Beiträge von Susannea

    Steht dein BE für Berlin?

    Bei uns durften es damals meine ich nicht mehr als 3-4/h in der Woche sein, es sind letztendlich alle Nebentätigkeiten (und davon gab es viele) genehmigt worden, aber es gab z.B. auch die Absprachen, dass die Stunden eben z.T. "gesammelt" wurden und dann als "Blockveranstaltungen" gegeben wurden, in unterrichtsfreien Zeiten.

    Und wenn man dann noch 4 Klausurphasen mit je x Klausuren bei einer Korrekturzeit von y Minuten mit einrechnet...
    Wären bei mir bei einem Englisch-LK 4x26x60= 6240 Minuten.

    Hast du schon 2,6 Wochen genug gearbeitet und nicht eine Unterrichtsstunde gehalten

    Also kannst du problemlos Sachen outsourcen, damit du keine Mehrarbeit leistest. Und ich kenne genügend Kollegen, die das tun und sei es nur das Schreibbüro, was die Zeugnisse schreibt o.ä.

    Das ist ziemlich einfach, denn auch die Zeit, die ich in Freistunden usw. Dinge in der Schule erledige sind Arbeitszeit, Pausenzeiten, die nicht zur Pause genutzt werden können auch, Konferenzen sowieso (und die werden bei uns aktuell fast jede Woche gehalten).

    Somit habe ich von 20 Stunden Arbeitszeit bereits 18,5 in der Regel in der Schule verbracht und da selten wirklich was vorbereiten können (außer vielleicht kopieren usw.), wenn dann also nicht die ca. 6 Wochen Ferien noch wären hätte ich pro Stunde noch 6 Minuten für Vor- und Nachbereitung ;)

    Ich gehe also davon aus, dass keiner so das ganze outsourcen kann, dass er damit unter seine Arbeitszeit kommt. Sondern sich damit evtl. nur dieser nähert und keine Überstunden mehr macht.

    Ähem... das ist Gewalt... da kann man sehr wohl was machen. Per Jugendamt. Eltern, die so etwas dulden, gehört das Kind entzogen, und "Lehrer", die so etwas tun, brauchen einen ausgedehnten Schwedenurlaub.

    Nein, da kannst du nichts machen wirklich, weil du es nicht beweisen kannst. Die Kinder sagen nichts, weil sie das von den Eltern eingebläut bekommen, der Vorgesetzte wurde informiert, aber angeblich haben wir uns das alles nur eingebildet.
    Wie willst du das beweisen?

    Aber das führt auch zu weit vom Thema weg.
    Ich kann mich leider auch gar nicht mehr erinnern, wie das dort mit Mädchen war, ob die auch zum Islamunterricht gingen.

    Ich habe Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit - und das bezieht sich nicht auf steuerliche Aspekte.

    Wir haben ja keine "Werkverträge", die von uns 1000 Stunden Unterricht im Jahr fordern, sondern sind Angestellte oder Beamte, die so um die 1800 Zeitstunden pro Jahr Arbeiten sollen.

    Wenn nun jemand sagte "Ich kaufe Kopiervorlagen (statt Arbeitsblätter selbst zu erstellen). Die Zeit, die ich dadurch einspare, arbeite ich nicht." dürfte kaum den vertraglichen Pflichten genügen.

    Ganz ehrlich, da du ja auch die Kopiervorlagen sichten und kaufen musst ist das auch Arbeitszeit und ich bin fest davon überzeugt, dass du damit dann nicht unter die Stundenzahl kommst. Also sollte das kein Problem sein.

    Ich hatte bei mir z.B. ausgerechnet, dass ich pro Unterrichtsstunde noch genau 15 Minuten für die Vor- und Nachbereitung gemeinsam habe, damit ich meine Stunden nicht überschreite und wenn ich in den ganzen Ferien nichts mache (was sowieso utopisch ist). Und da geht es ehrlich gesagt eh nur, mit z.T. fertigen Arbeitsblättern, denn sonst reicht die Zeit einfach gar nicht.

    Also ich sehe da überhaupt keine Probleme.

    @Susannea
    Die Methoden sind mir so ziemlich egal, wenn sie dort alles auswendig lernen, ist das eben so. Die Inhalte, die dort vermittelt werden, interessieren mich viel mehr.

    Nicht, daß es nachher im Untericht so läuft wie hier:
    --> https://www.welt.de/politik/auslan…finanziert.html
    --> https://www.zeit.de/gesellschaft/z…-unterstuetzung

    DAs will ich nicht hoffen, dass dir die Methoden egal sind, denn es ging eher um die Art der Strafe z.B. Auswendiglernen usw. wäre mir wohl auch egal ;)

    Sagen wir mal so: Die, die diesen Religionsunterricht hier erteilen, sollten schon hier in D ausgebildet und bezahlt werden und nicht von Staaten (und nein, damit meine ich nicht nur die Türkei sondern diverse Staaten) hierher geschickt werden, mit denen wir derzeit mächtig im Clinche liegen und die diese Personen vorher geheimdienstmäßig indoktriniert wurden.

    Aber das gibt es doch z.B. in Berlin alles schon. Hier gibt es natürlich auch islamischen Religionsunterricht, aber nicht an allen Schulen, was wohl daran liegt, dass nicht genügend Islamlehrer gestellt werden können. Und nein, so wirklich kontrollieren, was dabei geschieht kann der Staat nicht und die Methoden, die ich da damals erlebt habe (wirklich reingucken ließ der Lehrer uns ja nicht), die waren ziemlich aus dem Mittelalter.

    Das bedeutet also, entgegen der Panikmacherei, die ich da teilweise selbst von manchen Uni-Instanzen über mich ergehen lassen musste, von wegen, ich solle mir das ja alles gut überlegen, etc, spielt das sozusagen dann 0 eine Rolle, ob Staatsexamen oder M.Ed? Weder für die Einstellungsschancen, noch Verbeamtung oder sonstiges?

    Naja, auf dem Papier zumindest für die Einstufung, weil man ab Master mindestens E/A13 bekommen muss, aber nur auf dem Papier.

    Kann es sein, dass das vielleicht alles nicht bundesweit einheitlich geregelt ist, sondern jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht?

    Das ist möglich, aber eigentlich sollte es dadurch ja vereinheitlicht werden.

    Ah, ok. Das war mir jetzt neu. Man braucht also am Ende trotzdem wieder einen "Staatsexamen-Abschluss", man kann nicht alleine einfach mit einem Master of Education in den Lehrberuf starten?

    Dann frage ich mich, wieso wurde bzw wird das Staatsexamen dann überhaupt abgeschafft und durch die neue Studienordnung ersetzt, wenn man am Ende dann doch wieder ein Staatsexamen daraus basteln muss? Das ergibt ja irgendwie nicht ganz so viel Sinn.

    Das frage ich mich schon lange, hängt aber vermutlich auch damit zusammen, dass der Abschluss eben nach dem Ref das 2. StEx ist und deshalb braucht man vermutlich ein 1.StEx.

    Die eigentliche Frage an euch ist nun allerdings: macht es denn einen Unterschied, ob Staatsexamen-Abschluss oder Master-of-Education-Abschluss?

    Ja, macht es. Bei dem Master hast du eine Rennerei mehr, du musst den nämlich als Staatsexamen anerkennen lassen, zumidnest ist das hier so und wir haben auch bei der Bewerbung in Berlin dann gleich eine Anerkennungsbescheinigung für andere Bundesländer erhalten.

    Als die neue Prüfungsordnung noch ganz neu war, gingen teilweise Gerüchte rum, dass man ohne Staatsexamen ja in BaWü kein Anrecht mehr auf einen Referendariatsplatz mehr hätte, beim Staatsexamen wäre das nämlich noch so, unabhängig der Uni-Abschlussnote. Aber auch hier haben mir bereits mehrere Instanzen gesagt, dass es noch gar nicht sicher sei, ob das beim neuen Studiengang nicht einfach ebenso weiterhin gehandhabt werden wird.

    Da es eh als Staatsexamen anerkannt werden muss, ist dann wieder alles beim Alten ;)

    Macht das einen grundsätzlichen Unterschied wenn's im Rest der Republik gang und gäbe ist?

    Ja, macht es, weil eben die Religionslehrer, die damit ja nicht beim Staat beschäftigt sind die kirchlichen Symbole tragen dürfen. Also eine Frau, die Islamunterricht gibt, darf mit Kopftuch erscheinen, die Deutschlehrerin aber nicht.
    Das sagt jedenfalls die Berliner AV dazu ;)
    Zumal das eben auch die Bundesländer sind, wo man kein Lehramt mit Religion studieren kann.

    Jupp ... und eben auch, wenn sie Kirchenbeamtin ist. Der deutsche Staat bezahlt also auch dafür, dass Lehrpersonen ganz speziell katholische oder evangelische Werte vermitteln.

    Äh nein nicht überall, die katholischen Religionslehrer in Berlin und Brandenburg werden von der katholischen Kirche bezahlt, die evangelischen von der evangelischen, der Islamlehrer von denen usw.

    Ich mag es prinzipiell nicht, wenn im Klassenzimmer irgendwer irgendwas auf dem Hirn hat und lasse alle Mützen und Capies ablegen. Kopftuch gibt es ja in der GS noch nicht.

    Naja, Caps lasse ich auch absetzen und Mützen auch, bei Kopftüchern geht das nicht und wie gesagt, die werden bei uns schon in Klasse 1/2 getragen.
    Aber die Schüler dürfen das eben im Gegensatz zu den Lehrern auch.

    Zum Glück sieht das Bundesverfassungsgericht das anders. Da ist es nämlich sehr wohl entscheidend was die Trägerin damit assoziiert. Die Behauptung Kopftuchträgerinnen würden im Widerspruch zum GG stehen, muss natürlich im jeden einzelnen Fall bewiesen werden.

    Wie soll das denn gehen? Wie gesagt, Berlin hat es ganz einfach gemacht und eine AV erlassen, wonach keines der Symbole für irgendjemanden erlaubt ist, der als staatlicher Angestellter/Beamter in der Schule tätig ist.

    Das Herkunftsland scheint auch eine Rolle zu spielen - die Kopftuchträgerinnen sind meist türkischer Herkunft, bei anderen Herkunftsländern (Tunesien, Albanien, Ägypten, Libanon, Jordanien...) ist das auch eher selten der Fall.
    Ach ja... Grundlage: Meine Beobachtungen aus dem Ruhrpott, mitten in NRW. Migrantenanteil: ziemlich hoch.

    Naja, da wir ja über 50% der Migranten aus der Türkei oder Arabischen Ländern haben, ist das bei uns eindeutig anders.
    Anteil von nicht Mitgranten an der Schule bei vielleicht 10% ;)

    Ich kann ja meine Kollegen bitten mir bei den Sprachstandserhebungen zu markieren, welche Mütter ohne Kopftuch kommen. Ich hatte bisher erst eine dabei bei den neuen Schulanfängern.

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