Beiträge von Susannea

    Am liebsten würde ich DENEN einen "Säumniszuschlag" abverlangen...

    Naja, die zahlen sie doch mit den Zinsen bei der Erstattung.
    Wann war denn für deine Steuererklärung "fristgerecht"?
    Wir mussten zum 31.5. abgeben, haben kurz vorher erst abgegeben und Ende August den Bescheid gehabt.
    Der korrekte kam dann irgendwann im Oktober, aber das kennen wir schon, dass es dann noch einige Male hin- und her geht, vorzugsweise mit abwechselnd zahlen und gezahlt bekommen, damit alle Spaß haben

    Das kann auch mit Elster je nach Personallage des FAs und nach Einreichdatum mehrere Wochen oder Monate dauern.
    Ab Mai wird es in den FA haarig, weil dann alle ihre Steuererklärung abgeben. Wer die mit Elster macht und schon alle Unterlagen beisammen hat, ist besser dran, wenn er sie ein paar Wochen vor dem Stichtag Ende Mai abgibt. Da haben die FA in der Regel noch Kapazität und können wie zugesagt die Steuererklärung bevorzugt bearbeiten.

    Das ist hier auch so. Wir nutzen das also auch vorzugsweise.
    Die erste Erklärung mit Frist 31.5.2017 habe ich schon weg, mal sehen wie lange es dauert (allerdings auf Papier, weil mir Elster für Verein zu kompliziert war und WiSO das nicht kann).

    Klar ist, dass du es nicht über den Übungsleiterfreibetrag machen kannst, weil du ja einen privaten Auftraggeber hast. Minijob geht also wenn nur, wenn die Eltern des Schülers dich anmelden.
    Du müsstest also vermutlich eine Rechnung stellen und die dann bei der Steuer angeben. Die Frage, die sich stellt, ist ob dies eine freiberufliche Tätigkeit darstellt und daher nicht beim Finanzamt vorher angemeldet werden muss, ich meine ja.

    Beim AG musst du einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen. Bei uns war es so, dass dies nur eine bestimmte Stundenzahl je Woche betreffen durfte, egal ob Ferien oder nicht, das ist aber leider in jedem Bundesland anders.
    Mit den Sozialbeiträgen hast du Recht, die fallen nicht an, weil es ja deutlich unter deinem normalen Einkommen liegt.

    Es geht hier aber nicht um Insulin, sondern um ein Allergiemedikament. Meine Güte.... Mich wundert langsam nicht, dass so viele Lehrer abdrehen..

    Edit: Nicht an dich gerichtet Schantalle.

    Wie war das mit der Dynamik von Threads, es werden eben auch andere Dinge dann geklärt. Und das darf man auch tun.

    Und das die Frage bei Allergiemedikamenten noch mal eine ganz andere ist und evtl. gar nicht in den Handreichungen berücksichtigt wurde, habe ich auch erwähnt.

    Nun kam aber ein Kommentar von Schantall und den habe ich kommentiert, vollkommen legitim.

    Nochmal, in Schantalls Fall, würde ich eben einen Pflegedienst beauftragen lassen, dann entscheiden indirekt die Eltern, ob das Kind mitfährt oder nicht.

    Im Falle der TE würde ich mich da wohl ganz raushalten und das auch die Eltern klären lassen. Medikamente verwahren würde ich auf keinen Fall, egal welche!

    Es geht hier um ein Allergiemedikament. Welcher Pflegedienst soll denn das übernehmen? Da kommt mir echt das grinsen.
    Letztes Jahr hatte ich 6! Kinder mit dem gleichen Allergiemedikament. Dieses wurde abends genommen und gut ist. Ich habe das mit den Eltern unterschiedlich vereinbart. Ein Junge war es gewohnt, alles komplett alleine zu machen. Andere wurden von mir erinnert, wieder anderen habe ich die Medikamente ausgehändigt. Da wurde alles vor der Klassenfahrt in einem allgemeinen Fragebogen genau abgefragt.

    LG Anja

    Es ging bei der Antwort auf Schantalls Aussage aber um die von ihr erwähnte Insulinverabreichung und nicht um ein Allergiemedikament ;)

    Und was du auf deine Verantwortung und als Privatleistung machst, ist ja das eine, was aber vorgesehen ist oder nicht, das andere!

    Bescheinigung vom Arzt über die Einnahme und Gespräch mit den Eltern. Ich würde kein Kind zu Hause lassen, weil ich rein theoretisch nicht verpflichtet bin, z.B. beim Insulinverabreichen zu helfen. Bei epileptischen Anfällen o.ä. schwerwiegenden Problemen kann man immer noch den Notarzt rufen, trotzdem würde ich auch ein Zäpfchen geben, wenn Arzt und Eltern ihr okay geben.

    Wer spricht denn hier von zu Hause lassen.

    In Berlin muss die Insulinverabreichung z.B. jetzt offiziell von einem Pflegedienst gemacht werden, warum sollte dies nicht auch einer bei der Klassenfahrt machen können/müssen?

    Gibt es bei euch generell zu Medikamenten inzwischen eine Handreichung? Berlin hat nämlich gerade eine ausgegeben und danach kann und muss kein Lehrer mehr sich mit dem Thema auseinandersetzen, weil im dies keine Aufgabe der Lehrkräfte und Erzieher ist und demnach im Zweifelsfall von einem Pflegedienst durchgeführt werden muss.

    Wobei die Frage nach dem Vorgehen von solchen "leichten" Medikamenten bei einer Klassenfahrt interessant ist, denn ich glaube die ist dort nicht explizit einzeln aufgeführt worden.

    Wenn mein Arzt mir das nahelegt, lehne ich es nicht ab. Und es ist auch nicht meine Aufgabe, dann darauf zu bestehen, mir stattdessen eine AU auszustellen.

    Ironie on
    * Wenn der Lehrer mich spicken lässt, dann nehme ich dies dankbar an. Es ist nicht meine Aufgabe darauf zu bestehen, dass ich meine Noten legal erhalte.* Ironie off

    Sorry, aber da wird doch mit zweierlei Maß gemessen.

    Ich bin jedenfalls dankbar, dass meine FÄ so verständnisvoll ist und nur das Wohl von Mutter und Kind im Auge hat und im Bedarfsfall eben unkompliziert und ohne zu Zögern ein BV ausstellt.

    Ich bin mir übrigens sicher, dass auch deine FÄ das BV nicht im Bedarfsfall (weil es einfacher für die Schule ist), sondern im berechtigten Fall ausstellt. Alles andere kann sich kaum noch ein Arzt leisten. Und das ist gut so. Soltle man aber trotzdem im Hinterkopf haben.

    In NRW liegt die Organisation keinesfalls beim Schulleiter, sondern bei der Bezirksregierung. Der Schulleiter ist nur zuständig für die Meldung. Geld zum Bezahlen hat hier keine Schule. Das kommt alles von "oben".

    Na klar liegt die erste Organisation beim Schulleiter, er muss dann eben so umbauen, dass es passt, egal mit welcher Fächerkombination dann evtl. nachher jemand kommt.
    Bei uns wird dann nie 1:1 ersetzt und wenn ein Schulleiter dies nur so kann oder macht, dann ist er meiner Meinung nach auch an der falschen Position.

    Du kannst ja in die Qualiphase der Oberstufe auch nicht irgendwen schicken. Das gibt nur Widersprüche im Abitur. Das ist in der Grundschule sicherlich unkomplizierter, da auch mal Seiteneinsteiger etc. einzusetzen. Ich glaube kaum, dass Eltern von Erstklässlern klagen, weil die Klasse 8 Wochen von einem Seiteneinsteiger unterrichtet wurde. Im Abitur passiert so etwas aber ganz, ganz schnell.

    Die Klagen hast du dann wenn an anderen Stellen. Also doch, das ist schon zu vergleichen. Denn wer sagt denn, dass die Vertretung den Unterricht 1:1 übernehmen muss. Das kann auch in der Oberstufe genauso "unkompliziert" sein. Mal davon abgesehen eben, dass genau dies keinerlei Einfluss auf die Ausstellung eines BVs haben darf (und genau das der Punkt ist, es gibt es nicht, weil es einfacher für die Schule ist!) und die TE an einer Grundschule ist und nicht aus NRW kommt!

    Du kannst aber keine LKs, abiturrelevanten Oberstufenkurse, 10er Abschlussklassen etc. für 12 Wochen ohne Unterricht lassen bzw. mit diversen wechselnden Vertretungslehrern, die eh keine richtigen Reihen durchführen.
    Jede vernünftige Schulleitung - so auch meine - setzt dann bereits einen dauerhaften Lehrer ein. Den dann wiederum für 14 Wochen wieder rauszunehmen, um ihn dann wieder reinzuschicken (wobei ja immer noch ungewiss ist, ob die Schwangere bis zur 34. Woche durchhält) ist purer Unsinn!!! Ich hoffe doch sehr, so etwas macht keine Schulleitung.

    Ein sinnvoller Einsatz ist dann also gar nicht mehr möglich. Und ob ich mir dann im doch schon ordentlich schwangeren Zustand 25 Vertretungsstunden die Woche antun möchte......

    Ich weiß gar nicht, warum es dann bei euch nur Vertretungsstunden geben würde, bei uns gibt es da noch diverse andere Varianten. Wie gesagt, bei uns kannst du sofort eine Vertretung besorgen, du musst sie nur bezahlen können. Da ja die TE bei einem freien Träger ist, ist dies ja auch der Fall.
    Und wie der Schulleiter das dann regelt, steht doch hier auch gar nicht zur Diskussion. Ihr habt das BV bei Röteln gebracht, das ist nur vorübergehend, also vermutlich schlimmer als AUs, wo man weiß, dass die Schwangere nicht mehr wiederkommt, auch wenn sie das immer nur für 14 Tage bescheinigt bekommt.

    Aber auch da liegt die Organisation beim Schulleiter und nicht bei der Schwangeren, dem Arzt oder sonst wem. Das darf also keinerlei Einfluss auf die Ausstellung des BVs haben! Im Übrigen kann man auch keine 1. Klassen, 6. Klassen (wegen des Übergangszeugnisses) usw. mit dauernd wechselnder Vertretung lassen. Ist also unabhängig von der Schulstufe, denke ich.

    Wenn man durch die Arbeit die Gefahr einer Frühgeburt hat, ist das Leben des Kindes eindeutig gefährdet.

    Da sind wir uns doch einig. Aber ob das bei der TE der Fall ist, können wir nicht beurteilen.
    Und um nichts anderes geht es doch, das sie dies selber beurteilen muss, ob dies der Fall ist.


    Das BV ist legal! Die AU nicht, weil man eben nicht AU ist!

    Weißt du hier mehr von ihrer Situation als ich, dass du dies beurteilen kannst. Die AU scheint ja wohl bisher auch gerechtfertigt zu sein, denn nein, um AU zu sein, muss man nicht krank sein! (Ich weiß gar nicht, wie du immer darauf kommst, dass nur eine Krankheit dich arbeitsunfähig macht?)

    Und wie oben erwähnt, für eine Beamtin ist es finanziell egal. Für die Angestellte aber nicht! Logisch, dass sie sich den Status bescheinigen lässt, mit dem sie am besten wegkommt. Ist das nicht sowieso Korinthenkackerei? wäre die TE kerngesund und dürfte wegen fehlender Rötelnimmunität nicht arbeiten gehen, dann wärs okay, dass "die Allgemeinheit" zahlt?

    Um darauf noch einmal zurückzukommen, bei fehlender Rötelimmunität müsste die TE nach der 20.SSW wieder arbeiten, würde also der Allgemeinheit nur kurze Zeit Kosten verursachen.


    Und ehrlich gesagt würde mich nicht wundern, wenn der AG, der sie trotz AU arbeiten lässt (denn die TE arbeitet ja zu Hause), dies auch von ihr im BV erwartet. Vielleicht sollte sie also erst mal die Arbeit von zu Hause einstellen und gucken, wie es ihr dann geht.

    Wieso denn traurige Einstellung??? Wenn man das Leben seines Kindes retten möchte?

    Das könnte man eben auch anders und auf jeden Falle legal.

    Als Beamter ist es eh schnuppe ob AU oder BV. Und eine AU von Woche 12 bis Woche 34 wird wohl kein Arzt ausstellen. Und wenn ich eine Krankmeldung nach der anderen für 2 Wochen anschleppen würde, würde mir meine Schulleiterin an die Gurgel springen!!!

    Das liegt doch dann aber scheinbar bei euch an der Art der Vertretung. In Berlin ist es egal, (in Brandenburg scheinbar auch, denn auch das BV hat hier keinen Ersatz gebracht, erst der vorgeburtliche Mutterschutz) erst nach 6 Wochen frühestens gibt es die Möglichkeit die Vertretung umzufinanzieren. Über PKB einstellen kann man sie schon vorher, muss es nur bezahlen können. Übrigens ist die TE aber nunmal Angestellte ;)

    Für die Schule ist es doch mit durchgängigem BV viel besser.

    S.o. macht hier keinerlei Unterschied. DAs ist eben der Punkt, dass ein BV nicht ausgestellt werden sollte, weil es für den AG kostengünstiger (besser) ist.

    Wegen welcher Krankheit sollte ich mich denn krank schreiben lassen? Ich wäre ja im Falle einer Schwangerschaft nicht arbeitsunfähig. In meiner letzten Schwangerschaft ging es mir die ganze Zeit über blendend, ich habe noch nicht einmal gek.......

    Es hat ja auch keiner gesagt, dass bei dir eine Au richtig gewesen wäre, aber diese Überlegung dazu hast du ja gesagt, sind dir egal.


    Vielleicht weiß der Arzt auch nicht genau, welchen Belastungen/Arbeiten eine Lehrerin ausgesetzt ist, und fragt deshalb....

    Dann müsste der Arzt nicht fragen, ob sie eines möchte!


    Aber egal, die TE sollte nun wissen, was ein BV für sie bedeutet und wissen, wonach sie entscheiden kann, ob es ihr zusteht oder nicht.

    Wenn Nadine durch das BV so geschont ist, dass sie weder liegen muss noch ins KH muss, ist sie ebenfalls nicht krank. Nur wenn sie arbeiten geht, ist sie so gefährdet, dass sie evtl. wieder ins KH muss. Das BV soll doch genau davor schützen!!!

    Genau das, aber das BV soll eben nicht ausgestellt werden, damit der AG gleich Ersatz bekommen kann oder man mehr Geld bekommt. Da gibt es leider inzwischen viele Fälle.
    Und ob das BV bei ihr gerechtfertigt ist oder nicht, das können wir nicht beurteilen.
    Nur sie kann beurteilen ob der Arzt sie fragt, weil er sie so einschätzt, dass sie gerne weiter arbeiten würde oder weil er weiß, dass das BV nicht wirklich gerechtfertigt wäre.


    Aus dieser Erfahrung heraus würde ich im Falle einer weiteren Schwangerschaft mir sofort (!) wenn es mir angeboten wird, eines nehmen. Da wäre mir die Allgemeinheit vollkommen schnuppe. Was zählt ist das Leben meines Kindes!!! Und da kann jede einzelne Woche im Mutterleib entscheidend sein.

    Finde ich ehrlich gesagt schon eine traurige Einstellung, denn eine AU würde das Leben des Kindes ja genauso schützen. Den Schülern gesteht man ja auch nicht zu, dass sie sagen, alles was zählt ist die Note, sie sollen doch dann eben spicken.
    Sondern man erwartet den korrekten Weg, nämlich das Lernen für die Arbeit.

    So erwarte ich eben auch, dass man dabei schon guckt, ob das BV gerechtfertigt ist oder ob es nur mehr Geld bringt (was es ja auch bei Angestellten diverse Wochen nicht wirklich tut, weil der AG das Krankengeld ja aufstockt und man so auch sein Gehalt wieder hat!)

    Den Ärger kriegt sicher nicht die TE! Mach bitte mal keinen Stress.

    Den Ärger bzw. Stress kann natürlich die TE bekommen indem der AG oder die KK das BV anzweifelt und sie dann entsprechend das überprüfen lassen muss. Zahlen muss sie das nicht, das stimmt natürlich. Das trägt dann im Zweifel der FA.

    Das ist generell auch interessant aber für die TE völlig irrelevant.

    Nein, finde ich keineswegs, dass es für sie uninteressant ist, was ein ungerechtfertigtes BV bei ihr für Auswirkungen für SIE haben kann.

    Jeder Hausarzt könnte das BV ausstellen. Und kein Arbeitgeber in Deutschland wäre so verrückt, hier zum Arbeiten zu zwingen.

    Falsch, jeder Arzt, nicht nur der Hausarzt kann es ausstellen und kein AG dürfte sie zum Arbeiten zwingen, kann aber das BV anzweifeln und somit von anderen Ärzten überprüfen lassen. Und das tun inzwischen doch einige AG. Und das bedeutet dann Stress für denjenigen. Ob das bei der TE zutrifft, kann nur sie beurteilen.

    Und wo die Allgemeinheit da belastet wird, das möchte ich wissen. Ob krank oder berufsunfähig ist für "die Allgemeinheit" ziemlich rille.

    Vollkommen falsch. Krank gibt es über die U1 eine Erstattung je nach Kasse, Versicherung des AG usw. bei der U2 (fürs BV zuständig) müssen die Abgaben ja für jeden AN gezahlt werden und wenn die nicht reichen, dann wird eben erhöht (zumal eben anders als bei der U1 zu 100% getragen wird). Sprich, hier zahlt jeder dafür, dass eine Schwangere ein BV erhalten kann. Also ist es die Allgemeinheit, die hier belastete wird.

    Resultat war ein wochenlanger Krankenhausaufenthalt wegen Frühgeburtsgefahr. Ich denke immer noch, hätte ich zusätzlich gearbeitet, wäre es vielleicht schief gegangen.

    DAs ist übrigens ein typisches Beispiel, wann dann ein BV hinter der AU zurücktritt. Beim Krankenhausaufenthalt bist du nicht mehr arbeitsfähig, also bist du AU und die gilt immer vor dem BV. Sprich bei mehr als 6 Wochen rutscht man dann ins Krankengeld, wenn man Angestellte ist. Als Beamtin ist das eh egal.

    Susannea: Aber in vielen Fällen ist man ja gar nicht arbeitsunfähig. Wenn man z.B. das Risiko einer Frühgeburt hat, kann man ja zum jetzigen Zeitpunkt arbeiten. Man ist ja nicht eingeschränkt. Es ist nur so, dass der viele Stress die Gefahr ungemein erhöht.

    Wenn keine Krankheit vorliegt, kann man auch keine AU bekommen. Auch mit Blutungen ist man ja nicht arbeitsunfähig. Jeder Frau geht ja während ihrer Periode arbeiten. Trotzdem wäre das Leben des ungeborenen Kindes in Gefahr. Also ist man auch nicht krank bzw. arbeitsunfähig, also rechtfertigt das ein BV.

    Ich weiß gar nicht, warum darum so viel Theater gemacht wird. Wenn der FA das anbietet, und das tut er, - einfach nehmen und gut ist. So oft ist man ja im Leben nicht schwanger. Das wird die Allgemeinheit schon verkraften.

    Doch, genau mit Blutungen in der Schwangerschaft ist man in der Regel AU. Es muss nicht außer der Schwangerschaft eine AU vorliegen, sondern die Schwangerschaft kann Auslöser für die AU sein. Mit Blutungen ist man allgemein nicht mehr arbeitsfähig, weder zu Hause noch auf der Arbeit. Für ein BV dürfte man nur bei der Arbeit nicht mehr arbeitsfähig sein (und zu Hause keinerlei Einschränkungen habe). Eine Anweisung also z.B. zu liegen ist ein klarer Grund für eine AU, kein BV. Eine AU heißt ja nicht, dass man krank ist, sondern arbeitsunfähig!


    Wie heißt es so schön:
    "Das individuelle Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ist ebenfalls im Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Paragraph 3 definiert. Dieses sieht ein Arbeitsverbot für Schwangere vor, wenn am Arbeitsplatz Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet sind."
    Es muss also der Arbeitsplatz eine Gefährdung sein, die darf sonst nicht ohne weiteres vorliegen. Wobei da ja viel Spielraum ist, aber eben "liegen müssen" lässt genau keinen Spielraum!

    Auch wunderbar hier alles nachzulesen:
    https://www.haufe.de/personal/entge…_78_297016.html

    Und nein, einfach nehmen und gut ist, ist meiner Meinung nach keine Lösung, denn bei einem ungerechtfertigtem BV kann das noch ziemlichen Ärger nach sich ziehen. Mal davon abgesehen, dass es die Allgemeinheit belastet.

    Herzlichen Dank für die Korrektur meines Beitrags. Kannst du das zufällig auch belegen? Das interessiert mich dann doch...
    Die Höhe der Erstattung hängt z.T. auch vom Beruf bzw. der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Und die kann dann durchaus nur 80% betragen.

    Aber unabhängig davon:


    Genau, ansonsten wäre es ein Teilbeschäftigungsverbot. Dann dürfte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer durchaus Tätigkeiten zuweisen, die nicht unter das Beschäftigungsverbot fallen. Davon ist im geschilderten Fall aber wohl nicht auszugehen (Schwangerschaft). Am besten, man bespricht alle Einzelheiten mit dem Facharzt.

    Ja, natürlich, wobei es nun wohl nicht mehr pauschal 130% sondern die wirklichen Kosten (inklusive der Sozialabgaben usw. sind).
    Hier z.B. steht es deutlich drin:
    https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-kr…icherung-u1-u2/

    https://www.sbk.org/arbeitgeberser…sicherung-u1u2/

    Und natürlich die Gesetzesgrundlage:
    §1 AAG:

    "(2) Die Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse erstatten den Arbeitgebern in vollem Umfang
    1.den vom Arbeitgeber nach § 14 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
    2.das vom Arbeitgeber nach § 11 des Mutterschutzgesetzes bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt,
    3.die auf die Arbeitsentgelte nach der Nummer 2 entfallenden von den Arbeitgebern zu tragenden Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit und die Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung und die Arbeitgeberzuschüsse nach § 172a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sowie der Beitragszuschüsse nach § 257 des Fünften und nach § 61 des Elften Buches Sozialgesetzbuches"


    Die Höhe der Erstattung ist also total unabhängig von der Berufsgenossenschaft usw. da die U2 seit 2005 eine Pflichtumlage für alle AG ist, die für alle AN (auch männliche) zu zahlen ist. Einzige Ausnahme ist die Landwirtschaft, da man da ja oft sein eigener AG ist.

    Hier geht ja einiges durcheinander.

    Erstmal vorweg. Warum der FA dich wählen lässt ob BV oder nicht, ist mir eigentlich rätselhaft, aber er kann dich ja dazu genauso wenig zwingen, wie zu einer AU. Vermutlich deshalb die Frage, ob du da mitziehst.
    Nimm es also an und dann bist du komplett raus, denn es ist kein BV was bestimmte Tätigkeiten ausschließt oder vom AG oder wegen fehlender Immunitäten, sondern ein absolutes.

    Damit bekommst du weiterhin dein volles Gehalt und der Rest sollte dich nicht interessieren.

    Richtig. Bei Tierärztinnen weiß ich beispielsweise, dass diese, sobald sie von der Schwangerschaft wissen, nicht weiter arbeiten dürfen (Beschäftigungsverbot). Sie erhalten während dieser Zeit ihr volles Gehalt. Für den Arbeitgeber ist es natürlich immer besser, wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, da er nach sechs Wochen keinen Lohn mehr zu zahlen hat.

    Nein, das BV ist für den AG viel besser, denn da bekommt er ab dem ersten Tag des BVs 130% des Gehaltes des AN über die U2 von der KK erstattet.

    War Nadine jetzt aber z.B. wegen Blutungen oder vorzeitigen Wehen im KH und deswegen krankgeschrieben, liegt sehr wohl ein Grund für ein Beschäftigungsverbot vor. Denn in diesem Fall müsste sie ja dauerhaft oder zumindest viel liegen und das kann sie ja in der Schule nicht. Bei uns gibt es jedenfalls in den Klassenräumen und im Lehrerzimmer weder Betten noch Couchen.
    Eine Weiterbeschäftigung würde also das Leben des ungeborenen Kindes gefährden und genau für solche Fälle ist ein individuelles Beschäftigungsverbot da.

    Nein, genau so ist es eben nicht. Eine AU ist immer vorrangig. Muss sie also z.B. liegen, dann muss sie dies auch sonst und ist somit arbeitsunfähig und bekommt ein BV. Dürfte sie z.B. nicht mit Kinder in Kontakt kommen, dann wäre das ein Grund für ein BV, denn sie wäre arbeitsfähig, aber nicht in diesem Job!

    Vorher eine AU ist aber kein Problem, nur gleichzeitig würde das eben doch den Vorrang der AU bewirken!

    Susannae kannst du aber bitte aufhören falsche Informationen zu posten. Ich habe dir das Gesetz gepostet, nach dem nicht einfach gekündigt werden kann. Auch ein Risikozuschlag ist nur bei Vertragsabschluss ergänzbar. Ich habe eine von 30%, höher geht nicht.

    Wie kommst du auf deine Aussage? Belege?

    BEreits erlebt. Und natürlich geht mehr als 30% Risikozuschlag sobald die ersten Monate (meine 6) der Erstverbeamtung um sind.

    Also nein, diese Infos sind nicht falsch, da wird dann eben auch einfach behauptet, Krankheit x hätte man wissen müssen. Mag vielleicht inzwischen nicht mehr ganz so einfach sein, wie früher, aber unmöglich ist es leider immer noch nicht.

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