Beiträge von Susannea

    Susannea: Es sagt ja keiner etwas dagegen, dass du eine Konferenz, Besprechung, Elternsprechtag o.ä. in gewissen Fällen eher verlassen können solltest. Aber selbst die von dir geschilderte Konstellation darf nicht zu Mehrarbeit für andere Kollegen oder Kolleginnen führen (Vertretung o.ä.) nur weil dein Ehemann "nicht kann". Mit der Tatsache, dass dein Ehemann sich aus beruflichen Gründen kaum um die Kinderbetreuung kümmern kann (oder will?), hat dein Kollegium nichts aber auch gar nichts zu tun. Das müsst ihr privat zu zweit klären, notfalls muss einer von euch beiden beruflich (noch) kürzertreten.

    Gruß !

    Wieso, ich bin kürzer getreten und deshalb erwarte ich eben auch, dass ich auch nur diesen Prozentsatz an Arbeit machen muss in der Schule, dazu gehören eben auch Konferenzen, Elternsprechtage, entsprechend weniger Arbeitstage usw.

    Und doch, meine Kollegen müssen eben, wenn sie voll bezahlt werden, auch mehr Arbeiten (und das heißt vor allem mehr Vertretungen, denn ich müsste ab der ersten Zusatzstunde bezahlt werden, sie mit Vollzeit nicht!), als wenn sie so wie ich Teilzeit bezahlt werden und ja, sie haben ohne Kinder eben auch gewissen Privilegien weniger (das sagt die Vereinbarung zur Vereinbarkeit von Familien und Beruf bei uns.

    Zur Mutter gibts auch immer einen Vater und wenn der sich nicht einbringt, soll das nicht das Problem des Stundenplaners werden.

    Der Punkt ist doch aber, wenn ich als Mutter meine Arbeitszeit reduziere für die Kinderbetreuung und mein Mann Vollzeit arbeitet das zu bestimmten Zeiten einfach nicht geht, dass er da einspringt, weil er da noch arbeitet.

    Mein Mann nimmt regulär z.B. die Bahn um 7:30 Uhr und kommt mit der um 18:15 Uhr wieder, also bleibt nun mal ein großer Teil der Kinderbetreuung bei mir und er kann nicht einspringen. Klar springt er bei Terminen in der Randzeit auch ein, weil er da teilweise Beginn und Ende verschieben kann, aber das geht eben nachmittags nicht und somit muss ich spätestens um 16 Uhr die Konferenz verlassen z.B. weil um 17 Uhr die Betreuung endet.

    Und natürlich bin dann auch ich diejenige, die in erster Linie beim kranken Kind zu Hause bleibt, denn für einen Tag bekomme ich eben deutlich weniger Geld als er, damit ist der Verlust kleiner. Das hat nichts mit wichtig oder unwichtig des Jobs zu tun.

    Wobei er natürlich in wichtigen Momenten auch zu Hause bleibt.

    Dann ist das eindeutig, die Elternzeit darf genau wie bei Angestellten auf bis zu drei Zeitabschnitte verteilt werden. Die Regelungen des BEEG werden nämlich übernommen.

    "Wobei ich denke, dass dies nicht gehen soll wären vermutlich gar nicht zulässig."

    Weiß das jemand?

    Naja, die Frage zu beantworten, wie das bei dir konkret ist, würde eine einfache Angabe des Bundeslandes und der Hinweis ob Angestellter oder Beamter schon voraussetzen.

    Könnte er eigentlich auch seine 2 Monate Elternzeit aufteilen? 1 Monat direkt nach der Geburt und 1 Monat im nächsten Schuljahr?

    Bei dem Antragsformular der Bez Reg kann man das nämlich so nicht eintragen. Hat da jemand Erfahrung?

    Ist er Beamter, dann gilt ja das Beamtenrecht des Bundeslandes, dann müsstest du da noch mal reinschauen. Ist er Angestellter geht dies natürlich.

    Wobei ich denke, dass dies nicht gehen soll wären vermutlich gar nicht zulässig.

    Ansonsten bei der Wahl immer beachten (gerade wenn es eben um finanzielle Gesichtspunkte geht), dass sich dann die ersten zwei Monate für Partnermonate anbieten, da die Mutter dort in der Regel ihr volles Gehalt hat.

    Also würde man zusätzlich zu den 1800€ Elterngeld circa 470€ kriegen? Habe ich dich da richtig verstanden und wenn ja, steht das irgendwo?

    Nein, das würde man nicht, denn die 1800 Euro gibt es nur beim maximal anrechenbaren Gehalt. Da ja aber aus der Differenz berechnet wird, kannst du das nicht mehr haben, wenn du in Elternzeit Einkommen hast.

    Sprich, verdienst du 470 Euro, dann werden davon 390 angerechnet ca. Somit hast du eine Berechnungsgrundlage von ca. 2380 Euro (2770-390) und davon 65% sind dann ca. 1550 Euro Elterngeld, somit stehen dir insgesamt 2020 Euro zur Verfügung statt 1800 Euro ohne Arbeit.

    Und ja, das steht im BEEG und kann dir auch jeder Online-Elterngeldrechner eigentlich ausrechnen.


    § 2 Höhe des Elterngeldes

    (1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. Es wird bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat.
    ...
    (3) Für Monate nach der Geburt des Kindes, in denen die berechtigte Person ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat, das durchschnittlich geringer ist als das Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt, wird Elterngeld in Höhe des nach Absatz 1 oder 2 maßgeblichen Prozentsatzes des Unterschiedsbetrages dieser Einkommen aus Erwerbstätigkeit gezahlt. Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt ist dabei höchstens der Betrag von 2 770 Euro anzusetzen

    Liebes Forum,

    mein Mann beabsichtigt im Februar zwei Monate in Elternzeit zu gehen, da wir Nachwuchs erwarten. Da er augenblicklich einen Leistungskurs hat und er diesen gerne weiter machen möchte, überlegt er sich selbst mit 5 Stunden zu vertreten ohne diesen weiterzumachen. Laut Besoldungsrechner bekäme er rund 800 €. Die Elterngeldstelle sagte mir, dass die 800 Euro von dem Elterngeld abgezogen werden. Ist das wirklich so? Wo bleibt da der Reiz, sich selbst zu vertreten?

    Liebe Grüße
    FS

    Da hast du was falsch verstanden, angerechnet, nicht abgezogen.

    Es zählt Einkommen vor der Geburt (maximal 2770 Euro) abzüglich Einkommen nach der Geburt (hier dann ca. 720 Euro, da 83,33 Werbungskostenpauschale abgezogen wird) und davon dann 65%. Sollte etwas mehr als ohne Arbeit sein ;)

    Aber die obere Frage zu den Beobachtungslisten würde mich trotzdem noch interessieren. Halten nur Klassenlehrer so ausführlich das Verhalten der Schüler fest?

    Bei uns ja. Es gibt Ankreuzbogen zum Sozialverhalten usw. die füllt bei uns der Klassenleher aus und wenn man mehrere Stunden in der Klasse hat, bekommen wir den vorher auch mal zu sehen. Aber dafür brauhe ich zumindest keine weiteren Notizen und anders war das bei den Verbalzeugnissen auch nicht, da bekam ich nur die Kreuzliste vorher, da reichte das, was man dazu im Kopf hat.

    Hi, ich würde auch z.B. einen unabhängigen Versicherungsberater empfehlen.
    Mir haben die DBV, die Signal Iduna und die Debeka ein Angebot zum Anwärtertarif gemacht trotz "hohem" Alter ;)
    Muss man wohl aber z.T. explizit anfragen.
    Ciao, phi

    Die Frage ist ja, was ist "hohes" Alter, mir haben u.a. genau diese Versicherungen mitgeteilt, dass ab 34/35 es keine Anwärtertarife mehr gibt.

    Wie kann es sein, dass hier mehrere Leute "bestätigen", dass man Elternzeit nur für volle Monate und nur ab Geburtsdatum des Kindes nehmen kann? :staun:

    Ich komme jetzt gerade aus der Elternzeit und ich habe die Elternzeit beantragt, wie ich lustig war und es wurde genehmigt (und ich habe es so gemacht). Dieses Gerücht, dass das nur für volle Monate geht, ist falsch, stammt aber wohl aus der Schwierigkeit mit dem Elterngeld.
    Ich habe dazu die Bez.Reg. angerufen, dort wusste man "auch nicht so genau" und hat mir deshalb (wegen der Problematik mit dem Elterngeld) geraten, doch die vollen Monate Elternzeit zu nehmen.

    DAs ist genau das Problem, es haben viele Stellen keine Ahnung und geben dann solche Ammenmärchen weiter, statt zu sagen, dass sie keine Ahnung haben!

    Ich habe mich darüber gefreut, weiß im Nachhinein aber nicht, ob ich das gut finden soll, dass der Beginn der Elternzeit maßgeblich davon abhängt, wen man am Telefon hat und ob man freundlich nachfragt oder nicht.

    Ja, das ist ehrlich gesagt mehr als traurig.

    Ich hoffe, ich darf meine Frage hier mit anschließen. Falls nicht, bitte ich um Entschuldigung und werde sie wieder raus nehmen ;)

    Die Sperrfrist zu den Ferien entfällt ja dann, wenn mit dem Ende der Elternzeit auch der Bezug des Elterngeldes endet. Darf ich dann das Elterngeld und ElterngeldPlus so wild kombinieren, dass die Zahlungen in den Sommerferien enden und ich somit die Sommerferien wieder (teilweise) voll bezahlt bekäme? Der Elterngeldrechner gibt mir die Möglichkeit, die verschiedenen Zahlungen wild zu kombinieren. Kann mir da jemand dazwischen funken und mich quasi "zwingen" das Elterngeld anders zu verteilen? Also das Schulamt oder die BezReg?

    LG und vielen Dank,

    Da diese Regelung noch vor der Einführung des ElterngeldPlus getroffen wurde und es schon da Probleme gab, wenn man nicht die Standardvariante gewählt hat, hängt das wohl sehr von dem Mitarbeiter ab.
    Aber ja, eigentlich müsstest du das tun können, weil du auch damit die maximale Zahl erreichst.

    Hängt übrigens wirklich total von dem Bundesland ab, hier interessiert es keinen, wann deine Elternzeit endet.

    Unser Plan war, dass mein Freund nach den Osterferien (in Niedersachsen vom 08.04.-23.04.2017) einen Monat in Elternzeit geht. Nun haben wir erfahren, dass man immer nur zu einem neuen Lebensmonat des Kindes in Elternzeit gehen kann (also am 15.04., 15.05., ...).
    Erste Frage also: Wisst ihr, ob das tatsächlich so ist?

    Nein, das ist nicht so. Elternzeit ist frei wählbar, auch in Niedersachsen für Beamten, der Passus gilt nur für die andere (siehe im Übrigen ;) ), aber Elterngeld wird in Lebensmonaten gezahlt, sprich arbeiten man in einem Lebensmonat, wird das Einkommen angerechnet oder evtl. gar kein Elterngeld gezahlt.
    Um also möglichst wenig Verluste zu haben beim Elterngeld empfiehlt es sich Elternzeit in Lebensmonaten zu nehmen.

    Das Elterngeld bekommt man allerdings nur für volle Lebensmonate. Bruchteile eines Monats werden nicht ausgezahlt. Wenn du keine Einkommenslücke haben willst, musst du auch die Elternzeit entsprechend beantragen.

    Das stimmt nicht, es reicht ja schon eine Elternzeit von einer Woche und einer Vollzeitbeschäftigung von drei Wochen, damit Anspruch auf Elterngeld besteht (maximal 30h/Woche im Monatsschnitt ;) ), aber das Einkommen wird angerechnet, somit hat man ziemliche Verluste, wenn man nicht Lebensmonate nimmt!

    Wer in den letzten 24 Monaten in der GKV war (egal ob über sozialversicherungspflichtigen Job oder freiwillig gesetzlich versichert), der kommt aber eigentlich auch problemlos wieder in die GKV zurück. Und da das REF zumeist nur 18 Monate dauert, sollte das kein Grund zu Sorge sein.

    Leider nein. So einfach kommt man eben aus der PKV nicht wieder raus.

    Hallo zusammen,

    muss man im ZUM Ref. in eine private Krankenkasse wechseln?
    Welche Vorteile ergeben sich daraus?
    Ist es sinnvoll die Gesetzliche parallel beizubehalten?
    Was passiert, wenn ich das Ref. nicht schaffe und aus der Gesetzlichen ausgetreten bin? Ich höre von allen Seiten, dass es nicht einfach ist in einen gesetzliche Versicherung zurück zu kommen.

    Welche Private könnt ihr mir empfehlen?

    Muss man nicht, macht nur in dem Falle, wo du sicher wieder zurück kannst (weil z.B. Anspruch auf ALGI oder Familienversicherung) meiner Meinung nach Sinn. Sonst hat man nämlich genau das Problem, was passiert, wenn man nicht besteht, dann kommt man erst mit dem nächsten Sozialversicherungspflichtigen Job wieder zurück.

    Welche PKVs würdet ihr empfehlen, die auch noch den Ausbildungstarif fürs Ref. über einem Alter von 34 Jahre anbieten?

    Ich habe keine gefunden, ab 35 musste ich überall den vollen Tarif bezahlen.

    Oder man muss Hartz IV beantragen und kommt so in die GKV zurück.

    Nein, eben nicht mehr.

    nein. So funktioniert es nicht.Sollte man ALG2 bekommen, werden die Beiträge zur PKV übernommen, aber man kommt nicht zurück in die GKV.

    Nein auch das nicht, sondern so wie Midnatsol schon sagt, es wird inzwischen nur noch (und das ist seit 3 Jahren ca. neu) nur noch ein Anteil, der sonst für die GKV gezahlt würde, bezahlt. Den Rest muss man selber aufbringen von seinem ALGII.

    Recht hast du, Karl-Dieter! Danke für die Korrektur!

    @fossi: Mir hat die ARGE damals gesagt, dass ich mit Hartz4 nicht automatisch in die GKV zurück wechsle. Sollte ich Hartz4 beantragen während ich in der PKV bin würden sie wahrscheinlich die Kosten in Höhe der üblichen Beiträge der GKV zahlen, ob sie den "Restbetrag" bis zu den Beiträgen der PKV übernehmen würden konnte sie mir spontan nicht sagen.

    Genau das ist inzwischen das Problem und damit kann man schön in die Röhre gucken.

    Susannea, irgendwie reden wir aneinander vorbei.
    1. Ich bekomme nicht A13, das hab ich doch etwa x mal gesagt. Ich bin keine Beamte. Auch sonst gäbe es keinen Grund, zu irgendjemand ätsch zu sagen.
    2. Ich meinte: wenn GS-Lehrer länger studierten, bekämen sie auch die gleiche EG-Stufe. Das ist in den meisten Bulä nicht der Fall. Auch hier: fühle dich nicht angegriffen, ich wollte nicht deine Inklusionskenntnisse anzweifeln, das war nur ein konkreter Vorschlag.
    3. Tarifverträge sind das Ergebnis von Verhandlungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung- lang erkämpfte Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte durch Gewerkschaften.
    4. Wenn, wie du anmerkst, nur der Abschluss die Eingruppierung regelt, wie kann es sein, das viele deiner Kollegen E9 verdienen?

    2. Das ist genau der Punkt, nach der Einstufungstabelle müssten sie alle das selbe Gehalt bekommen, zumindest nach den neueren Studienordnungen, denn sie haben alle den selben Abschluss. Nur nach dem wird einsortiert, nicht nach Studienlänge ;) (Du bekommst dann vermutlich E13, läuft ja aufs selbe hinaus ;) )

    Das ist eben genau das, was ich hier die ganze Zeit versuche zu erklären, da läuft doch eh was schief ;)

    3. Und also eindeutig nicht nach Angebot und Nachfrage ausgelegt ;) Aber auch da gings nicht drum, sondern um die Eingruppierungstabelle ;)

    4. Weil falsch eingruppiert wird bzw. weil sie z.T. keine ausgebildeten Lehrer sind (oder nicht fertige, sondern vor dem Ref arbeiten) ;)

    Achso, ich dachte das ist das Thema: wie werden die Beamtensolde festgesetzt und reicht das Geld zum Leben? Und da behaupte ich: A13 reicht gut. Dass sich jeder für sich an seinen Standard gewöhnt und gerne mehr hätte steht ja auf einem anderen Blatt.
    Und zur gleichen Eingruppierung von Grundschullehrern: m.E. könnte man die ganz einfach rechtfertigen, wenn Grundschullehrer noch 2 Semester "Didaktik und Pädagogik bei Inklusion" studieren müssten.

    Also zumindest hier ist Inklusion ganz klar dabei gewesen und wie gesagt hier studieren Grundschullehrer ja auch genauso lange wie Gymnasiallehrer.

    Es ging ja um Grundschullehrer, also zu sagen, ätsch, Grundschullehrer kriegen nicht A13, aber meine A13 reicht locker, ist ziemlich kontraproduktiv!

    Und ob das angemessen oder nicht ist, wurde eben schon an andere Stelle diskutiert und war hier sicher nicht das Thema ;)

    Und nein, es ging eben genau nicht um die Beamtenbesoldung ;)

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