Beiträge von Susannea

    Sinnvoller kann dann u.U. sein, zwar 2 Jahre Elternzeit zu nehmen, aber das Elterngeld wirklich nur für 12 bzw. 14 Monate zu beantragen. Dadurch würde man es im ersten Jahr voll bekommen, während im zweiten Jahr dann zwar nichts mehr ausgezahlt wird (an der Gesamtsumme ändert sich ja nichts), aber dafür keine Anrechnung auf den Verdienst der Teilzeitarbeit in Elternzeit erfolgt. So sollte unterm Strich deutlich mehr übrig bleiben. Wichtig ist dabei nur, im ersten Jahr selber Rücklagen zu bilden.

    Wie gesagt, je nach Umfang der Teilzeitarbeit (wenn nicht mehr als 1400 Euro Netto rauskommt in diesem Falle), ist die Anrechnung nicht zu merken beim ElterngeldPlus

    Danke für die Antwort! Eine Sache ist mir noch nicht ganz klar: ich arbeite Vollzeit und würde 1800 Euro für 1 Jahr bekommen, da ich zwei Jahre nehmen möchte, wären es dann ja nur 50%, also 900 Euro. Sprich, ich kann zu diesen 50% nicht noch etwas "dazu" verdienen, sondern ist es so, dass darauf noch einmal 50% angerechnet werden?
    Ein Beispiel (sorry, der Geldbetrag x ist jetzt frei erfunden): ich hatte gedacht, dass ich im zweiten Jahr 900 Euro Elterngeld bekomme und dann noch - sagen wir mal - Betrag x, 700 Euro dadurch, dass ich mich stundenweise selber vertrete. In meiner Rechnung wären das 1600 Euro. Aber wenn ich Dich nun richtig verstanden habe, würde ich 700 Euro verdienen und 200 Euro "dazu" als Elterngeld bekommen? Dann kann ich ja direkt ganz zu Hause bleiben.

    Im ersten Jahr habe ich noch Ersparnisse, sodass ich mit den 900 Euro hinkommen würde, im 2. Jahr wäre ich auf mehr Geld als nur 900 Euro angewiesen, denn alleine meine private KK kostet schon einen Haufen Geld. :(

    Wie gesagt, es wird angerechnet, nicht abgezogen, wie habe ich ja oben schon als Formel angegeben und das ist ja weit von deiner Rechnung entfernt.


    Also, du verdienst 2800 Euro vor der Geburt (mehr wird einfach nicht berücksichtigt), nach der Geburt verdienst du 700 Euro, dann wird dein Elterngeld aus den 2100 Euro berechnet.
    Davon gibt es also dann 65%, wären 1365 Euro. Da aber maximal 50% vom Basiselterngeld, sprich 900 Euro gezahlt werden, bekommst du dann diese. Die Anrechnung macht sich also bei dir dann gar nicht bemerkbar und du hast dann wirklich 1600 Euro.

    Mit der PKV musst du übrigens mal nachfragen, viele Bundesländer zahlen in Elternzeit einen Zuschuss dazu.

    Liebe Forumsteilnehmer,

    ich gehe bald in Elternzeitund muss mich wegen der Länge der Elternzeit entscheiden. Ich würde gerne zwei Jahre nehmen, aber es ist bei uns auch eine Kostenfrage. Ist es möglich, zwei Jahre zu nehmen und im zweiten Jahr sich selbst zu vertreten, sodass man ZUSÄTZLICH zu den 900 Euro Elterngeld noch etwas dazu verdienen kann oder wird einem das zusätzlich verdiente Geld von den 900 Euro Elterngeld abgezogen?

    Wieviel du verdienst kannst du unter oeffentlicher-dienst.info ausrechnen.

    Zusätzlich zum Elterngeld geht das natürlich nicht, es wird aber auch nicht abgezogen, sondern angerechnet.
    Sprich dein Elterngeld wird dann aus dem Einkommen vor der Geburt (allerdings maximal ca. 2800 Euro) abzüglich dem Einkommen nach der Geburt berechnet. Da du ja scheinbar auf zwei Jahre das Elterngeld aufteilen willst, also ElterngeldPlus nehmen (was dann aber maximal 22 Monate sind!), gibt es aber höchstens 50% vom Basiselterngeld.

    Da gibt es diverse Rechner für, die dir das ausrechnen.

    Es gibt keinen rechtlichen Vorschriften, wann man eine Schwangerschaft mitteilen muss, es wäre ja auch gar nicht nachprüfbar, wann die Frau dies erfahren hat. Ob es sinnvoll ist, da unnötige Risiken einzugehen, ist allerdings eine andere Sache.

    Steht ja auch nirgends, dass man es mitteilen muss, nur was nach der Mitteilung an die SL passiert ;)

    Das war mein bisheriger Informationsstand, daß man eigentlich verpflichtet ist, es mitzuteilen sobald man es weiß. Aber scheinbar ist dem nicht so.

    Nein, dem ist nicht so. Nur die Geburt muss mitgeteilt werden, alles andere ist freiwillig.


    Aber selbst wenn du mitfährst, ohne den SL zu informieren. Was sollte er dir daran übel nehmen? Verstehe die Sorge irgendwie nicht.

    Bei mir hat das damals die Schulleiterin selbst in der 7. Woche übel genommen, dass ich ihr "erst" da gesagt habe (nachdem der Unterrichtsbesuch vorbereitet war usw. so dass ich Zeit für das vorläufige BV hatte), weil sie der Meinung war, wenn was passiert wäre, hätte doch jeder gesagt, sie muss es doch gewusst haben und sie ist ihrer Fürsorgepflicht nicht nachgekommen.

    Übrigens zu kurz fehlen, wir hatten eine Kollegin, bei der hat es 4 Wochen gedauert bis die Unterlagen vom arbeitsmedizinischen Dienst endlich da waren, also das ist teilweise schon sehr lange, nicht nur kurz!

    Bist du denn wirklich sicher, dass der FA auch die Immunität auf Ringelröteln getestet hat? Und mit Impfschutz hat das alles ja nichts zu tun, denn ob geimpft oder nicht, sagt ja nichts über Immunität aus, zumal ja Ringelröteln und CMV nicht geimpft werden (können).

    Ich bin Grundschullehrerin und in der 10.Woche schwanger.
    Da die Schule erst am Montag wieder losgeht, habe ich meiner Schulleitung noch nichts gesagt.
    Jetzt habe ich aber folgendes Problem:
    Am Montag erfahre ich von meiner Frauenärztin, ob ich mein Immunschutz vollständig ist. Ist er es nicht, hat es sich ja mit dem Arbeiten erstmal erledigt. Sollte ich ihn aber doch haben, würde ich meiner Schulleitung gerne erst in 3Wochen Bescheid sagen wollen, da übernächste Woche eine Klassenfahrt ansteht, die ich begleiten soll. Würde ich ihr aber schon Bescheid sagen, hätte ich erstmal so lange Berufsverbot, bis das Ergebnis vom Amtsarzt da wäre, heißt ich könnte nicht mit auf Klassenfahrt. Jetzt bin ich aber unschlüssig, ob es ok ist, es ihr erst viel später zu sagen und dann ja erstmal zu fehlen ...? Sie ist zwar sehr nett, aber nicht, dass Sie es mir doch übel nimmt (zwecks Planung), dass ich damit gewartet habe.
    Freue mich über jeden Rat!

    In Berlin sind doch seit Mittwoch Präsenztage, da wäre das die günstigste Gelegenheit gewesen, denn die Antwort deiner FA interessiert nicht. Du musst nach Mitteilung sofort die Schule verlassen bis du beim arbeitsmedizinischen Dienst warst (wenn Schüler anwesend sind) und der die Freigabe gegeben hat. Und in der Regel testet kein FA z.B. Ringelröteln, aber gerade die sind gefährlich.

    Also klar, wenn du unbedingt mit auf Klassenfahrt willst, dann warte noch, ich würde es nicht machen und hier würde es wohl auch jemand übel nehmen.

    Ok, ich habe jetzt klären können das es rückwirkend ab Jan 2013 gezahlt werden kann....der Rest ist verjährt...aber immerhin ein wenig...falls nochmal jemand so blind ist wie wir und danach sucht...

    Naja, immerhin drei Jahre, ist doch schon einiges. Aber ärgerlich ist es natürlich trotzdem. Nach deiner Frage gestern hatte ich das schon fast befürchtet, dass du den Familienzuschlag bisher nicht bekommen hast und nun hast du nicht nur den, sondern vermutlich auch gleich den höheren Beihilfesatz, das ist doch schon mal was.

    Du bekommst den Familienzuschlag trotzdem, ich hatte ihn auch für beide Kinder und das Kindergeld bekommt mein Mann. Ich musste dafür nur die Geburtsurkunden der Kinder einreichen. Nur für die Beihilfe ist bei zwei Beamten wichtig, wer das Kindergeld erhält!

    Einen Mentor, ja den habe ich. Der hat aber nichts genaues dazu gesagt. Nur irgendwas mit Tabelle und von/bis Angaben.
    Das soll aber VOR der UE vorliegen!
    Als ich möchte diese Aufgabe machen, und brauche xy-Zeit dafür? Ja, wieviel Zeit brauche ich denn?

    Genau so ist es, du musst vorher sagen, wieviel Zeit die Schüler brauchen oder du dafür einplanst, klappt das nicht, musst du begründen können, warum nicht.
    Während des UNterrichts musst du keinen Zeitablauf dokumentieren, höchstens beim Besuch ei Kreuz oder so, wenn der Punkt nicht gepasst hat, damit du dazu was sagen kannst.

    Hast du eine betreuende Lehrkraft in der Schule? Ich finde das ohne Seminar alles etwas viel verlangt, dass du das wissen sollst. Zumal jeder andere Tabellen haben will.

    Ganz grob waren bei uns immer Zeit (eben wirklich von bis oder Minutenangaben) und was passiert von wem und womit gefragt.
    Aber jeder wollte da auch andere Tabellen haben. Einige wollten das auch noch in Einstieg, Erarbeitung bis hin zur Ergebnissicherung unterteilt haben.

    Warum legen hier einige einen so aggressiven Tonfall vor? Ich habe nur eine Frage gestellt.
    Da muss man auch nicht vom Niveau abkommen. Von wegen: Reicher Mann und so. Mir geht's hier um mich und ich hatte gebeten, dass wir beim Thema bleiben. Danke.

    Nein, du hast nicht nur eine Frage gestellt, du machst hier ständig irgend welche Leute blöd von der Seite an und das Niveau ist ein typisches, wie es in den Wald hineinschallt (und du hast ja zuerst gerufen ;) ) schallt es hinaus!
    Du solltest wirklich mal lesen, was du hier geschrieben hast.

    So, das war nun mein Gedanke, dann bin ich jetzt hier auch raus, denn dir ist einfach nicht zu helfen!

    WLAN, welcher Traum wäre das denn.
    Bei uns sind bis auf zwei Räume alle vernetzt, aber es geht nur über die festinstallierten Computer. Die gehen aber nur, wenn sie Lust haben. Tafeln haben wir keine mehr und dann, da macht dann Unterricht richtig Spaß!
    Und mobiles Netz fehlt, weil die Netzabdeckung so schlecht ist im Schulhaus.


    GKV Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein (SGB V), wo steht da was von Goldstandard? Die PKV zahlt was im Vertrag steht und daran kann sie nichts ändern. Beispiel: künstliche Befruchtung. Da zahlt die GKV seit irgendwann 2000 rum nur noch die Hälfte, einfach weil es der Politik so gefällt. So was ist in einem privatrechtlichen Vertrag (PKV) einfach nicht möglich.

    In der PKV ist das noch viel komplizierter mit der Übernahme, z.T. übernimmt sie gar nichts und auch GKVs übernehmen da unterschiedlich viel, ist nämlich inzwischen auch möglich ;)

    Wenn du diese Standard-Pflichtversicherung bei der VBL meinst und nicht deren freiwillige Zusatzversicherung: Die habe ich mir auszahlen lassen, gibt auch ein Formular dafür, allerdings war ich auch dort nur 2 Jahre und 3 Monate (2 Jahre Tätigkeit als studentische Hilfskraft im ÖD und 3 Monate Vertretungstätigkeit) versichert, hätte also eh keinen Anspruch auf die betriebliche Zusatzrente, weil man dafür 5 Jahre Beiträge gezahlt haben muss.

    Nein, das genau meine ich nicht.
    Ich meine nur die Sozialversicherungsanteile die zuviel gezahlt wurden auf die VBL-Pflichtversicherung. Die Anteile sind nicht auszahlbar, weil Tarifgebiet Ost.
    Und ich soll mir die auch von der KK und nicht der VBL wiederholen ;)


    Wo soll das denn gehen, mit Master parallel zu unterrichten? In meinem Bundesland darf man erst unterrichten, wenn man im Referendariat ist?

    In Berlin kann z.B. jeder Student unterrichten und muss nicht mal Lehramt studieren ;)

    Ich habe übrigens während meines Studiums auch unterrichtet und war damit ganz klar dann eben auch SV-pflichtig beschäftigt. Zumindest Berlin bietet das auch für Studenten nicht anders an. Somit war ich darüber krankenversichert und hatte keinerlei Beschränkung. Am Studium hat das nichts geändert. Ich war vormittags teilweise in der Schule und dann ab Mittags in der Uni, an anderen Tagen auch nur in der Uni oder nur in der Schule. Du musst dann eben sehen, wie du was legen kannst, mein Schulleiter hatte mir den Stundenplan nach den Veranstaltungen in der Uni gebaut.

    Du darfst z.B. außerhalb der Elternzeit nicht unterhälftig arbeiten. Ich habe im 2. und 3. Jahr mit nur 8 Stunden gearbeitet, das wäre sonst nicht möglich gewesen.

    Das ist ja total bundeslandabhängig, das geht in einigen auch inzwischen außerhalb der Elternzeit, aber z.B. ist die Berechnung bei der Pension anders.


    Hallo,

    ich klinke mich auch mal ein, bin neugierig geworden ;-). Verzeiht mir die vielleicht dusselige Frage, ich stehe vielleicht auf dem Schlauch... Warum arbeitet man mit x Stunden in der Elternzeit, zum Beispiel i. 2. Jahr der Elternzeit? Warum beendet man die Elternzeit da nicht und arbeitet z.B. mit 10 Stunden "ganz normal". Wo wäre der Vorteil bzw. Unterschied? (Ich fange erst an mich mit der Thematik auseinander zu setzen).

    VG Pavillion

    Aber die Fristen sind in Elternzeit in der Regel viel kürzer, du bist viel flexibler mit der Veränderung der Stundenzahl und du kannst eine Elternzeit vorzeitig beenden um erneut in den Mutterschutz zu gehen und bekommst dann für die Zeit Vollzeit-AG Zuschuss und nicht nach dem berechnet, was du in Elternzeit gearbeitet hast.

    Ich habe heute einen Brief bekommen, wonach man irgendwelche Gesamtsozialversicherungsbeiträge auf Finanzierungsanteile der Beschäftigten zur kapitalgedeckten VBL-Pflichtversicherung im Abrechnungsverband Ost zurückfordern kann.
    Die Beiträge wären wohl steuerfrei, wenn man sich nicht ausdrücklich für die steuerliche Begünstigung im Rahmen der Riesterförderung entschieden hat und das dies auch die SV-Freiheit bedeutet.
    Nun finde ich allein dies schon hochkompliziert und habe keine Ahnung, wann dies wie zurückgefordert werden kann oder nicht, zumal ich zu dem Zeitpunkt ja ständig zwischen Ost- und West-Beiträgen hin und her gependelt bin und damit auch nur einmal Riesterförderung bekommen konnte usw.
    Nun sind hier aufgeführt Beiträge aus 2012 und mir ist vollkommen unklar, wenn dies ab 2009 geht, warum nur die und wenn nur die, ob das überhaupt geht oder dies ausgeschlossen ist, weil ich Riesterzulagen erhalten habe.
    Weiß da jemand etwas zu? Beruht wohl auf einer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vom 9.12.2010-VI R 57/08
    .

    Dies sollte ja nicht nur Berlin betreffen, sondern alle Bundesländer, vielleicht hat dazu ja noch jemand etwas gehört und kann mir weiterhelfen.

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