Beiträge von Susannea

    Wo meine Kompetenzen jedoch enden, ist wenn Schüler X am Zehnerübergang hängt, Schüler Y bereits schriftlich im 1000er-Bereich operiert und Schüler Z übertrieben gesagt Kurvendiskussionen durchführen könnte.

    Warum? Solche Szenarien hat man doch im jahrgangsübergreifenden Lernen öfter. Wenn man natürlich am Frontalunterricht hängt, dann klappt das nicht, wenn die Schüler aber Hilfe zur Selbsthilfe bekommen und viel alleine oder in Gruppen arbeiten, dann ist dies nicht so das Problem. Zumindest Personalmangel kann man dann noch mit einer etwas rückwärtsgehenden Variante lösen, indem man mit sich selbst teilt.

    Wenn dann noch Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten oder Sprachproblemen hinzukommen, kommt selbst die Grundschule mit ihrem Image der "Schule für alle" an ihre Grenzen.

    Wo genau liegt denn bei Kindern mit Sprachproblemen das wirkliche Problem? Die Aufgaben müssen einfacher oder anders sein, geht aber auch. Verhaltensauffällige Schüler sind nur dann ein wirkliches Problem, wenn von ihnen eine Fremdgefährdung ausgeht.

    und die bürokratischen Anforderungen hoch sind.

    Von welchen redest du? Es sind doch weniger als ohne Inklusion.

    Probleme bereiten uns zumindest im Moment viel mehr die Platzprobleme und die finanziellen Beschränkungen.

    Wenn ich einen 5.-klässler in eine Mathematik-Vorlesung an der Uni setzen würde, wäre der am Ende völlig erschlagen von dem Wissen und könnte damit gar nichts anfangen.

    Entschuldige, aber da scheint bei dir in manchen Vorlesungen auch entweder nicht viel hängen geblieben zu sein oder die Uni hat bei euch ein Defizit, sonst wüsstest du, dass solche Verallgemeinerungen in unserem Beruf total fehl am Platze sind, denn ja auch 5. Klässler sind nicht alle von dem Stoff überfordert (ich sage nur Hochbegabung!). Jedes Kind ist anders und das gilt es zu berücksichtigen.

    Die Mitschüler denken sich meist nichts dabei, aber was antwortet man, wenn einer sagt "Hey, warum bekommt der immer die leichten Aufgaben?".

    Weil es seinem Leistungsniveau entspricht. Die Frage kommt aber in der Regel nicht, wenn du generell differenziert arbeitest, weil da nicht ein Kind andere Aufgaben als alle anderen bekommt, sondern es einige verschiedene gibt. Übrigens kommt diese Frage bei uns bisher nicht uns bei uns sitzen ja die Klassen 1/2 bzw. 1-3 zusammen und bekommen unterschiedliche Aufgaben usw. das kennen die Schüler gar nicht anders, daher fragt auch niemand da nach.

    Gerade bei Schülern die im Laufe des Schuljahres eine LRS Diagnose bekommen, kann es sein, dass alle betroffenen Arbeiten des Schuljahres nachkorrigiert werden müssen.

    Wie darf ich mir das vorstellen? Bei uns wird das erst beim Vorliegen berücksichtigt und dann wird die Note komplett ausgesetzt für das ganze Schuljahr, daher muss dann doch gar nichts "nachkorrigiert" werden.

    Jeder, der im Sinne seines Kindes handelt und nicht falsche und realitätsferne Ideale verfolgt, weiß, dass ein behindertes Kind, das den Regelschulanforderungen z.B. aus kognitiven Gründen nicht gerecht werden kann, im geschützten Rahmen des Förderschulbereichs besser gefördert werden kann als im Regelschulbereich, wo das Kind im schlechtesten Fall nur Mandalas ausmalt. Wir haben ein einzigartiges Förderschulsystem - es wäre schade, es nicht zu nutzen.

    Entschuldige, aber ich kenne viele Kinder, bei denen das nicht so ist und die viel von anderen Kindern gelernt haben, weil sie in inklusiven Schulen waren. Und sogar in Deutschland gibt es davon funktionierende, aber leider ist dies nicht mehr die Regel. Aber auch Förderschulen sind nicht immer toll!
    Und doch, es ist besser, einige Förderschulen nicht mehr zu nutzen, weil sie nur Verwahranstalt sind!
    Zu behaupten, dass Förderschulen immer die bessere Alternative sind, das ist realitätsfern! Und anderen zu unterstellen, sie handeln nicht im Sinne ihres Kindes, wenn sie einen anderen Weg bevorzugen als du, ist schon mehr als dreist!

    Man muss sich von der Vorstellung lösen, dass ein Kind mit IQ 60 mal Analysisaufgaben rechnen kann. Wenn das Kind aber irgendwann lebensnahe Mathematik beherrscht, sprich die sichere Beherrschung der Grundrechenoperationen im natürlichen Zahlenbereich, sowie einfache alltägliche Brüche und Dezimalzahlen, das Einordnen der geometrischen Grundformen und ein elementares Verständnis für mathematische Muster im weitesten Sinne, dann hat man schon viel erreicht und hat das Kind auf seinen außerschulischen Alltag angemessen vorbereitet.

    Und warum soll es dies nicht in einer inklusiven Schule lernen können? Achso, auch an Grundschulen arbeiten Sonderpädagogen.

    Da die GEW nun aber nicht für die Einstellung von Förderschullehrern oder Klassengrössen verantwortlich ist, finde ich es kontraproduktiv, sie dafür immer wieder verantwortlich zu machen.

    Danke, das sehe ich auch so!

    Ja, das mit der Elternzeit wäre auch möglich, es ist noch einige Zeit übrig. Nur finanziell wird es dann wirklich sehr schwierig.

    Hatte schon spaßeshalber überlegt, mich als Feuerwehrkraft während der Elternzeit mit einigen Stunden an der orstansässigen Schule zu bewerben. ;) Total verrückt alles.

    Das finde ich gar nicht so abwegig, Problem ist nur, dass Teilzeit in Elternzeit vom AG genehmigt werden muss, wenn du woanders hingehst.

    Wie klein ist klein bei deinen Kindern?

    Sonst würde ich nämlich einfach noch mal Elternzeit anmelden unter der Voraussetzung, dass deine Versetzung abgelehnt wird, damit müsstest du dann deinen Posten nicht sofort aufgeben und hättest evtl. etwas Zeit gewonnen, wenn es nicht dann eh durchgeht, weil ihnen das dann schriftlich vorliegt, dass die Stunden weg sind.

    Bei uns sind die Schüler dafür verantwortlich ihre Klassenarbeiten aufzubewahren... Scheint wohl nicht die Regel zu sein.

    Ich würde das Schreddern und gut is. ;)

    Bei uns auch.

    Ist ja aber in Berlin auch so gesetzlich geregelt ;)

    Zitat

    (9) Schriftliche Lernerfolgskontrollen können von der Schule zeitweilig einbehalten werden.

    Sie sind spätestens am Ende des Schuljahres zurückzugeben, sofern nicht wichtige Gründe einen längeren Einbehalt notwendig machen.

    Für Vergleichsarbeiten trifft die Schulaufsichtsbehörde gesonderte Regelungen.

    da wäre ich vorsichtig.

    Wenn es die Pflicht zum Archivieren gibt, sollte man das natürlich auch tun. Ich möchte in dem unwahrscheinlichen Fall, dass jemand nachträglich Einblick in eine Arbeit haben möchte/muss, nicht diejenige sein, die die Archivierungspflicht zu locker gehandhabt hat....
    Archivieren muss man, falls.....s.o.

    Brauche ich nicht vorsichtig zu sein, denn wie gesagt, hier gibt es keine Pflicht zum Archivieren vom Lehrer und daher liegt es dann doch daran, wie genau die Bundesländer das da nehmen.


    Ich glaube, wenn ich in meiner Schule nach einem "Archiv" fragen würde, würden die die Männer mit den Ich-hab-mich-lieb-Jacken holen. Die muss man bei uns als Klassenleiter aufbewahren - und da könnte mir schon passieren, dass ich die nach längerer Zeit mal wiederfinde.

    Und auch das ist dann ja eine schulinterne Lösung, denn sie können einbehalten werden, müssen aber nicht ;)

    wenn die Frist vorüber ist, warum nicht? Nicht einfach wegschmeißen, sondern schreddern.

    Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, wie das passieren kann, denn normalerweise sammelt man die doch und hakt ab, welcher Schüler die Arbeit abgegeben hat. Vor der Abgabe im Archiv zähle ich noch einmal durch-- eigentlich sollte das also nicht passieren...

    Ganz ehrlich, hier werden ja nur Abitur oder Abschlussklausuren ins Schularchiv gepackt und bei allen anderen zähle ich nicht, ob ich sie wirklich alle vollständig habe, wer seinen Ordner bei der nächsten Arbeit nicht hat, hat Pech gehabt. Ich habe sie sogar z.T. einfach in den normalen Ordner mit einheften lassen. Also ich denke, dass kommt darauf an, wie genau die Bundesländer das allgemein nehmen.

    Das Fernziel der Verbände und Gewerkschaften ist, auch die "normalen" Lehrer anzuheben. Das werde ich vermutlich nicht mehr erleben, zumindest nicht mehr aktiv im Dienst.

    Meinst du, dass es noch so lange dauert bis die anderen Bundesländer nachziehen, denn in Berlin ist es ja durch. Die Frage ist nur noch, wie es für alle nach dem altern Lehrerbildungsgesetz umgesetzt wird. Aber alle nach dem neuen bekommen dann E13.

    Danke für deine Antwort.
    Ich muss zunächst einen formlosen Antrag auf Beurlaubung bei der Bezirksregierung stellen, alles weitere klärt dann wohl der Dezernent, sofern ich die beiden Voraussetzungen erfülle. Dennoch bat mich mein Schulleiter, das zu klären, da er anderer Meinung ist und wohl einen ähnlichen Fall kennt. Dieser ist aber nicht ganz deckungsgleich, deshalb wollte ich mir hier mal erkundigen.

    Auch Beurlaubung ist ganz klar im Beamtenverhältnis.

    Hier war ja aber auch jemand, der meinte, die Beurlaubung ist nicht durchgegangen und somit kann er nur um Entlassung bitten, dann wäre die Verbeamtung natürlich weg!

    Ein viel wesentlicherer Punkt, der gegen Urlaub ohne Bezüge spricht, ist der Verlust des Beihilfeanspruchs in den meisten Bundesländern in der Zeit. Wenn du den nicht dann über deinen Mann abfangen kannst (weil du über ihn beihilfeberechtigt bist), dann muss du, wenn du in der PKV sein solltest in dem Jahr 100% PKV Beitrag zahlen, weil du keinen Beihilfeanspruch hast und 100% Versicherung ohne Einkommen (und das auch noch von zwei Leuten) ist schon heftig. Zumal ihr ja bei unbezahltem Urlaub für euch beide eben wirklich die ganze Zeit von euren Ersparnissen leben müsst, sprich, wirklich vorher konsequent ansparen und nicht ausgeben, das schaffen viele nicht (das ist z.B. auch der Grund warum viele ElterngeldPlus und nicht Basiselterngeld beantragen!).

    Probiere es, kommt sehr auf den Bearbeiter an. In Berlin ging es immer, hier in Brandenburg beim eh verrufenen Finanzamt wollten sie nicht mal den Eintritt zum Studientag beim ersten Mal anerkennen.

    Hmm, das wundert mich jetzt auch, dass nicht gleichzeitig geschrieben wird... das macht das ganze noch dubioser, denn theoretisch könnte man sich dann schon austauschen. :sterne:

    Wobei ich das Geschriebene hier jetzt nicht schlimm finde, man kann da weder auf die Aufgaben, noch auf die Lösungen schließen. Im Gegenteil, man ist vorgewarnt :pirat:

    Es ist aber auch für Eltern und Schüler hier zu lesen ;)

    Bei mir sind 2 Vertretungsstunden im Stundenplan fest vorgesehen. Da habe ich Vertretungsbereitschaft und muss immer zu dieser Zeit verfügbar sein - egal ob eine Vertretung ansteht oder nicht. Das ist dann höchstwahrscheinlich keine Mehrarbeit, richtig?

    Wenn die bereits in deiner Stundenzahl mitgezählt sind und nicht zusätzlich kommen, dann ist das keine Mehrarbeit.

    Wie ist das mit Zweitkorrekturen im Abitur? Oder Wandertagen? Die gehören ja eigentlich auch in ein normales Arbeitspensum.

    Ja, gehören sie, aber mehr als 8,5h am Tag darfst du auch nicht arbeiten, also wenn die erreicht sind (ohne Pause), dann brauchen die eben länger.

    Ebenso wie Elternabende.

    Die sind auch keine Mehrarbeit, du musst aber um 20 Uhr aufhören zu arbeiten, damit fallen die an vielen Schulen weg.

    Mir ist nicht ganz klar, wie ich erkennen kann, was unter "Mehrarbeit" fällt.

    Alles, was nicht zu deinem normalen Arbeitsumfang gehört.

    Und ansonsten eben mal in das Merkblatt oben z.B. reinschauen ;)

    In Bayern ist das ein stehender Begriff, da versteht jeder, was mit "Mehrarbeit" gemeint ist.

    Das halte ich so für ein Gerücht, denn alleine die Definition laut Mutterschutzgesetz wird nicht einheitlich genutzt, es wird nämlich z.T. behauptet, dass Mehrarbeit nur alles ist, was über einen Vollzeitvertrag hinausgeht, egal wieviel der betreffende arbeitet. Das sehen viele Bundesländer zum Glück anders. Aber gut, es reicht ja auch, dass wir merken, Mehrarbeit kann einfach unterschiedlich gesehen werden und muss deshalb generell genauer definiert werden.

    Aber Hauptsache die TE versteht, was gemeint ist und es hilft ihr.

    @Susannea, deswegen habe ich doch explizit "Mehrarbeit" geschrieben.

    DAs kann man eben genau andersrum verstehen ;)
    Nämlich das Vertretung immer Mehrarbeit ist und nicht, dass Mehrarbeit zusätzliche Vertretungsstunden sind. Ich kenne nämlich viele, die dann meinten, sie müssten generell nicht mehr vertreten.

    Du musst keine Vertretungen mehr machen (Mehrarbeit) und musst nicht mehr nach 20 Uhr arbeiten, beispielsweise am Elternabend. Steht im Mutterschutzgesetz.

    Ganz so nicht, denn Vertretung kann ja auch anstatt anderem Unterricht sein, also keine zusätzliche Vertretung mehr.

    Die GEW-Berlin hat dafür ein nettes Merkblatt rausgegeben, leider unterscheidet es sich doch etwas für die einzelnen Bundesländer:
    061201_Info_Mutterschutz.pdf

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