(1) Der Vorbereitungsdienst erfolgt in Schulpraktischen Seminaren und an öffentlichen Schulen und umfasst Veranstaltungen der Allgemeinen Seminare, Veranstaltungen der Fachseminare sowie Ausbildungsunterricht und Mitwirkung an schulischen Veranstaltungen
Da hier nicht unterschieden wird welche, gehe ich davon aus, dass alle gleich bedeutend und verpflichtend sind, wenn sie es für die andren Lehrer auch sind.