Wie jetzt? D. h., wenn man das Maximum ausschöpfen will, endet die Elternzeit nicht mit dem 3. Geburtstag des Kindes, sondern erst 8 Wochen später?
Nein, die Länge wird angerechnet, beginnen tut die Elternzeit aber erst nach dem Mutterschutz, sonst gäbe es weder volle Bezüge noch AG-Zuschuss und Mutterschaftsgeld, denn das gibt es in Elternzeit nicht.
Steht ja auch so deutlich im BEEG:
ZitatNimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 2 angerechnet.
Das hier widerlegt aber deine Aussage Susannea:
Dauer der Elternzeit
Die Elternzeit kann für drei Jahre in Anspruch genommen werden und grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Dabei wird die Mutterschutzfrist (grundsätzlich acht Wochen, bei Mehrlings- oder Frühgeburten 12 Wochen) angerechnet.
Nein, keinesfalls widerlegt es meine Aussage, sondern bestätigt sie sogar noch! Denn beginnen tut sie eben nicht mit der Geburt
Die Mutterschutzfrist (ab Geburt) wird sehr wohl auf die Elternzeit angerechnet. Das war bisher bei allen meiner drei Kinder so. Drei Jahre Elternzeit reichen damit bis einen Tag vor den dritten Geburtstag des Kindes.
Klar wird sie angerechnet, das hat ja auch keiner bezweifelt, aber wie gesagt, das heißt ja nicht, dass die Elternzeit dort beginnt.
Urlaub nach dem Mutterschutz wird auch auf die Elternzeit angerechnet, aber deshalb bist du trotzdem im Urlaub (und wirst bezahlt) und nicht in Elternzeit! Anrechnung und Beginn ist ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied!
Seph: Mit Elternzeit hat das mit den Lebensmonaten nichts zu tun, die kannst du auch 2 Jahre, 3 Monate und 7 Tage nehmen! Aber Elterngeld und Elternzeit sind ja eh vollkommen unabhängig voneinander!