Beiträge von Susannea

    Einstufungen gibt es bei uns alle erst lange nach Vertragsabschluss (hier wurde ja erstmal alles auf 1 eingestuft, wir mussten bis November die Unterlagen nachreichen für nachträgliche Einstufung, bisher keine Antwort bei mir, eine andere Kollegin hingegen hat schon Rückmeldung). Allerdings dauert hier alles, der bis 31.7.17 eingereichte Antrag auf Zulage ab 1.7.2016 ist bisher auch nicht bearbeitet. Also finde ich das nicht ungewöhnlich, dass du bisher nichts weißt.

    Moin,
    schon einmal daran gedacht, daß der 2. Elternteil auch arbeitet? Ich finde das jedenfalls immer so lustig, wenn mir meine Kollegen erzählen, daß ich doch gefälligst zur Schule hin umziehen soll, auf das der Arbeitsweg kürzer wird. Ok, ich bin Single und könnte das, will es aber nicht, weil ich in meiner Freizeit keinen Schüler sehen will. Aber wäre ich in einer Beziehung würde es doch überhaupt nichts bringen, wenn ich der Schule hinterher ziehe, auf das der andere Teil dann umso weiter zur Arbeit fahren muß.

    Leider herrscht in unserem Kollegium bei dem Gedanken an "Familie" noch das klassische Hausfrauenmodell vor. Das Modell hat schon in der Generation meiner Eltern und sogar meiner Großeltern nicht funktioniert, aber im Pütt scheint das heute noch normal zu sein. Bei meinen Großeltern war es ganz extrem. Opa Lokführer (damals noch verbeamtet) mit Residenzpflicht am Einsatzort und Oma Hebamme mit Residenzpflicht am Einsatzort und das waren zwei unterschiedliche Orte. Was meint ihr, wie da der Amtsschimmel am Wiehern war. :ohh:

    Na klar habe ich daran gedacht, dass das 2. Elternteil auch arbeitet, sonst hätte ich ja geschrieben, dass das 2. Elternteil zu Hause ist und doch eh diese Dinge übernehmen kann. Aber bei vielen Familien wo zwei Eltern arbeiten funktioniert das recht gut, dass man sich Bringen/Abholen aufteilt, so dass jeder seine beruflichen Verpflichtungen erfüllen kann.
    Zumal ja auch bei einer Gymnasialstelle, die man gleich bekommt das Problem auftauchen kann und auch an der Grundschule das besteht.

    Es besteht eben immer, wenn die Eltern arbeiten, dass man das alles aufeinander abstimmen muss ;)

    Und vor allem wäre es für diese „Eltern“ eventuell eher unattraktiv, weil die Stelle danach ja theoretisch irgendwo sein könnte. Und da wird man bestimmt eher wohin kommen wo es noch offene Stellen gibt, also niemand hin will. Das könnte mit Wegzeiten zum Kindergarten morgens sehr schwierig gestalten.

    Besser schwierig gestalten, als die Familie gar nicht ernähren zu können. Und dann gibt es ja meist auch noch ein 2. Elternteil, was evtl. auch Abholen und/oder Bringen kann, aber evtl. nicht alle Ernähren.

    @Susannea
    Wie kommst du darauf, dass es keine E12 gibt? Die Entgeltgruppen gehen bis E15 hoch.

    Meine Info war ja auch, dass die Sonderschullehrer A13 bekommen (es sind an der Privatschule auch ein paar verbeamtete Lehrer) und das sei für die Angestellten Lehrer E13. Deswegen verstehe ich jetzt auch nicht wie du darauf kommst, dass die E-Stufen eine Stufe unter den A-Stufen liegen.

    http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2017/
    http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/

    Weil das seit Jahren in Berlin in Brandenburg so gehandhabt wird ;)
    Aber ich sehe gerade, dass es nun doch inzwischen eine E12 gibt, aber eben nur für Seiteneinsteiger.

    Und ja, E13 entspricht A13, E11 aber A12 ;)

    Also nicht die Stufen liege eine unter der A-Stufe, sondern nur die E11 liegt unter der A12 und entspricht der.

    Steht auch so in dem TVL von 2008 von der GEW drin, die ich hier habe. Die Stufe E12 war generell leer gelassen bei der Überleitung auch.

    ich würde das aber auch an die Gleichstellungsbeauftragte weiterleiten und gar nicht reagieren. Ein Attest für deinen freien Tag würde ich eher nicht abgeben(oder bist du Beamtin, dann macht das finanziell zwar keinen Unterschied, blöd wird es dann Nur, wenn die der Tag später fehlt).

    Wie aufwendig ist denn eine solche Recherche? Und, gibt es an eurer Schule keine Möglichkeit diese durchzuführen? Muss man dafür also einen privaten Rechner/Laptop verwenden?

    Also die zwei Rechner, die es bei uns im Lehrerzimmer gibt, brauchen mindestens 10 Minuten bis man überhaupt einen Browser öffnen kann, der dann langsam ist und die Hälfte der Seiten gesperrt sind. Da bin ich auf meinem Laptop bereits fertig.

    Nein, es ist nicht ungewöhnlich, aber es macht in der geg. Situation - nämlich dem Mangel - keinen Sinn. Und noch weniger Sinn macht es, dass ich diesen Unterricht ohne Lehramtsausbildung UND fachfremd immer hübsch jahrelang unterrichten darf und soll, ich aber mein Wissen - welches ja theoretisch fehlt - nicht erweitern darf.

    Doch, dass macht Sinn.

    Sie sparen so Gehalt und sparen auch eine Investition an Geld ein für jemanden, der es evtl. nachher irgendwo anders nutzt, weil er nicht an sie gebunden ist.

    Das ist aber nicht ungewöhnlich, dass es dies nur für unbefristete Stellen gibt.

    Bei uns war es noch bekloppter dann, weil die Zulassung nur kriegen sollte (für Schwimmlehrbefähigung), wer das bereits fachfremd unterrichtet. Ein fachfremdes unterrichten im Schwimmen ist aber nicht zulässig.

    Du darfst halt zum Beispiel kein Sofa drin haben oder kein Gästebett (wobei ich aber auch noch nie gehört habe, dass das überprüft worden wäre).

    DAs ist falsch, habe ich drin und war auch bei Kontrollen bei Bekannten kein Problem, wenn deutlich ist, dass es nicht für ein Gästezimmer da ist, sondern z.B. um darauf zu lesen für den Unterricht oder bei mir, um die Sachen zu sortieren usw. (damit dort jemand schlafen kann, muss er erstmal viel Wissen beseitigen ;) ).

    Und was ist, wenn ich meine Fachliteratur und die Lektüren für den Unterricht auf dem Sofa lese?

    Oder ist aufrechte Haltung Pflicht?

    Nein und genau deshalb geht es inzwischen mit durch.

    Der für mich zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt hat bisher bei allen Wohnungen, in denen ich gewohnt habe, jeweils Grundriss-Skizze der gesamten Wohnung mit Raumaufteilung und eine Einrichtungsskizze des Arbeitszimmers angefordert. Bei einer Familie in einer 3-Raum Wohnung dürfte ein separates Arbeitszimmer unglaubwürdig sein.

    Bei uns bisher nur einen Grundriss.


    Ach und was das Arbeitszimmer angeht: Bei einer Mietwohnung kann man das noch relativ einfach absetzen. Da nimmst einfach die Kaltmiete und alle Nebenkosten und teilst das gemäß der Raumgröße entsprechend auf, aber bei Eigentum wird das eine gewaltige Rechnerei. Welchen fiktiven Mietzins soll ich mir selber denn zugestehen und so eine komplette Nebenkostenabrechnung frißt auch Zeit. Außer fürs Finanzamt und das Arbeitszimmer brauche ich sonst ja keine Nebenkostenabrechnung.

    Wo liegt denn das Problem, ich nehmen Müll, Wasser, Strom, Versicherungen und Grundsteuer und Kreditzinsen und damit habe ich schon eine ordentliche Summe zum Absetzen zusammen.
    Und Zeit kostet das doch nicht wirklich, das einfach aufzulisten.

    Das Arbeitszimmer muss meines Wissens (ich kann ja schon länger nicht mehr absetzen) abgeschlossen sein und so eingerichtet, dass eine private Nutzung quasi ausgeschlossen ist. Laptop und PC haben bei mir immer problemlos funktioniert.

    DAs macht aber keinen Sinn, denn du musst angeben, wieviel du das Arbeitszimmer beruflich und privat nutzt und ob mehrere Personen usw. Bei uns ist es ein eigener Raum, aber ich nutze das Arbeitszimmer und den PC natürlich auch privat, habe das angegeben in der Steuererklärung und es war noch nie ein Problem.

    Edit: Habe nachgeguckt, bis 10% reine private Nutzung ist problemlos möglich. Wirklich einzige Voraussetzung ist, dass es ein abgeschlossener Raum und keine Arbeitsecke ist.

    Ok, mag sein, ich weiß es halt nur von den Angestellten, die mit ihrem Gehalt über der Pflichtversicherungsgrenze liegen (oder wie das heißt). Die zahlen den Krankenkassenbeitrag alleine, in ihrem Netto ist aber nicht ganz die Hälfte als Zulage, sodass ihr "wirkliches Netto" dann doch wieder fast so ausfällt, als hätten sie und der Arbeitgeber es hälftig bezahlt.

    Ich meine, dass in Berlin z.B. sich der AG auch an der freiwilligen Versicherung beteiligt. Ist meine ich ab und an so, muss aber so nicht sein und ist auch nicht so ganz selbstverständlich. Die KK haben das z.T. nämlich nicht auf dem Schirm.

    Soviel ich weiß zählt das BV als ob du arbeiten würdest und damit läuft die Probezeit dann darin aus und du würdest sogar darin auf Lebenszeit verbeamtet (wenn die Zeit spätestens innerhalb des Mutterschutzes um ist), sonst kommt das einfach nach der Elternzeit.

    Entlassen darfst du deswegen keinesfalls werden!

Werbung