Beiträge von Susannea

    Dann gucken wir das ganze doch mal anders rum an.

    Ziel der Stunde ist also, dass sie die "Silbenkönige" erkennen?

    Dann überlege dir, mit welchen Aufgaben kann dies funktionieren. Bei einigen von dir genannten ist mir nicht ganz klar, wie das zum Ziel passt.

    Oder ist das Ziel ein anderes?

    Also ganz wichtig, Stundenziel und Aufgaben müssen stimmig sein oder es muss eine gute Begründung geben, warum die Aufgabe, die nicht zum Ziel passt, trotzdem dabei sein muss/soll.

    Elterngeld bekommt jeder, auch Schüler, Studenten und Arbeitslose. Mit dem Status hat das also nichts zu tun.

    Aber mit der Einkommenshöhe, denn ab einer bestimmten fällt man raus. Und ohne Einkommensverlust (und somit vorher Einkommen) bei mindestens einem Elternteil entfällt der Anspruch auf Partnermonate. Also ganz so, dass es jeder erhält, ist es dann doch nicht.

    Elterngeld wird aber nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes gezahlt, danach gibt es zwar die Verlängerung durch ElterngeldPlus (Basiselterngeld gibt es dann eh nicht mehr), aber da erst anfangen wird vermutlich nichts und geht dann auch nur, wenn es durchgängig ist.

    Man kann also nicht vom 2.-3. Geburtstag Elterngeld beziehen.

    Warum sollte der Vater kein Elterngeld erhalten, hat er mehr als 250.000 Euro Gewinn im Jahr?

    Das klingt gar nicht gut! Würde es auch andersherum machen, erst Elternzeit und dann Sabbatjahr. Das geht ja aber leider nicht, wenn ich das Schreiben, das ich zitiert habe, richtig verstehe.

    Für dich allein finanziell günstiger ist es andersrum, wenn ihr allerdings reisen wollt, ist es evtl. ja gar nicht blöd, wenn der Vater dann das Elterngeld nimmt und du das Sabbatjahr. Elternzeit ohne Elterngeld kannst du danach natürlich immer noch nehmen.

    Ich erbitte mir vor allem eine Antwort auf die nervigen Geräusche, die Promethean Boards beim Schreiben machen: Wie stelle ich die ab? Und: Welche Software nutzt du zum Schreiben, um einigermaßen vernünftig alles auf die Oberfläche zu bekommen?

    Welche Geräusche meinst du, entweder ich bin so taub, oder unsere machen keine. Und was willst du denn Schreiben, davon hängt das ja ab. Wie gesagt, wir nutzen sowohl ActiveInspire als auch einfach Word-Dokumente, wo die Schüler und wir dann mit dem Stift schreiben können oder über den PC. Da können wir sogar je nach Klasse die geeignete Lineatur oder Notenlinien einblenden und dann klappt das meist.

    Wir haben die Active Boards mit Computer dran und Netzwerk und Internetanschluss. Sie sind gut, wenn sie gehen (tun sie aber häufig), aber mir fehlt eben oft die Dokumentenkamera. Ich muss also Lösungen der Schüler dann einscannen, um sie zu zeigen.

    Außerdem ist eben ohne Funktion es Mist, dass wir nichts anderes zum Schreiben haben.

    Bei uns ist nur "der Fuß" magnetisch, da fehlt mir auch oft was, aber die neueren gibt es wohl auch komplett magnetisch.

    Bei uns kann man mit ActiveInspire viel machen, aber auch einfach Word oder Excel-Dateien öffnen und natürlich auch einen Browser.

    Da ich die Teilzeitbeschäftigung ja min. 7 Wochen vorher anmelden muss, verstehe ich nicht, warum ich die Teilzeit in EZ (also die 4 Partnerschaftsmonate) 7 Wochen vor der Geburt anmelden muss? Dachte, das gilt nur für EZ, wenn man gar nicht arbeitet. Oder verstehe ich den Begriff Elternzeit falsch?

    Sämtliche Elternzeit muss 7 Wochen vor dem ersten Beginn angemeldet werden, dabei ist es egal, ob und wie man dabei arbeitet.

    Nur die Teilzeitarbeit in Elternzeit muss dann erst 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn dieser beantragt werden.

    Also zwei Begriffe:

    Elternzeit, sämtliche Zeiten in denen man die Reduzierung oder sonstige Vorteile nach dem BEEG o.ä. in Anspruch nehmen will
    Teilzeit: kann in oder außerhalb von Elternzeit stattfinden. Es gibt diverse Vorteile für Teilzeit in Elternzeit. Sie ist also in Elternzeit möglich, aber nicht notwendig.

    Ist damit nur die Zeit gemeint, die direkt nach der Geburt beginnt und normalerweise 24 Monate später endet? Oder ist damit gemeint, dass man angeben muss, wann man (bedingt durch die Elternschaft) weniger oder gar nicht mehr arbeitet?

    Das 2. ist damit auch gemeint. Nur das du eben das wieviel du in der Zeit arbeiten willst, erst später mitteilen musst (aber natürlich gleich mitteilen kannst).

    Am liebsten wäre mir ja, dass ich der Landesschulbehörde nur mitteile, dass ich zwei Monate nach Geburt zu Hause bleibe (Ferienproblematik) und erst später mitteile, dass ich nochmal 4 Monate in TZ arbeiten möchte.

    Das wird nicht gehen, denn nur die TZ in EZ hast du den Vorteil der kurzen Fristen und diverser Möglichkeiten, wieviel Arbeit. Ohne Elternzeit hast du wie gesagt bei uns eine Frist von 6 Monaten vorher. Ich musste im Januar z.B. angeben, wie ich ab Schuljahresbeginn (offiziell 1.8.) arbeiten will. Damit musst du also die Elternzeit bereits vorher anmelden, eben mit dem Rest vor der Geburt.

    Warum muss dann die EZ mit Teilzeit überhaupt so früh angemeldet werden? Ich könnte doch auch einfach in LM 8 Teilzeit für 4 Monate anmelden, oder?

    Teilzeit muss nicht so früh angemeldet werden (wie gesagt erst 7 Wochen vorher, wenn es in EZ ist. Bei uns ansonsten 6 Monate vorher z.B.) Nur die Elternzeit an sich muss die 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin angemeldet werden (und beginnt dann natürlich mit der tatsächlichen Geburt, egal ob früher oder später).

    Elterngeld bekomme ich ja von der Stadt und der ist es ja egal, wann ich was bei meinem Arbeitgeber angemeldet habe, nur das Ergebnis für die Partnerschaftsbonusmonate zählt: TZ mit 62,5 - 75 %.

    Genau, die wollen nur eine Bescheinigung, dass man nur 62,5-75% gearbeitet hat bzw. 25-30h/Woche im Monatsschnitt. Sprich man könnte auch eine Wochen gar nicht arbeiten und dann drei Wochen voll und hätte Anspruch auf Elterngeld.

    Und wenn ich es richtig verstanden habe, darf man nicht sagen, dass man gemeinsam noch einen Monat in LM 24 nimmt, richtig?

    Richtig, ab LM 14 muss es durchgängig sein.

    Arbeit denn deine Frau danach wieder Vollzeit? Oder bleibt sie in TZ? Dann wäre das doch egal, ob sie noch Elterngeld bezieht in der Zeit zusätzlich zum Einkommen oder nicht (wobei ich da eher ElterngeldPlusMonate nehmen würde). Elternzeit muss sie dafür ja keine mehr nehmen.

    Danke. Dann besteht die 7-wöchige Frist nur für den Teilzeitantrag. Es muss aber direkt nach der Geburt die geplante EZ für zwei Jahre angegeben werden. Verstanden!

    Nein, vor der Geburt beim Vater. 7 Wochen vor dem

    voraussichtlicher Entbindungstermin: 16.4.2018

    wenn ab Geburt geplant ist.

    Aber bei der Planung fehlen ja zwei Monate.

    Ihr habt doch 12 (normale Monate)+ 2 (Partnermonate)+ 2x4 (Partnerschaftsmonate)

    Susannea wollte denke ich nur darauf aufmerksam machen, dass EG nur in der EZ gezahlt wird und es da bei der Zahlung keine Lücke geben darf (also immer einer von euch EG beziehen muss, damit ihr die Partnerbonusmonate bekommt).

    Nicht ganz, denn Elternzeit ist eigentlich nicht nötig dafür, aber in der Schule schon.

    Um die Genehmigung der EZ geht es ja. D. h. wenn ich die Elternzeit in zwei Teile splitten möchte (LM 1+2 und z. B. 10-14), muss ich das direkt nach der Geburt beantragen? Also gebe ich dann zwei Anträge ab: einmal ohne Teilzeit und einmal mit.

    P. S.: Elterngeld ist hier völlig losgelöst von der EZ und wird direkt bei der Stadt beantragt. Darum mache ich mir auch keine Sorgen.

    Nein, du gibst eine Anmeldung ab, wo die komplette Elternzeit mit aufgeführt ist und beantragte dann bis zu 7 Wochen vor Beginn die Teilzeit.
    Den Vordruck kannst du getrost in die Tonne treten.

    Ach, man muss gleich die komplette Elternzeitplanung bekannt geben?

    Nein, nur die der nächsten 24 Monate nach der ersten Anmeldung.

    Aber elternzeitbedingte Teilzeit ist doch sehr viel länger möglich?

    Naja maximal so lange, wie du Elternzeit hast und das ist eben 7 Wochen vor Beginn beim AG zu beantragen.

    Jeder Elternteil muss doch seinen eigen Antrag einreichen, daher wissen sie ja nicht, ob die Elternzeit voll genutzt wurde.

    Keiner reicht bei Elternzeit einen Antrag ein (das gibt es nur für das Elterngeld du da ist es oft ein gemeinsamer, je nach Bundesland), sondern nur eine Anmeldung und bei 2 Partnermonaten geht man dann einfach davon aus, weil es die "normale" Verteilung ist.

    Die Erklärung mit den zwei Monaten ist etwas schwammig.

    Wie gesagt, Vater nur zwei Monate ist in der Regel ja das "normale" bisher.

    Zum obigen Fall muss noch angemerkt werden, dass wir planen zum Übergang in die Krippe beide in Teilzeit zu arbeiten und die Partnerschaftsbonusmonate zu nutzen (von finaziellem Ausgleich kann kaum die Rede sein, da unsere Gehälter so hoch sind, dass ich mit A13 nur auf den Mindestsatz von 150 € komme). Diese elternzeitbedingte Teilzeit ist aber sieben Wochen vor geplanntem Beginn anzumelden und somit sollte sich dieser Antrag ja nicht auf die oben beschriebene Problematik auswirken.

    Bedenke bitte, die Elternzeit ist 7 Wochen vor dem ersten Beginn für die nächsten 24 Monate festzulegen. Sprich gehst du bereits ab der Geburt z.B. für 3 Monate in Elternzeit, musst du alles was bis zum 2. Geburtstag genommen werden soll (und bei Partnerschaftsbonusmonaten muss dies ja bis dahin genommen werden, da ja keine Lücke sein darf nach dem 14. Lebensmonat) bereits mit angemeldet sein.
    Also nicht erst sieben Wochen vor der geplanten Teilzeit die Elternzeit anmelden, sondern nur die Teilzeit beantragen (das ist dann auch möglich unter bestimmten Bedingungen abgelehnt zu werden, da ja ein Antrag).

    Mir ist aber der Parameter des maximalen Bezuges des Elterngeldes nicht klar. Auch wenn es üblich ist, sind zwei Monate (zum Glück) nicht der maximale Bezugszeitraum. Es ist durchaus denkbar, dass ich drei Monate nehme und meine Frau elf.

    Die zwei Monate sind einfach die "normale" Länge der Partnermonate, wenn ein Elternteil die "volle" Zeit nimmt. Daher gibt das keine Probleme.

    Also: der Kurs hier in der Gegend kostet 30-40 Euro, der Crashkurs 60 Euro.
    Das Geld sollte doch jedem Wert sein, der sich auf dieser Art und Weise im Fall eines Unfalls rechtlich absichert.

    Nein, wäre es mir nicht. Zumal mir die Zeit dann ja auch niemand bezahlt, Also irgendwo hört es dann doch auf!
    Denn rechtlich abgesichert bin ich auch, wenn ich der Schulleitung mitteile, dass ich die Voraussetzungen nicht erfülle, dann ist sie für den Rest verantwortlich. Und ja, ihr ist dies bewusst.

    1) Ist es schriftlich von euch moniert worden? (-> Remonstration bzw. Beschwerde zur nächsthöheren Ebene)2) Habt ihr eine schriftliche Anweisung der Schulleitung, dass ihr trotz der Umstände zu unterrichten habt?

    Ohne ein Ja bei beiden Fragen ist es grob fahrlässig zu unterrichten.

    Nein, wir müssen nichts remonieren, denn wir sind nicht verbeamtet. Wir haben dies natürlich auch schriftlich bzw. unter Zeugen mitgeteilt und ja, es gibt die schriftliche Anweisung Also kein Problem für uns.

    Es klang bisher aber so, als würde im Moment dennoch Schwimmunterricht stattfinden....auf Risiko der Lehrkräfte. Warum tut ihr euch das denn an?

    Wieso auf Risiko der Lehrkräfte. Wir wissen, dass die Voraussetzungen nicht eingehalten werden und haben dies deutlich moniert. Die Schulleitung sagt, solange die Verwaltung keine Kurse anbiete, bleibt das so. Da dies auch unter Zeugen und auch den Stundenplanern so mitgeteilt wurde, ist das wohl nicht mein Problem.

    Aber ehrlich gesagt finde ich das auch ziemlich hysterisch, denn es hat mehr als 30 Jahre niemanden interessiert und plötzlich sollte das innerhalb von 3 Monaten geändert werden, wohl etwas utopisch.

    Wo steht, dass dies auf mein Risiko geschieht, ich sage nur, man kann nicht alle Regeln einhalten, denn dann könnte kein Unterricht mehr stattfinden. Und die anderen Vorschriften sind auch bekannt, trotzdem müssen wir ohne sie beachten zu können, unterrichten. Aber ich halte sie eben auch teilweise für vollkommen übertrieben.

    und da die meisten DLRG-Gruppen immer wieder Crash-Kurse zur Abnahme des Scheins anbieten, weil eben sowohl für Lehrer als auch für angehende Polizisten der Schein durchaus relevant ist, gehe ich davon aus, dass jemand, der den Schein nicht hat (und zwar über ein paar Wochen hinweg, nicht nur weil ein Übergang nicht nahtlos ging), nicht IN DER LAGE ist, den zu erwerben und dann finde ich es echt mehr als grob fahrlässig, mit SchülerInnen ins Schwimmbad zu gehen, zumal mit Nicht-Schwimmern (da ist man quasi verpflichtet selbst halb im Wasser zu sein und noch mehr, wenn es so sein sollte - wie du das schilderst -, dass die Bademeister nicht unbedingt da sind...

    Ich gehe auch davon aus, dass die Kollegen das meist nicht mehr schaffen werden, immerhin ist ihrer 30 Jahre alt 8)

    Und nein, das mit dem halb ins Wasser gehen ist der nächste Punkt. Du darfst nicht ins Wasser, solange auch nur ein Kind drin ist. Du musst vom Rand arbeiten oder alle Kinder aus dem Wasser holen, wenn du doch etwas vormachst. Nach den Berliner Vorschriften ist es untersagt als Schwimmlehrer und/oder Rettungsschwimmer selber im Wasser zu sein.

    Aber die DLRG-Crashkurse würden ja auch nichts bringen oder sollen die Lehrer die Scheine etwa auch noch auf ihre Kosten machen?!? Wohl eher nicht. Da muss die Senatsverwaltung ran und die hat bisher einen Kurs für 20 Leute angeboten.

    Dann geben halt nur noch Schwimmlehrer mit gültigem Silber-Rettungsschwimmer den Unterricht. Sollte die Schulleitung entgegen dieser Vorgabe dennoch einer anderen Lehrkraft Schwimmunterricht anweisen, dann sollte die Lehrkraft die Schulleitung auf diese rechtswidrige Anordnung hinweisen (Beamtete Lehrkräfte müssen das sogar zwingend!). Der Hinweis erfolgt natürlich schriftlich und nachweisbar. Besteht die Schulleitung dann immer noch auf der Anweisung (schriftlich!!), dann trägt sie das Risiko, falls etwas passieren sollte.

    Die Situation haben wir doch, es kann nämlich dann kein Schwimmunterricht mehr stattfinden, wenn das eingehalten wird. Genau das sage ich ja die ganze Zeit.

    Und andere Dinge führen den Unterricht auch ad absurdum. Wir haben z.B. 18 Nichtschwimmer, aber nur 12 Schwimmer. Da ich aber maximal 15 Kinder haben darf, muss meine Kollegin die Nichtschwimmer mitnehmen. Total intelligent, dann z.B. Rückenschwimmen mit Korken zu machen oder Streckentauchen usw.

    Und wo ist dann das Problem? Auf dem Dienstwege an die Schulbehörde melden und warten was passiert. Entweder sollen sie Ihre Vorschriften anpassen oder euch sagen was ihr tun sollt, damit ihr vorschriftsgemäß Unterricht abhalten könnt. Nur interessehalber: Welche Vorschriften könnt ihr nicht befolgen?

    Schon alleine die, dass nur noch Schwimmlehrer mit einem gültigen Silber-Rettungsschwimmer Schwimmunterricht geben dürfen. Und nein, so einfach geht es nicht, denn wir haben ja trotzdem die Anweisung unserer Schulleitung Unterricht zu machen.

    Oder auch, dass Streckentauchen nur auf Außenbahnen stattfinden darf. Sehr lustig bei maximal 4 davon und fünf Schulen mit mindestens insgesamt 10 Gruppen.

    Und so geht es weiter.

    Ich halte die Diskussion hier teilweise für absurd:

    Wenn der Dienstherr die rechtlichen Rahmenbedinungen so aufstellt, dass bestimmte Dinge nicht mehr gemacht werden dürfen, ohne einen unangemessenen Aufwand zu treiben, dann macht man diese Dinge einfach nicht mehr. Hier "Spaß für die Schüler" als Argument anzuführen, um sich über diese Rechtsvorschriften hinwegzusetzen, ist so in etwa das dümmste Argument, was ich mir vorstellen könnte. Es liefert auch das völlig falsche Signal: Wenn die Rechtsvorschriften für die Praxis unbrauchbar sind, dann müssen die Rechtsvorschriften angepasst werden. Solange das nicht passiert, gibt's eben keinen "Spaß für die Schüler". Daran sind dann aber nicht die Lehrkräfte Schuld. Und das kann man notfalls auch den Schülern so erklären, und ja, die Mehrheit von denen versteht so etwas.

    Gruß !

    Es geht hier dann aber nicht mehr um Spaß für Schüler, sondern um den normalen Schwimmunterricht, der nach den aufgestellten Regeln nicht mehr möglich ist. UNd das hat nichts mit illegal zu tun, sondern damit, dass man einfach nicht mehr alle Sicherheitsvorschriften einhalten kann. Und Seph, das ist schön, dass du den UNterricht trotzdem machen kannst, beim Schwimmunterricht geht es zumindest in Berlin nicht mehr, wenn du alle Regeln strikt befolgen würdest.

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