Beiträge von Susannea

    Ich hab kein Problem damit, soll doch jeder tragen was er will. Ob jemand aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, oder weil sie nach einer Chemotherapie keine Haare mehr hat ist mir ehrlich egal. Wenn man es mit Überzeugung macht. Aber dann müssen auch Kreuze, Kippas etc akzeptiert werden.

    Wenn man religiöse Symbole/ Kleidung allerdings verbieten will, dann auch die aller Religionen. Hab ich auch kein Problem mit. Das sagt ja nichts über die Lehrenden oder die Lernenden aus. Wenn aber verbieten, dann für alle, Schüler und Lehrer.

    So wird es ja in Berlin gehandhabt, es sind keinerlei Dinge der Art bei staatlichen Lehrern erlaubt, bei Religionslehrern hingegen schon.
    Ich darf also die Kette, die ein Erbstück meiner Großmutter ist, mit dem Kreuz nicht sichtbar tragen, die Religionslehrerin, die sie klar als Glaubenssymbol nutzt, aber schon!

    Nein, erstmalig ist das nicht - jedenfalls nicht die generelle Teilnahme. Allerdings weiß ich nicht, ob die SuS erstmalig verpflichtet wurden. Und das mit der Benotung ist mir auch neu, was aber nicht heißt, dass es vorher schon war.
    Der Wiederholungsfall macht die Sache aber nicht rechtmäßig, wenn sie es vorher nicht schon war. Und genau das wüsste ich halt gern.

    Naja, es muss ja eine Lösung geben, wenn jemand nicht da ist. Die Frage ist doch nur, welche Entschuldigungen gelten. Und es darf niemand fehlen, kann es ja nicht geben, denn krank kann man immer sein. Ich finde es bisher doch recht eindeutig, der Schulleiter kann solche Termine festlegen und das hat er scheinbar gemacht. Und der Schulleiter kann auch Schüler beurlauben ;)

    Es handelt sich um einen "Volkslauf".
    Die SuS müssen teilnehmen; es wird eine reguläre Note gegeben. Insofern spricht einiges für O. Meiers Annahme, dass es sich also nicht um eine außerunterrrichtliche Schulveranstaltung, sondern um Unterricht handelt.
    Mich wundert, dass dieser Fall für NRW tatsächlich nicht eindeutig geregelt zu sein scheint (es sei denn, §8 Abs. 1 SchulG käme hier zur Anwendung). Und es fuchst mich immer noch. :sauer: ;)
    Wie lange die SuS im Vorhinein informiert waren, weiß ich nicht genau - ein paar Wochen waren es auf jeden Fall. Es gab aber nicht wie etwa bei Theaterkursen die Möglichkeit, einen anderen Kurs zu wählen. Die Teilnahmepflicht betrifft sämtliche SuS der Sportkurse der Jahrgangsstufe.

    Ist denn das erstmalig? Oder ist bekannt, dass sie Sportkurse da immer dran teilnehmen? Dann hätte man sich ja zumindest rechtzeitig darum kümmern können, wenn man nicht kann.

    In Berlin darf ab KLasse 5 im Bezirk angefangen werden, d.h. ich lasse die Kidner alleine zur Schwimmhalle kommen und sie gehen von dort nach Hause. Das haben die Eltern unterschrieben.

    In Brandenburg ist es ähnlich. Ich wollte ja schon einmal, dass sie in Klasse 5 zur Schule gehen und nicht am Bahnhof entlassen werden, das Schulgesetz gibt es aber her, wenn sie die Schüler für reif genug halten (was ich anzweifle, aber gut), am Bahnhof zu entlassen.

    die dürfen deine Schwangerschaft eigentlich nicht als Hinderungsgrund nehmen sonst kannst du nach dem AGG klagen. Wie das in der Praxis aussieht weiss ich nicht. Ich kenne aber einen Fall bei dem eine Verbeamtung stattfand in dem die Betroffene zwei Wochen später in Mutterschutz ging. Sie hatte hochschwanger eine Listenstelle ergattert und fing dann erst ein Jahr später an der Schule an

    Ich kenne leider den Fall, wo wirklich das ganze dann nur mit Klage ging bis die Verbeamtungsurkunde kam, Zusage zur Verbeamtung war vorher sogar schriftlich da.

    Also eigentlich ist der Fall klar, in der Praxis ist es leider manchmal nicht so. Ich würde also so lange wir möglich den Mund halten und gucken, was kommt.
    Und jetzt soll mir keiner mit der Moral kommen, wenn der AG moralisch vertretbar handeln würde, dann müsste man da gar nicht den Mund halten.

    In der GKV berechnen sie den vollen Beitrag, das müssten ca. 180 Euro im Monat pro Kind sein. Dein Mann verdient mehr als du und über der Beitragsbemessungsgrenze?

    Mein Mann ist in der PKV aber ohne Beihilfe. Die Kinder müssen also so oder so unabhängig von mir in die PKV denn wenn ich freiwillig in der GKV bleibe zwingt diese sie aufgrund der PKV und des Einkommens meines Mannes in die Private.

    Dazu zwingen sie sie nie, nur zur eigenen Versicherung, welche dies aber ist, entscheidet ihr.

    Ich glaube aber, das war gar nicht die Frage. Ich habe es so verstanden, dass sie jetzt schon wieder an ihrer alten Schule ist und es nur darum geht, dass sie nächstes Jahr unbedingt eine Klassenleitung möchte, oder? Ich fürchte allerdings, darauf hat man kein "Anrecht". Nun bin ich nicht in Hessen, aber ich kenne es nur so, dass man zwar Wünsche äußern kann, wie man eingesetzt wird, aber merh auch nicht.

    Ich verstehe das aber eher so, dass sie Angst hat, dass sie bei Überhang gehen muss. Und das kann ja eigentlich nicht sein, wenn noch jemand da ist, der der Schule gar nicht zugehört.

    Bei uns in NRW gilt: Wenn man am 1. Geb. seines Kindes wieder kommt, hat man ein Anrecht darauf an seine alte Schule zurück zu kommen. Versuch dich mal zu erkundigen, ob es eine solche Regelung auch bei euch gibt. (ggf. Seiten der Gewerkschaften, Stichwort Elternzeit)

    Das ist wirklich total unterschiedlich, in Berlin und Brandenburg z.B. bist du immer der Schule zugeordnet, wo du vor der Elternzeit warst, wenn du nicht versetzt wurdest. Da musst die TE also wirklich mal gucken, was es für ihr Bundesland gibt. Aber die Dame scheint ja eben auch nicht der Schule zuzugehören.

    Danke für Eure Antworten! Bei mir war es nicht OBas, sondern die päd.Einführung. Der dienstort ist die Schule, das Seminar als pädagogisch Zusatzqalifikation benannt.

    Ich denke, da muss ich überlegen, ob ich es als Fortbildung oder zweiten Arbeitsort deklariere. Vielleicht rufe ich einfach mal beim FA an...

    Von der BR bekomme ich nichts. Es ging hauptsächlich um die SA...
    VG

    Es gibt keinen 2. Arbeitsort mehr. Das ist dann alles als Einsatzwechseltätigkeit, Fortbildung oder wie auch immer du es nennen willst einzutragen und damit mit der komplett gefahrenen Kilometerzahl oder Entfernung mit 60Cent.

    In Niedersachsen studierst du doch kein reines Grundschullehramt. Lehramt an Grund- Haupt- und Realschulen.

    Ist hier ja nachher dann auch so (heißt an allgemeinbildenden Schulen) und trotzdem ist Grundschulpädagogik das Fach. Und wir hatten einige im Ref aus anderen Bundesländern, die bekamen auch nur ein Fach, wenn sie in der Grundschule waren. Aber es ging ja darum, dass es eben problemlos mit einem Fach geht, weil es eben auch 1-Fach-Lehrer gibt.

    In der Regel? Ich habe sowas auch mal mitgemacht. Da kamen während deR Stunde laufend irgendwelche Leute kommentarlos rein, guckten sich den Kram 10-15 Minuten an und gingen wieder ohne ein Wort. War irgendwie das reinste Gerenne zwischendrin. Drum bin ich da auch so "kritisch" gegen diese Hospitationen eingestellt.

    Sowas gab es bei uns noch nie. Aber das stand meine ich auch so im Vorfeld drauf, dass es sowas nicht geben darf.

    Das findest du normal? dass Eltern grußlos den Unterricht stören?

    Wieso stören. Sie kommen doch in der Regel eben in den Pausen und hospitieren dann die ganze Stunde, was ist daran störend? Also bei uns stört daran eigentlich nichts,

    Und selbst wenn das SchulG explizit zulässt, dass Eltern nach Absprache hospitieren dürfen ist die Vorgehensweise des SL, als ob er die Klotüren aushängen würde. Absolut grenzverletzend

    Sehe ich auch eindeutig anders, die Schulleitung hat den Termin mitgeteilt, hat also ihn angewiesen. Was hat das mit Klotüren zu tun?!? Ich sehe darin keinerlei Grenzverletzung. Wenn es eine Anmeldung gab, wäre es sicher nett gewesen, die Lehrer davon zu unterrichten, aber wie gesagt, das finde ich nun nicht so dramatisch, da ja klar war, dass dieser Tag dafür da ist.

    Das kann sein. Trotzdem wird auch in Berlin ein Uni-Abschluss gefordert, aus dem sich ein zweites Fach ableiten lässt. Ansonsten muss man für Grundschule Deutsch und Mathe berufsbegleitend nachstudieren.
    Es sollte auch nur ein Hinweis darauf sein, woran Mashkins Anrrkennung gescheitert sein könnte und welche anderen Möglichkeiten er dann hätte.

    Das 2. Fach bzw. eigentlich das 1. Fach ist in Berlin "Grundschulpädagogik" ;)
    Sprich, das kannst du auch mit Pädagogik abdecken. Außerdem war ja hier der Quereinstieg in der Bewerbung und das geht eben auch mit einem Fach, nur wie es dann weiter geht, ist unterschiedlich.

    Ich habe keine Lernbereiche. In Niedersachsen studierst du richtige Fächer. *schulterzuck*

    Wird dir in Berlin aber nicht anerkannt. Die Leute aus Niedersachsen haben es auch nur als Lernbereiche in der Grundschule bekommen, wenn sie Grundschule gemacht haben. Weil eben hier das 1.Fach Grundschulpädagogik ist in Berlin bzw. in Brandenburg du eben generell nur ein Fach und zwei Lernbereiche (der Grundschulpädagogik) hast.

    Ich wünsche mir einen SL, der sich vor mich stellt, wenn klein Mäxchen mal wieder meint, mit Stühlen um sich werfen zu müssen und dann die Eltern meinen, der Lehrer ist daran Schuld. Ich wünsche mir, dass ich mich auf meinen SL verlassen kann, wenn es darum geht, Eltern klarzumachen, dass man eben niemanden beleidigt oder bedroht.
    Aber nein, anstelle dessen bietet man diesen Eltern noch mehr die Bühne. Ich fühle mich hilflos, da ich nicht weiß, ob ich mich in kritischen Situationen auf meinen SL verlassen kann.

    Aber dann ist doch gar nicht der Hospitationstag das Problem, sondern eben generell die Schulleitung. So etwas gibt es bei uns nicht. Auch wenn wir uns nicht alle einig sind, bei Dingen mit Eltern steht sie zumindest nach außen hin 100%ig hinter uns.

    ...schon mal darüber nachgedacht, was für "Eltern" da dann ggf spontan aufschlagen?

    Hier geht es nicht um "mal sehen was unser Kind da so tut", sondern "Unser Kind braucht moralische Unterstützung gegen diese unfähigen Lehrer, und das am besten lautstark" - hab ich recht?

    Wir haben vermutlich ähnliches Klientel, denn wir sind auch Brennpunktschule, aber da sind es erst recht nicht die Eltern, die kommen. Da ist man froh, wenn überhaupt welche kommen, denn viele interessieren ihre 10 Kinder eher wenig.

    . Ist Unterricht ein geschützter Raum und soll es bleiben. Undzwar geschützt sowohl für die Schüler als auch für mich. Was im Klassenzimmer gut oder schlecht läuft mache ich zunächst einmal mit meinen Schülern aus, eine Beobachtung und Bewertung durch Eltern sowohl meiner Arbeit wie auch der der Schüler finde ich (wie oben ausgeführt) weder konstruktiv noch wünschenswert.

    Wie kommst du darauf, bei uns ist es im Schulgesetz verankert, dass hospitiert werden darf und das wird dann genutzt und um es uns einfacher zu machen, eben an gesammelten Tagen.


    Mit Blick auf unsere Klientel fehlt vermehrt der Rückhalt durch den SL.

    Aber das ist doch dann ein Problem zwischen euch und der Schulleitung generell und hat nichts mit der Hospitation an sich zu tun.

    Die Eltern kamen, schauten zu und gingen wieder. Laut Kollegen teilweise noch nicht mal mit einem "Hallo" oder "Tschüss".

    Ja was denn nun, wenn sie dazu ihre Kommentare abgeben ist es schlecht, lassen sie es, ist es auch schlecht. Das Begrüßungen angebracht wären, ist klar, wird man aber generell in solcher Gegend eher selten erleben.

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