine Meinung hier kund tun, aber den Antragstellern hilft das halt nicht.
Doch, denke ich schon, dass es ihnen hilft, weil sie dann auch wissen, dass man sich das nicht gefallen lassen muss und das es auch anders geht.
Ich denke an den Fall: Mutterschutz beginnt am ersten Tag der Ferien, man will Elternzeit nehmen für ein Jahr, sodass man zu Beginn der kommenden Sommerferien wieder Bezüge erhält. Wäre das erlaubt?
Ja, muss es.
Mein Mutterschutz begann beim 1. Kind eine Woche nach Sommerferienbeginn. Meine Elternzeit endete eineinhalb Woche vor Ferienende (maximale Bezugsdauer des EG). Ein Antrag auf 11 Monate, wurde mir vorher auf Nachfrage mündlich mitgeteilt, würde nicht genehmigt werden.
Bin in NRW.
Darf nur abgelehnt werden, wenn der Partner nicht 3 Monate nimmt, denn dann bist du mit 11 Monaten ja bei der maximalen Dauer beim Elterngeld, es darf nicht vorgeschrieben werden, dass die Mutter 12 Monate nehmen muss.