Beiträge von Susannea

    Für den Fall, dass es solche Stempel nicht im Handel gibt: es gibt Online-Shops, in denen man sich Stempel herstellen lassen kann und die Vorlagen dafür entweder als Text oder als Grafik hochlädt. Man könnte sich einen Notenspiegel z.B. nach eigenen Vorstellungen herstellen, als Grafik sichern und sich daraus den Stempel machen lassen.

    Eine Firma ist zum Beispiel diese hier (ich habe den Link völlig zufällig als ersten Fund ausgewählt):

    https://www.stempelplattform.de

    Aber da kannst du doch auch nicht die Anzahlen verstellen.

    Ich denke, das ist genau das Problem, dass es ja feste und variable Bestandteile gibt im Stempel. Ehrlich gesagt habe ich noch nie so einen Stempel gesehen, wo man nur ein Teil der Zahlen verstellen kann und der Rest fest bleibt.

    Ist das bei euch erlaubt? Also in der Grundschule in BaWü darf ich nicht mal den Notendurchschnitt sagen......

    Ja, in einigen Bundesländern ist dies erlaubt. In Brandenburg darf es z.B. nur auf Beschluss der Elternversammlung gemacht werden.


    Kennt jemand von euch einen Hersteller, der einen Stempel anbietet, auf dem man den Notenspiegel "einstellen" kann und ihn dann einfach unter die Arbeiten stempeln kann?

    Ich finde nur Anbieter, die eben einen "leeren Notenspiegel" zum selber eintragen anbieten - ich würde mir aber die "Komplettlösung" zum "einfach draufstempeln" wünschen.

    Ich kenne die Stempel leider auch nur als leere Variante.

    Susannea, warst du nicht selber quereinsteiger? :gruebel:
    oder verwechsel ich da etwas?

    Da verwechselst du was, ich habe lediglich während meines Lehramtsstudiums schon als PKB-Kraft gearbeitet. Habe aber einen normalen Lehramtsmaster und ein 2. StEx

    Und Quereinsteiger sind auch nicht generell schlecht, aber, wenn sie meinen diesen pädagogischen und rechtlichen Quatsch brauchen sie nicht und fachlich sind sie eh viel besser (Frage ist nur in welchem Fach), dann ist da irgendwas verkehrt.

    Dann bin ich auf den noch nicht vorhandenen (deshalb vermutlich Quereinsteiger), aber von dir dann selbstgebackenen Biologielehrer gespannt, wenn du es aufgrund deiner Auftritte geschafft hast, den jetzigen Willigen zu vertreiben. Der kann nix dafür, dass dein Kind keinen SU hatte. Vermutlich aufgrund von Lehrermangel in Brandenburg. Da sind diese Art von Elternaufriss dann besonders willkommen. Weil der SL ja etliche Alternativen hat, vermutlich. Clever!

    Wieso kann er, der unter anderem nicht in der Lage war, Inhalte zu vermitteln, nicht daran schuld sein?

    Es gibt Biologie-Lehrer dort, aber die werden gerade woanders eingesetzt und deshalb soll nun ein Quereinsteiger mit Musik Biologie machen.

    Und ja, er hat Alternativen gehabt, die mussten für ihn gehen.

    Ob die Reife entsprechend ist, entscheidet wohl letztendlich dann der Schulleiter und nicht der Lehrer, wenn der das anders sieht, dann darf der Lehrer nicht vom Bahnhof starten und wie ich weiter verfahre, habe ich ja schon gesagt.

    Und wenn das damit zulässig ist, ist doch alles klar.

    Ich verstehe immer nicht, warum einige Fragen nicht haben wollen.

    Und ja, die Klasse hat nach zwei
    Jahren ohne Sachunterricht wenigstens ordentlichen Biologieunterricht verdient.
    Und das sehe nicht nur ich so und deshalb wird dieser Zettel noch einige Elterngespräche nach sich ziehen. Also ist es gut die gültigen Grundlagen zu kennen und darum ging es.

    Vielleicht macht sich der Quereinsteiger gerade unbeliebt, weil er noch Bock hat, interessante Exkursionen anzubieten? Ich spekuliere nur.

    Ehrlich gesagt klingt sie alles andere als interessant oder geplant. Eine Stunde Führung und dann Zeit alleine durchs Museum zu laufen.
    Und gerade zu dem gibt es so viele Angebote oder vom Museum für Ralley, Workshop o.ä.

    Davon ab- du kennst die VV auch erst seit dem Beitrag eines Kollegen hier ;)

    Ich arbeite auch nicht in dem Bundesland, muss sie also auch nicht kennen!

    Na sage mal, wie oft muss man dir denn jetzt noch sagen, dass der Bahnhof an diesem Tag das Schultor ist!? Und auf dem direkten Schulweg sind die Kinder dann versichert. Da hat die SL völlig recht.

    Wie denn nun, entweder ist das Kind so, wie die SL behauptet nur auf genau dem von uns aufgeschriebenen Weg versichert oder aber so, wie es die VV nennt, auf jedem beliebigen direkten Weg ( wobei ja auch das schon anders von der Unfallversicherung gesagt wird, weil ja Umwege mit Grund auch versichert sind).

    Du bringst hier wohl einiges durcheinander, denn der SL hat sich zu dem Zettel bisher nicht geäußert, wird aber dazu noch Gelegenheit bekommen, da er eben seinem Zettel widerspricht!

    Dann unterschreib den Zettel eben nicht und verlange, dass das Kind wieder zur Schule gebracht wird.

    Wie weit ist denn der Weg vom Bahnhof bis zur Schule?

    (Wir haben keinen Hort und bei uns sind die 5.-Klässler Gymnasiasten, aber ohne Unterschrift eines Elternteils müsste ich auch den Weg vom Bahnhof bis zur Schule mit den paar SchülerInnen zurücklaufen. Vielleicht ab Klasse 8 dürfte ich eigenständig beschließen, dass es woanders endet.
    Etwas Anderes wäre es, wenn das Ende der VEranstaltung NACH regelmäßigem Schulschluss wäre. Aber sonst müsste ich zumindest das Angebot machen, zurück in die Schule zu gehen (zur Lernzeit oder Schulbus)

    chili

    Es gibt eben keinen Zettel zum Unterschreiben, es gab nur eine Info. Ich kenne es eben aus Berlin auch nur so, wie du es beschreibst.

    Der Wind ist ganz einfach, die Schule hat gerade wieder einen Zettel rausgegeben wo der genaue Schulweg einzutragen war und behauptet, dass die Kinder nur genau auf diesem dann versichert wären.
    Also irgendwas ist doch dann falsch.

    Und nein, ich halte den Bahnhof aktuell für keinen geeigneten Platz für Start und Ende, erst Recht nicht in Klasse 5.

    Wie gesagt, bei uns geht das nur in Klasse 7 und höher so, sonst muss die Einverständnis der Eltern eingeholt werden.

    Wieviele Kinder insgesamt im Hort sind, weiß ich nicht, ist auch egal, denn auch für eines muss das abgeklärt sein!

    @Susannea, schreib doch mal mit dazu, über welche Klassenstufe wir hier reden. Auch würde mich interessieren, ob es um dein Kind geht, oder was du damit zu tun hast.
    Dass du mit dem Lehrer ein Problem hast, ist unübersehbar.
    Und da du ja betonst, dass er Quereinsteiger ist, könnte man ja einfach auch helfen bei der Orga... würde ja evtl in Zukunft die Wogen glätten.

    Es handelt sich um Klasse 5.
    Das Problem ist klar der Quereinstieg ( wie von der Schulleitung auch immer wieder angemerkt wird) und damit die fehlende Ahnung, aber gleichzeitig alle Hilfen ablehnen (Eltern, Kollegen und Schulleitung dürfen nicht helfen) und alle Leute ( und zwar alle, Eltern, Hausmeister, Kollegen und Schulleitung) von oben herab behandeln.

    Ich find das schon wieder super hier. Es handelt sich um eine eindeutig schulische Tätigkeit und einen klassischen (hypothetischen!!) Wegeunfall. Natürlich ist das Kind dann versichert. Ein Kind ist übrigens auch IMMER auf dem direkten Weg zur und von der Schule versichert, wenn sich der Hort nicht auf dem Gelände der Schule befindet. Es klingt raus, dass du den Lehrer nicht magst - aber deshalb dieser Wind und stur schalten, obwohl schon die VV eindeutig ist?!

    Genau das suchte ich doch und habe danach gefragt.

    Danke für den Hinweis, denn das hatte ich eben nicht gefunden. Und ich hätte ja nichts anderes von ihm verlangt, als das er das rausbekommt, wie das mit dem Versicherungsschutz ist, denn ich bin der Meinung, das ist sein und nicht meine Aufgabe.

    Aber wenn dies nun geklärt ist, ist ja alles klar. Bisher gab es dies eben an der Schule gar nicht, dass nicht zum Hort zurückgegangen wurde, daher ja die Nachfrage. Und auch aus Berlin kenne ich es nur so, dass die Schüler zum Hort begleitet wurden, wenn der Hort nicht auf dem Gelände war.

    Wie ist das überhaupt mit der Aufsichtspflicht? Gehen die Kinder alleine zum Hort?

    Du meinst sonst? Ja, sie gehen alleine durch die Glastür im selben Gebäude. Verlassen also das Schulgebäude dazu nicht, sind also somit eigentlich immer unter Aufsicht. Kommt aber ein Kind nicht dort an, wird in der Schule nachgefragt, ob das Kind da war usw. Ohne Abmeldung darf man auch nicht direkt nach der Schule gehen, man muss sich wenigstens verabschieden oder vorher Bescheid geben.

    Aber Schulschluss ist an diesem Tag nun einmal am Bahnhof und nicht an der Schule direkt, wenn es vorher so vereinbart wird und der Lehrer nicht spontan freistellt, dass ab hier gehen kann wer will und wer möchte, kommt noch mit zur Schule.

    Und genau deshalb sehe ich eben darin ein Problem, weil vollkommen unklar ist, wie das mit dem Versicherungsschutz ist. Soll er vorher klären, wenn das kein Problem ist, habe ich damit auch kein Problem. Ansonsten schon (wie mit der ganzen Art des Ausflugs, aber das ist ein anderes Thema).

    Sehe ich nicht so. Start und Endpunkt sind vorher fest schriftlich vereinbart. An diesem Tag ersetzt der Bahnhof das Schultor. Wieso sollte das Kind dann auf dem direkten Weg zum Hort nicht versichert sein?!

    Weil es damit ja nach Schulschluss schon das Schulgelände verlassen hat. Hier heißt es immer, wenn sie noch einmal zurückkommen würden, wären sie dann nicht mehr versichert. Sonst muss ja das Schulgelände gar nicht verlassen werden, der Hort ist ja auf diesem.

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