Beiträge von Susannea

    Das Milchmädchen rechnet...
    Die GEW fordert doch auch nicht, dass das Beamtentum in 14 Ländern wieder abgeschafft wird, weil ist ja voll ungerecht ggü. Sachsen und Berlin :sterne:

    Entschuldige, aber jetzt wird's albern. Ganz im Gegenteil, die GEW fordern das es eingeführt wird in Sachsen und Berlin. Aber sie fordern auch, dass es das für alle gibt, egal welches Alter! Die Verbeamtung an sich hat die GEW nicht kritisiert, nur was die Folgen daraus sind aufgezeigt!

    und doch, es ist uns bleibt ungerecht, das wird auch nicht anders, wenn du hier schon wieder unsachlich wirst!

    Nachteile entstehen Älteren dadurch aber doch nicht.

    Wenn die Verbeamtung doch aber so ein großer Vorteil ist, wie immer gesagt wird, warum ist es dann kein Nachteil, wenn man das nicht bekommen darf? Und das nur, weil man schon älter ist, wenn man dann also evtl. mehr Erfahrung und Dienstjahre hat als andere Kollegen und die gleich mal mehr und besser gestellt sind.

    Doch, das ist eine klare Ungerechtigkeit, so wie in Berlin die "alteingesessenen" Angestellten sich zurecht darüber aufregen, dass Neu-Eingestellte gleich mal mehr Geld bekommen als sie, weil sie die Erfahrungsstufen vorweg bekommen.

    Wenn der Lehrermangel eklatant größer wird, weil mehr 64- und 65-jährige KollegInnen wegfallen, dann ist Sachsens Problem weit größer, als gedacht.

    Genau das habe ich doch gesagt und das dies eben auch ein Kritikpunkt der GEW ist, dass es nicht hilft, so wie es durchgeführt werde soll, sondern vermutlich mehr Probleme bringt.

    DAs dann als typisches Gegenbeispiel, wenn mal wieder kommt, Lehrer haben immerhin 12 Wochen "Urlaub". Denjenigen, der so viel in seinem "Urlaub" aus anderen Berufen arbeitet, den möchte ich mal sehen.

    Könnte es sein, dass das in den Bundesländern vielleicht unterschiedlich geregelt ist?

    Ja, ist es. Hier sind die Religionslehrer (Berlin und Brandenburg) keine Angestellten bzw. Beamte des Schulamtes, sondern über einen eigenen AG verortet.

    Und der Rahmenlehrplan für evangelisches Religion ist hier keinesfalls darauf aus, jemanden zu bekehren o.ä. sondern er enthält klar die Forderung, dass sich die Kinder selber ein Meinung zu Gott bilden. Außerdem sollen diverse Religionen bekannt sein. Wer an welchem Religionsunterricht teilnimmt, wählen übrigens die Eltern.
    https://www.ekbo.de/fileadmin/ekbo…rricht_1-10.pdf


    Übrigens ist der von der Kirche gemacht und muss von den Ministerien genehmigt werden, also hier hat auch der Staat die Aufsicht über den Religionsunterricht und nicht andersrum.
    Teilnahme ist in Berlin freiwillig, es gibt evangelischen, katholischen und islamischen Religionsunterricht (je nach Menge der Schüler, die das wollen) und in Brandenburg muss gewählt werden zwischen LER (von "normalen" Lehrern und Religion. Eine Ableistung dieser Pflicht mit "Christenlehrer" oder ähnlichem ist von der Arbeitsstelle für Religionsunterricht abgelehnt worden.

    Das gilt meiner Meinung nach nur, wenn man die Steuererklärung elektronisch mit Zertifikat einreicht. Bei allen anderen Wegen müssen Belege direkt mit eingereicht werden.

    Nein, das gilt schon seit einer Weile, wenn man mit Elster einreicht, egal ob mit oder ohne Zertifikat. Und da wir hier in einem Thread sind, wo es um Elster geht, gilt das also dann ;)

    https://www.elster.de/download/Merkb…ende_Belege.pdf

    Gilt klar für alle Einreichungen mit Elster. Also kein Problem es erstmal zu probieren.

    Ich hänge mich hier mal dran.

    Wie ist das, gerade bei den Werbungskosten, wenn bei einigen Posten die Belege über dem Pauschbetrag sind und ich bei einigen Posten gar keine Belege habe?
    Zählt da das Motto "Entweder alles oder gar nichts", also entweder per Beleg belegen oder den Pauschbetrag angeben oder kann ich tatsächlich mischen?

    DA Belege inzwischen nur noch auf Nachfrage eingereicht werden müssen, kannst du erstmal alles angeben. Sollten die angefordert werden, kann immer noch gestrichen werden.

    Wenn ich Angestellter bin oder keine Stelle finde, ist das was anderes und ich kann zurück in die GKV gehen.

    Im ersten Falle stimmt das, im 2. Fall nur, wenn du aus einem früheren Arbeitsverhältnis noch Anspruch auf ALGI hast. (Was bei der Länge dann auch eher unwahrscheinlich ist, da der Anspruch ja irgendwann verfällt). Denn ohne Pflichtversichert zu sein oder eben Anspruch auf Familienversicherung hast du keinen Anspruch auf einen Rückwechsel und hast dann die einkommensunabhängigen Beiträge weiterhin in der mindestens doppelten Höhe zu zahlen (weil ja keinen Beihilfeanspruch mehr)
    Solltest du dann ALG2 erhalten wird davon nur ein geringer Teil übernommen.

    Sprich, wenn du nicht sicher übernommen wirst, egal ob als Angestellter oder Beamter, würde ich keinesfalls in die PKV wechseln, wenn du keinen Hinterausgang aus dieser hast.

    Wenn ich Angestellter bin, müsste ich direkt wieder zur GKV wechseln können.

    Nur wenn dein Einkommen niedrig genug ist. Sonst hast du darauf eben auch keinen Anspruch.

    Also ganz klar, um zu wissen, was für dich günstig ist, musst du dir doch ein paar mehr Infos beschaffen.

    Und ob als Beamter das günstiger in der GKV ist, hängt auch mit der Höhe des Einkommens zusammen, du darfst ja auch nicht übersehen, dass du in vielen Bundesländern deinen Beitrag in der GKV komplett selber tragen musst.

    Gibt es Bundesländer, wo der Schulleiter über die Stundenzahl bestimmen kann? Bei uns wird maximal noch die Empfehlung der Schulleitung abgefragt, was dann aber der AG selber entscheidet, ist eine ganz andere Sache.

    Der Weg ist glaube ich ein langer und die Wahrscheinlichkeit, dass es reibungslos funktioniert und ich deswegen nichtmehr in die GVK wechseln kann, weil ich durch verbeamtet werde ist niedriger als andere Varianten mit Schulwechsel, erstmal als Angestellter etc.

    Die Aussage verstehe ich nicht. Das Problem nicht mehr in die GKV zu kommen hängt ja nicht unbedingt von der Länge ab, sondern ohne Anspruch auf Familienversicherung oder ALGI darfst du ohne sozialversicherungspflichtige Stelle die KK nicht von PKV zu GKV wechseln. Dann muss man eben die PKV weiter zahlen ohne irgendein Einkommen und ohne Beihilfeanspruch. Das ist gerade in Ländern interessant, wo man nicht so leicht eine Lehrerstelle bekommt nach der Ausbildung. Das scheint ja aber bei dir nicht der Fall zu sein.

    Zwei wesentliche Dinge solltest du vorher ganz klar für dich klären:
    1. Bist du sicher, dass deine Planung so bleibt?

    2. Was passiert nach dem Ref? Bekommst du da sofort eine Stelle? Wenn nein, bekommst du dann ALGI aus einem früheren Arbeitsverhältnis? Denn wenn das alles nein ist, ist die Frage, wovon willst du dann deien 100% Beitrag in der PKV bezahlen, in die GKV kommst du dann erstmal nicht zurück. Beihilfeanspruch entfällt dann auch.

    Wenn ich mit dem Ref begonnen habe, lerne ich Lehrer kennen und den Ablauf und bekomme evtl ein paar Tipps zu den Versicherungen etc.
    Wechseln kann ich ja dann immernoch.

    Das ist dann die Frage, ob du das dann noch kannst, die Öffnungsklausel ist ja nur begrenzt lang gültig. Brauchst du sie evtl. durch Vorerkrankungen?

    Ne ne. Nix mit Dynamik des Threads. Deine war die allererste Antwort und du bist gleich mit dem Pflegedienst um die Ecke gekommen. Du hast zwar erwähnt (ganz am Rande), dass das wahrscheinlich nicht bei einem "leichten" Medikament greift, aber deine Hauptantwort war völlig am Thema vorbei. ;)

    Nein, war sie nicht, denn ich habe mitgeteilt, was bei uns die neue Handreichung sagt und die sagt nun mal, Medikamentengabe muss grundsätzlich über den Pflegedienst geregelt werden und ob es bei ihnen nicht auch so eine Handreichung oder ähnliches gibt.

    Also keinesfalls am Thema vorbei. Ich habe dann nur eingeworfen, dass da sich wohl keiner Gedanken über so kleine Medikamente gemacht hat.

    Ändert aber nichts daran, dass in Berlin die Bestimmung sagt, offiziell Medikamentengabe nur noch vom Pflegedienst. Alles andere ist reines GoodWill der Lehrer und sollte tunlichst vermieden werden!
    Also danach eben doch Pflegedienst!

    Und was du, ich oder sonst wer davon hält, ist nicht wichtig, denn so ist nun mal die Berliner Rechtslage!

    Also alles vollkommen beim Thema und das was du zitiert hast war nun mal das zum Insulin!

    Am liebsten würde ich DENEN einen "Säumniszuschlag" abverlangen...

    Naja, die zahlen sie doch mit den Zinsen bei der Erstattung.
    Wann war denn für deine Steuererklärung "fristgerecht"?
    Wir mussten zum 31.5. abgeben, haben kurz vorher erst abgegeben und Ende August den Bescheid gehabt.
    Der korrekte kam dann irgendwann im Oktober, aber das kennen wir schon, dass es dann noch einige Male hin- und her geht, vorzugsweise mit abwechselnd zahlen und gezahlt bekommen, damit alle Spaß haben

    Das kann auch mit Elster je nach Personallage des FAs und nach Einreichdatum mehrere Wochen oder Monate dauern.
    Ab Mai wird es in den FA haarig, weil dann alle ihre Steuererklärung abgeben. Wer die mit Elster macht und schon alle Unterlagen beisammen hat, ist besser dran, wenn er sie ein paar Wochen vor dem Stichtag Ende Mai abgibt. Da haben die FA in der Regel noch Kapazität und können wie zugesagt die Steuererklärung bevorzugt bearbeiten.

    Das ist hier auch so. Wir nutzen das also auch vorzugsweise.
    Die erste Erklärung mit Frist 31.5.2017 habe ich schon weg, mal sehen wie lange es dauert (allerdings auf Papier, weil mir Elster für Verein zu kompliziert war und WiSO das nicht kann).

    Klar ist, dass du es nicht über den Übungsleiterfreibetrag machen kannst, weil du ja einen privaten Auftraggeber hast. Minijob geht also wenn nur, wenn die Eltern des Schülers dich anmelden.
    Du müsstest also vermutlich eine Rechnung stellen und die dann bei der Steuer angeben. Die Frage, die sich stellt, ist ob dies eine freiberufliche Tätigkeit darstellt und daher nicht beim Finanzamt vorher angemeldet werden muss, ich meine ja.

    Beim AG musst du einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen. Bei uns war es so, dass dies nur eine bestimmte Stundenzahl je Woche betreffen durfte, egal ob Ferien oder nicht, das ist aber leider in jedem Bundesland anders.
    Mit den Sozialbeiträgen hast du Recht, die fallen nicht an, weil es ja deutlich unter deinem normalen Einkommen liegt.

    Es geht hier aber nicht um Insulin, sondern um ein Allergiemedikament. Meine Güte.... Mich wundert langsam nicht, dass so viele Lehrer abdrehen..

    Edit: Nicht an dich gerichtet Schantalle.

    Wie war das mit der Dynamik von Threads, es werden eben auch andere Dinge dann geklärt. Und das darf man auch tun.

    Und das die Frage bei Allergiemedikamenten noch mal eine ganz andere ist und evtl. gar nicht in den Handreichungen berücksichtigt wurde, habe ich auch erwähnt.

    Nun kam aber ein Kommentar von Schantall und den habe ich kommentiert, vollkommen legitim.

    Nochmal, in Schantalls Fall, würde ich eben einen Pflegedienst beauftragen lassen, dann entscheiden indirekt die Eltern, ob das Kind mitfährt oder nicht.

    Im Falle der TE würde ich mich da wohl ganz raushalten und das auch die Eltern klären lassen. Medikamente verwahren würde ich auf keinen Fall, egal welche!

    Es geht hier um ein Allergiemedikament. Welcher Pflegedienst soll denn das übernehmen? Da kommt mir echt das grinsen.
    Letztes Jahr hatte ich 6! Kinder mit dem gleichen Allergiemedikament. Dieses wurde abends genommen und gut ist. Ich habe das mit den Eltern unterschiedlich vereinbart. Ein Junge war es gewohnt, alles komplett alleine zu machen. Andere wurden von mir erinnert, wieder anderen habe ich die Medikamente ausgehändigt. Da wurde alles vor der Klassenfahrt in einem allgemeinen Fragebogen genau abgefragt.

    LG Anja

    Es ging bei der Antwort auf Schantalls Aussage aber um die von ihr erwähnte Insulinverabreichung und nicht um ein Allergiemedikament ;)

    Und was du auf deine Verantwortung und als Privatleistung machst, ist ja das eine, was aber vorgesehen ist oder nicht, das andere!

    Bescheinigung vom Arzt über die Einnahme und Gespräch mit den Eltern. Ich würde kein Kind zu Hause lassen, weil ich rein theoretisch nicht verpflichtet bin, z.B. beim Insulinverabreichen zu helfen. Bei epileptischen Anfällen o.ä. schwerwiegenden Problemen kann man immer noch den Notarzt rufen, trotzdem würde ich auch ein Zäpfchen geben, wenn Arzt und Eltern ihr okay geben.

    Wer spricht denn hier von zu Hause lassen.

    In Berlin muss die Insulinverabreichung z.B. jetzt offiziell von einem Pflegedienst gemacht werden, warum sollte dies nicht auch einer bei der Klassenfahrt machen können/müssen?

    Gibt es bei euch generell zu Medikamenten inzwischen eine Handreichung? Berlin hat nämlich gerade eine ausgegeben und danach kann und muss kein Lehrer mehr sich mit dem Thema auseinandersetzen, weil im dies keine Aufgabe der Lehrkräfte und Erzieher ist und demnach im Zweifelsfall von einem Pflegedienst durchgeführt werden muss.

    Wobei die Frage nach dem Vorgehen von solchen "leichten" Medikamenten bei einer Klassenfahrt interessant ist, denn ich glaube die ist dort nicht explizit einzeln aufgeführt worden.

    Wenn mein Arzt mir das nahelegt, lehne ich es nicht ab. Und es ist auch nicht meine Aufgabe, dann darauf zu bestehen, mir stattdessen eine AU auszustellen.

    Ironie on
    * Wenn der Lehrer mich spicken lässt, dann nehme ich dies dankbar an. Es ist nicht meine Aufgabe darauf zu bestehen, dass ich meine Noten legal erhalte.* Ironie off

    Sorry, aber da wird doch mit zweierlei Maß gemessen.

    Ich bin jedenfalls dankbar, dass meine FÄ so verständnisvoll ist und nur das Wohl von Mutter und Kind im Auge hat und im Bedarfsfall eben unkompliziert und ohne zu Zögern ein BV ausstellt.

    Ich bin mir übrigens sicher, dass auch deine FÄ das BV nicht im Bedarfsfall (weil es einfacher für die Schule ist), sondern im berechtigten Fall ausstellt. Alles andere kann sich kaum noch ein Arzt leisten. Und das ist gut so. Soltle man aber trotzdem im Hinterkopf haben.

    In NRW liegt die Organisation keinesfalls beim Schulleiter, sondern bei der Bezirksregierung. Der Schulleiter ist nur zuständig für die Meldung. Geld zum Bezahlen hat hier keine Schule. Das kommt alles von "oben".

    Na klar liegt die erste Organisation beim Schulleiter, er muss dann eben so umbauen, dass es passt, egal mit welcher Fächerkombination dann evtl. nachher jemand kommt.
    Bei uns wird dann nie 1:1 ersetzt und wenn ein Schulleiter dies nur so kann oder macht, dann ist er meiner Meinung nach auch an der falschen Position.

    Du kannst ja in die Qualiphase der Oberstufe auch nicht irgendwen schicken. Das gibt nur Widersprüche im Abitur. Das ist in der Grundschule sicherlich unkomplizierter, da auch mal Seiteneinsteiger etc. einzusetzen. Ich glaube kaum, dass Eltern von Erstklässlern klagen, weil die Klasse 8 Wochen von einem Seiteneinsteiger unterrichtet wurde. Im Abitur passiert so etwas aber ganz, ganz schnell.

    Die Klagen hast du dann wenn an anderen Stellen. Also doch, das ist schon zu vergleichen. Denn wer sagt denn, dass die Vertretung den Unterricht 1:1 übernehmen muss. Das kann auch in der Oberstufe genauso "unkompliziert" sein. Mal davon abgesehen eben, dass genau dies keinerlei Einfluss auf die Ausstellung eines BVs haben darf (und genau das der Punkt ist, es gibt es nicht, weil es einfacher für die Schule ist!) und die TE an einer Grundschule ist und nicht aus NRW kommt!

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