Beiträge von Susannea

    Naja, die meisten Lehrerpaare mit kleinen Kindern setzen sich schon so grob zusammen.
    Die Frauen in höheren Stufen arbeiten alle nur TZ ( in meinem Bekanntenkreis), da haben sie dann auch Anspruch auf die entsprechebden Kindkrantage. Die Männer dann nur 4 pro Kind.

    Davon abgesehen habe ich noch nie die 25 Tage gebraucht.Bis jetzt kam ich immer mit 4 pro Kind aus ( die auch allen Beamten in höheren Stufen zustehen). Mein Mann und ich " teilen" die Kindkrantage allerdings auch immer fair auf.

    Die meisten Ehepaare sind aber nicht beide Beamte oder beide Lehrer ;) Und sobald eben der 2. nicht Beamte ist, wird's eben teuer, denn da stehen dir nicht mal 4 Tage zu, sondern gar keiner!

    jetzt mal ne doofe Frage..die debeka app habe ich und nutze sie gerne.
    die beihilfe app allerdings kenne ich nicht.
    gilt sie schon " überall" in nrw?
    da hätte ich gerne infos

    @ susanna

    mein mann und ich sind beide verbeamtet.
    wir verdienen beide nach a12.
    sind somit unter der versicherungspflichtigen Grenze und haben somit,wie Angestellte, theoretisch bei unseren 3 Kindern 25 Kindkrantage...mein Mann auch.

    Du hast ja aber gesagt, dass du es bei caros Vater bezweifelst, dass es sinnvoll war und sie wie bei euch beide Beamter und unter der Grenze ist ja nun mal eher nicht die Regel.

    Ja, auch davon bin ich ausgegangen, dass es sich um eine abgeschlossene Lehrerausbildung nach der neuen Prüfungsordnung von 2014 handelt, also Referendare, die jetzt fertig geworden sind und werden. Solche kenne ich auch.

    Aber das ist doch ein geringer Teil und ein noch kleinerer Teil von den Berliner Lehrern überhaupt (und dann auch nur die Vollzeitarbeitenden), da sind aber ca. 30.000 Lehrer, die eben genau das nicht bekommen. Also kannst du nicht sagen, die Berliner Lehrer bekommen über 5000 Euro Brutto.

    Zumal das eben in Berlin nur das "Einstiegsgehalt" ist, das wird nicht höher, wie bei anderen und es bekommt eben nur ein Bruchteil, also kannst du nicht sagen, weil die Einsteiger mit genau dem Abschluss soviel bekommen, geht es uns allen so gut!

    Ja, davon bin ich natürlich ausgegangen, dass das für Lehrer gilt, die eine abgeschlossene Lehrerausbildung haben (2. Staatsexamen) und eine Ausbildung, die der Berliner Lehrerausbildung "gleichgestellt" ist.

    Aber auch das reicht eben nicht, es muss ein Abschluss nach 2015 sein! Denn die neue Prüfungsordnung wurde ja erst 2014 eingeführt und nur dem entsprechende werden so eingestellt. Und gleichgestellt aus den anderen Bundesländern kenne ich noch keine, die sind alle mit Abstrichen eingestellt worden. Wie gesagt, bei uns gibt es eine KOllegin an der Schule, die E13 bekommt, die hat letztes Jahr ihr Ref beendet.

    Ich weiß nicht, @Susannea, solche amtlichen Seiten und die Angaben darauf sind Unsinn? Sprach ich nicht davon, dass es für die neueingestellten Lehrer gilt? Meiner Information nach betrifft das sehr wohl die jetzt Neueingestellten. Die bekommen A bzw. E 13 + Erfahrungsstufe 5 und das macht sogar rund 5300,- Euro brutto. Ich kenne nämlich Referendare, die nach dem 1. Januar 2018 in Berlin eingestellt wurden.

    Nein, noch einmal, das gilt eben nicht für alle Neueingestellten, aber das steht da auch so auf der Seite (wenn man genau liest).
    Das gilt nur für Leute mit 2. SteX nach der Prüfungsordnung von 2014 und für andere Bundesländer gilt das auch nicht (auch das steht dort).
    Und ja, die Übersicht ist Unsinn, wenn man vorher darüber schreibt, dass es sein könnte, dass man so eingestuft wird, aber auch anders! Ist doch klar, dass da die wenigsten dann so eingestellt werden.
    So etwas nennt man Werbung. Fallen ja auch genügend darauf rein, wie man an dir sieht.

    Habt ihr eigentlich auch als Alt-Eingestellte die Erfahrungsstufe 5 bekommen, als sie für alle Neueingestellten eingeführt wurde (2013 ?), wenn ihr sie zu diesem Zeitpunkt nicht sowieso schon erreicht hattet?

    Ich bin ja nach 2013 eingestellt worden, aber nein, die anderen Kollegen haben nicht Stufe 5 erhalten, die haben sie z.T. jetzt noch nicht.

    PS: Ja, die Behandlung der Lehrer mit DDR-Ausbildung finde ich ungerecht. Komisch, dass für die 28 Jahre lang niemand auf die Straße ging. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Seit 28 Jahren nicht!

    Wieso 28 Jahre nicht, diese Sachen sind in sämtlichen Streiks mit verhandelt und bemängelt worden, aber das ist wie so viele andere Dinge im Streik, es wird imemr nur ein Motto genannt und nie alle Dinge!

    Ach Berlin, das Land wo nach Ausbildung bezahlt wird. Ein ausgebildeter Gymnasiallehrer, der keine Ahnung von der Arbeit an der Grundschule hat, bekommt dort mehr als ein "richtiger" Grundschullehrer.

    (Kann sein, dass nach das nicht mehr der Fall ist, ein bekannter von mir ist aber aufgrund des gleichen Gehaltes an die "laue" Grundschule abgewandert.)

    Doch, genau das ist der Fall!

    Ich kenne die Abläufe und das Genehmigungsverfahren bei Elternzeit nicht. Kann der Zeitraum nicht genehmigt werden?

    Nein, derjenige der in Elternzeit geht gibt 7 Wochen vorher spätestens an, wann und bis wann und ob mit oder ohne Teilzeit, der AG bekommt dies nur mitgeteilt. DA muss nichts genehmigt werden, kann nichts abgelehnt werden usw.

    Es ist eine reine Mitteilung an den AG.

    "Lehrermangel, Unterrichtsversorgung kann nicht sichergestellt werden", schon hast deinen zwingenden betrieblichen Grund.

    DAs denke ich auch, dass dies welche sein könnten, aber wie gesagt, kommt ja eh nur ganz selten zum Tragen, weil kaum jemand einen 3. Abschnitt nach dem 3. Geburtstag nimmt und dann kann nicht abgelehnt werden (nur die TZ in EZ und da würden diese Gründe ja dafür und nicht dagegen sprechen ;) )

    Bei 3 Kindern ( in NRW ab 2 muss man sich nur noch zu 30% versichern. Man hat einen Beihilfeanspruch von 70%).
    Für jedes unser 3 Kinder zahlen wir zur Zeit 30€.

    Im Endeffekt ist es natürlich eine ganz persönliche Entscheidung. Man muss viele Dinge berücksichtigen, aber ich wage zu behaupten, dass die private Versicherung für die meisten Beamten die bessere Wahl ist.

    Man darf aber nicht vergessen, wenn das andere Elternteil kein Beamter ist und die Kinder in der PKV, hat man keinerlei Kinderkrankentage (es sei denn, der Ag gewährt sie) und das kann gerade bei 3 Kindern schon viel ausmachen, wenn die Tage dann unbezahlt sind o.ä.

    Seit 2015 muss der Arbeitgeber zwingende betriebliche Gründe haben um eine Übertragung von bis zu 24 Monaten Elternzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes zu verwehren (gilt nur für Angestellte! Für Beamte ist die Rechtslage da nicht eindeutig...).

    DAs ist falsch, seit 2015 muss nichts mehr übertragen werden, man meldet einfach mit 13 Wochen Vorlauf an und nur wenn es der 3. Abschnitt ist, kann der AG überhaupt aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Sonst hat er auch nach dem 3. Geburtstag keine Chance mehr dagegen etwas zu machen.

    Einige Bundesländer haben da auch für Beamten schon eine eindeutige Rechtslage, weil sie sagen, dass das BEEG angewendet wird.

    Warum gehst du nicht selbst in Elternzeit oder drohst zumindest deiner SL damit? In Bayern kann man als Beamter während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes jederzeit Elternzeit beantragen (ist ab Antragstellung innerhalb von 7 Wochen durchsetzbar).

    Nicht nur in den ersten 3 Jahren, inzwischen für Kinder, die nach dem 1.7.2015 geboren sind, in den ersten 8 Jahren, wenn auch nach dem 3. Geburtstag mit 13 Wochen Vorlaufzeit!

    Sprich, du stellst jetzt den Antrag und wärst dann ab den Herbstferien oder so weg.

    Kein Antrag, nur eine Mitteilung ;)

    Ab dem 3. Geburtstag kann der Arbeitgeber diese nämlich verwehren. Was dazwischen ist sollte man mal nachlesen.

    Nein, das kann er auch da nur im Ausnahmefall und zwar, wenn dies der 3. Abschnitt ist (was nur ganz selten der Fall ist, da egal in wieviele Stücken angemeldet, alles was nacheinanderliegt, ein Abschnitt ist) und dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, sonst ist man eben einfach nach 13 Wochen Vorlaufzeit (Anmeldefrist) weg ;)

    Ich bin nicht 100%ig sicher, dass weiß Susannea bestimmt wie das mit der Elternzeit nach dem 1. Geburtstag ist

    Wenn noch keine genommen wurde, so wie alle Elternzeit vor dem 3. Geburtstag mit 7 Wochen Vorlaufzeit einfach anzumelden (nicht beantragen, weil sie eben nicht abgelehnt werden kann!). Wenn schon welche genommen wurde, dass geht es ohne Zustimmung des AG erst wieder 24 Monate nach Beginn der 1. Elternzeit (sprich, oft nach dem 2. Geburtstag), weil man sich für 24 Monate festlegen musste.

    Wenn noch konkretere Fragen, müsstet ihr noch mal ansprechen, denn ich habe hier den Thread irgendwann nicht weiter verfolgt.

    @Anja82, siehe meinen Kommentar eben an Susannea. Es ist sogar deutlich mehr als 5000,- Euro brutto.

    ich wundere mich, wieso andauernd bestritten wird, dass die Berliner Lehrer (alle Schulämter) bei Neueinstellung rund 5000,- Euro bekommen. Das ist A bzw. E 13 + Erfahrungsstufe 5, die sie sofort bei Neueinstellung bekommen.


    Nein, ist es nicht, denn dies bekommen bisher nur die jetzt fertig werdenden (nach der 2014er Prüfungsordnung beendeten)Lehramtsanwärter und die Oberschullehrer.


    Alle anderen bekommen nämlich bis 2019 nur E11!

    Ich z.B. habe 2014 zwar mein 2. StEx gemacht, aber 4 Tage zu früh, daher gibt es nur E11 bis 2019. Und was hier alles ganz einfach unterschlagen wird, sind dann die ganzen ehemaligen DDR-Lehrer, die teilweise bisher nur so wie Seiteneinsteiger E10 bekommen. A13 bekommt eh niemand, der neu eingestellt wird, denn Berlin verbeamtet nicht.

    Du müsstet also die Seiten evtl. etwas aufmerksamer lesen und nicht jeden Unsinn glauben, der da abgedruckt wird.

    Also nein, aktuell bekommen die meisten neu eingestellten die von dir genannten 4700 Euro bei Vollzeit brutto.

    @ Susannea:
    Darauf würde ich mich als Sportlehrer nicht einlassen. Da bin ich übervorsichtig, vielleicht zu sehr. Da bitte ich die Bestätigung des Arztes, dass das erlaubt ist. Wer weiß, vielleicht schadet in dem Stadium das Chlor (wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Narben nocht recht frisch)?

    Ja, das finde ich übervorsichtig, denn wenn ich das schriftlich von den Eltern habe, bin ich raus, wenn etwas passiert.

    In einer normalen Sporthalle fänd ich das auch nicht schlimm. Aber in einer Schwimmhale bei 31 Grad Außentemperatur in normaler Kleidung?

    Und dazu kommt eben, dass auch das Schreiben auf Dauer mühsam ist. Es wird sich schon eine Lösung finden.

    Also zumindest hier darfst du mit normalen Sachen nicht rein, sondern musst eine kurze Sporthose tragen. Das würde ich auch empfehlen und gucken, dass die Füße ab und an ins Wasser kommen, sonst ist es unerträglich. Bei uns dürfen die Kinder dann Zeiten stoppen, Runden zählen oder ähnliches, das hilft allen.

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