Beiträge von Susannea

    (1) Der Vorbereitungsdienst erfolgt in Schulpraktischen Seminaren und an öffentlichen Schulen und umfasst Veranstaltungen der Allgemeinen Seminare, Veranstaltungen der Fachseminare sowie Ausbildungsunterricht und Mitwirkung an schulischen Veranstaltungen

    Da hier nicht unterschieden wird welche, gehe ich davon aus, dass alle gleich bedeutend und verpflichtend sind, wenn sie es für die andren Lehrer auch sind.

    Wie gesagt, das macht alles der Bezirkspersonalrat bzw. Sachen wie Aufgabenverteilungen die erweiterte Schulleitung und das ist auch hier überhaupt nichts ungewöhnliches. Und was heißt hier irgendetwas nicht zulassen, es gibt einfach keine Notwendigkeit, dass jede Schule einen eigenen Personalrat hat. Die Entfernungen zwischen den Schulen und die Größe des Bezirks macht es doch sogar möglich, dass man von vielen Schulen hin- und her laufen kann, warum sollte da nicht auch ein Personalrat für die alle zuständig sein können.

    Übrigens, Sachen wie Weihnachtsfeiern, Sommerfest, Schuljahresabschluss usw. kriegen wir auch ganz gut als Kollegium so geregelt ;)

    Gibt es denn in Berlin keine örtlichen PRs/Lehrerräte etc. an den Schulen? Wer vertritt denn dann das Kollegium in schulinternen Fragestellungen gegenüber dem Schulleiter? Das kann ich mir ja gar nicht vorstellen!Und dann heißt es immer, die Bayern seien so autoriätshörig!

    Bei uns vertritt der Bezirkspersonalrat alle, die dies wünschen, bei Personalfragen muss der auch mit befragt werden usw. Wozu sollten wir je Schule einen Personalrat brauchen? Ist mir nicht ganz klar. Schulinterne Fragen von Bedeutung werden doch durch die Schulkonferenz entschieden (Lehrer, Eltern und Schüler, (wobei die nur beratende Stimme haben) im gleichen Verhältnis + Schulleitung+ außenstehende Person).

    Also mir ist daher der Sinn eines schulinternen Personalrats nicht ganz klar.

    Gibt es denn bei euch an jeder Schule Personalräte simone?

    Hier wird ja bezirksweise gewählt und daher gibt es einen deutlich größeren Personalrat und eigentlich nie Probleme mit der Organisation.

    Was genau ist daran denn so kompliziert? Ich habe schon eine Personalratswahl in Berlin miterlebt und da war nichts kompliziert, das Wahlbüro saß sogar bei uns in der Schule, ich bin hingegangen, habe einen Wahlzettel bekommen, den ausgefüllt und abgegeben. Im Vorfeld gab es Infos zu den Kandidaten im Internet meine ich.

    Also nichts wirklich kompliziertes dabei.

    Sehe ich etwas anders, ich kann meine Arbeitskraft auch telefonisch anbieten, wenn sie dann abgelehnt wird, habe ich sie als AN trotzdem angeboten und es entstehen keine Minusstunden.

    Mikael:
    Natürlich kann man gegen einen Erlass klagen, aber wenn wir uns bei den Beiträgen hier nicht auf die geltenden rechtlichen Bestimmungen berufen, dann können wir den Versuch, die Frage von Sawe zu beantworten, gleich sein lassen.

    Brick in the wall gibt eine Quelle für NRW an. Dort (statt in Niedersachsen, wie bei Sawe) ist Sache eindeutig geregelt. Präzise Aussage. Deutlicher Hinweis auf das Bundesland. Gut formuliert. Hilfreich für Mitlesende.

    Naja, auch der Erlass ist inzwischen mehr als 5 Jahre alt, woher soll man nun wissen, dass er noch gültig ist und nicht doch längst für rechtswidrig erklärt wurde? Oder sich die Gesetzesgrundlagen geändert haben. Also mit diesem Erlass würde ich wohl auch vorsichtig umgehen.

    Wenn dein Stundenplan besagt, dass du Montags um die Zeit Unterricht hast, dann bietest du deine Arbeitskraft an, wenn du hinkommst. Er kann nicht in eigener Entscheidung das kurzfristig ändern oder vorübergehende, das geht nur mit deinem Einverständnis.

    Somit bietest du deine Arbeitskraft an, genauso mit Stunden eben mitten drin, eine Klasse ist weg, es gibt Vertretung, das ist ok, es gibt keine Vertretung, auch ok, dann gibt es aber auch keine Minusstunde.

    Wobei das natürlich nur für Angestellte gilt, weil Beamte ja eigene Regelungen haben.

    upps, das kenne ich anders. :ohh:
    bei uns werden solche Stunden als M inusstunden gerechnet, bzw. du wirst dannals Vetretung eingesetzt in den Klassen des Kollegen, der mit der Klasse unterwegs ist.

    Das ist ja auch rechtens, hat der Schulleiter also Arbeit in der Zeit für dich, dann musst du die natürlich auch ausführen.

    Jetzt komme ich zu meiner Frage: Habe ich grundsätzlich (OHNE Debatte darüber, ob spätere Wiederaufnahme des Refs mit Kind stressig ist oder nicht, denn ich denke dass kommt sehr auf die eigene Kapazität, Infrastruktur, den/ die Partner/in etc... an) ein Anrecht darauf, dass Referendariat schwanger zu beginnen? Mein Mutterschutz müsste vom errechneten Geburtstermin ausgehend gesehen am 12.06.16, also anderthalb Monate nach Beginn des Refs, anfangen.

    Ja, natürlich hast du dies, dir darf kein Nachteil entstehen.

    Wir hatten auch eine Referendarin dabei, die die Schwangerschaft ziemlich schnell nach der Einführung bekannt gegeben hat, davor nicht. Aber das war für alle ok.

    Helfen kann die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte oder eben GEW-Rechtsberatung.

    Ich hatte auch eine Schule, wo eine Praktikantin die ganzen Kopien gemacht hat und da musste man das dann auch mit Zettel versehen am Vortag abgeben. War teilweise aber auch toll, wenn man fast komplette Handreichungen brauchte oder Kapitel daraus oder ähnliches.

    Es ist vor allen Dingen nicht sein Aufgabenbereich! Krank ist krank. Dienstunfähig ist dienstunfähig. Eine eigenmächtige Deutung der Gründe ist übergriffig.

    Auf jeder DU-Bescheinigung stehen ganz bewusst nur Kürzel, aus denen sich zwar theoretisch die Diagnose ableiten lässt, aber welcher Schulleiter macht das denn?

    Gibt es unterschiedliche Bescheinigungen vom Arzt für privat und gesetzlich Versicherte? Ich kenne nämlich nur die für den AG, wo gar keine Diagnose steht, nicht mal ein Kürzel, das steht nur auf dem Teil für die KK drauf.

    Das kommt auf die Länge an, bei Test korrigiere ich meist einen durch, wenn ich feststelle, dass ich bei manchen Aufgaben unklare Punktvergabe habe, dann steige ich auf aufgabenweise um. Bei längeren Arbeiten korrigiere ich aufgabenweise.

    Relevant ist das Netto-Einkommen (= das was ausgezahlt wird). Also wird auf deine gekürzte Bezüge berechnet. Deswegen macht es z.B. Sinn, sich im Jahr vor Beantragung des Elterngeldes ggf. Steuerklasse wechseln, hohe Freibeträge eintragen lassen usw.

    Nein, so wird Elterngeld schon lange nicht mehr berechnet (seit 1.1.2013 meine ich), relevant ist das Brutto-Einkommen abzüglich Pauschalen und Steuern nach der überwiegenden Steuerklasse (das ergibt dann das Elterngeld-Netto und nur das ist relevant keins, was auf der Abrechnung steht, das gab es nur anfangs), sprich auch VWL-Leistungen zählen z.B. mit, auch wenn man sie nie ausgezahlt bekommen hat. Sprich es hängt also davon ab, wie die Ansparung des Sabbat-Jahres auf der Bezügemitteilung vermerkt ist. Freibeträge bringen gar nichts und Steuerklassenwechsel nur, wenn damit die überwiegende Anzahl der Monate in der Steuerklasse war, einzelne Monate mit anderen Steuerklassen interessieren nicht mehr!

    @Miniion:
    Aber wenn du das Sabbatjahr absagst, bekommst du dann nicht eh die Monate noch nachgezahlt? Dann zählt später eh die korrigierte Abrechnung (aber wie gesagt immer nur das Brutto ist relevant!).

    Pausen sind bei uns keine wirklichen Pausen von der Arbeit wie beim gemeinen Arbeitnehmer, oder? Und wenn ja, dann möchte ich mal bestimmte Gesichter sehen, wenn das alle Kollegen so durchziehen würden.

    Genau das ist der Punkt, bloß weil die Schüler Pause haben ab ich sie doch nicht. Und doch, rein arbeitsrechtlich müsstest du die eben z.T. auch haben! Selbst wenn man nur die Schüler wieder in die Klassen aus dem Musikraum bringen muss und die nächsten holen z.B. habe ich nicht eine Minute Pause gehabt.
    Bei uns haben die Lehrer um 7:45 Uhr m Klassenraum bei den Schülern zu sein und Aufsicht zu führen bis um 8 Uhr der Unterricht beginnt. Di 6. Stunde endet um 13:35, dann sind da noch Eltern- oder Schülergespräche, also mit Abit bin ich vor 14 Uhr sicherlich nicht fertig und zwischendrin ist da wohl eher selten mal eine Pause.
    Und wenn es ganz blöd kommt geht um 13:45 Uhr die erste Konferenz schon weiter. Wo war sie dann gleich meine Mittagspause?
    Aber das ist sicherlich bei uns die Ausnahme und alle anderen Schulen die ich gesehen habe sind auch selber Schuld, dass sie ihre Pausen oft nicht haben, könnten sie doch Nachmittags vorbereiten und kopieren usw.

    In der Schule kommt man regelmäßig nicht über 6 Stunden am Stück hinaus, so dass keine Pausen eingeräumt werden müssen.

    Mutige Aussage, das ist bei uns recht häufig der Fall, das wir mehr als 6 Stunden am Stück haben und wenn erst dann eine Pause, wenn überhaupt. Aber gut, wenn auch mutig behauptet, dass es sich wohl um einen Beamten handeln muss (Woraus geschlossen? Das es ein Lehrer ist?)weiß natürlich auch so etwas ganz genau.

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