Sinnvoller kann dann u.U. sein, zwar 2 Jahre Elternzeit zu nehmen, aber das Elterngeld wirklich nur für 12 bzw. 14 Monate zu beantragen. Dadurch würde man es im ersten Jahr voll bekommen, während im zweiten Jahr dann zwar nichts mehr ausgezahlt wird (an der Gesamtsumme ändert sich ja nichts), aber dafür keine Anrechnung auf den Verdienst der Teilzeitarbeit in Elternzeit erfolgt. So sollte unterm Strich deutlich mehr übrig bleiben. Wichtig ist dabei nur, im ersten Jahr selber Rücklagen zu bilden.
Wie gesagt, je nach Umfang der Teilzeitarbeit (wenn nicht mehr als 1400 Euro Netto rauskommt in diesem Falle), ist die Anrechnung nicht zu merken beim ElterngeldPlus