Beiträge von Susannea

    Wie wäre es denn dann, die Elternzeit evtl. genau so lange zu nehmen, dass man eben mit dem nächsten Jahrgang homogen ist? Bei uns hat das immer irgendwie geklappt, aber da waren eben auch soviele nebeneinander (5 Stück nur für ein Lehramt), dass das klappte.

    @Susannea Das ist ja dann in eurem Einzelfall etwas anderes als das, was du bisher geschrieben hast. Ihr als Schule habt es festgezurrt. Aber viele andere Schulen eben nicht und das Gesetz gibt es nicht her. Deine Schule ist ja nicht Berlin sondern eine Schule und auch nicht Brandenburg, sondern eine Schule.
    Nun nochmal zu meiner Ausgangsfrage an dich. Sind die 100€ für Berlin irgendwo festgeschrieben wie du schriebst oben in Beitrag 10?

    Wieso, ich hatte geschrieben, dass ich darauf bestehen kann und das ist ja auch so, wenn es durch die Schulkonferenz in unserer Schule Brandenburg gegangen ist ;)

    Ja, sind sie. Ich vermute in der Verordnung über Lehr- und Lernmittel, ist aber auch auf der Seite der Stadt Berlin eben nachzulesen:
    https://www.berlin.de/sen/bildung/un…und-lernmittel/

    Genau in der Lernmittelverordnung: §6
    http://gesetze.berlin.de/jportal/;jsess…LernMVBE2010pP6

    Es ist bei uns in der Lehrer- und Schulkonferenz jeweils abgesegnet, also ist es als notwendig betrachtet worden und dem Beschluss müssen sich die Eltern dann auch beugen. Aber bisher ist auch noch niemand auf die Idee gekommen zu sagen, er kauft die Sachen nicht. Spätestens ein Brief der Schulleitung war ausreichend. ;)

    @Susannea, dass zu den 12€ bzw. 25€ noch Verbrauchsmaterial dazu kommt, war mit klar.

    Naja, aber vielen ist eben nicht klar, dass Arbeitshefte auch Verbrauchsmaterial sind ;)
    Und das die Arbeitshefte auch bezahlt werden müssen und man darauf bestehen kann, ist doch auch klar. Also das Eltern sagen können, das zahlen sie nicht, ist nicht möglich. Denn sie sind verpflichtet das Verbrauchsmaterial zu zahlen(laut Gesetz), also kannst du darauf bestehen ;)

    Behaltet die Beihilfe dann auch bei jeder Einreichung die 150€ Bearbeitungsgebühr ein, weil diese 200€ die eine Rechnung überschreiten muss hat man ja schnell zusammen. Danke Susannea

    Dies ist die Kostendämpfungspauschale, keine Bearbeitungsgebühr und die gibt es natürlich nur einmal pro Jahr.

    Das find ich interessant. Hast du so eine Liste noch und kannst mir die schicken? Unsere Stadt macht es nämlich falsch - wir dürfen nur Listen rausgeben, auf denen die ARBEITSHEFTE nur 12 Euro insgesamt kosten, obwohl es in der VV ja eindeutig anders steht. Bücher dürfen wir gar nicht kaufen lassen. Bei uns beruft man sich u.a. darauf, dass es in der Stadt in der deine Kinder die Schule besuchen auch so läuft..

    Schick mir mal deine Emailadresse, denn klar habe ich die noch die Listen, sonst hätte ich es ja nicht so schön abschreiben können ;)
    Edit: Gefunden, wie es doch geht mit direkt schicken, Liste solltest du also aus einer Klasse haben.

    Und bei einer der Listen ist es auch genauso, wie ich es beschrieben habe noch mal für die Eltern erklärt worden.

    Da ich z.B. auch für unsere Putzfrau die Bücher für den Sohn besorgt habe und unsere Nachbarin, weiß ich, dass die anderen Schulen das genauso handhaben, also ist die Begründung, dass es hier alle anders machen in der Stadt falsch ;)

    Ja, die 200 Euro musst du bei jeder Einreichung dann überschreiten oder eben zum Ende des Jahres nachreichen, dann geht es meist auch mit weniger. Es geht eben wirklich darum, dass du nicht jede Rechnung einzeln einreichst und da durch so viele Anträge gestellt werden.

    Das Argument der Sparsamkeit passt der SL auch prima, denn man kauft nur 1 Arbeitsheft und nicht 4 wie bei Verbrauchs-Lehrwerken. (Dass man dann mehr Kopien braucht ist die Milchmädchenrechnung an der Sache. Wir sollen halt nicht so viel kopieren und die Kinder sollen ruhig mal aus dem Buch abschreiben.)

    Hm, aber ich gucke mir z.B. "die Fibel" an, da habe ich dann fast genauso viele Hefte, wie bei Cornelsen bei Einsterns Schwester, nur eben noch ein Buch zusätzlich. Die Aufteilung ist nur eine andere.


    echt 100€ Elternanteil? Knackig! In Brandenburg 12€ für Klasse 1-4 pro Schuljahr und 25€ in 5 bzw. 6.dazu kommt noch das, was die Schule pro Schüler vom Schulträger bekommt. Davon werden die ganzen Leihexemplare angeschafft

    Aber das sind ja wirklich nur 12 Euro für Bücher, also auch hier wurde uns ganz schnell mitgeteilt, dass die Arbeitshefte da nicht zugehören. Ich habe ja letztes Jahr für die Schule meiner Kinder die Schulbuchbestellungen gemacht und kann daher alle Klassenstufen sehen. 1 hat ca. 30 Euro bezahlt, 2 ca. 40 Euro, 3 ca. 40 Euro, 4 ca. 50 Euro, 5 und 6 ca. 40 Euro (ca. weil einzelne Kinder andere Listen hatten aufgrund der Differenzierung und es teilweise Wahlmöglichkeiten gab ob mit oder ohne CD o.ä.)

    Da sind wir in der Realität von den 12 oder 25 Euro also auch weit weg.

    Zumal das dann auch bedeutete, dass sie in Englisch z.B. den Satz Bücher mit der Parallelklasse teilen mussten, weil eben nicht genug Geld da war zwei neue Sätze beim Lehrwerkwechsel zu kaufen o.ä.

    Ich würde eher anfragen, ob es nicht trotz Verbeamtung auf Probe mit dem Wechsel geht. Denn im Süden sehe ich die Chancen eher als gering an, dort noch mal verbeamtet zu werden.

    Und nein, nicht "hättest du dir früher überlegen soll", sondern eher überlege gut, ob du nicht im Zweifelsfall die drei Jahre doch in Kauf nehmen kannst.

    Unabhängig von BUT finde ich diese Summe äußerst befremdlich und gesetzlich so in NRW nicht haltbar und schon gar nicht vertretbar.
    Ich verstehe die Schulleiterin durchaus und finde es weder pädagogisch angemessen die Kinder mit Verbrauchsmaterialien zu überhäufen, noch sinnvoll.

    Mal ganz abgesehen vom finanziellen Aspekt.
    Der Elternanteil ist doch gesetzlich festgelegt in NRW und den schöpfen wir für Verbrauchsmaterial aus.

    Wenn man mehrere Kinder hat summieren sich die Kosten für Schule ohnehin schon.

    Viele Grüße
    strubbelsuse

    Der Elternanteil für Schulbücher (nicht Verbrauchsmaterialien) ist in Berlin auf 100 Euro je Schuljahr festgelegt. Also das ist dann gar nichts befremdlich, da sind 80 Euro noch sehr human. Meist werden eben die Arbeitshefte da trotzdem mit einbezogen.

    Und ja, das ist bei mehreren Kindern viel und auch ich bin da froh über die Prüfmaterialien.

    ALG II setzt im Regelsatz für Erwachsene monatlich 1,06€ für Bildung an. Für Kinder gibt es je nach Alter 70-80%.

    BUT wäre dann extra.

    Nein, es gibt zum Schuljahr und zum Halbjahr noch beim ALGII-Bezug automatisch diese oben genannten insgesamt 100 Euro für Schulkinder, die haben nichts mit BUT zu tun, das ist dann noch mal extra.

    Wirklich gut kenne ich mich nicht mit BUT aus, aber bekommen die betreffenden Familien nicht überall 100 Euro pro Schuljahr extra gezahlt, damit sie Schulmaterial (also auch solches Verbrauchsmaterial) anschaffen können? Bei uns bekommen sie 70 Euro zu Schuljahresbeginn und 30 Euro zum Halbjahr.

    Dies ist im ALGII Bezug dabei, ja. Aber das heißt ja noch lange nicht, dass sie das dafür ausgeben.

    Ja, das Problem ist oft, denn Arbeitshefte sind Verbrauchsmaterial und werden deshalb bei BUT-Kindern nur anteilig (wenn überhaupt) gezahlt.
    Sprich, die müssen die Eltern meist selber zahlen. Können sie das nicht, kann eben nur so wenig Verbrauchsmaterial bestellt werden. Dann muss man z.B: gucken, ob es auch Leihmaterial davon gibt (z.B. Einstern und Einsterns Schwester haben dies), dann kann es ja weiter genutzt werden.

    Ich hatte damals definitiv keinen Beihilfeanspruch... :( Meine PKV zahlt auch jetzt ein paar Sachen (natürlich nur ihren Anteil), bei denen die Beihilfe ablehnt.

    Dann sind das aber in der Regel Zusatzvereinbarungen bei der PKV und nicht der "normale" Tarif. Beihilfe zahlt natürlich auch nur das, was GKV zahlen würde plus einige Zusatzsachen.

    Ansonsten hattest du sicherlich einen Beihilfeanspruch, aber die Dinge waren nicht erstattungsfähig, großer Unterschied. ;)

    Das stimmt einfach nicht:


    gew-sachsen.de/beamte/

    Das ist aber nicht die GEW, sondern die GEW-Sachsen, ein deutlicher Unterschied. Die GEW-Berlin geht z.B. auch nicht in allen Belangen mit der GEW mit, z.B. kritisiert die Berliner GEW ganz klar, dass beim Tarifvertrag die Vereinbarung des Beamtenbundes auch unterschrieben wurde. Wollte sie nicht machen.

    Und in der E&W 12/2016 wird sich gerade noch darüber beklagt, dass Sachsen sich immer noch weigert seine Lehrer zu verbeamten. Kritisiert man wohl nicht, wenn man das eh nicht möchte.

    Ich meine die Anfrage absolut ernst. Nämlich welche sozial verträglichen Möglichkeiten es gäbe. Von dir kommt dazu aber keine sachliche Antwort, nur dass sich ältere KollegInnen ärgern werden. Das ist ja richtig, daher: welchen Weg kann das Bundesland nehmen?

    Sozial verträglich wäre alle oder keinen zu verbeamten (das die Betroffenen das selber wollen vorausgesetzt), aber dann hat man das Problem, dass viele früher in Pension gehen werden. Dann muss man damit eben leben. Oder man lässt die Verbeamtung eben ganz sein und versucht die Bewerber anders zu ködern (in Berlin klappt es doch aktuell auch).
    Ehrliche Antwort ist, dass man ihnen das Problem vor Jahren vorausgesagt hat, also wäre die Lösung gewesen, früher darauf zu hören. Wollte man nicht, nun sind die Leute gefragt, die es damals besser wussten. (Übrigens auch das selbe Problem wie in Berlin, nur das hier gerade deutlich mehr Lehrer noch angezogen werden).

    Und wo du unsachlich warst in deinem vorherigen Beitrag weißt du wohl selber.

    Nach ständiger Rechtsprechung muss es bei Beamten ein angemessenes Verhältnis zwischen Dienst- und Ruhestandszeit geben. Wie genau dieses Verhältnis auszusehen hat ist nicht eindeutig definiert, aber es sollte einleuchtend sein, dass man niemanden mit 66 Jahren verbeamten kann, um ihm dann ein Jahr später bis an sein Lebensende ein Ruhegehalt zu zahlen (Extrembeispiel). Wo diese Grenze nun liegen muss, muss jeder Dienstherr für sich selbst entscheiden, entweder mit festen Altersgrenzen (die meisten Bundesländer) oder per Einzelfallprüfung (wie der Bund).

    Wenn das jedes Bundesland eben so einfach selber entscheiden könnte, dann könnte man sich ja nicht aufgrund der Diskriminierung wegen des Alters einklagen ;)
    Also das es so einfach nicht gehen wird, wissen sie vermutlich selber, aber man kann es natürlich darauf ankommen lassen, wie viele klagen.

    In Berlin muss ja auch die Ausgleichzulage z.B. für alle (ich meine) bis 1.8.2015 Eingestellten selbst beantragt werden, alle andere bekommen sie automatisch, da liegt es dann an jedem selber (wie auch bei der Eigenheimzulage), ob er sie bekommt oder nicht. Wenn der Antrag rechtzeitig gestellt ist, bekommt man sie, sonst eben nicht.

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