Da ich die Teilzeitbeschäftigung ja min. 7 Wochen vorher anmelden muss, verstehe ich nicht, warum ich die Teilzeit in EZ (also die 4 Partnerschaftsmonate) 7 Wochen vor der Geburt anmelden muss? Dachte, das gilt nur für EZ, wenn man gar nicht arbeitet. Oder verstehe ich den Begriff Elternzeit falsch?
Sämtliche Elternzeit muss 7 Wochen vor dem ersten Beginn angemeldet werden, dabei ist es egal, ob und wie man dabei arbeitet.
Nur die Teilzeitarbeit in Elternzeit muss dann erst 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn dieser beantragt werden.
Also zwei Begriffe:
Elternzeit, sämtliche Zeiten in denen man die Reduzierung oder sonstige Vorteile nach dem BEEG o.ä. in Anspruch nehmen will
Teilzeit: kann in oder außerhalb von Elternzeit stattfinden. Es gibt diverse Vorteile für Teilzeit in Elternzeit. Sie ist also in Elternzeit möglich, aber nicht notwendig.
Ist damit nur die Zeit gemeint, die direkt nach der Geburt beginnt und normalerweise 24 Monate später endet? Oder ist damit gemeint, dass man angeben muss, wann man (bedingt durch die Elternschaft) weniger oder gar nicht mehr arbeitet?
Das 2. ist damit auch gemeint. Nur das du eben das wieviel du in der Zeit arbeiten willst, erst später mitteilen musst (aber natürlich gleich mitteilen kannst).
Am liebsten wäre mir ja, dass ich der Landesschulbehörde nur mitteile, dass ich zwei Monate nach Geburt zu Hause bleibe (Ferienproblematik) und erst später mitteile, dass ich nochmal 4 Monate in TZ arbeiten möchte.
Das wird nicht gehen, denn nur die TZ in EZ hast du den Vorteil der kurzen Fristen und diverser Möglichkeiten, wieviel Arbeit. Ohne Elternzeit hast du wie gesagt bei uns eine Frist von 6 Monaten vorher. Ich musste im Januar z.B. angeben, wie ich ab Schuljahresbeginn (offiziell 1.8.) arbeiten will. Damit musst du also die Elternzeit bereits vorher anmelden, eben mit dem Rest vor der Geburt.