Beiträge von Susannea

    In der Schule wird jedoch mehr oder weniger erwartet, dass man morgens mit Fieber noch Aufgaben für die Kinder schickt

    Das ist aber wohl sehr abhängig von der Schule, dies macht bei uns keiner. Entweder sie liegen da (weil sie schon vorbereitet waren) oder eben nicht. Nur geplante OPs usw. sind dann anders.

    Ich würde mir echt überlegen, wie du das ohne große Konflikte elegant löst - dieser Konflikt bringt doch auch jede Menge Stress für dich. In der 8. Klasse kann man auch korrekturfreundliche Klassenarbeiten stellen, die man in kurzer Zeit abarbeitet. Die Schüler werden es dir danken und du bist ohne noch einen abschließenden Streit zu produzieren raus.
    Anregungen hole ich ihr dann immer bei Lernstandsvergleichen oder Abschlussarbeiten, die funktionieren doch auch mit multiple Choice, kurzantworten etc.

    Wie soll man denn zur Kurzgeschichte so etwas wirklich sinnvoll machen?!?

    Das widerspricht sich doch. Du empfiehlst zum zweiten Mal, dass die TE trotz ihrer Überlastungssituation bis um 20 Uhr in der Schule sitzen soll, um eine Arbeit zu korrigieren, die sowieso ein anderer fertigkorrigiert, also eh nochmal alle durchschauen muss, während zu Hause 5 Kinder sitzen, eines chronisch krank, das Jüngste wird zum Stillen vom brüllenden Ehemann vorbeigebracht? Ich seh da keinen Mutterschutz.Der letzte Satz trifft zu, nach der EZ erinnert sich kein Mensch an diese völlig egale Klassenarbeit, während sich die TE aber jetzt unnötig verrückt macht.

    Was liest du denn da bitte, wo empfehle ich, dass sie da so lange sitzen soll?!?

    Ich empfehle ihr auszurechnen bis wann sie höchstens da sitzen darf und ja, unabhängig davon, wie viele Kinder zu Hause sitzen (lediglich das zu Stillende ist dabei relevant und sie kann ja auch zwischendurch nach Hause fahren, die Zeit ist sie ja freizustellen und die zählt ja in den 8,5 Stunden mit). Wie viele Kinder sie zu Hause sitzen hat, ist egal für die Arbeitszeit, die sie zu erfüllen hat und für die Höchstarbeitszeit auch!
    Und natürlich ist da Mutterschutz dabei, auch wenn du den nicht sehen willst. Wenn sie dies nicht leisten kann, weil sie zu schwach dazu ist, muss sie sich krank schreiben lassen.

    Übrigens hatte ich schon vorher gesagt, ich würde sie überhaupt nicht korrigieren.

    Aber sie wollte wissen, wie lange sie maximal an dem Tag in der Schule daran arbeiten darf, das habe ich ihr beantwortet nach der Gesetzeslage und nicht mehr, da spielen eigene Sichtweisen keine Rolle bei.

    Aber vermutlich reicht es so auch schon, das dem AG vorzurechnen.

    Sie hat 8,5h maximal (gehen wir mal davon aus, dass es nicht weniger sind, weil sie sonst die 20 Uhr überschreitet).

    Davon sind 30 Minuten Mittagsaufsicht (nehme ich einfach mal an, kenne ich so) abzuziehen und 60 Minuten Stillpause (mindeste Zeit, braucht sie länger, ist mehr abzuziehen!). bleiben also noch 7 Stunden. Dann kommen da noch 4x45 Minuten Schulstunden dazu, sind 180 Minuten, also bleiben noch 4 Stunden.

    Hat man nun mal eine durchschnittliche Schülerzahl von 24 (bei uns sind es in der Regel mehr!), dann bleiben einem pro Arbeit und Schüler 10 Minuten. Da müsste auch der Schulleiter merken, das das nicht trivial ist, dies zu bewerkstelligen, vollkommen egal wie viele Kinder zu Hause sind!

    Rechne dir die Stunden aus, die du anwesend sein müsstest, das kann zwar niemand, aber du könntest dir etwas ausdenken. Z.B. Unterricht plus Unterrichtsvorbereitung plus Pausenaufsicht plus anteilige Konferenzzeit plus anteilige Elterngesprächezeit minus Stillzeiten minus Pausen geteilt durch Anzahl Klausuren mit fiktiver Korrekturzeit mal Faktor xy ungelöst...

    Das ist doch hier recht einfach zu rechnen. 8,5h dürfen es maximal sein, zieht sie die Stillzeit ab (mindestens eine Stunde), dann bleiben noch 7,5 h. Unterrichtszeit und Pausenzeit zieht sie auch ab, dann weiß sie, wieviel Stunden sie höchstens korrigieren darf! Und um 20 Uhr ist eben eh Schicht im Schacht!

    Und nein, ich würde hier auf niemanden anders Rücksicht nehmen und mir denken, ich will nach der Elternzeit evtl. zurück, das dankt dir eh keiner und bis du wieder kommst ist wenn dann Grsa drüber gewachsen!

    Schon hat der Störer gewonnen, hol die Kinder ins Boot ... die verstehen das dann schon, wenn es sie nicht immer trifft.Aufm Wandertag schonmal wirklich probiert? Ich hab mit meinen Kollegen oder Helfern schon manches durchprobiert ... Ihr müsst den längeren Atem haben. EINMAL nur ...
    Wenn in der Gruppe soviele auffällige sind, dann eben nur noch zu dritt ... Oder Ausschluss derjenigen. Es geht alles, du musst es nur durchziehen ...

    Wie gesagt, da wurde dann von unterwegs die Mutter angerufen, die hatte umgehend zu erscheinen und dann konnte der Rest schwimmen gehen (die Kinder waren schon vor gegangen mit einem Kollegen) ;)

    Und nein, in der Klasse verstehen es weder die Kinder noch die anderen Eltern, die hätten gleich an der Schnur gehangen bzw. haben es, als der Schwimmunterricht deshalb ausfiel.

    Also wo genau hat der Störer gewonnen, aber es zeigt wieder, es geht eben nicht ohne das man z.B. die Eltern holt.
    Und ja, da ist schon eingies probiert worden, inklusive die Polizei hat das Kind eingesammelt, weil es aus der Schule abgehauen ist, die Eltern haben dies aber auch der Schule zur Last gelegt.

    Ich gehe in Elternzeit, bin also nicht krank geschrieben. Ich arbeite auch nicht Teilzeit in Elternzeit. Ich bin durchaus bereit, an meinem letzten Arbeitstag noch zu korrigieren. Die Frage ist nur, wie lange darf das gehen. Bis zwölf Uhr nachts? Am Vormittag habe ich insgesamt 4 Stunden zu unterrichten plus Mittagspausenaufsicht. Ich stille und habe rein rechtlich Anspruch auf Stillzeit, die dann als Arbeitszeit gilt. Wieviele Stunden habe ich also danach noch zu korrigieren? Ist so lange jemand in der Schule, der nach meinem Weggang die Alarmanlage scharf stellt. Ich will die Arbeit nicht mit nach Hause nehmen. Ich verzichte auf mein komplettes Gehalt und brauche diese teuer erkaufte Zeit für meine Familie und mich.

    Da du nach 20 Uhr als Stillende gar nicht arbeiten darfst, weil für dich auch das Nachtarbeitsverbot gilt, wäre das der späteste Zeitpunkt, wenn du bis dahin inklusive Stillzeit nur 8,5 h gearbeitet hast. Aber länger darfst du an dem Tag eben auf keinen Fall machen.

    Also ich würde ganz klar sagen, da es ungünstig ist, wenn eine Arbeit von verschiedenen Leuten korrigiert wird, mach in der Zeit einen ordentlichen Erwartungshorizont (den eben auch jemand versteht, der dies nicht unterrichtet hat und der eindeutig ist) und überlasse die Korrektur deiner Vertretung. Oder ist es etwa auch noch eine Textarbeit? Dann ist das natürlich für die Schüler total blöd. Das sollte doch dann zeitlich auch hinkommen.

    Natürlich ist mir bewusst, dass dies in einer Grundschule schlecht umsetzbar ist und eine Patentlösung für stehenbleibende Schüler auf einem Wandertag habe ich auch nicht, außer dass dann wohl immer ein Elternteil anwesend sein muss (muss halt vorher abgeklärt werden; darauf haben wahrscheinlich weder die Eltern noch die Kinder Lust, was dieses Verhalten rasch eindämmen könnte).

    Bei den Kindern, die ich kenne läuft das so seit 3 Schuljahren und das trotz Therapie usw. Dem Kind scheint es egal zu sein und die Eltern sehen ja die Schuld bei den Lehrern und machen keine Ansage.

    Außerdem ist man doch zu zweit mit der Gruppe, dann bleibt eben einer neben dem Kind sitzen ... Aufmerksamkeit entziehen... Zuschauer weg, langweilig ...

    Naja, den Kindern wird es oft weder langweilig noch sonstwas und auch zu zweit kann einer nicht einfach dableiben, zumindest wir gehen nicht mit mehr als 20 Kindern alleine weiter außer in einem absoluten Notfall. Und auf dem Hinweg zum Schwimmen z.B. geht das nicht, denn welchen fünf sechs Schülern erklärst du denn, das sie deshalb heute leider nicht schwimmen dürfen, denn mit einem Schwimmlehrer dürfen maximal 15 Kinder ins Wasser, die Klassen haben aber eigentlich alle mindestens 20 Schüler.

    Du hast ja zwei Möglichkeiten der Elternzeit, du nimmst sie komplett, dann musst/ darfst du ab dem 1. Tag keinen Handschlag mehr für die Schule tun, wir mussten sogar die Schlüssel und alles abgeben! Oder 2. Möglichkeit, du arbeitest Teilzeit in Elternzeit, dann kannst du natürlich etwas korrigieren.

    Bei dir ist es sogar noch so, dass du scheinbar dann krankgeschrieben wärst ab dem nächsten Tag, da ist die Frage doch eigentlich nicht dein Ernst, ob du die Arbeit noch erledigen sollst!

    Stillst du noch? Dann darfst du maximal 8,5h arbeiten, sprich, wenn du um 8 Uhr anfängst, müsstest du um spätestens 17 Uhr gehen und zwischendrin noch eine halbe Stunde Pause machen. Ich glaube kaum, dass das zu schaffen wäre. Am nächsten Tag darfst du gar nicht mehr arbeiten, weil es eindeutig Mehrarbeit ist.

    Solche Kinder hat meine Tochter in der Klasse, es werden dann die Eltern angerufen, denn bisher konnten weder die Lehrer, noch der Schulleiter noch die Sozialarbeiterin diese Kinder dann bewegen, ganz im Gegenteil, wenn man ihnen zu nah kam haben sie um sich geschlagen und getreten und diese Kinder waren bis zu 10 Jahre alt ;)

    Die Mutter ist total genervt, da sie aber auch nicht wirklich mitarbeitet, weil die Lehrer "schuld sind!". muss sie damit leben ständig ihr Kind abholen zu müssen. Zum Schwimmunterricht durfte dieses Kind z.B. nur noch in Begleitung der Mutter mit (Schulhelfer haben die Eltern abgelehnt, so etwas braucht ihr Kind doch nicht!), weil es manchmal einfach auf dem Weg zum oder vom Schwimmbad stehen geblieben ist. Einfach dort stehen lassen kann man das Kind ja auch nicht, zudem der Weg am See vorbei führt, also noch eine zusätzlich Gefährdung vorliegt.

    In Berlin gibt es extra eine Ausführungsvorschrift, dass Fehlen vor bzw. nach den Ferien nur in Ausnahmefällen geduldet wird. Wobei sie das Kind dann eben krank melden (man braucht kein ärztliches Attest mehr, da die Ärzte u.U. Geld dafür nehmen könnten). Wenn es gehäuft passiert, kann man den Amtsarzt untersuchen lassen.

    Diese Ausführungsvorschrift gibt es in Brandenburg ebenso, steht hier sogar gleich auf dem ersten Brief der Schulleitung mit drauf, freistellen tut er die Schüler dann trotzdem.

    Conni: Hier ist der Vater aber gar nicht Lehrer und da orientiert sich der Werksurlaub sogar noch an einem ganz anderen Bundesland, aber es muss ja noch frei planbarer Urlaub da sein.

    ? wie? Die fahren außerhalb der Ferien in Urlaub??

    Ja, da werden die Schulkinder aus dem Unterricht genommen, Kommentar dazu nur: Das machen wir schon seit Jahren so, nur eine Woche in den Herbstferien (von zwei Wochen) und eine danach. Oder bei uns in der Schule. "x hat morgen seinen letzten Schultag in diesem Jahr, danach ist er schon weg!" - "Zwei Wochen nach Schuljahresbeginn kommt y dann auch mal in die Schule. "Naja wir waren in x, das machen wir doch immer so, das lohnt nicht für 6 Wochen!"

    Nein, mein Freund arbeitet in Niedersachsen bei dem großen Autobauer und der orienitert sich mit dem Werksurlaub an die Ferien in Niedersachsen.

    Aber damit darf er ja nur einen Bruchteil des Urlaubes verplanen, sprich dein Freund muss die Möglichkeit haben, auch anders Urlaub zu nehmen.
    Aber da hier auch immer mehr Familien außerhalb der Schulferien mit Schulkindern wegfahren und das als normal ansehen, muss man vermutlich sich einfach darüber keine wirklichen Gedanken machen.

    Ich hab es wohl wirklich gut

    Definitiv, wenn das bei euch geht.

    Ich weiß, dass es an der Schule meiner Töchter auch teilweise so wie bei dir praktiziert wird, aber es klappt nicht. Letzte Woche war ihre Klasse mehrere Tage aufgeteilt und die Kinder sollten nach Liste an der Tafel dann in die entsprechenden Klassen gehen. Es ging nicht, ohne das da jemand daneben stand, weil sie nicht wollten, stattdessen randalierten, alleine in der Klasse sitzen bleiben wollten, sich prügelten oder z.B. die Sekretärin, die das mitgeteilt hatte mit der Aufteilung, beschimpften.

    Dann doch lieber ohne solchen Luxus, aber für alle sicher!

    Ihr müsst einige Lehrer zu viel an eurer Schule. Spielen wir das mal durch: Du darfst deinen Raum erst verlassen wenn deine Ablösung da ist, deine Ablösung erst wenn seine Ablösung da ist, dessen Ablösung erst [...]Das wäre noch der beste Fall in dem ihr maximal ein paar Minuten Unterrichtszeit verschwendet. Wenn das Ganze mit "und dessen Ablösung erst wenn du da bist" endet (oder schlicht zwei Lehrer sich gegenseitig ablösen müssen), ist euer System am Arsch (und ich verstehe endlich warum NRW an den Grundschulen den Klassenlehrer außer Religion quasi alles unterrichten lässt).

    Ist uns bekannt, aber glücklicher Weise kannst du eben einzelne Klassen doch mal einen Moment alleine oder vom Nachbarlehrer beaufsichtigen lassen ;) Außerdem haben einige Klassen ja auch noch Erzieher. Aber ja, das ist eine Spirale, die total dämlich ist, sorgt z.B. dafür, dass Team-Stunden nie 45 Minuten lang sind, weil das Tema ja warten kann alleine im Gegensatz zur Klasse ;)

    Meinst du mit übers Aufsichtsrecht informieren, dass man ältere Kinder eben nicht durchgängig beaufsichtigen muss, solange sie sich beobachtet fühlen (ansonsten hätten Schulen mit 5-Minuten Pausen nämlich ein echtes Problem)?

    Wie gesagt, diese Pausen gibt es bei uns nur für die Schüler und die Lehrer können sie nur bei größeren Klassen nutzen, wir haben klare Anweisungen in vielen Klassen (eben weil kleinere oder weil "besondere" Klassen), die Räume nicht vor der Anwesenheit des Kollegen zu verlassen.

    Übrigens gab es bei uns früher auch für die 5-Minuten-Pausen eine Fluraufsicht ;)

    Es ist schon traurig, mit was für Arbeitsbedingungen sich einige Kollegen und Kolleginnen offensichtlich abfinden. Und dann auch noch öffentlich stolz darauf sind...

    Susannea: Wenn der Arbeitgeben die Toiletten in einem Gebäude schließt, dann muss er die Arbeit so umorganiseren, dass die Toiletten im anderen Gebäude ohne (zeitliche) Probleme erreichbar sind.

    Tja, dann nenn mir mal eine Lösung, die es dafür geben sollte, wir haben keine andere gefunden, der Personalrat auch nicht. Es ist ja "nur" angeblich bis Januar, mal sehen.

    Und natürlich gibt es dann Varianten, wie du es doch schaffst, indem ein Lehrer der frei hat z.B. dich kurz vertritt. Ist aber alles dann auf Kosten der Kollegen, da überlegt man sich das mehrmals.


    Seit wann ist es eine Aufsichtspflichtverletzung, wenn man die Schüler mal 5 Minuten in einem Klassenraum mit einer Einzelarbeit beschäftigt? Ich verlasse öfter mal kurz den Raum, sei es um noch zusätzliche Kopien anzufertigen, ein zusätzliches Fachbuch aus der Bibliothek zu besorgen, einen dringenden Anruf zu tätigen oder eben um mal meine Blase zu entleeren. Und ich kenne hier keinen Kollegen, der dies nicht ebenso macht.

    Doch, dies ist eine und bei uns darf der Klassenraum erst verlassen werden bei einigen Klassen, wenn der nächste Kollege kommt. Das ist eine klarer Anweisung und somit würde ich mich dem auch wissentlich widersetzen, wäre also sogar vorsätzlich.
    Und in einigen Klassen gäbe es wohl doch häufiger Verletzungen, wenn du da auch nur mal zwei Minuten rausgehst. Da reicht es eben nicht, wenn sie sich beaufsichtigt fühlen!

    und nein, bei uns geht kaum ein Kollege Kopien anfertigen, Bücher holen oder Anrufe tätigen, da werden dann zwei Schüler zum Sekretariat geschickt mit einem entsprechenden Zettel. Dies geht evtl. wenn der Nachbarkollege die Klasse mit beaufsichtigen kann, die Klassen im Altbau (vornehmlich Saph-Klassen), liegen leider nicht so, dass dies möglich ist.

Werbung