Beiträge von Susannea

    Öffnungsaktion (maximaler Zuschlag 30%, kein Beihilfeergänzungstarif möglich)? Wenn meine Frau und ich beide über die Öffnungsaktion hätten reingehen müssen, wären wir jetzt auf GKV Niveau vom Preis. Das einzige Argument was ich gelten lasse, ist der Eintritt in gehobenerem Alter, weil ich da keine Beitragsbeispiele kenne, der Punkt mit den Kindern zieht wirklich nicht, weil ab dem zweiten Kind der Beihilfeanspruch des Beamten steigt und man sich noch 2-3 weitere Kinder leisten könnte.

    Und dass die GKV der Mercedes ist, erklär mal meinem Zahnarzt...

    Öffnungsaktionen gibt es aber nur zu bestimmten Zeiten und das sind nicht unbedingt die, wo man den Ruhestatus wählt und um den ging es ja ;)
    Sprich es ging um den Eintritt im späteren Alter, weil vorher keine Ruhetarif möglich ist!

    Und was an dem Kinderbeispiel verstehst du nicht? Die Beihilfe des Beamten steigt doch auch, ohne das die Kinder in der PKV sind, also warum sollte ich für die Zahlen, wenn ich mehr bzw. bessere Leistung (Kinderkrankengeld, Gehaltsübernahme bei Krankenhausaufenthalt usw. für beide Elternteile! ) auch ohne Gebühr erhalten kann?!?
    Und das was sie billiger sind in der PKV rechnet sich alleine durch den fehlenden Lohnersatz bei bis zu jährlich 20 Tagen dann z.B. schnell auf.

    Oder nur 4 Stunden am Tag, oder nur an einer Schule unterrichten müssen, oder... Das ist eben etwas, was man mit seinem Arzt besprechen kann. Die Belastung in Vertretungsstunden (sowieso an lauter neuen Schulen) ist psychisch sehr hoch.

    Nein, das sind Sachen, die eben mit dem Arzt gar nichts zu tun haben, sondern nur mit dem AG.

    DAs was du meinst ist ein Teil-BV vom FA aus gesundheitlichen Gründen.

    "Es soll Leute geben..." ah ja. Auf welche Menge ziehst du dich hier jetzt zurück? Ist sie noch klein oder schon winzig? Das die PKV Voraussetzungen hat, ist allgemein bekannt. Es soll Leute geben, die sagen, das ist gut so. Dennoch wollen Leute da rein. Seltsamerweise.

    Immerhin ein Anteil von über 5%, aber gut, wenn dies für dich winzig ist, dann ist ja gut! Das sind nämlich die Menschen mit Behinderung z.B. und auch andere Erkrankungen, wie Asthma usw. sind ein k.O. Kriterium, wenn es schon bekannt ist.

    Und bei den Voraussetzungen, ist klar, dass z.B. ein Elternteil in der PKV sein muss, du selber Anspruch auf die haben musst o.ä., das ist klar, oder?

    Ah, jetzt kommen wir der Sache näher: Natürlich ist die Gesundheitsprüfung problemloser, wenn sie mit 20 gemacht wird und nicht 20 Jahre später. Deshalb gibts den Ruhestatus ja. ;_o_)

    Es soll Leute geben, die schon mit einem Jahr nicht mehr reinkommen würden und andere nur mit Aufschlägen, daher muss das individuell betrachtet werden und wie gesagt kann man nicht jederzeit den Ruhestatus machen, dazu muss man auch Voraussetzungen erfüllen.

    Das kann man so pauschal überhaupt nicht sagen, denn das hängt immer vom individuellen Bedarf und von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Nicht jeder wird mit 22 Beamter auf Lebenszeit. Wer z.B. erst spät auf Lehramt umsteigt und erst mit 40 verbeamtet wird, der wird mächtig mit den Ohren schlackern, welchen Beitrag er selbst bei 50% für die PKV zahlen soll sofern er überhaupt einen Versicherer findet, der ihm noch eine PKV anbietet. Da ist dann eine echte Option freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.

    Danke, endlich jemand der das versteht.

    Thamiel: Man kann nicht immer ruhend Mitglied in der PKV werden und schon gar nicht, wenn Vorerkrankungen da sind.
    ;)

    Yummi: Was hat das mit mir zu tun. Wobei ich ja und ja beantworten kann, aber hier geht es ja um denjenigen, der verbeamtet ist und in der GKV ist und dann ist es egal, ob über der Grenze oder nicht ;)
    Bei mir konnten die Kinder auch über den Ehemann beitragsfrei in die GKV und sind dies auch immer noch ;)

    Riesterst du in den? Das habe ich noch nicht ganz nachvollzogen.

    Ansonsten verkaufen und einen ETF nehmen. Günstiger, mehr Ertrag und selbst bei Besteuerung bleibt dir am Ende mehr :cash:

    Nein, Riestern tue ich mit anderen ;)

    Und nein, durch den Steuervorteil der dann weg ist, würde ich viel verlieren, da lohnt sich ein Umstieg aktuell nicht. Bereits durchgerechnet ;)

    @Susannea
    Ich müsste da mal einige von meinen Teilzeitkolleginnen fragen, denn ehrlich gesagt kenne ich keinen der freiwillig in der GKV ist. Spätestens im Alter regt man sich darüber auf, da die Pension höher ist und die Beihilfe 70% beträgt. Auch ist die medizinische Versorgung als PKV-Mitglied besser. So unfair das klingt, ist aber Realität.

    Darüberhinaus muss ich meine Kinder nur zu 20% selbst versichern. Ein Witz, da ich ja noch für jedes Kind vom Landesamt f. Besoldung einen Zuschlag erhalte, und mich selber nur für 30% versichern muss.

    Was heißt denn nur? In der GKV sind sie evtl. beitragsfrei ;)

    Und nein, ich halte Patienten der PKV keineswegs für Patienten 1. Kasse, meine Erfahrung ist eine andere und ich war froh wieder aus der PKV raus zu kommen! Und ich kenne viee, die sich andersrum spätestens im Alter darüber aufregen, dass der PKV-Satz soviel steigt und sie mal besser in der GKV geblieben wären!

    Außerdem kenne ich viele freiwillige Mitglieder ;)

    Wie gesagt, muss jeder für sein Modell durchrechnen, ich halte die Wahl der PKV gerade für junge Familien für sehr unüberlegt.

    Der Vergleich zwischen GKV und PKV ist wohl eher der ob ich einen 20 Jahre alten Twingo haben möchte oder ein beliebiges aktuelles Modell von Mercedes (denn auch in der PKV sind die Leistungsunterschiede teilweise enorm). Ich kenne jetzt natürlich nur das Rechenbeispiel für meine Situation, aber ich bezahle für meine Frau und mich weniger als ich in die GKV einzahlen müsste (und da müsste ich massiv in Zusatzversicherungen investieren, um das Behandlungsniveau zu erhalten) und pro KInd kommen 20€ dazu. Das liegt hauptsächlich daran, dass der Arbeitgeber bewusst keine Wahl lässt, indem er den Arbeitgeberanteil in der GKV nicht bezahlt (ansonsten wäre GKV + Zusatzversicherung nämlich definitiv eine Option).

    Und wenn man als Angestellter über der Beitragsbemessungsgrenze in die PKV wechselt, beteiligt sich der Arbeitgeber mit einem Arbeitgeberzuschuss (nämlich seinem Arbeitgeberanteil den er ansonsten an die GKV zahlen müsste bis maximal 50% der PKV Kosten), dafür hat man keinen Ärger mit der Beihilfestelle, aber eben auch im Rentenalter einen massiven Beitragssprung, der bei Beamten über die 70% Beihilfe bei Pensionären abgefedert wird.

    Da ist doch der Punkt, das ist total individuell zu sehen, einige fangen schon mit 70% Beihilfe an und damit ist dann nichts abgefedert, da teigt der Beitrag dann immens, daher muss man sich das durchrechnen (abr eben generell unabhängig davon ob Beamter oder Angestellter) und es lohnt sich wie gesagt doch für so einige in der GKV zu bleiben.
    Und nein, ich halte die PKV keineswegs für den Mercedes, bei dem Vergleich wohl eher für den Twingo.

    Die laufende Kosten des Fonds sind unabhängig von den Depotgebühren deiner Bank.

    Wenn du noch andere laufende Kosten meinst, dann sind die ja bereits mit eingerechnet in dem aktuellen Gewinn, also auch kein Argument und wie man sieht, lag die Wahl gut und der aktuelle Gewinn auch ;)
    Denn aktuell über 100% Gewinn ist eindeutig verdient, auch wenn Yummi das anders sieht ;)

    Nein, denn als Beamter in die GKV macht wenig Sinn. Denn da müsstest du als Beamter 100% der Versicherungsbeiträge leisten.

    Das sehe ich total anders und kann sich trotzdem rechnen, sonst würden es ja auch nicht soviele machen ;)

    Immerhin ist nämlich der GKV-Beitrag Einkommensabhängig und hat noch diverse andere Vorteile (wie beitragsfreie Kinder usw.) kann also durchaus günstiger sein!

    Thamiel: Bevor ich ein Auto kaufe, muss ich aber klären, was ich will, einen Diesel oder einen Benziner z.B. das hat dann nichts damit zu tun, ob der Händler mein Auto in Zahlung nimmt oder nicht und das ist bei PKV und GKV genauso!

    Das ist ein Randphänomen, ein Überbleibsel der Jahrtausendwende. Was willst du damit belegen?

    DAs auch Beihilfe nicht unbedingt ein Vorteil der Beamten sein muss. Aber das die KK bzw. die Entscheidung, ob PKV oder GKV sowieso ganz unabhängig davon getroffen werden muss, ob Beamter oder Angestellter. Das ist eine vollkommen eigenständige Entscheidung und sollte eben auf die andere Entscheidung keinen Einfluss haben.

    Richtig, die Beihilfe, die 50% der Krankheitskosten übernimmt. So muss man sich in der PKV nur zu 50% versichern und hat dadurch spürbar niedrigere Beiträge.

    Aber damit ist doch der Vorteil nicht die PKV, sondern die Beihilfe und die ist ja unterschiedlich hoch, kann ja auch bei 70% liegen ;)
    Wobei bei uns auch Angestellte z.T. den Beihilfeanspruch haben, aber die GKV geht eben vor, wenn GKV versichert.

    Und als Beamter bin ich ja nicht zwingend in der PKV, ich kann ja trotzdem in der GKV bleiben. Das ist also noch etwas, was man mit Vor- oder Nachteil vollkommen unabhängig davon, ob verbeamtet oder nicht, klären muss.

    Dann wurde aber vorher gepennt. Die Pflicht zu einer Gefährdungsbeurteilung liegt ganz klar vor:

    https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html

    In dieser Gefährdungsbeurteilung würden dann auch bereits entsprechende Faktoren eingearbeitet werden, Beispiel: "Kinder mit Epilepsie" (Was das mit Schwangerschaft zu tun hat bzw. ein Problem ist, ist mir schleierhaft), dann kein Einsatz von Schwangeren.

    Nein, da wurde nirgends geschlampt, evtl. liest du einfach das Gesetz zum Mutterschutz ;)
    Hier http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/l…smitteilung.pdf ist eines der Formulare, wie die Schwangerschaft z.B. gemeldet werden muss, da muss jedes Mal und für jeden das eigenständig ausgefüllt werden.

    Wir hatten vor zwei Jahren davon dann fünf innerhalb von wenigen Tagen in der Schule auszufüllen und da konnte man nicht sagen, liegt schon vor, denn Lehrer A hat Chemie und andere Gefährdungen als Lehrer B mit Schwimmen (was in der Schwangerschaft hier komplett untersagt ist) usw.

    Gefährdungsbeurteilungen sind schon lange erstellt, das ist seit bestimmt 10-15 Jahren für jeden Arbeitsplatz Pflicht. Das heißt aber nicht, dass sie dir automatisch zugeschickt werden müssen oder du überhaupt einen Anspruch hast, sie einzusehen.
    Relevant ist, dass deine Arbeit entsprechend angepasst wird.

    Ich glaube, du hast keine Ahnung, was sie meint. Es muss bei jeder Schwangerschaft für den persönlichen Einsatz einer Schwangeren diese ausgefüllt werden, für alle Arbeitsstellen und die muss die Schwangere auch in der Regel unterschrieben, dass sie damit einverstanden ist und das stimmt und das muss an die Aufsichtsbehörde. Das hat nichts mit irgendwelchen vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen für irgendwelche Arbeitsplätze zu tun.

    Es geht ja um ihren persönlichen Bereich und was sie dann alles nicht machen darf.

    jona: Ins BV heißt ja nicht, zu Hause zu bleiben. Hier kann das auch Innendienst (Sekretariat z.B. bedeuten). Wobei man das in Berlin z.B. eh ab dem 5. Monat machen kann ohne BV!

    Tatsächlich ist er aber schlecht bzw. nicht so optimal. Gestiegen ist er, das ist richtig, ist aber in einer Hausse keine Schwierigkeit. Für einen 95%igen Aktienfonds ist der Anstieg in seit 2012 (siehe Chart unten) allerdings sehr unterdurchschnittlich.

    http://www.fondsweb.de/fondsvergleich…76-LU0392494562

    Der vergleich hinkt ja schon wieder, denn interessant ist ja nur seit 2008 und nichts anderes. Was nützt es mir, wenn ein anderer seit 2012 mehr gestiegen ist?!? Verkaufe ich sie und kaufe etwas anderes ist der Steuervorteil weg.

    @Landleben: Kosten habe ich keinerlei, weder bei der Ausgabe, noch beim Depot, noch beim Verkauf.

Werbung