Beiträge von Susannea

    Ich arbeite vormittags, die Lehrer meiner Kinder sind auch vormittags an der Schule. Halt nur an zwei anderen Schulen als ich!
    Von daher sehe ich sie eigentlich nie ;) . Und bei Schulfesten redet man in der Regel nicht über sein eigenes Kind und dessen Noten bzw. Verhalten, es ist ja ein Fest und kein Sprechtag.

    Ich glaube du bist da eine Ausnahme.

    Wie gesagt, die bin ich hier definitiv nicht, Laternenbasteln findet bei uns nachmittags statt, Elterncafe auch usw. und genau, die sind dazu da, um so etwas z.B. ungezwungen zu besprechen. Und natürlich reden wir auch zwischendurch bei Festen, bei Elternabenden, bei Vorbereitungstreffen oder per Mail, Telefon oder Whatsapp ;)

    Also klar, wenn man nur am Elternsprechtag den Kontakt zu den Lehrern sucht, dann ist für mich echt die Frage, wer sich nicht für sein Kind interessiert ;)

    Das hat eine ganze Menge damit zu tun. Ich denke nicht alle Eltern sehen die Lehrer ihrer Kinder zwischendurch. Daher bitte nicht von diesem Sonderfall auf die Allgemeinheit schließen. ;) Ich glaube MrsPace meinte die Eltern, die man gern mal gesprochen hätte, aber nie kommen und man so auch nie sprechen kann, auch nicht zwischendurch.
    Ich unterrichte auch ein Kollegenkind. Da kommen die Eltern auch nicht zum Elternsprechtag, da ein Elternteil ja immer angesprochen werden kann. Aber manche Eltern sehe ich bei der Einschulung und dann erst wieder auf der Abschlussfeier.
    Ich gehe zum Elternsprechtag meines Kindes, da ich die Lehrer meines Kindes eben nicht zwischendurch sehe und ich mich sehr für mein Kind interessiere.

    Da könnt ich ja nun auch sagen, du interessierst dich nicht für dein Kind, denn du bist eben nie in der Schule da. Ich sehe die Kollegen eben auch in der Regel nur durch Elternarbeit, denn arbeiten tue ich ja sogar in einem anderen Bundesland (wenn auch z.T. früher mit den Lehrern zusammen). Und ich finde es schlimm, wenn das bei euch die Ausnahme ist, bei uns glücklicher Weise nicht, da sind doch eine ganze Menge engagierte Eltern, die man eben auch zwischendurch sieht.
    Also klar, das wird vermutlich in der Oberstufe weniger, bis Klasse 10 hoffentlich noch nicht unbedingt, aber in den Klassen 1-6 ist das bei uns ganz normal, das da viel mit den Eltern läuft und man sie so sieht.

    Die Eltern, die man sprechen möchte und nie kommen waren ja noch zusätzlich angeführt, daher können die wohl eher mit dem zweiten Absatz nicht gemeint gewesen sein ;)

    Wer kommen will, der kommt. Alle anderen lassen es halt bleiben. Eltern die sich für ihr Kind interessieren, kommen in der Regel eh. Die Anderen kommen auch nach Vorladung nicht.

    Was hat denn das mit "wer sich für sein Kind interessiert, kommt in der Regel eh" zu tun.

    Ich war bisher kaum auf Elternsprechtagen meiner Kinder, warum auch, ich spreche die Kollegen auch so zwischendurch und sie haben mir bisher alle mitgeteilt, dass kein Gesprächsbedarf von ihnen aus besteht. Von mir auch nicht, warum sollten wir also unsere Zeit damit vertun und andern die Zeit klauen?

    Meine Kinder haben Zettel, wo zu unterstreichen war von den Lehrern "besteht Gesprächsbedarf" "besteht kein Gesprächsbedarf"

    Bei uns tragen sich nur die Eltern ein bzw. kontaktieren mich vorher per Mail.
    Bisher weiß ich nichts und hoffe, dass heute die Liste leer blieb und Montag auch, dann bleibe ich Dienstag zuhause ;)

    Ich habe keinen Bedarf Eltern zu sprechen, Schüler, die sich nicht benehmen können, tun das beim Klassenlehrer auch nicht, also ist der schon dran.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte man aber Teilzeit aufgrund der EZ nehmen und das muss man dann ja bei Geburt anmelden, oder?

    Von welchen Nachteilen sprichst du?

    Von Vorteilen, die TZ in EZ hat, spreche ich ;)
    Und nein, man sollte nicht TZ aufgrund der EZ nehmen, sondern man kann aufgrund der EZ Teilzeit arbeiten (und zwar mit allem ab ca. 37%), muss es aber nicht.

    Und ja, das ist für die Pension nachteilig und ich kann die Vorteile der EZ nicht nutzen, will ich wahrscheinlich aber auch gar nicht. Für mich persönlich sind die nicht relevant.

    Das wären eben z.B. unterhälftig möglich (fällt eh weg bei Partnerschaftsbonusmonaten), deutlich flexibler und nicht an starre Fristen gebunden (fällt auch weg, weil die Stundenzahl bei Partnerschaftsbonusmonaten nicht sehr flexibel ist) und man kann die EZ zum erneuten Mutterschutz beenden (ist eh nur für Mütter relevant).
    Die Zeiten wie lange man TZ arbeiten darf sind in einigen Bundesländern begrenzt, davon ausgenommen ist TZ in EZ. Das fällt dann natürlich auch weg.
    Andererseits kann man ja später (frühestens 24 Monate nach dem ersten Beginn) wieder EZ nehmen.

    Ich kann dir sagen, dass damals schon bei uns für Italienisch extra Lehrer als Austausch aus Italien kamen, War damit mehr eine Katastrophe. Aber hier war irgendwie nichts zu finden. Also wirklich mal die Schulen durchgucken, die Italienisch anbieten und direkt anfragen. Italienisch ist meiner Meinung nach zwar seltener als Spanisch in den Schulen, aber wenn, dann besteht da oft Bedarf für Lehrer.

    Da der SL zur Konferenz einlädt, muss man sich dort auch abmelden. Ist ja eine Dienstpflicht, der man nachkommen muss. Für einen Facharzttermin muss man aber freibekommen, ein Sekretariatsanruf sollte genügen. Fehlst du öfter, wird der SL vermutlich nachhaken...

    Ist hier auch so. Bei der Fachkonferenz sagt man dem Vorsitzenden Bescheid, muss das aber vorher mit der Schulleitung klären. Bei der Gesamtkonferenz bittet man die Schulleitung um Beurlaubung usw.

    Wenn ich EG-Plus oder Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehme, muss ich nicht in EZ sein, richtig?

    Genau, Elterngeld und Elternzeit sind unabhängig voneinander.

    VET ist Anfang März und dann würde es sich ja anbieten ein Jahr EZ zu machen und danach 4 Monate als Partnerschaftsbonusmonate.

    Das kann man so machen, ja. Zumal man beim Partnerschaftsbonus ja eh mehr arbeiten muss als 50%, womit einige Vorteile, die man in Elternzeit als Beamter hat, weg sind.

    Betrachte ich das Thema: "Wörter bestehen aus Silben: Silbenorientiertes Schreiben und Lesen vertiefen", so erkenne ich eigentlich 2 Lernziele:

    1. Die Kinder erkennen, dass jedes Wort aus einem, zwei, drei, vier... Silben besteht.
    2. Sie erkennen die Silbenschreibweise als Hilfsmittel für das richtige Schreiben und flüssige Lesen

    Im Endeffekt läuft der Bereich der Sprachbetrachtung (damit meine ich dann, dass in jeder Silbe ein Vokal steckt) m.E. mit...

    Das wäre bei meinen Prüfern deutlich zuviel gewesen. Mitlaufende Ziele gingen gar nicht und zwei Stundenziele eigentlich auch nicht wirklich. Aber das kannst nur du über deine Prüfer sagen, wie das da bisher war.

    Dann gucken wir das ganze doch mal anders rum an.

    Ziel der Stunde ist also, dass sie die "Silbenkönige" erkennen?

    Dann überlege dir, mit welchen Aufgaben kann dies funktionieren. Bei einigen von dir genannten ist mir nicht ganz klar, wie das zum Ziel passt.

    Oder ist das Ziel ein anderes?

    Also ganz wichtig, Stundenziel und Aufgaben müssen stimmig sein oder es muss eine gute Begründung geben, warum die Aufgabe, die nicht zum Ziel passt, trotzdem dabei sein muss/soll.

    Elterngeld bekommt jeder, auch Schüler, Studenten und Arbeitslose. Mit dem Status hat das also nichts zu tun.

    Aber mit der Einkommenshöhe, denn ab einer bestimmten fällt man raus. Und ohne Einkommensverlust (und somit vorher Einkommen) bei mindestens einem Elternteil entfällt der Anspruch auf Partnermonate. Also ganz so, dass es jeder erhält, ist es dann doch nicht.

    Elterngeld wird aber nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes gezahlt, danach gibt es zwar die Verlängerung durch ElterngeldPlus (Basiselterngeld gibt es dann eh nicht mehr), aber da erst anfangen wird vermutlich nichts und geht dann auch nur, wenn es durchgängig ist.

    Man kann also nicht vom 2.-3. Geburtstag Elterngeld beziehen.

    Warum sollte der Vater kein Elterngeld erhalten, hat er mehr als 250.000 Euro Gewinn im Jahr?

    Das klingt gar nicht gut! Würde es auch andersherum machen, erst Elternzeit und dann Sabbatjahr. Das geht ja aber leider nicht, wenn ich das Schreiben, das ich zitiert habe, richtig verstehe.

    Für dich allein finanziell günstiger ist es andersrum, wenn ihr allerdings reisen wollt, ist es evtl. ja gar nicht blöd, wenn der Vater dann das Elterngeld nimmt und du das Sabbatjahr. Elternzeit ohne Elterngeld kannst du danach natürlich immer noch nehmen.

    Ich erbitte mir vor allem eine Antwort auf die nervigen Geräusche, die Promethean Boards beim Schreiben machen: Wie stelle ich die ab? Und: Welche Software nutzt du zum Schreiben, um einigermaßen vernünftig alles auf die Oberfläche zu bekommen?

    Welche Geräusche meinst du, entweder ich bin so taub, oder unsere machen keine. Und was willst du denn Schreiben, davon hängt das ja ab. Wie gesagt, wir nutzen sowohl ActiveInspire als auch einfach Word-Dokumente, wo die Schüler und wir dann mit dem Stift schreiben können oder über den PC. Da können wir sogar je nach Klasse die geeignete Lineatur oder Notenlinien einblenden und dann klappt das meist.

    Wir haben die Active Boards mit Computer dran und Netzwerk und Internetanschluss. Sie sind gut, wenn sie gehen (tun sie aber häufig), aber mir fehlt eben oft die Dokumentenkamera. Ich muss also Lösungen der Schüler dann einscannen, um sie zu zeigen.

    Außerdem ist eben ohne Funktion es Mist, dass wir nichts anderes zum Schreiben haben.

    Bei uns ist nur "der Fuß" magnetisch, da fehlt mir auch oft was, aber die neueren gibt es wohl auch komplett magnetisch.

    Bei uns kann man mit ActiveInspire viel machen, aber auch einfach Word oder Excel-Dateien öffnen und natürlich auch einen Browser.

    Da ich die Teilzeitbeschäftigung ja min. 7 Wochen vorher anmelden muss, verstehe ich nicht, warum ich die Teilzeit in EZ (also die 4 Partnerschaftsmonate) 7 Wochen vor der Geburt anmelden muss? Dachte, das gilt nur für EZ, wenn man gar nicht arbeitet. Oder verstehe ich den Begriff Elternzeit falsch?

    Sämtliche Elternzeit muss 7 Wochen vor dem ersten Beginn angemeldet werden, dabei ist es egal, ob und wie man dabei arbeitet.

    Nur die Teilzeitarbeit in Elternzeit muss dann erst 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn dieser beantragt werden.

    Also zwei Begriffe:

    Elternzeit, sämtliche Zeiten in denen man die Reduzierung oder sonstige Vorteile nach dem BEEG o.ä. in Anspruch nehmen will
    Teilzeit: kann in oder außerhalb von Elternzeit stattfinden. Es gibt diverse Vorteile für Teilzeit in Elternzeit. Sie ist also in Elternzeit möglich, aber nicht notwendig.

    Ist damit nur die Zeit gemeint, die direkt nach der Geburt beginnt und normalerweise 24 Monate später endet? Oder ist damit gemeint, dass man angeben muss, wann man (bedingt durch die Elternschaft) weniger oder gar nicht mehr arbeitet?

    Das 2. ist damit auch gemeint. Nur das du eben das wieviel du in der Zeit arbeiten willst, erst später mitteilen musst (aber natürlich gleich mitteilen kannst).

    Am liebsten wäre mir ja, dass ich der Landesschulbehörde nur mitteile, dass ich zwei Monate nach Geburt zu Hause bleibe (Ferienproblematik) und erst später mitteile, dass ich nochmal 4 Monate in TZ arbeiten möchte.

    Das wird nicht gehen, denn nur die TZ in EZ hast du den Vorteil der kurzen Fristen und diverser Möglichkeiten, wieviel Arbeit. Ohne Elternzeit hast du wie gesagt bei uns eine Frist von 6 Monaten vorher. Ich musste im Januar z.B. angeben, wie ich ab Schuljahresbeginn (offiziell 1.8.) arbeiten will. Damit musst du also die Elternzeit bereits vorher anmelden, eben mit dem Rest vor der Geburt.

    Warum muss dann die EZ mit Teilzeit überhaupt so früh angemeldet werden? Ich könnte doch auch einfach in LM 8 Teilzeit für 4 Monate anmelden, oder?

    Teilzeit muss nicht so früh angemeldet werden (wie gesagt erst 7 Wochen vorher, wenn es in EZ ist. Bei uns ansonsten 6 Monate vorher z.B.) Nur die Elternzeit an sich muss die 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin angemeldet werden (und beginnt dann natürlich mit der tatsächlichen Geburt, egal ob früher oder später).

    Elterngeld bekomme ich ja von der Stadt und der ist es ja egal, wann ich was bei meinem Arbeitgeber angemeldet habe, nur das Ergebnis für die Partnerschaftsbonusmonate zählt: TZ mit 62,5 - 75 %.

    Genau, die wollen nur eine Bescheinigung, dass man nur 62,5-75% gearbeitet hat bzw. 25-30h/Woche im Monatsschnitt. Sprich man könnte auch eine Wochen gar nicht arbeiten und dann drei Wochen voll und hätte Anspruch auf Elterngeld.

    Und wenn ich es richtig verstanden habe, darf man nicht sagen, dass man gemeinsam noch einen Monat in LM 24 nimmt, richtig?

    Richtig, ab LM 14 muss es durchgängig sein.

    Arbeit denn deine Frau danach wieder Vollzeit? Oder bleibt sie in TZ? Dann wäre das doch egal, ob sie noch Elterngeld bezieht in der Zeit zusätzlich zum Einkommen oder nicht (wobei ich da eher ElterngeldPlusMonate nehmen würde). Elternzeit muss sie dafür ja keine mehr nehmen.

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