Es gibt eine Passus zu schriftlichen Lernerfolgskontrollen in der Vv in Abschnitt 2 Nr. 9
" in der ersten Fremdsprache wird die erste schriftliche Lernerfolgskontrolle zum Ende der Jahrgangsstufe 3 in einem Arbeitsumfang von 20 min durchgeführt. "Leider schreiben viele Kollegen ab Beginn Klasse 3 Vokabeltests mit RS- Bewertung, ohne auf die Bestimmungen zu schauen. Ein Unding m.E., da die Kinder ja vorher lediglich Begegnungssprache hatten mit seeeeehr geringem Schreibanteil und vor allem mitten im Erlernen der deutschen RS sind ...
Genau darum geht es, dass dies ab Beginn an bewertet werden soll und in die Zeugnisnote mit eingehen und das gibt die VV doch gar nicht her, oder? Da nützt es auch nicht, wenn darüber abgestimmt wird unter den Eltern, ob sie das so wollen, denn es darf doch gar nicht auftauchen in der Note.
Aber die Lernerfolgskontrolle darf doch demnach auch gar nicht in die Note eingehen, oder? Bzw. eben nur Sachen, die nicht um die Rechtschreibung gehen.
Denn sie gehört ja eher nicht den drei Kompetenzbereichen, aus denen sich die Note zusammensetzt an.