Beiträge von Susannea

    @Susannea

    Eben, sie sind meine Schüler. Nicht meine Kinder. Und genau deshalb werde ich Anweisungen der entsprechenden Institutionen sicherlich nicht torpedieren.

    Ansonsten können wir das gesamte Asylverfahren auch sein lassen und einfach alle aufnehmen die kommen. Frag dich dann aber nicht wieso die öffentliche Meinung dann kippen wird.

    Es ist gerade auch das (noch) vorherrschende Vertrauen in die Institutionen, dass diese auch Flüchtlinge wieder zurückführt, dass die deutsche Bevölkerung trotz des großen Flüchtlingsandrangs 2015 bis heute recht entspannt geblieben ist.

    Wenn aber jetzt begonnen wird, keine Rückführungen mehr durchzuführen, dann wird es keine Akzeptanz einer zweiten Flüchtlingswelle mehr geben.
    Dann kippt die Stimmung zu den Wahlen und ihr dürft euch dann selbst fragen, warum die AfD plötzlich so viele Sitze in den Parlamenten hat. Aber dann bitte nicht weinen...

    Zwischen nicht zurückführen und dafür sorgen, dass das noch einmal überprüft wird liegen doch aber auch Welten.

    Und ja, es sind meine Schüler, die die Eltern mir anvertraut haben und bei denen die Eltern darauf vertrauen, dass wir uns gut um sie kümmern. Und dazu gehört meiner Meinung nach auch, die Schüler bzw. Eltern zu informieren, wenn mir etwas komisch vorkommt oder ihnen Hilfen zu geben, wie sie sich verhalten können. Das erwarte ich nämlich von den Lehrern meiner Kinder auch.

    Zum Weinen finde ich eher, dass so viele meinen, dass alles richtig sein wird, was einem vorgegeben wird. Ich hinterfrage lieber und bilde mir dann meine eigene Meinung. Und in Deutschland ist leider eh noch ein großer Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen!

    Ehrlich gesagt frage ich mich auch, ob die, die hier der Meinung sind alles so umsetzen zu müssen, wie man ihnen das von oben vorgibt, sich genauso verhalten würden, wenn es um "deutsche" Kinder geht, die z.B. zu Hause geschlagen werden o.ä. oder ob man nicht auch alles versuchen würde, dass sie von dort wegkommen. Nur mal so zum drüber nachdenken!

    Ich habe grade mal geschaut, die o.g. Paragraphen sind nicht auf Beamte beschränkt.

    Die Frage ist doch, was ist eine aktive Verhinderung, die kann es nicht sein, wenn ich erst wissen will, wonach ich Auskunft geben muss oder das Kind darauf hinweise, dass es abgeholt werden soll. Das wäre es nur, wenn ich es selber wegbringe ;) Oder den Beamten festhalte usw.
    Da ist einfach viel Spielraum zwischen aktiver und nicht aktiver Möglichkeit. Und solange noch Rechtsmittel möglich sind und genutzt werden können, kann es meiner Meinung nach auch keine Verlängerung eines unerlaubten Aufenthaltes sein.

    Der ganze 2. Absatz von plattyplus scheint eher allgemein für Lehrer zu gelten. Ich gehe - auch da ich Beamtin bin, würde es aber auch als Angestellte machen - lieber auf Nummer sicher und warne weder Schüler vor noch behindere ich irgendwelche polizeilichen Maßnahmen. Auf den damit verbundenen Stress (selbst wenn es auf einen Freispruch rauslaufen sollte und es keine dienstrechtliche Konsequenzen geben sollte), kann ich gut und gerne verzichten. Man muss ja nur den einen Richter finden, der die Linie von dem hier zitierten Verwaltungsrichter folgt. Danke! Brauch ich nicht! Wenn jm. abgeschoben werden soll, gehe ich davon aus, dass alles Rechtliche geklärt ist. Ich muss mich dann nicht mehr darüber stellen und gebe die Auskünfte, die von mir gefordert werden.

    Ich lasse mir in der Regel erst sagen, wonach ich die Auskünfte geben muss und aktuell wüsste ich da keinen Passus. Und nein, bloß weil es dann weiter mit Lehrern geht (übrigens sind ja deutlich mehr Mitarbeiter als nur Lehrer in einer Schule ;) ) kann man noch lange nicht davon ausgehen, dass das für Angestellte auch gilt, ganz im Gegenteil, es lässt darauf schließen, dass da eben verallgemeinert wurde, dass Mitarbeiter in der Schule alles Lehrer sind und die verbeamtet!
    Aber das können mir die Beamten dann ja gerne erklären. Ich werde jedenfalls nicht blind irgendwelche Auskünfte geben.

    @Susannea
    Dann verlasse dich halt auf die GEW, die dann wieder wie bei den streikenden Beamten hektisch mögliche Disziplinarverfahren verhindern muss.

    Ich verlasse mich auf niemanden, weiß ja um den Grenzfall, aber geben eben auch nicht blind irgendwelche Auskünfte. Und Disziplinarverfahren können mir ja keinesfalls passieren ;)

    Und ehrlich gesagt bin ich da bei immergut und finde es echt traurig, wie wenig ihr euch scheinbar für die Schüler einsetzen würdet!

    Moin,
    hier die rechtliche Einschätzung eines Verwaltungsrichters zu der Handreichung:

    "Die Verteilung und Anwendung derartiger Pamphlete innerhalb der Schule verstößt gegen die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht (Verbot der politischen Betätigung im Dienst) und das Mäßigungsgebot (vgl. § 33 BeamtStG). Derartige Betätigungen sind disziplinar zu ahnden.

    Inhaltlich gibt das verlinkte Machwerk in mehrfacher Hinsicht falsche rechtliche Informationen. Nur ein paar Punkte dazu: Selbstverständlich kann es strafbar sein, wenn ein Lehrer aktiv eine Abschiebung verhindert. Das nennt sich Beihilfe zur Verlängerung des unerlaubten Aufenthalts und ist in § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 27 StGB geregelt. Dasselbe gilt übrigens für das sog. Kirchenasyl, dazu gibt es schon Verurteilungen von Popen und Kirchenvorständen. Beratung, wie jemand ins Kirchenasyl kommen könnte, wird aber wohl noch straffreie Vorbereitungshandlung sein, die allerdings disziplinarrechtliche Folgen haben kann. Das dürfte nicht anders zu bewerten sein, als wenn ein Lehrer in der Schule einen minderjährigen Schüler berät, wo er Schnaps oder Drogen kaufen kann. Unvollständig sind auch die Aufzählung, wann eine Abschiebung zulässig ist, und die Angaben zu den Rechtsbehelfsfristen. Falsch ist, dass § 87 AufenthG regelt, ob ein Lehrer/Schulleiter der Polizei Auskunft erteilen muss, wo in der Schule sich ein Schüler gerade aufhält. Das hat nichts mit (genereller) Datenübermittlung an die Ausländerbehörde zu tun, sondern ist ein Fall der Amtshilfe im Einzelfall. Und selbstverständlich muss die Polizei mit der Abholung einer abzuschiebenden Person nicht abwarten, bis es zur Pause klingelt oder die Lehrkraft den Unterricht unterbricht. Die Freiheitsentziehung hat vielmehr in dem Moment zu beginnen, wenn der Schüler von der Polizei gefunden wird. Es ist schlicht eine abwegige Idee zu glauben, dass bei einer Vollstreckungshandlung ein laufender Unterricht über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung eine Art von aufschiebender Wirkung hätte, die zur Flucht genutzt werden könnte. Unverhältnismäßig wäre es nur, wenn die Polizei das gesamte Schulgelände umstellen müsste, um die Flucht einer Person aus dem laufenden Unterricht zu verhindern."

    Das wäre dann wohl ziemlich eindeutig?

    Finde ich gar nicht eindeutig, geht nämlich an allen Stellen davon aus, dass alle Mitarbeiter im Schulhaus Beamte sind. Fängt ja schon beim ersten Satz an und geht so weiter.

    Und das das sehr heikel ist und unterschiedliche Interpretationen (so wie bei Gesetzestexten ja öfter der Fall) möglich sind, zeigte ja schon der Artikel!

    Und ich gehe davon aus, wenn es zu so einer Abschiebung kommt (und eben keiner freiwilligen Heimreise), daß da der Rechtsstaat schon gearbeitet hat. Entsprechend ist es nicht meine Aufgabe da noch irgendetwas überprüfen zu lassen. Das wurde alles schon überprüft. An der Stelle geht es für mich nur noch darum diese rechtsstaatlichen Entscheidungen zu exekutieren (im Sinne von staatlicher Exekutive).

    Nimmst du immer alles hin?!? Sorry, aber ich dachte, die Zeiten hätten wir alle hinter uns gelassen.

    Das hätte nämlich auch bedeutet, dass bei der Einführung bzw. dem Versuch den einzuführen vorher ordentlich darüber nachgedacht worden ist, dass dem nicht so war, wissen wir alle. Sicher gibt es noch mehr schöne Beispiele.

    Naja, es kann innerhalb von vier Wochen nach dem BEEG aus dringenden betrieblichen Gründen schon abgelehnt werden (Personalmangel könnte einer sein), da Beamtenrecht meist nicht angepasst ist, ist das da vermutlich etwas schwieriger, das durchzubekommen und wichtig ist eben, dass man nichts beenden will, sondern nur verändern, das macht einen wesentlichen Unterschied ;)

    Ich weiß nicht, wie oft ich das mit den 70 Prozent ab 2 Kindern nun schon in diesem thread geschrieben habe. Wenn ich also auch, wie von Anfang an gesagt,wenig verstand: das wusste ich.

    Ich weiß auch, in welchen Fällen und bis zu welchem Alter das Kind über einen Elternteil versichert werden kann.

    Bezweifelt doch auch keiner, nur der Zusammenhang mit dem Brief wird mit trotzdem nicht klar, es sei denn, es ging um den an deine Eltern ;)

    DA kann ich mich fast anschließen, nur das eben einiges in den Gemüse-Garten fließt bei uns, dafür spart es dann das Geld für Lebensmittel und es ist zumindest mein Ausgleich zwischendurch. Urlaub machen wir zwar regelmäßig, aber fahren "nur" zweimal im Jahr nach Österreich und haben da die letzten Jahre auch noch privat ohne Unterkunftskosten gewohnt. Auto fahre ich das Familienauto, wir haben nur eines und das ist/war vor zwei Jahren neu, weil es eben auch bestimmte Anforderungen erfüllen musste.

    Ich will ein Auto, das zuverlässig fährt, brauch darin einen CD Player und inzwischen eine Klima-Anlage. Es sollte vier Türen haben (weil Familie mit Kindern) und zwei / drei Gitarren plus Verstärker transportieren können. Mehr brauch ich nicht.

    Ich hatte eine ähnliche Liste, die aber Schiebetüren, sieben Sitze, dabei die hinteren einzeln usw. beinhaltete, so dass nur ein Auto übrig blieb und das gab es damals nur als Neuwagen, weil relativ neues Modell.

    Versicherungsstatus und Kindergeld ist mir dann doch klar, weil ich vor einigen Jahren zum Geburtstag diesen schönen Brief mit dem neuen Beitrag von der Versicherung bekam...

    Der Zusammenhang, den du meinst, ist mir nun nicht klar. Denn es geht doch um das Kindergeld für deine Kinder, was die Höhe deines Beihilfeanspruchs verändert. Denn es müssen mindestens zwei Kinder Anspruch auf Kindergeld haben, damit du 70% Beihilfe erhältst.

    Eure Hessenregelung scheint mir nicht viel für unseren Fall zu bringen...?

    Ich schrieb es eingangs ja schon: Mein Mann ist FREIWILLIG gesetzlich versichert. Also klar, ja, er kommt über die Beitragsermessungsgrenze. Sonst hätten wir auch nicht die Wahl zwischen PKV und GKV, sondern müssten das Kind bei mir in der PKV versichern, so wie ich das bisher verstanden habe.

    Nein, du hast immer die Wahl, nur nicht immer kostenlos.
    Allerdings ist die Gefahr eben immer, dass dein Kind nicht ohne weiteres aus der PKV wieder raus kommt, denn einzige Möglichkeiten dazu sind Anspruch auf ALGI, Studium oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
    Andererseits kommen die Kinder auch nicht ohne weiteres später rein.

    80% für Kinder stimmt auch in Brandenburg. Überlegenswert ist ansonsten evtl. eine Anwartschaft in der PKV.

    Nein, nicht uniabhängig, vielleicht bundeslandabhängig? Ich habe das gekoppelte 1. Staatsexamen (L1 = 1 Fach bis Kl. 10 + 2 Lernbereiche bis Kl. 4) und dann in Brandenburg das Referendariat angefangen, da es damals exakt 24 Referendariatsstellen für Grundschullehrer in Berlin gab. Gekoppeltes Referendariat stand gar nicht zur Debatte. In Berlin wird es aber wieder als L1 anerkannt, was mir wichtig war, da ich ja über das L1 hinaus noch viel mehr studiert habe.

    Aber ich denke, du hast auch in Brandenburg studiert? Oder nicht? In Berlin gab es in der Regel auch kein gekoppeltes Ref, sondern du hast das meist in der Grundschule gemacht und dann durftest du trotzdem bis Klasse 10 unterrichten. In Brandenburg das selbe. Heißt ja auch inzwischen "Lehrer für allgemeinbildende Schulen".

    frkoletta: Wie das bei euch und bei dir konkret abläuft kann ich nicht beurteilen. Ich habe ja auch nur gesagt, wer das so macht, muss sich nicht wundern.

    Bei uns ist bisher keiner von denen dabei, der mehr Geld bekommt und unterstützt die anderen, weil es sie ja nicht betrifft. :daumenrunter:

    Es gibt Klassen, mit denen gehe ich nicht vor die Tür, weil ich vorher weiß, wie das endet.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das aus heiterem Himmel kam ...

    Das stimmt eindeutig, da muss man klar differenzieren, mit wem man fährt usw.
    Aber es gibt eben auch Schulen, da treten diese Klassen gehäuft auf.

    Spannende Diskussion, ich hab an der Uni Potsdam jedenfalls reine Primarstufe angefangen und das zweite Staatsexamen 1999 mit rein LA Primarstufe erhalten ... So isses.

    Die Frage ist vermutlich, wann du angefangen hast, nicht wann du fertig warst ;)

    Da werden als allererstes solche Sätze wie "Ich soll nochmal einen Referendar ausbilden? Ich bin doch gar nicht qualifiziert genug!" fallen gelassen

    Naja, da haben sie doch aber Recht nachdem, wie sie jetzt angesehen werden!

    Und so gesehen (siehe mein veränderter Beitrag) ist es eben KEINE Nichteinhaltung der Vereinbarung.

    Doch, denn es werden aktuell ja nicht nur die LUKs nicht berücksichtigt, sondern auch die anderen nicht bzw. die Qualifizierungen werden ihnen nicht verraten.
    Und das ist entgegen der Vereinbarung!

    Jein. Das hört sich nämlich so an, als wären die Jungen schuld daran, dass sie mehr Geld erhalten. Der Feind sind nicht diejenigen, die mehr Geld erhalten, sondern diejenigen, die beschließen: "Ihr bekommt nichts!"

    Und die, die sich entweder damit brüsken oder es einfach hinnehmen und nicht für die anderen mit eintreten. Auch keine Aktivität kann eine Form der Missachtung der anderen sein.

    @frkoletta find ich nicht, denn es so zu verstehen, passiert nur, wenn man sich die Jacke persönlich anzieht auch wenn sie einem nicht passt. Gemeint ist damit eigentlich die Politik, die junge Leute im Land behalten will, während man den Älteren suggeriert, dass sie nicht mehr so wichtig sind. Wer das persönlich nehmen möchte, hat ein Problem, nicht der, der es so sagt. Die Frage ist einfach, inwiefern denn die Nichtbegünstigten nun eine Möglichkeit der Quali haben, können sie an ihrem jetzigen Status aktiv etwas ändern?!

    Sehe ich auch so. Und diese letzte Frage gilt es eben schnell zu klären, ob und wie da was geändert werden kann!


    Ok dann sag ich mal wie es war: statt Ihr Jungen wurde ich direkt angesprochen und auch meine SL musste vor dem gesamten Kollegium noch mal rausposaunen, dass sie mir eine Extraaufgabe fürs neue Schuljahr aufdrückt, WEIL ich ja E13 bin. Das fand ich scheiße. Ich sag es mal so, wie es ist.Davon abgesehen: wenn neuerdings Kollegen ständigen gegen "die jungen Kollegen" sprechen, dann fällt es schwer, es nicht persönlich zu nehmen. Denn das wertet uns ab. Auch wir haben eine gute Ausbildung!

    Aber die Frage ist eben, ob eine bessere als die anderen. Und solange man sich dann eben auch hinstellt und sagt, ich mache die gleich Arbeit, also sollen die auch das gleiche Geld erhalten ist das für mich ok. Wenn ich mich aber hinstelle und sage, ich bekomme nun mehr Geld für die gleiche Arbeit, der Rest interessiert mich nicht, dann muss man sich nicht wundern, wenn die anderen eben mehr Arbeit für mehr Geld verlangen!

    Und das wird auch so bleiben, da sich das Land sehr viel Zeit lassen wird, nämlich so viel, bis viele LuKs bereits ausgeschieden sind. Quelle: Jemand, der was zu sagen hat, in einer nichtöffentlichen Veranstaltung. ich bin mir unsicher inwiefern ich genauer werden kann deshalb.

    Ehrlich gesagt sehe ich das nicht so, dass es so bleiben wird, denn da wird der Druck zu hoch werden. Sie werden versuchen sich Zeit zu lassen, aber nach dem, was Berlin im letzten Jahr alles auf die Beine gestellt hat, glaube ich nicht, dass sie sich zuviel Zeit lassen können.
    Man möge bedenken, durch die Nichteinhaltung der Vereinbarung, befinden wir und NICHT in der Friedenspflicht!

    Weil der Vater in diesem Jahr keinen Urlaub mehr hat und der Kleine nach einer schweren Erkrankung stark an mir hängt.

    Da würde ich dann noch mal beim Kinderarzt einhaken und nachfragen, ob es nicht doch für das Kind auch ein Grund ist, dass es mit Anwendungen mitfährt.

    In Brandenburg erhält man (seit der Wende? Seit einiger Zeit? Seit mindestens 5 Jahren, so viel als weiß ich aus eigener Erfahrung) den Abschluss für Primar- UND Sekundarstufe I. Ob man dann in der Grundschule oder weiterführenden Schule arbeitet, ist egal. Man ist/ich bin für beides qualifiziert.

    1998 als ich anfing war das auch schon so, es hieß immer, "SekI/P" und dann mit Schwerpunkt Primarstufe oder ohne.


    2004 gab es ihn noch nicht, da gab es die Primarstufe einzeln.

    Dann scheint das uniabhängig zu sein, ich habe 1998 in Potsdam schon mit dem gekoppelten Abschluss angefangen.


    Auch in Berlin ist der Koalitionsvertrag ja nun nicht eingehalten worden, denn die aktuelle Ausformulierung sorgt dafür, dass nur "Neuabschlüsse" seit 2014 in der Grundschule E13 bekommen. Alles davor hat dann entweder bei einem "West-Abschluss" die Möglichkeit sich nachzuqualifizieren bzw. hat dies mit Fortbildungen schon getan (aber das ist noch nicht veröffentlicht, wie das geht) oder wird eben als jemand mit "DDR-Abschluss" gleich ausgeschlossen.

    "Das Kabinett hatte im vergangenen November beschlossen, die Besoldung von Rektoren [...] anzuheben. [...] Mit der Maßnahme will das Schulministerium auch den chronischen Schulleitermangel an Grund- und Hauptschulen entschärfen."
    http://www.news4teachers.de/2017/03/erhoeh…wirkend-gelten/

    Edit/Ergänzung: in B.-W, sollen "überzählige" Gymnasiallehrer umgeschult und mit A12 an die Grundschulen geschickt werden:
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kampagn…cb0583012b.html

    In Berlin bekommen die Studienräte in der Grundschule auch weiterhin oder auch neu ihr entsprechendes Gehalt. Aber dort bekommen ja auch die neuen Grundschullehrer A13 ;)

    In Ba-Wü werden demnächst - weil Grundschullehrer fehlen - auch Gymnasialkollegen ein Einstellungsangebot für die Grundschulen erhalten. Trotz längerer Ausbildung erhalten diese nur A12 und - welch Frevel!!! - sie müssen sich sogar ein Jahr berufsbegleitend für die Arbeit weiterbilden und qualifizieren.

    DAs ist wohl bundeslandsabhängig. In Berlin werden Studienräte wie Studienräte bezahlt, auch an der Grundschule. Sprich, die neu eingestellten Studienräte, die eben in Bezug auf Grundschule viel schlechter ausgebildet sind als Grundschullehrer, werden in Berlin besser bezahlt für exakt die gleiche Arbeit.

    Es geht bei der Besoldung um die Ausbildungsstufe die für den Dienst ausreichend ist, nicht für die höchste persönlich erreichte...

    Und das ist inzwischen nur noch der Master und doch, wird dies unterschiedlich geregelt, welche in den Bundesländern genommen wird.

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