Beiträge von Susannea

    Es klang bisher aber so, als würde im Moment dennoch Schwimmunterricht stattfinden....auf Risiko der Lehrkräfte. Warum tut ihr euch das denn an?

    Wieso auf Risiko der Lehrkräfte. Wir wissen, dass die Voraussetzungen nicht eingehalten werden und haben dies deutlich moniert. Die Schulleitung sagt, solange die Verwaltung keine Kurse anbiete, bleibt das so. Da dies auch unter Zeugen und auch den Stundenplanern so mitgeteilt wurde, ist das wohl nicht mein Problem.

    Aber ehrlich gesagt finde ich das auch ziemlich hysterisch, denn es hat mehr als 30 Jahre niemanden interessiert und plötzlich sollte das innerhalb von 3 Monaten geändert werden, wohl etwas utopisch.

    Wo steht, dass dies auf mein Risiko geschieht, ich sage nur, man kann nicht alle Regeln einhalten, denn dann könnte kein Unterricht mehr stattfinden. Und die anderen Vorschriften sind auch bekannt, trotzdem müssen wir ohne sie beachten zu können, unterrichten. Aber ich halte sie eben auch teilweise für vollkommen übertrieben.

    und da die meisten DLRG-Gruppen immer wieder Crash-Kurse zur Abnahme des Scheins anbieten, weil eben sowohl für Lehrer als auch für angehende Polizisten der Schein durchaus relevant ist, gehe ich davon aus, dass jemand, der den Schein nicht hat (und zwar über ein paar Wochen hinweg, nicht nur weil ein Übergang nicht nahtlos ging), nicht IN DER LAGE ist, den zu erwerben und dann finde ich es echt mehr als grob fahrlässig, mit SchülerInnen ins Schwimmbad zu gehen, zumal mit Nicht-Schwimmern (da ist man quasi verpflichtet selbst halb im Wasser zu sein und noch mehr, wenn es so sein sollte - wie du das schilderst -, dass die Bademeister nicht unbedingt da sind...

    Ich gehe auch davon aus, dass die Kollegen das meist nicht mehr schaffen werden, immerhin ist ihrer 30 Jahre alt 8)

    Und nein, das mit dem halb ins Wasser gehen ist der nächste Punkt. Du darfst nicht ins Wasser, solange auch nur ein Kind drin ist. Du musst vom Rand arbeiten oder alle Kinder aus dem Wasser holen, wenn du doch etwas vormachst. Nach den Berliner Vorschriften ist es untersagt als Schwimmlehrer und/oder Rettungsschwimmer selber im Wasser zu sein.

    Aber die DLRG-Crashkurse würden ja auch nichts bringen oder sollen die Lehrer die Scheine etwa auch noch auf ihre Kosten machen?!? Wohl eher nicht. Da muss die Senatsverwaltung ran und die hat bisher einen Kurs für 20 Leute angeboten.

    Dann geben halt nur noch Schwimmlehrer mit gültigem Silber-Rettungsschwimmer den Unterricht. Sollte die Schulleitung entgegen dieser Vorgabe dennoch einer anderen Lehrkraft Schwimmunterricht anweisen, dann sollte die Lehrkraft die Schulleitung auf diese rechtswidrige Anordnung hinweisen (Beamtete Lehrkräfte müssen das sogar zwingend!). Der Hinweis erfolgt natürlich schriftlich und nachweisbar. Besteht die Schulleitung dann immer noch auf der Anweisung (schriftlich!!), dann trägt sie das Risiko, falls etwas passieren sollte.

    Die Situation haben wir doch, es kann nämlich dann kein Schwimmunterricht mehr stattfinden, wenn das eingehalten wird. Genau das sage ich ja die ganze Zeit.

    Und andere Dinge führen den Unterricht auch ad absurdum. Wir haben z.B. 18 Nichtschwimmer, aber nur 12 Schwimmer. Da ich aber maximal 15 Kinder haben darf, muss meine Kollegin die Nichtschwimmer mitnehmen. Total intelligent, dann z.B. Rückenschwimmen mit Korken zu machen oder Streckentauchen usw.

    Und wo ist dann das Problem? Auf dem Dienstwege an die Schulbehörde melden und warten was passiert. Entweder sollen sie Ihre Vorschriften anpassen oder euch sagen was ihr tun sollt, damit ihr vorschriftsgemäß Unterricht abhalten könnt. Nur interessehalber: Welche Vorschriften könnt ihr nicht befolgen?

    Schon alleine die, dass nur noch Schwimmlehrer mit einem gültigen Silber-Rettungsschwimmer Schwimmunterricht geben dürfen. Und nein, so einfach geht es nicht, denn wir haben ja trotzdem die Anweisung unserer Schulleitung Unterricht zu machen.

    Oder auch, dass Streckentauchen nur auf Außenbahnen stattfinden darf. Sehr lustig bei maximal 4 davon und fünf Schulen mit mindestens insgesamt 10 Gruppen.

    Und so geht es weiter.

    Ich halte die Diskussion hier teilweise für absurd:

    Wenn der Dienstherr die rechtlichen Rahmenbedinungen so aufstellt, dass bestimmte Dinge nicht mehr gemacht werden dürfen, ohne einen unangemessenen Aufwand zu treiben, dann macht man diese Dinge einfach nicht mehr. Hier "Spaß für die Schüler" als Argument anzuführen, um sich über diese Rechtsvorschriften hinwegzusetzen, ist so in etwa das dümmste Argument, was ich mir vorstellen könnte. Es liefert auch das völlig falsche Signal: Wenn die Rechtsvorschriften für die Praxis unbrauchbar sind, dann müssen die Rechtsvorschriften angepasst werden. Solange das nicht passiert, gibt's eben keinen "Spaß für die Schüler". Daran sind dann aber nicht die Lehrkräfte Schuld. Und das kann man notfalls auch den Schülern so erklären, und ja, die Mehrheit von denen versteht so etwas.

    Gruß !

    Es geht hier dann aber nicht mehr um Spaß für Schüler, sondern um den normalen Schwimmunterricht, der nach den aufgestellten Regeln nicht mehr möglich ist. UNd das hat nichts mit illegal zu tun, sondern damit, dass man einfach nicht mehr alle Sicherheitsvorschriften einhalten kann. Und Seph, das ist schön, dass du den UNterricht trotzdem machen kannst, beim Schwimmunterricht geht es zumindest in Berlin nicht mehr, wenn du alle Regeln strikt befolgen würdest.

    Mir geht es eher um konkrete Erfahrungen bei nicht vorhandenen Gründen für dieses Enddatum.

    2 Monate taggenau im Anschluss an die Geburt ist nicht rechtsmissbräuchlich, weil ein Sachgrund vorliegt (die Geburt - die wirst du ja kaum dahin geplant haben).

    Das ist aber dann der Widerspruch zu der Anfrage. Bei zwei Monaten ist ein Grund da (Partnermonate!), hier wird aber nach Erfahrungen gesucht, wenn es keinen Grund gibt. Und da ist es eben in dem Urteil als rechtsmissbräuchlich genannt worden.
    http://www.tresselt.de/elternzeit.htm


    Übrigens scheint auch Niedersachsen das wie Berlin zu sehen, dass dies sehr wohl zulässig ist und nicht verpflichtend festgelegt werden darf, dass die Ferien zu berücksichtigen sind:
    https://openjur.de/u/321920.html
    http://www.dbovg.niedersachsen.de/jportal/portal…aramfromHL=true

    Scheint also vornehmlich ein NRW Problem zu sein, mit dem Abstand zu den Ferien.

    Ich finde es nicht hysterisch, wenn ich keine Maßnahmen ohne rechtliche Absicherung durchführe. So lange es gut geht, finden es alle toll und wenn was passiert stehe ich mit runtergelassenen Hosen ganz alleine auf weiter Flur da. Und als allerletzter würde mir der Dienstherr beistehen.

    Rechtliche Absicherung schön und gut, aber dann dürftest du eben noch nicht mal mehr Unterricht machen. Und nein, der Dienstherr ist sicher dann nicht auf deiner Seite, aber dazu hat man dann andere Rechtsvertreter. Also ich stand noch bei keiner zu klärenden Sache (und oft gegen den Dienstherren) alleine da. Da gibt es Gewerkschaften, Frauenvertretungen, Personalvertretungen usw. Bisher habe ich da immer Hilfe bekommen und das meist dann auch zu meiner Zufriedenheit lösen können.

    Mir geht es eher um konkrete Erfahrungen bei nicht vorhandenen Gründen für dieses Enddatum. Bin in Niedersachsen Beamter und nein, nach dem Enddatum gibt es noch weitere Monate Elterngeldbezug. Konkret möchte ich als Vater zwei Monate ab Geburt nehmen.

    Oder gibt es eine klare Richtlinie in der Verwaltung, dass jeder Elternzeitantrag abgelehnt wird, der nicht die mehrfach genannten Voraussetzungen erfüllt?

    Ich meine es gibt dazu ein Urteil, dass dies rechtmissbräuchlich ist. Ich kann dir aber sagen, dass z.B. in Berlin damit gerade der erste Erfolg erzielt wurde, denn die Ablehnung der Elternzeit wegen so eines Datums bzw. dem Aussparen der Ferien wurde auf Anweisung der Rechtsabteilung dann zurückgenommen, weil dies nicht geht. Also es lohnt sich evtl. das zu probieren, aber du brauchst evtl. gute Nerven bei der Entscheidung.

    Ich war mir sicher (von der Forenhistorie), dass du keinen Sport studiert hast und deswegen habe ich nach dem Schein nachgefragt.
    Ich weiß, dass ein Sportstudium keine Garantie ist, aber zumindest bei uns müssen die Sport-Refs den Silber-Schein zum Ref-Beginn vorlegen. Das heißt, ich kann davon ausgehen, dass sie mindestens zu diesem Zeitpunkt die Bedingungen erfüllten.

    Wie gesagt, hier darf man das auch mit Schwimmlehrbefähigung und Teil der Ausbildung ist der Erwerb des Silber-Scheins. Also jeder der außer den Sportlehrern Schwimmen unterrichten darf, muss den haben, nur die Aktualität ist dann eben auch die Frage. Aber das ist inzwischen eben auch vorgeschrieben, dass er nicht älter als vier Jahre sein darf bzw. die Rettungsfähigkeit (was das auch immer sein soll, denn die versprochenen Kurse gab es noch nicht!) nicht älter als vier Jahre ist. Aber die Umsetzung fehlt noch, weil diese Vorschrift so kurzfristig kam, dass sie den Andrang nicht abarbeiten konnten.

    Genau in der Ausbildung haben wir übrigens auch die ganzen rechtlichen Sachen gemacht und ganz ehrlich, da stehst du selbst bei der normalen Schwimmstunde immer mit einem Bein im Gefängnis, wenn es hart auf hart kommt, der Unterschied ist also nicht mehr groß, daher sehe ich da eben auch kein Problem mit deiner Idee und finde sie gut, weil eben viele inzwischen so hysterisch reagieren, dass jegliche Varianten des Badengehens auf Ausflügen und Fahrten entfallen.

    immerhin hast du den...naja - was das Sportstudium hat... je nach Wahl der Fächer schon ein entsprechendes Spektrum (da ich Schwimmen als eine "meiner" Sportarten habe, in meinem Fall zB ein DRSA Gold...) Lieber einmal "zuviel gekonnt" als zuwenig, insbesondere wenns nass wird, würde ich mal sagen.

    Aber es gibt eben auch andere Fächerwahlen dabei und vor allem sind die teilweise so lange her, dass das aktuell nichts mehr bringen würde. Denn erst jetzt wird das in Berlin wieder gefordert, dass das DRSA nicht älter als vier Jahre sein darf. Und hier wurde ja gefragt, ob ich das ohne Sportstudium wenigstens hätte. Ich bin der Meinung auch mit Sportstudium sollte man das haben ;)

    Aber das führt nun zu weit zum Thema weg.

    Also ich bin der Meinung an einer überwachten Stelle mit maximal 10 schwimmenden (schwimmfähigen) Kindern und einem DRSA Silber sollte das problemlos möglich sein.

    Du hast doch nicht Sport studiert oder? Hast du wenigstens einen Silber-Schein, wenn der Bademeister nicht während des Unterrichts dabei ist?

    Achso, im Gegensatz zu den anderen Kollegen (vor allem denen, die Sport studiert haben), habe ich das als Einzige der bei uns gleichzeitig Anwesenden. Ich wüsste auch nicht, was ein Sportstudium dabei hilft.

    Der Unterschied besteht aber nicht in der Wassertiefe, sondern vor allem darin, dass bei offenen Gewässern (Seen, Flüsse, Meere) noch so Kleinigkeiten wie Untergrundbeschaffenheit, Strömungsverhältnisse usw. eine Rolle spielen. Daher darf, wenn überhaupt, mit Schülern auch nur dann in offenen Gewässern gebadet werden, wenn die Aufsichtspersonen diese Bedingungen an genau dieser Stelle kennen. Das kann ich auf einer Klassenfahrt vorher i.d.R. nicht sicherstellen, also kommen nur überwachte Stellen in Frage, bei der ein Bademeister vor Ort ist, der die örtlichen Bedingungen kennt.

    Das sie nur an einer Stelle badet, wo ein Bademeister ist (also überwachte Stelle), dass hatte sie doch längst klargestellt. Und wie gesagt, hier können die Kinder schwimmen, das können sie im Schwimmunterricht leider meist noch nicht.

    Du hast doch nicht Sport studiert oder? Hast du wenigstens einen Silber-Schein, wenn der Bademeister nicht während des Unterrichts dabei ist?

    Ja, natürlich, wobei der hier für Lehrer nur alle vier Jahre aufgefrischt werden müsste und es diese Kurse wohl auch geben soll. Und nein, hier muss man nicht Sport studiert haben, um Schwimmen unterrichten zu dürfen, sondern kann auch einfach die "Schwimmlehrbefähigung" haben.


    Kleiner Unterschied, ob du im Rahmen des Schwimmunterrichts als ausgebildete Schwimmlehrerin (und sag jetzt bitte nicht, in Berlin darf Hinz und Kunz Schwimmunterricht erteilen!!!) im Lehrschwimmbecken unterrichtest, oder mit Jugendlichen im Rahmen einer Klassenfahrt ins Meer willst, meinst du nicht?

    Nein, sehe ich nicht wirklich als Unterschied, denn bei einem habe ich eben eine Stelle rausgesucht, wo eine weiter Aufsicht da ist und habe nur ca. halb soviele Schüler. Beim anderen habe ich übriges auch eine Wassertiefe bis 4m (weiß ja nicht, wo es den Luxus gibt ein Lehrschwimmbecken so nutzen zu können, dass man da Schwimmunterricht geben kann) und sogar Schüler, die eben nicht schwimmen können.

    die TE wird noch was anderes auf dem Programm haben.Aber wenn man schon mal am Meer ist, will man auch ins Wasser, ist doch logisch. Vor allem Leute in dem Alter...

    Es ertrinken übrigens mehr Menschen in bayerischen Seen, als in der Ostsee. Das Risiko ist gering. Trotzdem würde ich nur an überwachte Strandabschnitte gehen. Meine Nerven lägen sonst blank :zahnluecke:

    Ehrlich gesagt verstehe ich die ganze Panik nicht, dann müssten meine Nerven ja in jeder Stunde blank liegen, wenn ich Schwimmen habe, denn Bademeister durch die Bäder sind aktuell fast eingespart, ab dem 2. Halbjahr dann ganz.

    Wenn ich da jedes Mal so eine Panik schieben würde (und da geht es um bis zu 30 Schüler die wir zu 2. haben bzw. 15 alleine), wäre ich ein einziges Nervenbündel!

    Bei den Stunden bin ich noch unsicher. Muss man volle Stunden eintrage oder kann man auch genau 62,5 % ausrechnen?

    Gibt es bei euch Teilstunden, bei uns nicht, also da waren volle Stunden nötig.

    Habe nun geschaut, aber leider ist das für Besserverdiener furchtbar unattraktiv mit der Teilzeit. Da kommt man meist nur auf den Mindestbetrag von 300 € bzw. 150 € pro Monat. Na gut, dann werden es halt mehrere Monate, in denen gar nicht gearbeitet wird und somit volles Elterngeld bezahlt wird. Elterngeld plus ist halt gedacht, um die Verdienstdifferenz von Niedrigverdienern auszugleichen. Ist ja auch richtig, aber würde halt gerne in Teilzeit arbeiten.

    Da solltest du aber mit Teilzeitarbeit trotzdem mehr Geld haben, als ohne Teilzeitarbeit. Denn auch das volle Elterngeld ist ja gedeckelt!

    Nun ist meine Frage: Gebe ich die Daten der Teilzeit taggenau an? Also z. B. Geburtstag des Kindes ist 16.4.2018 und ich melde dann Teilzeit an für den 16.2.2019 bis 16.6.2019?

    Ja, taggenau, nein 16.4.2018 bis 15.8.2018. Aber das muss mit ungefähren Daten (z.B. ab der Geburt bis zum Ende des 4. Lebensmonates) 7 Wochen vor dem errechneten Termin beantragt sein (also die Teilzeit, die Elternzeit nur angemeldet!)

    3) Bei der Berechnung der Stunden habe ich nun den klassischen Dreisatz angewandt, bekomme aber immer krumme Zahlen raus. Wie berechne ich denn dann das Gehalt.

    Genau so, wie du es gemacht hast.

    Bei dem Antrag solltest du nur 3. ausfüllen, denn die andere Teilzeit ist nicht die nach dem BEEG, das macht große Unterschiede!

    In Hessen musst Du (eigentlich) den Notenspiegel unter jeder Arbeit angeben (§33 VO Gestaltung des Schulverhältnisses) ... mache ich aber auch nicht ;)

    Machts sie doch, aber es wird doch nirgends vorgeschrieben sein, wie der angegeben wird und von wem ;)

    Schüler können doch auch gut schreiben und den selber drunter schreiben, wie bei ihr.

    Waaas? so lange?Ich dachte, nur 2 Jahre. Ist aber egal, mein Schein ist ein Jahr alt, den machen wir im Verein alle zwei Jahre neu. (und es wurde immer als "muss-"Bedingung kommuniziert, zumindest für uns als Trainer). und das finde ich auch gut so. Innerhalb von 2 Jahren verliert man auch schon an Leistung, ich frage mich, was meine Kollegen, die selbst nicht regelmäßig schwimmen, nach 4 Jahren noch können...

    Für sämtliche anderen Bereiche als Schule sind es auch "nur" 2 Jahre. Warum da in der Schule alle 4 Jahre reicht, ich weiß es nicht und verstehe es auch nicht.

    der mitfahrende Kollege ist noch nicht klar, ich gehe aber davon aus, dass ich die Einzige wäre. Zumindest für meine SchülerInnen zuständig. Weniger als 10 SchülerInnen.

    Dann halte ich das für durchaus machbar, wenn die Stelle geeignet ist und du dir das zutraust.

    Und vor allem finde ich es gut, dass du eben guckst, was geht. Einige Kollegen lehnen ja alles mit Wasser kategorisch ab.

    Wann genau hast du denn angefangen? Ich denke, in den meisten Bundesländern ist es üblich, dass du frühestens nach einem ganzen Monat erstmalig eine Zahlung erhältst, bei uns waren gleich vorher zwei angesagt.
    Da bleibt dir vermutlich wirklich nur, um einen Vorschuss bitten auf das Septembergehalt, denn mehr ist ja eh noch nicht fällig oder werden in BW auch Angestellte im Voraus bezahlt?

Werbung