Beiträge von Susannea

    Bei Beurlaubung wegen Angehörigenpflege besteht die Beihilfeberechtigung weiterhin.

    Gegebenenfalls muss also der Krankenversicherungsschutz angepasst werden.

    Aber Achtung in vielen Bundesländern, nur bei Beurlaubung wegen Angehörigen 1. Grades, also wegen der Enkelkinder entfällt der Beihilfeanspruch. Und dann muss man auch noch aufpassen, wenn beide Beamte sind, ob Bundes- oder Landesbeamte. Denn bei Bundesbeamten ist man dann komplett ohne Beihilfe für den Beurlaubten, bei Landesbeamten kann man dann unter Umständen als Angehöriger wieder Beihilfe bekommen (und damit dann ja sogar mehr).

    Der Lehrermangel ist aber insofern "künstlich", da auch bei Quereinsteigern auf Master-Abschluss und mehrjährige Berufserfahrung gesetzt wird. Könnte man ganz schnell beheben, wenn man auch Bachelorabsolventen zulässt. Dann ließe sich auch E11/A11 oder noch weniger ganz schnell rechtfertigen.

    Und so wird es kommen (alleine aus demographischen Gründen).

    Gruß !

    Entschuldige, das ist Unsinn, hier lässt man sogar Studenten ohne Abschluss zu und trotzdem reicht es nicht. Also was ist daran künstlich und was heißt E11 rechtfertigen, wir bekommen nur E11! Der Rest (sogar ein Teil der DDR-Lehrer sogar nur E10).

    Dann bekomen wir zwar eine schulische Ausbildung auf amerikanischem Highschool-Niveau, da jeder der fachwissenschaftlich auch nur etwas drauf hat einen großen Bogen um die Schule machen wird (die Studienvorbereitung findet dann an "Colleges" statt), aber es würde trotzdem kein "Lehrermangel" herrschen. Liest hier ein Politiker mit?

    Was heißt denn trotzdem, also hier gibt es schon so den Lehrermangel, auch mit mehr Bezahlung ;)

    @Susannea Vielen Dank für diese Info, dass wusste ich nicht uns hatte auch Berlin ggf. in Erwägung gezogen, da es dort die E13 für alle? schon gibt. Warum nun wieder diese Regelung?
    Früher haben die Gewerkschaften mal gefordert gleiche Lohn für gleiche Arbeit. Da sind wir ja meilenweit entfernt.

    Nein, die gibt es leider nicht für alle, sondern aktuell nur für die, die jetzt fertig mit dem Ref sind.

    Und warum Unterschiede, weil die Quereinsteiger kein Ref z.B. haben.

    Ich finde, man sollte sich auch immer überlegen, welcher Verband auch bei Gehaltserhöhungen usw. etwas machen kann und das ist und bleibt aktuell eben nur die GEW.
    die dbb im Hintergrund wäre für mich ein klares Argument dagegen, die sind den anderen Gewerkschaften und den Lehrern in Berlin in den Rücken gefallen und haben einfach eigene Tarifverhandlungen durchgeführt. So etwas macht man nicht. Das ist für mich untragbar.

    Ich bin seit Jahren in der GEW, habe den Rechtschutz schon mehrmals in Anspruch genommen und auch aktuell werde ich das wohl wieder tun, denn sie vertreten mich schon seit ich Student bin gut und werden dies auch jetzt tun, wenn Brandenburg nicht endlich die rechtswidrigen Rückmeldegebühren zurückzahlt.

    ich stimme wossen zu.

    und nach nur einem Jahr geht es auf stufe 2, nach weiteren 2 jahren dann auf stufe 3 usw.

    da kann man sich nicht beschweren, wenn man bedenkt, dass deine (zukünftigen?) angestellten Kollegen für E11 studiert und referendariat gemacht haben.

    DAs stimmt in Berlin z.B. nicht, da haben die Quereinsteiger andere Stufenlaufzeiten wurde uns gerade mitgeteilt. Ich meine die Laufzeit wäre doppelt so lang.

    So richtig im Stundenplan. Ich hatte dann eben den Plan in der Uni so gelegt, dass ich dann einige Tage ganz und andere vormittags frei hatte und an denen war ich in der Schule. Das nennt sich in Berlin PKB (Personalkostenbudgetierung) und berechtigt dafür ist jeder Student einer beliebigen Fachrichtung, wenn es Lehrermangel gibt (und den gibt es hier immer).

    Das ist mir dann z.T. nachher als Unterrichtspraktika auch anerkannt worden.

    Das hab ich grad oben reineditiert, während Du hier geantwortet hast. Unsere Kammer schweigt sich dazu aus, andere geben dir aber Recht. Ich seh zwar nicht ganz, wieso das "Lehren" sein sollte (es ist ausschließlich Prüfen), aber wenn das stimmt, hat sich jegliches Problem gerade in Luft aufgelöst :)

    Dann würde ich es einfach so versuchen, wenn es nicht passt, melden sie sich schon. Und dann kannst du immer noch Werbungskosten dazu abgeben.

    Zu 3:
    Wenn du noch keinen Bescheid erhalten hast: Sachbearbeiter/in anrufen.
    Mir sind mal ein paar Belege erste ein paar Wochen später wieder in die Hände gefallen.
    Er hat die Abgabe dann quasi "storniert" und ich habe eine neue Version eingereicht.

    Genau, neu fertig machen und dann anrufen und mitteilen, dass du das leider vergessen hattest und nun nachträglich geändert hast.

    Und nein, du kannst leider das 2016er nicht abziehen, weil es in 2017 gezahlt ist und damit dafür gilt.
    Was du aber mal gucken solltest, ob die Grenze bei dir nicht höher liegt, weil es über den Übungsleiterfreibetrag geht, wenn es eine "Lehrtätigkeit" ist. Das müsste dir aber die Handwerkskammer sagen können, wie das aussieht.

    Regelt das nicht §10 TV-L und die daraus folgenden Dienstvereinbarungen?

    Der kann deine Zustimmung nicht ersetzen. Ein Stundenkonto ist nur mit expliziter Zustimmung des AN zuständig, so sagt es das Arbeitsrecht.

    Der TVL sagt ja auch, dass es einvernehmlich zustande kommen muss.

    Aber meist ist man ja mit einem Stundenkonto gar nicht so schlecht dran (also zumindest bei uns geht damit so einiges an Sachen, die man sonst nicht machen kann).

    Etwas OT, aber ehrliches Interesse:
    Ich hätte ein anderes "Problem", wenn ich Teilzeit arbeiten würde: Wir sind schon viele Jahre verheiratet, haben aber trotzdem in Grundsätzen getrennte Kasse. Er verdient seins, ich meins. Aus den beiden Gehältern speisen wir unsere gemeinsamen Kosten. Hätte ich plötzlich weniger Geld, müsste ich auf "sein" Geld zugreifen. Damit hätte ich ein Problem! Und meine Rente/Pension, die ich mal bekomme, will ich auch nicht von ihm bekommen. Die möchte ich mir selbst verdienen. Ich finde die Gewissheit, dass ich im Zweifel auch ohne Mann prima zurecht komme, förderlich für die ganze Beziehung.

    Deswegen meine ehrlich gemeinte Frage: Haben die TZ-Kräfte nicht manchmal ein Abhängigkeitsgefühl?

    Nein, denn bei uns gibt es kein meins und deins. Es ist unser Geld, unser Haus, unsere Kinder.

    Wenn ihr das strikt trennt, dann musst du eben die Zeiten, die du für die Kinder zu Hause bist von deinem Mann bezahlen lassen.

    Und dieser Ausgleich wird ja im Falle der Scheidung beim Rentenausgleich auch vorgenommen,

    Das kommt darauf an, ob du Beamter bist, dann regelt es jedes Bundesland einzeln oder Angestellter.

    Beim Angestellten ist das der sogenannte Annahmeverzug, den das Arbeitsgesetz regelt und führen von Stundenkontos ist nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung erlaubt.

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