Beiträge von Susannea

    Susannea: Karl-Dieter schrieb nichts davon, dass der Dienstherr dann die Tagesmutter speziell für die Kolleginnen bereitstellt. Das ist auch nicht seine Aufgabe.

    kl. gr. frosch

    Davon redet hier auch keiner, sondern für jeden Kollegen mit Kind, der in der Koferenzfreitagnachmittag sitzen muss und keine Kindertagesstätte haben kann, weil die alle zu sind, muss eine Tagesmutter gefunden werden. Die Lösung von euch mit einer, wäre wohl die bessere, denn alles andere würden die zuständigen Stellen wohl kaum mitmachen!
    Aber Tatsache ist einfach, das ein Konferenznachmittag Freitag in einem Gegend, wo die Betreuungsstätten zu haben, nicht geht, wenn man die Vereinbarung einhalten will!

    Manchmal kann man sich das Leben aber auch selbst schwer machen. In der freien Wirtschaft heißt es dann : "Wenn du es nicht hinbekommst: Tschüss - da vorne warten noch 10 andere, die deinen Job machen können"

    Das kann ja mal jemand bei uns probieren, denn in der freien Wirtschaft gibt es 10 andere, bei uns muss man dann 10 Quereinsteiger aus der Wirtschaft holen, weil man keine Lehrer hat. Also kein Argument und ja, damit kommen wir dann auch manchmal. Mach das so und wir suchen uns eine andere Schule, die nimmt uns mit Kusshand! Manche Schulleitungen wollen eben nur den Weg!

    Aber ich brauche nun einmal das Vollzeitgehalt, und meine Kinder brauche ich auch.

    Das mag ja sein, aber dann gestehe eben anderen zu, dass sie das nicht brauchen und für ihr Teilzeitgehalt auch nur Teilzeit arbeiten wollen!

    Bei mir gibt es deshalb keine GLKs am Freitag. Punkt.

    Genau so sehe ich das einfach auch, denn unter den Bedingungen der TE geht das einfach mal nicht und das trifft ja nicht nur sie!

    Leute, macht mir keine Panik Hab mich gerade echt erschrocken.
    Also, der ursprüngliche Vertrag von 09.01.-29.08.17, Befristungsgrund: Vertretung Elternzeit, Probezeit: 6 Monate; Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag: Weiterbeschäftigung bis 29.08.2018
    Entsprechend eine 4-wöchige Kündigungsfrist in meinen Fall, oder?

    Danke euch!

    Genau, Vertrag genau ein Jahr und somit eine vierwöchige Kündigungsfrist außerhalb der Probezeit. In der Probezeit (und darin sollte man dann ja noch sein), sind es nur 2 Wochen, aber zum Monatsschluss.

    Nun, der TV-L NRW gibt ja ganz normale Kündigungsfristen vor (eben 4 Wochen oder länger). Warum sollte ein Arbeitsverhältnis nicht einseitig vom Arbeitnehmer kündbar sein? Die Zeiten der Leibeigenschaft sind vorbei
    Hat jemand zu der benannten Situation bereits Erfahrungen gemacht?

    Na wenn du das alles so toll weißt, warum fragst du dann?!?

    DAs hat nichts mit Leibeigenschaft, sondern dem Vertragsrecht zu tun und auch der TVL schränkt eine Kündigung bei befristeten Arbeitsverträgen klar ein (schließt sie aber nicht ganz aus). Auch dir kann nicht gekündigt werden, also das ist in der Regel zum Vorteil des AN!

    Also die wesentliche Frage ist ja dann befristet mit oder ohne Grund, aber das weißt du ja, steht ja alles im TVL!

    Ansonsten sehe ich da eher schwarz mit der Kündigung, denn ein Schuljahr sind in der Regel keine 12 Monate und eine Kündigung nach Ende der Probezeit ist nach Absatz 6 (§30TVL) nur bei einer Vertragsdauer von länger als 12 Monaten möglich.

    Somit wären wir dann wieder an dem Punkt, dass der Vertrag nicht kündbar ist!

    Allein in unserer Gemeinde (9000 Einwohner) gibt es vier Horte. Drei davon haben jeweils bis 16.30 Uhr bzw. 17 Uhr geöffnet. Jeweils in Laufdistanz zu den Grundschulen.

    Und selbst hier, wo das so ist, kann man sich den Hort auch nicht aussuchen, der gehört zur Grundschule und die wird zugewiesen. Selbst Wechselanträge mit der Begründung, dass man in 2 Monaten umzieht, wurden abgelehnt mit dem Hinweis, dass bis 3km Schulweg zumutbar ist. Also muss man dann nehmen, was der Hort hergibt.

    Ja! Bei dir! Ist aber nicht überall so! Gerade in den letzten Tagen wurde in den Medien darüber berichtet, dass die U3-Betreuung noch schelcht ist (trotz Rechtsanspruch!) Du kannst nicht von deinem Ort auf ganz Deutschland schließen.

    Und selbst in der ehemaligen DDR ist man eben an den Hort der zugeteilten Schule, die nicht gewechselt werden kann, gebunden. Wie der offen hat ist nicht beeinflussbar (bis auf z.B. zwei Tage, wo bei Bedarf bis 17:30 Uhr auf ist statt 17 Uhr).

    Berlin ist es genauso, da gehört die EFÖB ja in die Schulen und da muss man die Zeiten nehmen, die die anbieten.

    Wie du deine Kinderbetreuung regelst, ist aber deine Privatsache.

    Eben nicht, der Dienstherr muss zumindest mir hier soweit entgegen kommen, dass das vernünftig regelbar ist, so schreibt es die Vereinbarung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor, sprich sind die Kitas alle Freitag Mittag zu, darf er dort keinen festen Konferenztag einführen! Denn auch wenn da sonst Nachmittagsunterricht wäre, der muss mich ja nicht unbedingt betreffen.


    Welche Kündigungsfrist zählt nun? Wird die tatsächliche zurückliegende Beschäfigungszeit <6 Monate = 4 Wochen bis zum Kündigungsdatum oder die noch bis dahin unerfüllte Vertragslaufzeit von 1,5 Jahren = 6 Wochen als Kündigungsfrist herangezogen?

    Wenn explizit drin steht, dass der Vertrag trotz Befristung kündbar ist, dann ist die tatsächlich zurückliegende Beschäftigungsfrist entscheidend. Sonst ist der Vertrag nicht kündbar.

    Ich denke auch, dass eben dann die Sicherung das Vergleichen oder betrachten der Ergebnisse sein muss. Sprich, alle Knete-Zs in einen Kasten stellen oder die Pfeifenreiniger auf ein Plakat kleben usw. und das dann so platzieren, dass es von den Schülern weiterhin gesehen werden kann.

    Meine Tochter hatte übrigens auch zerschnittene Buchstaben, die sie zusammen kleben mussten zu dem Buchstaben, also wie ein Puzzle. Das wäre auch die Möglichkeit einer Station.
    Dann vielleicht das Einkreisen von Zs auf einem Bogen oder alle Felder mit Z ausmalen, so dass ein Bild entsteht o.ä.

    Schon an Connis Antwort sieht man, wie unterschiedlich es sogar in einem Bundesland sein kann.
    Bisher wurde nach den Schülern bemessen, zum nächsten Schuljahr gibt es zumindest bei uns im Bezirk ein Kontingent, was keinem Schüler zusteht, sondern der Schule, denn es gibt keine "Inklusionskinder", dann hätten wir ja "Integration" nur unter anderem Namen fortgeführt.


    2) Dementsprechend wird sich um die komplette Klasse gekümmert, wenn es eine Doppelsteckung gibt. Zusätzlich gibt es bei uns noch temporäre Lerngruppen, da sind 1-8 Schüler drin. Somit wären wir dann auch gleich bei 3. (und 4. entfällt damit)

    Aktuell haben wir vier Sonderpädagogen bei uns an der Schule, die sind auch nur bei uns, aber die Stundenzahl reicht bei uns (3-zügig über 6 Jahre) trotzdem nicht aus bzw. machen sie dann eben kaum noch Fachunterricht, wo sie noch viel dringender Gebraucht werden würden, es muss also jeder Kollege mit seinen Kindern alleine irgendwie klar kommen.

    aber deine Vorbereitungs- und Korrekturzeit reduziert sich doch auch bei entsprechend reduzierter Stundenzahl. Ebenso die Teilnahme an Klassen- bzw. Versetzungskonferenzen und die Besucherzahl an Elternsprechtagen.

    Und was nützt mir eine reduzierte Besucherzahl an Elternsprechtagen, wenn die Lehrer von 17-19 Uhr anwesend sind, dann sitze ich zwei Stunden nutzlos rum, mangels Material in der Schule kann ich dann meist nicht mal die Zeit als Vorbereitungszeit nutzen.
    Und wie kommst du darauf, dass die Teilnahme an Klassen- und Versetzungskonferenzen dann weniger sind. Bei uns bekommen die Teilzeitkollegen meist keine Klasse, sondern nur Fachunterricht, was zur Folge hat, dass ich z.B. mit nur 11 Stunden (39%) in 6 verschiedenen Klassen unterrichte. Die Vollzeitkollegen haben bei Glück genau eine Klasse, nämlich ihre. Also wer hat dann die geringere Anzahl Klassen- und Versetzungskonferenzen? Und damit muss sich dann meine Vorbereitungs- und Korrekturzeit dann exorbitant verringern, wenn ich nicht ständig über meiner Arbeitszeit sein will.

    Natürlich liegt das evtl. alles auch an einem fehlenden Teilzeitkonzept, aber der offizielle Vorschlag der dazu kam, ist wohl so bekloppt, dass zumindest bei uns im Bezirk die Frauenvertretung den abgelehnt hat!

    Ich glaube du hast dich verlesen. Susannea hat ja gerade davon gesprochen, dass der AG (die Schule, der Staat) sich nicht um die Kinderbetreuung kümmert.

    Nein, es war schon richtig, doppelte Verneinung ;)

    Also doch, der AG hat sich aufgrund der "Vereinbarungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf" auch darum zu kümmern, dass das klappen kann. Wenn also in dem Bundesland die Betreuungsstätten in der Regel mittags zu machen, dann muss der AG das bei der Festlegung des Konferenztages auch berücksichtigen!

    Wie sollen denn die angesetzten Lernziele erreicht werden, wenn die Schüler frei in der Themenwahl sind?

    Wer spricht denn davon? Aber der Lehrer ist inzwischen recht frei in der Themenwahl, wenn er damit die Kompetenzen erreicht.

    Wie sollen Klassenarbeiten konzipiert (so offen, dass jeder etwas schreiben kann?)

    Das frage doch die Leute, die die Rahmenlehrpläne mit Beispielthemen und dem Ziel des Erreichens der Kompetenzen gesetzt haben, aber ja, es gibt auch Klassenarbeiten, die ganz anders funktionieren und jeder alleine macht ;)

    Noten gegeben und die Versetzung in die nächste Klassenstufe geprüft werden?

    Da wären wir wieder bei den störenden Noten und eine Versetzung muss hier nicht geprüft werden, sondern wenn eher ein Verweilen ;) (aber das nur, wenn alle Fördermöglichkeiten ausgenutzt wurden, was bei fehlendem Geld wohl nie der Fall sein wird.

    Ein gewisser Anteil Differenzierung kann für leistungsschwächere oder -stärkere Schüler hilfreich sein

    Womit wir schon wieder dabei wären, dass doch noch nach ganz anderen Dingen differenziert werden muss ;)

    Der Umfang Kinderbetreuung am Freitag scheint ein eher individuelles als ein generelles Problem zu sein. Dieses Problem könnte ja theoretisch auch bei allen anderen Wochentagen auftreten.

    Nein, eher ein bundeslandspezifisches ;) Aber da gibt es mehrere Bundesländer, die das so handhaben.

    Freitag Nachmittag ist ganze normale Arbeitszeit und Kinderbetreuung ist nicht Problem der Firma. Außerdem reden wir über eine handvoll Termine pro Jahr.

    Ach eine Handvoll Termine, na dann gehe ich ab sofort zu den anderen Terminen nicht mehr hin, denn die Handvoll ist rum. UNs wurden gestern die Termine bis Schuljahresende geschickt und ich bin sicher, mein Mann ist begeistert, denn es trifft jeden Dienstag im Juni und noch einen zusätzlichen Termin, also alleine jetzt sind es noch eine Handvoll Termine ;)
    Muss ich dazu sagen, dass dies eigentlich mein freier Tag ist?!?
    Und nein, Kinderbetreuung ist nicht nicht das Problem des AG, dazu gibt es entsprechende Vereinbarungen ;)

    Bei uns geht die OGS Freitags auch nur bis 15 Uhr. Für mich wäre es ein Problem. Und ich wohne in einer Großstadt.

    Genau das ist es, es sind einfach Bundesländer, die das generell so handhaben, egal ob Stadt oder Land.

    Mir leuchtet absolut nicht ein, weshalb man als (Vollzeit) arbeitender Lehrer am Freitag Nachmittags selbstverständlicherweise frei haben muss. Es ist vielmehr selbstverständlich, dass für Konferenzen kein Unterricht ausfallen darf. Denn sonst verlagert man das Betreuungsproblem nur von sich auf die Schülereltern. Jeder, der arbeitet und dafür gutes Geld verdient, muss in der Lage sein, eine zuverlässige Kinderbetreuung zu organisieren.

    Das kein Unterricht ausfallen darf ist klar, deshalb haben wir eben nur drei Tage die Woche, wo es Nachmittagsunterricht gibt und zwei, wo nicht Dienstag und Freitag , also ist Dienstag der Konferenztag. Und wenn das Bundesland da keine Betreuung anbietet, dann trifft es alle und da kann man sich auf den Kopf stellen, es wird keine Lösung geben für alle für den Freitag ;)

    Miteinander lernen heißt aber auch, dass alle Schüler in der Lage sind, an einem Thema arbeiten zu können.

    Wer sagt denn, dass Differenzierung nur in der Art mit dem Thema umzugehen bestehen darf und nicht auch in der Themenwahl?

    Im schlechtesten Fall sitzt dann das Kind da und malt Mandalas oder bearbeitet mit dem (oftmals nicht ausreichend qualifizierten) Integrationshelfer Arbeitsblätter, während der Lehrer mit dem Rest der Klasse Regelunterricht macht

    Ehrlich gesagt habe ich das Gefühl, du hast den Unterricht vor 20-30 Jahren vor Augen, bitte richtige Frontalunterricht und nicht dem, was hier inzwischen meist in Schulen abläuft. Denn da macht der Lehrer selten mit den Schülern etwas, sondern die machen oft und der Lehrer ist im Idealfall der "Helfer" ;)

    gilt das denn auch nachträglich?
    bei uns wird die Rechtschreibung erst ausgesetzt, wenn die Diagnose und der Antrag auf Nachteilsausgleich vorliegen, bzw. Letzterer genehmigt wurde.
    Da muss gar nichts nachkorrigiert werden

    Wie gesagt, hier auch nicht. Damit ist einfach nur die nächste Zeugnis Rechtschreibnote weg und ab da gibt es entsprechende Dinge bei Arbeiten in anderen Fächern, wie z.B. mehr Zeit o.ä. Sonst müsste man die Arbeiten ja nicht nur noch mal korrigieren, sondern neu schreiben lassen.

    Es gibt ja z.B. den Fall, dass Rechtschreibung nicht mehr gewertet wird, dass kann (bzw. konnte) dann z.B. in Deutsch und Englisch für das ganze Schuljahr beantragt werden. Dies bedeutet aber auch, dass Arbeiten aus dem Jahr noch mal korrigiert werden müssen.

    Das ist mir immer noch unklar, denn Rechtschreibung ist bei uns eine einzelne Note, die fällt dann einfach weg. Ist das bei euch in einer Gesamtnote drin, so dass man noch mal alles korrigieren muss?

    Mit bürokratischen Anforderungen (die Umschreibung ist vlt. unglücklich gewählt, ich erkläre, was ich meine) spreche ich nicht von solchen, die es explizit durch Inklusion gibt, sondern die so oder so durch den schulischen Betrieb allgemein bestehen, z.B. die Vera-Vergleichsarbeiten in Klasse 3, Projektwoche, Schulkonzepte und -feste, sowie Ausflüge.

    Naja, die hast du ja mit oder ohne Inklusion. Und Vera z.B. muss man eben als sie nehmen Zeit ohne Sinn in Anspruch hinnehmen und auch so den Eltern erklären. Schade um die Lernzeit der Kinder.

    Wochenplanarbeit reicht ja aber schon, dass eben in viele Klassen die Differenzierung kein Problem mehr ist und auch da sind Sprachprobleme kein wirkliches Problem, denn viele Materialien sind auch ohne komplette Deutschkenntnisse zu erlernen und in der Grundschule wird kein Kind die deutsche Sprache wie eine Fremdsprache erlernen, da kannst du dir sicher sein, denn das wäre Verschwendung von Zeit und Fähigkeiten, aber auch da kann man damit leben, wenn die Kenntnisse nicht altersgemäß sind und glaube mir, ich weiß wovon ich da rede. Wir haben vermutlich mehr ausländische Schüler als deutsche.

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