Wenn ich Angestellter bin oder keine Stelle finde, ist das was anderes und ich kann zurück in die GKV gehen.
Im ersten Falle stimmt das, im 2. Fall nur, wenn du aus einem früheren Arbeitsverhältnis noch Anspruch auf ALGI hast. (Was bei der Länge dann auch eher unwahrscheinlich ist, da der Anspruch ja irgendwann verfällt). Denn ohne Pflichtversichert zu sein oder eben Anspruch auf Familienversicherung hast du keinen Anspruch auf einen Rückwechsel und hast dann die einkommensunabhängigen Beiträge weiterhin in der mindestens doppelten Höhe zu zahlen (weil ja keinen Beihilfeanspruch mehr)
Solltest du dann ALG2 erhalten wird davon nur ein geringer Teil übernommen.
Sprich, wenn du nicht sicher übernommen wirst, egal ob als Angestellter oder Beamter, würde ich keinesfalls in die PKV wechseln, wenn du keinen Hinterausgang aus dieser hast.
Wenn ich Angestellter bin, müsste ich direkt wieder zur GKV wechseln können.
Nur wenn dein Einkommen niedrig genug ist. Sonst hast du darauf eben auch keinen Anspruch.
Also ganz klar, um zu wissen, was für dich günstig ist, musst du dir doch ein paar mehr Infos beschaffen.
Und ob als Beamter das günstiger in der GKV ist, hängt auch mit der Höhe des Einkommens zusammen, du darfst ja auch nicht übersehen, dass du in vielen Bundesländern deinen Beitrag in der GKV komplett selber tragen musst.
Gibt es Bundesländer, wo der Schulleiter über die Stundenzahl bestimmen kann? Bei uns wird maximal noch die Empfehlung der Schulleitung abgefragt, was dann aber der AG selber entscheidet, ist eine ganz andere Sache.