Beiträge von Susannea

    Wir haben letzte Woche Mittwoch auch Bundesjugendspiele durchgeführt, lediglich bei den Ausdauerläufen war fraglich ob die stattfinden, Freitag hatten wir Spendenlauf, nach maximal 3 Stunden wurden die Kinder von der Bahn geholt. Das Stadion bietet keinerlei wirklichen Schatten.

    Bis auf eine Kollegin, die einen Sonnenstich hatte ist nichts passiert, wir haben aber auch zwischendurch Kinder von der Bahn geholt, die weiter laufen wollten!

    Richtig. Dass im zweiten Lebensjahr Teilzeit in Elternzeit gearbeitet wird, habe ich einfach mal unterstellt.

    DAS ist aber dann ja schon mal für die Fragestellerin nicht zutreffend, denn die schrieb ja, dass die Elternzeit 6 Wochen vor dem Mutterschutz endet!

    Aber da sind die EG-Stellen behilflich- zumindest unsere hier

    Das ist wohl dann echtes Glück und leider nicht die Regel!

    Bei Teilzeit im 13. und 14. darf man max. ca. 1400€ netto haben, um weiter die vollen 50% EG zu bekommen.

    Auch hier ging es nicht um das, was man verdienen darf, sondern ob die beantragte Stundenzahl noch mit EGPlus zusammen passt!

    Die TE hat ja explizit gesagt, sie hat bis dann EZ, danach TZ (Außerhalb der Elternzeit), also helfen ihr Tipps, die dann evtl. gar nicht zu realisieren sind bei der Konstellation nicht wirklich weiter!

    hier in NRW ist es so, dass man im Mutterschutz das bezahlt bekommt, was man VOR der Elternzeit bekommen hat. Man muss dazu seine Elternzeit unterbrechen-nicht beenden- und bekommt im Mutterschutz volle Besoldung. Ob das in Bayern auch so ist, weiß ich nicht.

    Das gilt auch in NRW nur, wenn das ganze in Elternzeit gemacht wird. Hier ist ja ein Teilzeitantrag NACH der Elternzeit gestellt worden und damit würde nur das Teilzeit-Gehalt weiter gezahlt.


    Du kannst auch noch schnell für die letzten Monate Elterngeld plus beantragen. Dann werden die ersten vollen 14 Lebensmonate deines ersten Kindes nicht zur EG- Berechnung verwendet. Nur die Zeit vom 15. Lebensmonat bis zur Geburt von Kind zwei. Die "fehlenden" Monate werden dann die letzten vor der Geburt von Kind 1 sein.

    Der Tipp ist gut, unter der Voraussetzung, dass die Stundenzahl, die unterrichtet wird, das zulässt und man mit dem weniger an Elterngeld dann auskommt.

    Natürlich kannst du die angeben und das mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer oder 60 Cent je Entfernungskilometer, weil das als Einsatzwechseltätigkeit dann zählt und nicht dein feste Arbeitsstelle ist.

    @Susannea, wenn Klassen auf Klassenfahrt sind, sind ja auch alle KollegInnen zum Vertreten frei, die dort normalerweise unterrichten.

    Das ist doch eine Milchmädchenrechnung, denn in der Regel fahren zwei Lehrer mit einer Klasse, also fehlen schon mal von einem mindestens die Stunden, rechnen wir mal nett und sagen, der eine unterrichtet nur 24 statt 28 Stunden, also hat man ein Minus von 24 Stunden.
    Dann hat eine Klasse in Berlin in der Grundschule nur durchschnittlich 25,5 Stunden die Woche, der Lehrer aber 28, fehlen schon wieder 3 Stunden.
    Somit entsteht ein Minus bei einer Klassenfahrt einer Klasse von 27 Stunden.

    Kann dir ein Beispiel von uns vor Pfingsten geben, es waren drei Klassenlehrer in England, mit in der Summe nur etwas mehr als einer Klasse.
    Somit waren zwei komplette Klassen nicht versorgt plus die Stunden, die sie zusätzlich hatten, also sprich 51 + 5 Stunden und die 2,5/3 Stunden, die eh fehlen. Somit fehlten uns in der Woche mal eben 60 Stunden.
    Da fällt dann schon mal was aus, aber zuviel darf das ja auch nicht sein, weil die Kinder bis 13:30 Uhr betreut werden müssen (ab 7:30 Uhr) und das dann die Erzieher auffangen müssten, was eben auch wieder Überstunden bedeutet.

    Ich kann dir sagen, das war schon heftig, wieviele Überstunden und Klassenzusammenlegungen usw. da waren in den 10 Tagen.

    Ich will wissen, ob Eltern ein Anrecht darauf haben, zu erfahren, wer ihre Kinder beaufsichtigt.

    Wonach solltest du, fällt alles unter Datenschutz, nicht umsonst darf ein Vertretungsplan ja auch nicht einfach öffentlich zugänglich sein mit allen Infos, nur von wann bis wann die Kinder Unterricht haben darf eigentlich für alle sichtbar sein.

    Und ich wette: wenn irgendwo wochenlang Unterricht ausfällt, dann ist immer ein Herr Staatsanwalt oder eine Frau Dr. im Elternrat, die dafür sorgen, dass die Schule richtige Vertretungslehrer bekommt.

    DAs kommt darauf an, weder in Berlin noch in Brandenburg würde das funktionieren, denn es ist einfach keiner da, der wirklich ausgebildet ist. Dann kommt es eben maximal noch zu "solchen" Vertretungslehrern, wie du sie scheinbar nicht haben willst.

    @Susannea, NRW, Grundschule, 0,7 Stellen über dem Plan.

    Aber ich weiß, dass ist ein statistischer Einzelfall. Der überwiegende Teil der Schulen ist unterversorgt.

    Zumal NRW das ja auch noch nicht nötig hat, diesen Unsinn nachzumachen, den Berlin macht und z.T. auch Brandenburg.

    Bei Klassenfahrten fällt kein Unterricht aus, die zählen zu Unterricht. Es geht hier auch nicht um krankheitsbedingten Ausfall, sondern um zu wenig besetzte Stellen.
    Und Mutterschaftsurlaub? Das 21. Jh hat tatsächlich bei dir noch nicht geklingelt :staun:

    Mutterschaftsurlaub ist genauso ein Scherz wie ErziehungsURLAUb, da fällt mir immer nichts mehr zu ein.
    Aber letztendlich hat er in der Sache doch Recht, wenn ein Lehrer auf Klassenfahrt fährt, dann fällt meist bei anderen Klassen Unterricht aus, daher müsste man eine Reserve haben, hat man aber nicht, denn wer erreicht bei uns überhaupt noch die 100% nicht nur auf dem Papier, wohl kaum eine Schule. Und natürlich fällt auch bei Mutterschutz o.ä. Unterricht aus, wenn das Bundesland kein ordentliches System hat, wie da Ersatz kommt (in Berlin eben z.B. über PKB, in Brandenburg ist bei meinen Töchtern tatsächlich Wochenlang Unterricht ausgefallen, weil die Stunden dann einfach fehlten).

    Susannea: Meinst du die vier Hefte? Die haben bei uns alle und da wird dann auch rein geschrieben. :sterne: Ein eigentliches Matheheft hat kaum einer und die wurden vor meiner Uebernahme auch nicht benutzt. Sprich, die haben null Ahnung, wie man ne Aufgabe selbst aufschreibt. Laut der Uebersicht meiner Schule muss jeder Schueler (in der 4.) erst 5 kleine Kontrollen schreiben, bevor sie die naechste LKZ schreiben. Das sind ueber das Jahr verteilt 35 Tests. Im 3. Schuljahr sind es ca. 25.
    Wenn ich das nicht so machen muss, dann waere das schoen. Da kommen dann naemlich noch mehrere Onlinediagnosen dazu. (Vom staendigen Wiegen wird die Sau auch nicht fetter...)

    Ja, ich meine die vier Hefte, die gibt es inzwischen als Verbrauchsmaterial und Leihmaterial. Kosten glaube ich ungefähr gleich viel, aber können im 2. Fall eben weiter gegeben oder wieder verkauft werden. Und die Kinder sind gezwungen in Hefte zu schreiben.
    Aber das lässt sich sicherlich auch noch vermeiden, immerhin hatte ich neulich eine Vertretungsstunde in einer Klasse, die drei Seiten im Arbeitsheft bearbeiten sollten, bei allen Aufgaben, wo stand: "schreibe in dein Heft" kam nur, das müssen wir nicht machen. Und das hat die Kollegin bestätigt.

    Wie gesagt, das muss dann eine schulinterne Festlegung bei euch sein, bei uns hat niemand eine bestimmte Anzahl Kontrollen geschrieben vor der Klassenarbeit. Aber da wurde auch immer darauf geachtet, dass sie alle ähnlich weit sind.

    Flex und Flo gibt es doch auch als Ausleihversion, sprich da wird gar nicht rein geschrieben, höchstens einige Aufgaben mit Folie drüber gelöst, ansonsten wird im Heft gearbeitet. Ist dann wie Buch, nur leichter für die Mappe, wenn nur ein Teil mit muss.

    Tests muss man da übrigens gar keine zwischendurch schreiben, habe ich jedenfalls bei uns noch nicht erlebt, dass das jemand macht.

    Sprich: sie hatte zu breit gestreues Wissen (eben nicht nur Biologie sondern auch noch Ahnung von Chemie, Physik, Technik....).

    Was ja endlich mal die Ausbildung in allen Teilen von Nawi wäre.

    Das geht natürlich nicht wenn man damit NaWi (!!!!) an der Grundschule unterrichten möchte.

    Stimmt, ich finde es auch viel besser, wenn wir in Nawi immer nur einen Teilbereich haben, ich finde mit Biologie als Fach schüttelt man doch Chemie, Physik und Technik aus dem Ärmel und mit Physik und Chemie die anderen Sachen ebenso und Technik, mein Gott, da soll doch eh keiner ausgebildet sein.

    Sorry, ich glaube mir platzt hier irgendwann in diesem kranken System die Hutschnur.

    Das zwischendurch Nawi als Studienfach angeboten wurde, aber nur einige Semester durch, weil sich die Fakultäten nicht einigen konnten mit Stundenplänen usw. war ja auch viel zu schön, um wahr zu sein.

    Oh ja, bei uns auch... Wir haben aber meist Glück und zurzeit echt sehr fähige Leute abbekommen, die wirklich Lust auf den Job haben, ein gewisses "Talent" mitbringen und unglaublich schnell lernen. Was ich dann aber irre finde, ist, dass die Leute zwar gerne für wenig Geld vollumfänglich arbeiten dürfen (mit Klassenleitung und allem was dazu gehört....), es ihnen aber extrem schwer gemacht wird, wenn sie dann tatsächlich einen "ordentlichen" Seiteneinstieg machen wollen. Also:Kinder unterrichten (auch langfristig): Ja
    ordentlich ausbilden und angemessen bezahlen: Nein (bzw. nun doch, aber nur nach laaangem Bitten und Betteln und weil sich die Schulleitung voll dahintergeklemmt hat...)
    Ist für mich nich nachvollziehbar.

    Die Antwort ist doch einfach, das kostet dann später mehr Geld und jetzt in der Ausbildung Geld, das spart man lieber ein. Denn für Kinder und Bildung Geld ausgeben hat man in Berlin noch nie gerne gemacht.

    Ein Beispiel aus Berlin:
    Ich habe kein Lehramtsstudium und die Senatsverwaltung erkennt kein Fach aus meinem Masterstudium an.
    Dennoch wurde ich vom SL für das kommende Schuljar als Lehrer in der Grundschule eingestellt - nennt sich dann Lehrer ohne Laufbahnbefähigung. Verdienst zwar weniger, aber ja, trotzdem darf ich mich Lehrer nennen und unterrichten.
    Und die Kollegen sind heilfroh einen „Neuen“ dabei zu haben, ganz egal welche Laufbahnbefähigung ich habe.

    Sie würden auch die alten nehmen ;)

    Berlin hat jetzt zum Schuljahresende an alle "pensionierten und Lehrer im Ruhestand" (weiß nicht welche Altersgrenze) eine Broschüre rausgeschickt: "wir brauchen sie" mit der Bitte wieder zurück zu kommen und wie das ginge.
    Bei uns hat der Schulrat alle Teilzeitlehrer anschreiben lassen, ob sie die Stunden nicht erhöhen wollen.

    Es ist also diesmal verdammt eng in Berlin, wohl noch enger als die letzten Jahre (aber nein, das war überhaupt nicht absehbar, wird schon seit Jahren von geredet, aber bis das oben ankommt...)

    Ich bin zwar ausgebildeter Lehrer, aber halt nicht in Deutschland, und somit nur Quereinsteiger. Ich muss als solcher ein erweitertes Führungszeugnis einreichen, ich denke aber, das muss jeder Lehrer?

    Nein, das muss nicht nur der Lehrer, sondern auch die Lesepatin usw.

    Die dürfen bei uns übrigens auch die Kinder beaufsichtigen, wenn auch keine ganze Klasse.

    In NRW sieht das genau so aus. ;) Der Braumeister mit dem Vertretungsstellenvertrag darf in Chemie Noten geben, für die der Schulleiter dann haftet. Aufsichtspflicht erfüllt er auch.
    Die Lesepatin, die in der Stadtbibliothek angestellt ist und Deutschförderung macht, darf keine Noten geben. Die Aufsichtspflicht erfüllt sie auch nicht.

    Bei uns wird da zumindest in Berlin zwischen ausgebildeter Lehrer und Vertretungskraft kein Unterschied gemacht, wer für die Noten verantwortlich ist, die Eltern kennen den Unterschied ja teilweise nicht mal.

    Alle anderen/Nichtlehrer dürfen keine Noten geben.

    Womit sich ja die Frage stellt, wer Lehrer ist, hier ist das jeder, der einen Vertrag darüber hat.
    Also eben nur Praktikanten dürfen keine Noten geben und dürfen auch nicht alleine die Aufsicht haben, in der Theorie, bei uns haben zwischendurch selbst die Sekretärinnen die Stunden gemacht.


    Alle müssen einen erweiterten Führungszeugnis vorlegen können (gesetzlich vorgeschrieben) und es wird in der Regel (das heißt: nicht nie) keiner ohne Studium eingestellt.

    Das ist zumindest für Berlin und Brandenburg grundlegend falsch.
    In Berlin werden viele viele Lehrer eingestellt, die entweder gerade etwas studieren, aber definitiv kein abgeschlossenes Studium haben. Und wenn Studium, dann irgendeines, es muss so gar nichts mit Lehramt zu tun haben!

    In Berlin und auch in Brandenburg würde ich das leider mit ja beantworten, aber ja, jeder muss ein erweitertes Führungszeugnis einreichen. Selbst die Eltern, wenn sie irgendetwas offiziell begleiten (und da reicht auch nicht, dass sie bereits im anderen Bundesland Lehrer sind usw.).

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