Das Du kein Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach dem Ref bekommst, ist kein großer Nachteil. Bei dem Refgehalt wärst Du als Arbeitsloser eh auf HartzIV-Aufstockung angewiesen (und das krisgste auch aus arbeitsloser Ex-Beamter)
Doch, das ist ein Nachteil, denn damit bist du nicht pflichtversichert in der GKV und bekommst somit in der PKV nur den GKV-Anteil gezahlt, den Rest musst du selber zahlen.
Außerdem sind ja scheinbar Vertretungsverträge vorher gewesen, somit dürfte das dann angerechnet werden, weil es höher war und damit muss man dann vermutlich nicht aufstocken.
Außerdem gibt es dann in der Zeit eine Lücke in der Rentenversicherung, die bei Anspruch auf ALGI entfällt.